Ich will Autohändler werden, aber die liebe Gewährleistung...was tun?

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)

Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(

Ich will mit günstigen Autos handeln nicht mit teuren! (ich habe nicht so viel Geld und ich denke mit günstigen Autos geht das besser)

Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!

Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?

Liebe Grüße
euer Autohändler (bald)

Beste Antwort im Thema

juhu, ein neuer faehnchenhaendler...
(sorry, war nunmal mein erster gedanke)

viel erfolg

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


die für ihr Tun auch selbst verantwortlich sind!

Wo lebst Du denn? Das gilt doch nur dann, wenn man eine Vorteil aus der Situation ziehen kann. Wenn man Mist gebaut hat oder ein Nachteil entstanden ist, MUSS jemand anders verantwortlich sein - im Zweifel der Staat. Liest Du hier auch andere Posts?

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Wo lebst Du denn? Das gilt doch nur dann, wenn man eine Vorteil aus der Situation ziehen kann. Liest Du hier auch andere Posts?

Ja, ich weiss... Entschuldige bitte meine manchmal sehr naive Denke....

Zitat:

Wenn man Mist gebaut hat oder ein Nachteil entstanden ist, MUSS jemand anders verantwortlich sein - im Zweifel der Staat.

....das erinnert mich ein bisschen an eine Sendung bei RTL oder RTL2 mit einem Titel wie "Horrorhaus" oder so ähnlich: "ich kaufe mir in Polen ein Fertighaus mit 150qm für 30TEUR und jetzt ist es Schrott....😕😕😕

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Vielmehr geht es ausschließlich und richtigerweise um den Schutz des Verbrauchers, der bei jedem Autokauf in einer extrem schlechteren Ausgangslage als der fachkundige gewerbliche Händler ist.
Um einmal ein Beispiel zu spinnen.... Du kaufst vom örtlichen Bäckermeister Müller (der zwar Gewerbetreibender ist, sich für Autos aber nur am Rande interessiert) dessen zehn Jahre alten 5er-BMW mit 200.000 km für sagen wir 6TEUR und stellst ihm das Auto nach fünf Monaten mit Turboschaden wieder vor die Tür... Wer war Deiner Meinung nach in der schlechteren Position? (ich unterstelle Dir aufgrund der Aktivität bei MT einfach mal ein gewisses Interesse an Autos) Gut, wir haben jetzt immer von gewerblichen Autoverkäufern gesprochen, aber Gewährleistung gilt nun mal für alle Unternehmer...

Ich möchte nicht den Verbraucherschutz verteufeln, aber auch mal zu Bedenken geben, dass hier häufig übers Ziel hinaus geschossen wird (da gibts durchaus noch mehr Beispiele, wo der Verbraucherschutz dem Bürger einen Bärendienst erwiesen hat), v.a. wenn man bedenkt, dass es sich bei den Verbrauchern um geschäftsfähige, mündige Bürger handelt, die für ihr Tun auch selbst verantwortlich sind!

Der Fall ist doch denkbar einfach. Verkauft der Bäckermeister privat, dann hätte er ja die Gewährleistung ausschließen können. Also sein Problem, wenn er das nicht macht.

Verkauft er ihn unter seinem Gewerbe, dann muss er sich halt überlegen, ob er mit Gewährleistung verkauft, oder eben nur an einen Nicht-Verbraucher. Auch das ist seine freie Entscheidung. Und als Gewerbetreibender hat er das BGB und die Gewährleistungsrechte zu kennen. Ich sehe überhaupt kein Problem mit den aktuellen Gewährleistungsvorschriften.

Warum will man denn eine Aufweichung des Gewährleistungsrecht? Da gibts doch nur 2 Antworten:

1. Man kann leider in der Praxis keine billigen alten Gebraucht-Kfz mehr beim Händler kaufen, da den Händlern das zu riskant ist. Aber es auch genügend private Verkäufer. Also kein Problem.

2. Händler möchten gerne ihre alten Möhren loswerden ohne Geschäftsrisiko. Hioer ist dann der arglose Kunde der Dumme. Nützt also eigentlich nur dem Händler, der seine Kunden übers Ohr hauen will oder darauf hofft, dass die Rostlaube nicht zusammenbricht - sprich auch nicht gerade einem ordentlichen Kaufmann entsprechend handelt.

