Ich-will-Autoteile nicht zu empfehlen
Hallo Tourangemeinde,
ich habe das erste Mal bei "Ich will Autoteile" bestellt. Die Bestellung ging am 04. April raus und der Rechnungsbetrag wurde noch am selben Tag vorab überwiesen. Der Liefertermin wurde jetzt schon zweimal verschoben. Heute ist mir der Kragen geplatzt. Nach Rückfrage, wann den nun geliefert wird, bekomme ich ein automatisches Antwortmail, dass die bis zum 05. Mai im Urlaub sind. Toll, der hat vor über vier wochen das Geld bekommen und liefert aber nicht.
Ich werde dort kein einziges Teil mehr bestellen, das ist sicher.
Boreas
25 Antworten
Warum wurde es denn verschoben ? Vielleicht liegt es nicht am Verkäufer. Und Urlaub gönn ich jedem 🙂
Also ich kann mich über IWA nicht beschweren, bekam meine Teile jeweils sogar ohne Versandkosten zum jeweiligen Touran-Treffen mitgebracht 😉
Naja, und zum Thema Urlaub... das hat sich der Jan wirklich mal verdient 😁
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Also ich kann mich über IWA nicht beschweren, bekam meine Teile jeweils sogar ohne Versandkosten zum jeweiligen Touran-Treffen mitgebracht 😉
Naja, und zum Thema Urlaub... das hat sich der Jan wirklich mal verdient 😁
Ein Grund mehr, weiterhin zu Tourantreffen zu fahren 😉
Hallo,
ich habe nach Abholung meines Touran gleich mal Öl
dort bestellt und die Ware war innerhalb weniger Tage da.
In Bezug auf Online Shops generell muß ich aber auch feststellen, dass es öfters mal mit der Kundenkommunikation hapert.
Ich habe aber bisher entweder immer noch meine Ware erhalten oder aber mein Geld zurück.
Gruß, Axel
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Zitat:
Original geschrieben von cabr
Ein Grund mehr, weiterhin zu Tourantreffen zu fahren 😉
Stimmt, aber beim neuen Fahrzeuge wollen die Teile einfach nicht mehr passen 😁
Hallo,
hab auch überhaupt keine Probleme gehabt. Lieferung kam nach wenigen Tagen.
boreas, waren denn alle Teile sofort lieferbar? Was hast du denn bestellt?
Grüße
Gegen diese kleinen Internetganoven hilft erfahrungsgemäß nur eine Anzeige. Dazu kannst Du gleich sitzen bleiben, denn die ist zumindest hier in NRW online möglich:https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
Du mußt Dich um nichts mehr kümmern. Läuft alles wie geschmiert.
@Linksspurrambo:
Bei Dir ist der Name wohl Programm, oder? Aber wie Du willst, gehen wir an die Sache mal ganz nüchtern und juristisch korrekt heran:
"Anzeige erstatten" kannst Du dann, wenn eine Straftat vorliegt, also sprich Einbruch, Diebstahl etc. (wird in deiner Quelle unten auch schön erläutert). Eine Straftat liegt in diesem Fall jedoch nicht vor, weshalb man sich eher selbst strafbar machen kann, wenn man eine nicht erfolgte Straftat anzeigt. Also ein eher suboptimaler Vorschlag 😉
Da es hier um einen stinknormalen Kaufvertrag geht, wird das Ganze zivilrechtlich nach BGB betrachtet. Gültiger Kaufvertrag liegt durch Internetbestellung vor, soweit alles in Ordnung. Lieferung ist jedoch (durch den Verkäufer angekündigt) noch nicht erfolgt (spannend ist in diesem Fall zu wissen, ob ein Liefertermin vereinbart wurde, denn falls nicht, befindet sich der Verkäufer jetzt auch noch nicht in Verzug). Das korrekte Vorgehen wäre in diesem Fall, den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung (als angemessen werden i.d.R. 14 Tage angesehen) zur Lieferung aufzufordern. Erst wenn er dann nicht liefert, kann man Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Die AGB von IWA sind aus juristischer Sicht in dieser Beziehung sogar extrem kundenfreundlich, siehe z.B. diesen Abschnitt:
Soweit ein Lieferzeitpunkt nicht per Textform vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in der Regel binnen 3 Tagen nach Zahlungseingang.
Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, sind wir berechtigt, die Lieferzeiten zu überschreiten. Bei längerfristigen Verzögerungen (ab 3 Wochen nach Zahlungseingang) steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten..
