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Geblitzt

Themenstarteram 16. Juni 2018 um 16:14

Hallo,

hab gerade ein Schreiben des Landkreises Sigmaringen bekommen, dass ich wohl vor 3 Wochen innerorts etwas zu schnell unterwegs war.

Zum Einsatz kam der Einseitensensor ES3.0 (ging vor einer Weile in den Medien etwas umher, weil oft falsch bedient oder aufgestellt). Es gibt auch nur ein Foto von vorne von mir, leider hatte ich das Sonnenvisier oben.

Hat jemand Erfahrungen wie hoch die Wahrscheinlicheit ist, dass mein Einspruch durch geht. Mein Kennzeichen müsste der Beamte ja im Bus aufgeschrieben haben (ist das rechtens?)?

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2018 um 14:49

Ich als böser Schweizer bin auch mal in Deutschland geblitzt worden. Das war sogar auf der Heimfahrt von einer Deiner Touren.

70 war erlaubt und ich bin so schnell gewesen, dass es ganze 10€ Busse gekostet hat.

Hat mich erstaunt, dass die sowas in die Schweiz schicken. Habe ich als SEPA Überweisung gezahlt. Habe die Option gewählt, die mich einen Franken Gebühr kostet und der Rest vom Empfänger gezahlt wird. Das liegt in der Grössenordnung zwischen 10 und 12€ für den Empfänger :D

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...das wirst du in ein paar Tagen/Wochen ja sehen.

Ansonsten gilt: wer es sich nicht leisten kann zu schnell zu fahren, sollte es eben auch nicht tun.

Wie willst du denn deinen Widerspruch formulieren?

Wie schnell war es denn, und was soll es denn kosten?

am 16. Juni 2018 um 16:30

Fahr mal vor einem Polizeibeamten über eine rote Ampel - dann siehst Du gleich, wie rechtens es ist daß der Deine Nummer aufschreibt.

am 16. Juni 2018 um 16:39

Es gilt wohl die neue Datenschutzverordnung, aber die Polizei darf einen immer noch bei einer Verkehrswidrigkeit aufschreiben.

Kannst ja mal aus "datenschutzrechtlichen Gründen" Dein Nummerschild unkenntlich machen ;)

Bub, sowas kannst hier ned fragen..

Wenn beim ADAC bist...kannst deren ihre Rechtsauskunft anrufen...die sagens dir dann.

Zitat:

@Blonsede schrieb am 16. Juni 2018 um 18:55:10 Uhr:

Bub, sowas kannst hier ned fragen..

Wenn beim ADAC bist...kannst deren ihre Rechtsauskunft anrufen...die sagens dir dann.

Bingo

am 16. Juni 2018 um 16:59

Ne, es gibt auch hier Leute die Tipps geben wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann wenn man keine Eier in der Hose hat.

Am billigsten kommt man davon ab, wenn man die Bildqualität beanstandet und auf ein Angebot eines professionellen Fotografen hinweist!

Portraits müssen nicht gekauft werden wenn man keinen entsprechenden Auftrag gegeben hat. Zu klären wäre auch noch die Sache mit der Prvatssphäre.

Alternativ könntest du auch einen Notfall als schuldminderndes Mittel anführen ( Großmutter/Kuchen-Wein oder so ) und einen Präzedenzfall nennen.

oder

oder

oder

Wieviel zu schnell ist denn "etwas"?

Zitat:

@0016 schrieb am 16. Juni 2018 um 18:59:31 Uhr:

Ne, es gibt auch hier Leute die Tipps geben wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann wenn man keine Eier in der Hose hat.

Jetzt beruhige Dich mal wieder ;)

Du hast das damals wohl gründlich mißverstanden und gleich blindwütig losgepoltert.

Ich halte Dich aber für intelligenter.

Ich zahl' mei' Sach', wie jeder andere auch.

Wenn aber eine Bußgeldbehörde zu dämlich ist, innerhalb der Verjährungsfrist entsprechend tätig zu werden, hielte ich es für reichlich unklug, denen hinterher zu laufen.

Wenn Dein Ehrgefühl das von Dir verlangt, kannst Du das gerne machen.

