Ich will mein Auto zurück haben :-(
Hallo,
Kann mir jemand helfen???
Mein Ex- Mann, hat mein Auto vor Jahren bekommen (bzw. Er durfte immer drin fahren).
Jetzt sind wir aber nicht mehr zusammen oder auch nicht mehr Verheiratet und ich möchte das auto wieder zurück haben. Fahrzeugbrief habe ich noch, aber er will mir das auto nicht rausrücken und bei der Polizei habe ich mich erkundigt, Sie können aber leider auch nicht viel machen bzw. es wird mehrere Monate dauern mit nur einem „vielleicht“ Ergebnis...?? Gibt es noch andere Möglichkeiten??
Es ist dringend und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte!! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:
Zitat:
@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:
Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.
Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....
Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. 🙂
54 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 11:08:51 Uhr:
...Ja von mir aus, keine Lust mich hier um die Krümel zu streiten.
Das sind keine Krümel, das ist die Rechtslage. Was du geschrieben hast, war schlicht falsch. Kann ja mal passieren, aber dann sollte man es auch akzeptieren und jetzt nicht den Gönner spielen. 😉
Grüße vom Ostelch
Der Fahrer des Wagens läßt den so oder so am Hang stehen ohne Handbremse und Gang drin, wenn er aufgefordert wird den Karren rauszurücken.
*ups* 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:18:41 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 11:08:51 Uhr:
...Ja von mir aus, keine Lust mich hier um die Krümel zu streiten.
Das sind keine Krümel, das ist die Rechtslage. Was du geschrieben hast, war schlicht falsch. Kann ja mal passieren, aber dann sollte man es auch akzeptieren und jetzt nicht den Gönner spielen. 😉
Grüße vom Ostelch
Ich spiele hier gar nichts, habe es mir aber anders erlesen. Bei der Handschenkung ist kein Vertrag notwendig.
Zitat:
Handschenkung
Eine Handschenkung liegt vor, wenn zuvor kein Schenkungsversprechen erfolgte. Das trifft zum Beispiel zu auf Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke sowie auch Geldschenkungen. Die Übergabe erfolgt unentgeltlich und bedarf keiner besonderen Form, um gültig zu sein. Eine Handschenkung erfordert keinen Schenkungsvertrag, ist aber dennoch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dem beide beteiligten Personen zustimmen müssen.Im Gegensatz zu anderen Schenkungen kann eine Handschenkung in der Regel nicht widerrufen werden, da es sich meist um recht kleine Geschenke handelt. Man kann den verschenkten Gegenstand also generell nicht zurückfordern.
Betrifft die Handschenkung ein Geschenk mit einem höheren Geldwert (Immobilie, Auto, Geldbetrag einer gewissen Höhe), ist zu beachten, dass eventuell die Schenkungsteuer fällig wird. Dazu muss die Handschenkung beim Finanzamt gemeldet werden. Größere Geschenke werden zudem im Falle einer Erbschaft angerechnet.
Erben würde auch noch gehen ;-)
Ähnliche Themen
Die Scheidung ist doch schon durch. Da lohnt die Beschleunigung des Erbfall nicht mehr ...
Bin ja gespannt, ob die TEin sich noch mal meldet.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 11:35:34 Uhr:
...ist aber dennoch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dem beide beteiligten Personen zustimmen müssen.
Ich würde also sagen, zwei übereinstimmende Willenserklärung = zweiseitiges Rechtsgeschäft = Vertrag. So habe ich es noch grob aus dem Unterricht im Gedächtnis
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:43:23 Uhr:
Bei mir ist das klar zwischenmenschlich geregelt. Derjenige der im Brief drin steht, dem gehört die Karre. 😁
Ich dachte, der im besitz vom Brief ist gehört sie. Denn damit kann man das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden. Auf jeden fall war das früher mal so.
Haben wir eigentlich schon geraten, ob die TE überhaupt ein recht auf das Fahrzg hat? Oder sind die Spekulationen noch aktuell, dass die TE die Eigentümerin ist?
Zitat:
@dodo32 schrieb am 9. Mai 2019 um 13:16:47 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 11:35:34 Uhr:
...ist aber dennoch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dem beide beteiligten Personen zustimmen müssen.Ich würde also sagen, zwei übereinstimmende Willenserklärung = zweiseitiges Rechtsgeschäft = Vertrag. So habe ich es noch grob aus dem Unterricht im Gedächtnis
So ist es. Es ist in dem zitierten Text einfach schlecht formuliert. "Vertrag" wird von Laien oft mit einem schriftlichen Vertrag gleichgesetzt. Die allermeisten Verträge werden aber mündlich oder sogar nur konkludent geschlossen. Zum Beispiel beim Brötchenkauf.
Grüße vom Ostelch
Ich beende dies hier erstmal.
Wenn die Themenerstellerin sich zum geschriebenen äussern möchte bitte ich um eine PN und mach dann wieder auf.
Moorteufelchen
MT-Moderation