Also wo ist das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Der Fall ist doch denkbar einfach. Verkauft der Bäckermeister privat, dann hätte er ja die Gewährleistung ausschließen können. Also sein Problem, wenn er das nicht macht.

Bäckermeister kann sein Fahrzeug  ohne Gewährleistung an Privat nur verkaufen, wenn das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört, also zu seinem Privatvermögen.

Ist das Fahrzeug Betriebsvermögen ist Gewährleistung bei Verkauf an Privat zwingend.  Dafür hat er den Vorteil, dass er evtl. später anfallende Gewärleistungsansprüche als Betriebsausgaben deklarieren kann.

O.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Der Fall ist doch denkbar einfach. Verkauft der Bäckermeister privat, dann hätte er ja die Gewährleistung ausschließen können. Also sein Problem, wenn er das nicht macht.
Bäckermeister kann sein Fahrzeug  ohne Gewährleistung an Privat nur verkaufen, wenn das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört, also zu seinem Privatvermögen.
Ist das Fahrzeug Betriebsvermögen ist Gewährleistung bei Verkauf an Privat zwingend.  Dafür hat er den Vorteil, dass er evtl. später anfallende Gewärleistungsansprüche als Betriebsausgaben deklarieren kann.

O.

Deswegen bei mir auch zwei Varianten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Deswegen bei mir auch zwei Varianten 😉

Der Beitrag las sich aber so, dass man annehmen konnte, der Bäckermeister kann wählen ob, er privat oder gewerblich verkauft. Dies ist nicht der Fall.

Mit der üblicherweise bei Kauf gefällten Entscheidung, ob private oder gewerbliche Nutzung, fält auch die Entscheidung über den Verauf mit oder ohne Gewährleistung.

O.

Alternativ kann der Bäckermeister nach einer gewissen Nutzungsdauer das Fahrzeug vom Betriebsvermögens ins Privatvermögen überführen und dann z.B. von Frau oder Kindern noch ein paar Jahre lang fahren lassen. Danach kann er es dann aus dem Privatvermögen ohne Gewährleistung verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Celeste



Deswegen bei mir auch zwei Varianten 😉
Der Beitrag las sich aber so, dass man annehmen konnte, der Bäckermeister kann wählen ob, er privat oder gewerblich verkauft. Dies ist nicht der Fall.

Mit der üblicherweise bei Kauf gefällten Entscheidung, ob private oder gewerbliche Nutzung, fält auch die Entscheidung über den Verauf mit oder ohne Gewährleistung.

O.

Das ist mir bekannt, aber ich wollte keine steuerrechtliche oder juristische Vorlesung halten (das hab ich erst heute Nachmittag an der Uni gemacht) 😉

Halt, halt, halt!

Nach aktuellem Recht verkaufen auch selbstständige oder Freiberufler ihre Gebrauchtwagen an Privat ohne Gewährleistung, sofern der Handel mit Gebrauchtwagen nicht zu ihren eigentlichen Geschäftszwecken gehört.

So schauts aus und das ist auch richtig so!

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS


Nach aktuellem Recht verkaufen auch selbstständige oder Freiberufler ihre Gebrauchtwagen an Privat ohne Gewährleistung, sofern der Handel mit Gebrauchtwagen nicht zu ihren eigentlichen Geschäftszwecken gehört.

Das wäre mir absolut neu.

Aber du kannst uns dazu sicherlich eine Quelle nennen.

Das habe ich in einer Autozeitung gelesen (ist aber schon ein paar Monate her).

ich hatte das zufaellig auch grade gestern irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr :/

Meines Wissens nach gilt die Gewährleistungsrichtlinie immer noch in der folgenden Form:

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Meines Wissens nach gilt die Gewährleistungsrichtlinie immer noch in der folgenden Form:

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Das ist eine EU-Richtlinie. EU-Richtlinien sind kein Ersatz für nationale Gesetzgebung und damit nicht unmittelbar in D gültig. In D gelten die §§ 434ff. BGB (als Umsetzung der Richtlinie).

Wer es nicht glaubt, hier das Urteil: 526 C 12623/09 DAR 2010, 208

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