Ob man das als "Eier in der Hose" oder doch eher Dummheit bezeichnet, 300 Euro rauszuschmeißen und jemand anderen reinzureiten, ist eine andere Frage. Ich hatte ja gar nichts getan. Ich war und bin nur der Fahrzeughalter von über 10 Fahrzeugen. Da kommt öfters mal Post, wenn die jungen Damen in ihren sportlichen Autos es eilig haben. Meist zahlt der Papa einfach.

Wegen der Eier. :D

Das deutsche Recht sieht aber grundsätzlich nicht vor, dass man sich selbst belasten muss.

Davon lebt ein ganzer Berufszweig ganz gut, die Leute nennt man Revhtsanwälte.

Im Übrigen betraf das nicht mich persönlich, sondern eine junge Dame aus der Familie.

Und wenn man seine Rechte kennt und das an andere weiter gibt, ist das doch nichts ehrenrühriges.

Zu Deiner Frage, @cyborg11:

Vergiss es. Der Landkreis SIG und der Zollernalbkreis benutzen dieselbe Technik. Die haben Dein Gesicht und die haben Dein Kennzeichen fotografiert. Die Geräte halten jeder Überprüfung stand.

Ich weiß das aus eigener Erfahrung mit meiner BMW F 650 GS zwischen Haigerloch und Bisingen.

In dem Fall wurde dass alles genauestens geprüft, das führe ich nicht näher aus, sonst regt sich 0016 noch mehr auf, das will ich nicht. Selbst die Sonnenblende hilft gar nichts, eine Sturmhaube, die nur die obere Nasen und die Augenpartie frei lässt, auch nicht.

Verbunden wäre das Ganze mit geschätzt 600 Euro Anwaltskosten und -wenn es hart auf hart kommt - mit einem Anthropologisch-biometrischen Identitätsgutachten.

Da zahlst Du besser. Ich mache das im Übrigen auch so.

In dem Fall über den sich 0016 so aufregt - hat eine Familienangehörige einen (teuren) Abstandsverstoß begangen. Als Fahrzeughalter habe ich einen Zeugenfragebogen erhalten, den ich auch brav ausgefüllt und an die zentrale Bußgeldstelle KA zurück geschickt habe. Da stand drin, dass ich als Zeuge keine Angaben gegenüber der Polizei oder der BGSt mache. Ist mein gutes Recht.

Daraufhin müsste die BGSt eine richterliche Vernehmung herbeiführen. Vor dem Richter muss ich als Zeuge aussagen, wenn ich kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Das hätte ich allerdings auch gehabt.

Die Bußgeldstelle hat den Vorgang dann in der Schublade verjähren lassen. Als sie es gemerkt haben, wars zu spät, denn der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung nicht.

Darauf habe ich hier mal hingewiesen und wurde von 0016 in übelster Weise angegangen. Wie jetzt wieder. Nur weil jemand seine Rechte kennt und wahrnimmt, ihn als eierlosen Drückeberger hinzustellen ist eine ziemlich große Unverschämtheit.

Das weise ich auch zurück.

am 16. Juni 2018 um 18:42

Wenn du Dir den Schuh anziehen magst?

Ich meinte es diesmal sehr allgemein, wie der Post von Moppetta zeigt.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 16. Juni 2018 um 18:39:01 Uhr:

Es gilt wohl die neue Datenschutzverordnung, aber die Polizei darf einen immer noch bei einer Verkehrswidrigkeit aufschreiben.

Nix Polizei.

In dem Busle sitzt ein Mitarbeiter des Landkreises und der Techniker, der die Messanlage bedient. Die Leute sind zertifiziert, nebst Urkunde. Die haben auch nicht nur ein Bild, sondern dem TE nur eins auf den Anhörbogen gedruckt. Der staunt dann Bauklötze, was tatsächlich in der Akte ist. Die sieht er aber nur, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet.

Das erfordert einen dicken Geldbeutel oder mindestens Premium-Rechtsschutz. Der normale übernimmt das in der Regel wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht.

Zitat:

@0016 schrieb am 16. Juni 2018 um 20:42:35 Uhr:

Wenn du Dir den Schuh anziehen magst?

Ich meinte es diesmal sehr allgemein, wie der Post von Moppetta zeigt.

Hey.. zieh mich da nicht mit rein. Ich habe lediglich alternative Erklärungswege beispiehaft aufgezeigt um dem TE optional einen kreativen Nachmittag zu ermöglichen. Zahlen muss er wahrscheinlich sowieso und zurecht.

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