Ich will mein Auto zurück haben :-(
Hallo,
Kann mir jemand helfen???
Mein Ex- Mann, hat mein Auto vor Jahren bekommen (bzw. Er durfte immer drin fahren).
Jetzt sind wir aber nicht mehr zusammen oder auch nicht mehr Verheiratet und ich möchte das auto wieder zurück haben. Fahrzeugbrief habe ich noch, aber er will mir das auto nicht rausrücken und bei der Polizei habe ich mich erkundigt, Sie können aber leider auch nicht viel machen bzw. es wird mehrere Monate dauern mit nur einem „vielleicht“ Ergebnis...?? Gibt es noch andere Möglichkeiten??
Es ist dringend und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte!! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:
Zitat:
@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:
Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.
Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....
Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. 🙂
54 Antworten
Wenn du den Brief hast, kannst du mit Brief und Ausweis nen neuen Schlüssel vom Fahrzeughersteller bekommen. Damit setzt du dich in das Auto rein und fährst es in deine Garage, schon hast du es wieder 🙂
Zitat:
@Bamako schrieb am 9. Mai 2019 um 10:22:06 Uhr:
Das nennt man dann ggf Diebstahl.
hm.... - das wäre interessant!
der Diebstahlparagraph lautet meines Wissens*
wer eine FREMDE bewegliche Sache .....
Und fremd ist sie nicht! - wenn dann höchstens unbefugt!
*deswegen gibt es auch keinen Stromdiebstahl!
Zitat:
@Hamann.Celine123 schrieb am 08. Mai 2019 um 17:18:13 Uhr:
Mein Ex- Mann, hat mein Auto vor Jahren bekommen (bzw. Er durfte immer drin fahren).
Jetzt sind wir aber nicht mehr zusammen oder auch nicht mehr Verheiratet und ich möchte das auto wieder zurück haben. Fahrzeugbrief habe ich noch
Das lässt eben einige Spekulationen über das Eigentum zu.
Z.b.:
- war ihr Auto vor der Ehe,er durfte damit fahren
- er hats bezahlt und gesagt "ist dein Auto"
... und viele weitere Möglichkeiten.
Über Besitz und Eigentum sind die wenigsten aufgeklärt. Das Eigentum ist hier unbekannt. Daher sind einige Tipps hier im Zweifelsfall echt gefährlich.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 9. Mai 2019 um 09:45:02 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 09. Mai 2019 um 05:37:58 Uhr:
@HD-Moos schrieb am 9. Mai 2019 um 02:01:42 Uhr:@geraldberlin63 schrieb am 8. Mai 2019 um 23:41:39 Uhr:
Etwas wundere ich mich schon über die Antworten.... Besitzer ist die Person, die im Brief steht. Dann steht sie auch im Fahrzeugschein. Heute wird das Teil 1 und Teil 2 genannt.Besitzer ist die Person, die das Auto gekauft hat ....
Nein das ist der Eigentümer, der Besitzer hat nur gerade die Gewalt über das Fahrzeug und wer im Brief steht ist der Halter. ?
Auch nicht korrekt, wenn man das Fahrzeug z.B. verschenkt.
Bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, braucht man hier keine Seiten zu füllen.
Klar ist es korrekt, maximal unvollständig, du bringst die Schenkung mit ins Spiel, was brauchen wir jetzt ? Natürlich, einen Schenkungsvertrag . Wer steht da drin ? Na klar, der Beschenkte als neuer Eigentümer.
Wozu braucht man bei einem Auto diesen Vertrag ? Um das Auto zu übertragen ? Nein, das geht auch ohne Vertrag, dieser Vertrag ist der Nachweis über den Übertrag der Rechte und Pflichten die mit dem Auto verbunden sind.
Bei mir ist das klar zwischenmenschlich geregelt. Derjenige der im Brief drin steht, dem gehört die Karre. 😁
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:43:23 Uhr:
Bei mir ist das klar zwischenmenschlich geregelt. Derjenige der im Brief drin steht, dem gehört die Karre. 😁
Na dann bete mal das der zwischenmenschliche Frieden erhalten bleibt.
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:17:41 Uhr:
Wenn du den Brief hast, kannst du mit Brief und Ausweis nen neuen Schlüssel vom Fahrzeughersteller bekommen. Damit setzt du dich in das Auto rein und fährst es in deine Garage, schon hast du es wieder 🙂
Der muß aber an der Wegfahrsperre angelernt werden, sonst passiert da gar nix. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:36:57 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 9. Mai 2019 um 09:45:02 Uhr:
Auch nicht korrekt, wenn man das Fahrzeug z.B. verschenkt.
Bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind, braucht man hier keine Seiten zu füllen.Klar ist es korrekt, maximal unvollständig, du bringst die Schenkung mit ins Spiel, was brauchen wir jetzt ? Natürlich, einen Schenkungsvertrag . Wer steht da drin ? Na klar, der Beschenkte als neuer Eigentümer.