D.h. auch ohne Fristsetzung kann man nach 3 Wochen Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
@Linksspurrambo:
Bei Dir ist der Name wohl Programm, oder? Aber wie Du willst, gehen wir an die Sache mal ganz nüchtern und juristisch korrekt heran:
"Anzeige erstatten" kannst Du dann, wenn eine Straftat vorliegt, also sprich Einbruch, Diebstahl etc. (wird in deiner Quelle unten auch schön erläutert). Eine Straftat liegt in diesem Fall jedoch nicht vor, weshalb man sich eher selbst strafbar machen kann, wenn man eine nicht erfolgte Straftat anzeigt. Also ein eher suboptimaler Vorschlag 😉
Da es hier um einen stinknormalen Kaufvertrag geht, wird das Ganze zivilrechtlich nach BGB betrachtet. Gültiger Kaufvertrag liegt durch Internetbestellung vor, soweit alles in Ordnung. Lieferung ist jedoch (durch den Verkäufer angekündigt) noch nicht erfolgt (spannend ist in diesem Fall zu wissen, ob ein Liefertermin vereinbart wurde, denn falls nicht, befindet sich der Verkäufer jetzt auch noch nicht in Verzug). Das korrekte Vorgehen wäre in diesem Fall, den Verkäufer schriftlich unter Fristsetzung (als angemessen werden i.d.R. 14 Tage angesehen) zur Lieferung aufzufordern. Erst wenn er dann nicht liefert, kann man Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das sehe ich auch so, wie Holgi!
Die Lieferverzögerung ist zwar ärgerlich, aber was will man machen, wenn der Shopbetreiber flittert 😉
Zitat:
Original geschrieben von cabr
(...) aber was will man machen, wenn der Shopbetreiber flittert
...und selbst wenn man von dieser Tatsache mal absieht ist man immer besser beraten, an solche Probleme sachlich und vor allem juristisch korrekt heranzugehen, anstatt die vermeintliche Keule schwingen zu wollen, die in diesem Fall gar nicht zuständig ist.
Außerdem sollte man sich bewußt sein, dass man durch Anschuldigungen a la "Internetganove" mal ganz schnell eine Unterlassungsklage wegen Schmähkritik mit entsprechend hohen Schadenersatzanforderungen an den Hals bekommen kann... hoffentlich ist man als Rambo dann auch gut bewaffnet 😁
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
...und selbst wenn man von dieser Tatsache mal absieht ist man immer besser beraten, an solche Probleme sachlich und vor allem juristisch korrekt heranzugehen, anstatt die vermeintliche Keule schwingen zu wollen, die in diesem Fall gar nicht zuständig ist.
Genau!
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
@Linksspurrambo:
"Anzeige erstatten" kannst Du dann, wenn eine Straftat vorliegt, also sprich Einbruch, Diebstahl etc. (wird in deiner Quelle unten auch schön erläutert). Eine Straftat liegt in diesem Fall jedoch nicht vor, weshalb man sich eher selbst strafbar machen kann, wenn man eine nicht erfolgte Straftat anzeigt. Also ein eher suboptimaler Vorschlag 😉
In dem vorliegendem Fall ist eindeutig der Tatbestand des Betruges erfüllt. Geld einbehalten , nicht liefern, eindeutiger geht es kaum.
Bei diesen kleinen Schmierfinken scheint das eine Geschäftsidee zu sein, fünfmal liefern, beim sechsten mal betrügen. Die denken das rechnet sich so.
Die Gerichte sehen das ähnlich und handhaben die Rechtsauslegung bei Internethändlern entsprechend.
Also, anzeigen, und wenn es zehnmal der liebe "Jan" ist.
Ein paar Tage würde ich aber noch abwarten, vielleich tut sich ja noch etwas und Du bekommst die Ware oder Dein Geld zurück. Das der Verkäufer im Urlaub ist, halte ich allerdings für eine schlechte Begründung. In meinem konkreten Fall hatte ich etwa fünf Monate vergehen lassen und habe mein Geld nicht zurückbekommen, da der Verkäufer inzwischen Konkurs angemeldet hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Linksspurrambo
In dem vorliegendem Fall ist eindeutig der Tatbestand des Betruges erfüllt. Geld einbehalten , nicht liefern, eindeutiger geht es kaum.
Soso... denkst Du. Ist aber (noch) nicht so, da der Verkäufer die Lieferung nicht verweigert hat und boreas noch nicht von seinem Recht gebrauch gemacht hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Erst wenn dann die Rückgabe des Kaufbetrags nicht erfolgen würde, läge Betrug vor.
Ich kann Dir außerdem nur raten, mit deiner "Rechtsberatung" vorsichtig zu sein, denn ein Verstoss gegen die Motor-Talk AGBs
5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
(...)
irgendjemanden, sei es eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen, belästigen, beleidigen, bedrohen, verleumden, in Bedrängnis oder Verlegenheit bringen oder ihr in sonstiger Weise Unannehmlichkeiten verursachen oder in Bezug auf eine natürliche oder juristische Person oder ein Unternehmen unwahre Tatsachen behaupten oder verbreiten
ist jetzt schon gegeben, und ein tüchtiger Anwalt eines klagefreudigen Shopbetreibers hätte Dich jetzt schon wegen Schmähkritik auf dem Zettel...
Zitat:
Original geschrieben von Linksspurrambo
Ein paar Tage (...)
Na geht doch 😉