Ich will mein Auto zurück haben :-(
Hallo,
Kann mir jemand helfen???
Mein Ex- Mann, hat mein Auto vor Jahren bekommen (bzw. Er durfte immer drin fahren).
Jetzt sind wir aber nicht mehr zusammen oder auch nicht mehr Verheiratet und ich möchte das auto wieder zurück haben. Fahrzeugbrief habe ich noch, aber er will mir das auto nicht rausrücken und bei der Polizei habe ich mich erkundigt, Sie können aber leider auch nicht viel machen bzw. es wird mehrere Monate dauern mit nur einem „vielleicht“ Ergebnis...?? Gibt es noch andere Möglichkeiten??
Es ist dringend und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte!! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:
Zitat:
@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:
Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.
Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....
Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. 🙂
54 Antworten
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 8. Mai 2019 um 21:57:52 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 8. Mai 2019 um 21:18:51 Uhr:
Hi,wenn die schon genannten Punkte geklärt sind und das Auto definitiv dir gehört, er es aber nicht raus rücken will :
" Moskau Inkasso "
GRuß Tobias
Solche "Tips" möchte ich hier nicht lesen
Moorteufelchen
Das sind mehr oder weniger Schauspieler die von ihrem martialischen Image und auftreten leben.
Der offizielle Rechtsweg kann hier leider sehr lange dauern da können solche unkonventionellen Wege Wunder wirken, müssen natürlich im legalen Bereich bleiben.
Man darf nicht vergessen wenn das Fahrzeug der Frau gehört ist der Ex Ehemann der Gauner der das Fahrzeug unterschlägt.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 9. Mai 2019 um 07:32:38 Uhr:
... wenn das Fahrzeug der Frau gehört ...
Und bis dazu weitere Infos von der TE kommen ist erst mal alles gesagt. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bamako schrieb am 8. Mai 2019 um 19:51:02 Uhr:
Stimmt, die Zugewinngemeinschaft habe ich vergessen....es sei denn, es gab nen Ehevertrag.
FALSCH!
Das Fahrzeug gehört dem der im Brief steht!
lediglich der WERT! des Fahrzeugs unterliegt der Zugewinngemeinschaft (der Unterschied sollte klar sein!)
Bin auch geschieden und hatte Das Auto auf meinen Namen!
Was spricht dagegen den Wagen abschleppen zu lassen?
Fahrzeugbrief und Personalausweis und los geht´s?
Zum Händler - und neue Schlüssel machne lassen - bzw. programmieren und gut ist´s!
Kann man den Wagen mit nur dem Brief abmelden?
Wenn ja, würde ich das machen.
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Metalhead hat's schon gesagt; abwarten.
Durchaus möglich dass der Sachverhalt umgekehrt aussieht. Ist schliesslich auch nicht soo selten, dass Exfrauen einen nackig machen wollen... man kennt den SACHverhalt eben nicht.
Daher kanns durchaus sein, dass man die TE mit Tips wie Inkasso und Abschleppen vom Zivil- ins Strafrecht rennen lässt. Das kann so richtig nach hinten losgehen...
klar- aber das bringt nur teilweise ein Erfolg- es wird dann Zwangsentstempelt mehr nicht!
Die Schilder runtermachen und dann zur Zulassung bringt nur Ärger!
Abschleppen bringt aber sofortigen Zugriff auf das Auto... - meiner Meinung nach die beste Möglichkeit!
Wäre interessant zu wissen, um was für einen Wagen es sich handelt, so dass man mal den etwaigen "Streitwert" bestimmen könnte.
es reicht der ideele Wert-
Erstes Auto oder so...
Ein Marginalbetrag bis meinethalben 5K geht im Grundrauschen der Kosten für eine Scheidung eh unter.
Abschreiben und fertig.
Aktionen würde ich da eher starten wenns um ne fette Mittel- oder Oberklasse geht. 😉
Es kann auch um einen "Racheakt" oä. handeln... (will ich ihr aber nicht unterstsellen!)
Deine Aussage "geht im Rauschen unter" finde ich mutig!
Für einen sind auch 1000 Euro ein großer Betrag
Und wenn, wie ich zum Beispiel, schon 30kEuro Draufgezahlt hat sind 1-2 kEuro der Tropfen der Das Fass zum Überlaufen bringt!
Warten wir ab bis die Dame etwas zum Motiv sagt
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 9. Mai 2019 um 08:12:31 Uhr:
Zitat:
@Bamako schrieb am 8. Mai 2019 um 19:51:02 Uhr:
Stimmt, die Zugewinngemeinschaft habe ich vergessen....es sei denn, es gab nen Ehevertrag.
FALSCH!
Das Fahrzeug gehört dem der im Brief steht!
lediglich der WERT! des Fahrzeugs unterliegt der kp auch geschieden und hatte Das Auto auf meinen Namen!
Was spricht dagegen den Wagen abschleppen zu lassen?
Fahrzeugbrief und Personalausweis und los geht´s?Zum Händler - und neue Schlüssel machne lassen - bzw. programmieren und gut ist´s!
Die Zulassungsbescheinigung wird auf den Halter, nicht den Eigentümer ausgestellt. Die können, müssen aber nicht identisch sein. Dass die ZB II den Inhaber nicht als Eigentümer ausweist, steht ausdrücklich in der ZB II.
Einfach Abschleppen wäre rechtswidrig. Die TE müsste ihren Ex erst einmal auf Herausgabe verklagen. Mit einem vollstreckbaren Urteil könnte sie dann das Auto im Wege der Zwangsvollstreckung Abschleppen lassen. Erst muss mal geklärt werden, ob der Ex ein Recht zum Besitz hat. Wir haben keinerlei Informationen, die auch nur im Ansatz ermöglichen, die Rechtslage einzuschätzen. Es ist also müßig, hier irgendwelche Tipps zu geben. Welchen Wert das Auto hat, ist für die Frage, ob der Ex der rechtmäßige Besitzer ist, völlig unerheblich.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 9. Mai 2019 um 09:09:38 Uhr:
Ein Marginalbetrag bis meinethalben 5K geht im Grundrauschen der Kosten für eine Scheidung eh unter.
Abschreiben und fertig.
Egal, was das Auto wert ist, müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Sonst zahlt nachher die TE Steuer, Versicherung und usw. für ein Auto, womit der Ex herumfährt. Das Geld um ein Ersatzauto zu beschaffen muss man auch erstmal haben.
Das Auto könnte auch Verhandlungsmasse bei der Klärung der Vermögensverhältnisse bei der Scheidung sein. Dazu gehört dann zumindest den Eigentumsanspruch zu deklarieren.
Ostelch, darauf wollte ich auch nicht hinaus.
Mir ging es eher um die Alternative das Ganze im Sinne "Aufwand überschreitet Ertrag" zu sehen.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 9. Mai 2019 um 09:31:17 Uhr:
Ostelch, darauf wollte ich auch nicht hinaus.
Mir ging es eher um die Alternative das Ganze im Sinne "Aufwand überschreitet Ertrag" zu sehen.
Das spielt sehr oft keine Rolle, wenn es um "Gerechtigkeit" geht. Aber auch dazu fehlen Infos, so dass es bei allgemeinen Betrachtungen bleiben muss.
Wenn die TE hier nicht noch Butter bei die Fische gibt, bleibt das hier im allgemeinen Gerede stecken. Warten wir mal, ob da noch was kommt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 09. Mai 2019 um 05:37:58 Uhr:
@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:
Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....
Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. ?
Auch nicht korrekt, wenn man das Fahrzeug z.B. verschenkt.
Bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, braucht man hier keine Seiten zu füllen.