Wozu braucht man bei einem Auto diesen Vertrag ? Um das Auto zu übertragen ? Nein, das geht auch ohne Vertrag, dieser Vertrag ist der Nachweis über den Übertrag der Rechte und Pflichten die mit dem Auto verbunden sind.
Was verstehst du unter "ein Auto übertragen", wozu es keines Vertrags bedürfe? Meinst du den Besitzübergang? Der allein ändert an der Eigentumslage nichts.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 10:49:15 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:36:57 Uhr:
Klar ist es korrekt, maximal unvollständig, du bringst die Schenkung mit ins Spiel, was brauchen wir jetzt ? Natürlich, einen Schenkungsvertrag . Wer steht da drin ? Na klar, der Beschenkte als neuer Eigentümer.
Wozu braucht man bei einem Auto diesen Vertrag ? Um das Auto zu übertragen ? Nein, das geht auch ohne Vertrag, dieser Vertrag ist der Nachweis über den Übertrag der Rechte und Pflichten die mit dem Auto verbunden sind.Was verstehst du unter "ein Auto übertragen", wozu es keines Vertrags bedürfe? Meinst du den Besitzübergang? Der allein ändert an der Eigentumslage nichts.
Grüße vom Ostelch
Mit "Übergang" meine ich die Schenkung. Dabei geht der Gegenstand der Schenkung auch ohne Vertrag über.
Rechtsgelehrte würden es so ausdrücken:
Zitat:
Für die meisten Schenkungen findet die Regelung für die sogenannte Handschenkung Anwendung. Dabei wird auf die Urkunde, die für eine Schenkung formell nötig ist, verzichtet. Dieser Formfehler ist jedoch belanglos, insofern die Schenkung freiwillig durchgeführt wird. Danach gilt die Formverletzung als geheilt.
..aber...
Zitat:
Bei den finanziellen Werten und der Verantwortung, um die es bei einem Auto geht, ist ein Schenkungsvertrag jedoch dringend angeraten. Damit können später die Übertragung und die neuen Besitzverhältnisse nachgewiesen werden. Denn wird das Fahrzeug irgendwo aufgefunden, wenden sich die Behörden an die Person, auf die der Wagen zugelassen ist bzw. zuletzt zugelassen war.
Und ich gehe, bevor jemand kommt,davon aus, das bei dieser Schenkung der Wert unter der Freigrenze ist ab der eine Steuer fällig wird.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 10:49:15 Uhr:
Was verstehst du unter "ein Auto übertragen", wozu es keines Vertrags bedürfe? Meinst du den Besitzübergang? Der allein ändert an der Eigentumslage nichts.
Grüße vom Ostelch
Mit "Übergang" meine ich die Schenkung. Dabei geht der Gegenstand der Schenkung auch ohne Vertrag über.
Rechtsgelehrte würden es so ausdrücken:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
Zitat:
Für die meisten Schenkungen findet die Regelung für die sogenannte Handschenkung Anwendung. Dabei wird auf die Urkunde, die für eine Schenkung formell nötig ist, verzichtet. Dieser Formfehler ist jedoch belanglos, insofern die Schenkung freiwillig durchgeführt wird. Danach gilt die Formverletzung als geheilt.
..aber...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
Zitat:
Bei den finanziellen Werten und der Verantwortung, um die es bei einem Auto geht, ist ein Schenkungsvertrag jedoch dringend angeraten. Damit können später die Übertragung und die neuen Besitzverhältnisse nachgewiesen werden. Denn wird das Fahrzeug irgendwo aufgefunden, wenden sich die Behörden an die Person, auf die der Wagen zugelassen ist bzw. zuletzt zugelassen war.
Auch bei der Handschenkung gibt es einen formlosen Schenkungsvertrag, wie aus deinen Zitaten hervorgeht. Der Formmangel wird durch Vollzug der Schenkung geheilt, wie die Juristen sagen. Eine Schenkung ohne Vertrag gibt es nicht.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:03:38 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
Mit "Übergang" meine ich die Schenkung. Dabei geht der Gegenstand der Schenkung auch ohne Vertrag über.
Rechtsgelehrte würden es so ausdrücken:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:03:38 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
..aber...
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Mai 2019 um 11:03:38 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 9. Mai 2019 um 10:57:04 Uhr:
Auch bei der Handschenkung gibt es einen formlosen Schenkungsvertrag, wie aus deinen Zitaten hervorgeht. Der Formmangel wird durch Vollzug der Schenkung geheilt, wie die Juristen sagen. Eine Schenkung ohne Vertrag gibt es nicht.
Grüße vom Ostelch
Ja von mir aus, keine Lust mich hier um die Krümel zu streiten.
Ohne "Juristerei" wird es in dem Fall wohl nichts werden. Sonst hätte sie das Auto schon. 😉 Es ist nur immer schwieirg, wenn bei solchen Anlässen, gut gemeint, aber schlecht gemacht, jede Menge Halb- und Unwahrheiten verbreitet werden. So mancher könnte sie glauben.
Grüße vom Ostelch