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Ich will Autohändler werden, aber die liebe Gewährleistung...was tun?

Themenstarteram 13. Oktober 2010 um 12:03

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)

Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(

Ich will mit günstigen Autos handeln nicht mit teuren! (ich habe nicht so viel Geld und ich denke mit günstigen Autos geht das besser)

Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!

Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?

Liebe Grüße

euer Autohändler (bald)

Beste Antwort im Thema

juhu, ein neuer faehnchenhaendler...

(sorry, war nunmal mein erster gedanke)

viel erfolg

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Diese im Kundenauftrag Geschichte im Ernstfall oft keinen Bestand. Du kommst um die Gewährleistung nicht rum, du kannst sie lediglich auf 12 Monate Gesamtverkürzen (unter Umständen gehen teilweise auch 6 Monate, müsste jetzt aber nachschlagen unter welchen Umständen). Allerdings sind auch Schäden die erst nach 6 Monaten auftreten oft auch nicht mehr Bestandteil der Gewährleistung, der Käufer müsste dann beweissen das dieser Schaden schon ab Kauf vorhanden war etc. Auf Verschleißteile gilt im Grunde die Gewährleistung auch nicht, ist natürlich abhängig was, wieviel Km da sAuto drauf und das Alter (z.b. Kupplung geht bei ca. 100tkm kaputt, das ist die Gefahr eines "alten" Autos, somit bist du oft raus). Zusätzlich kannst du dich aber auch Versichern, oder auch deine Gebrauchten mit einer Gebrauchtwagengarantie verkaufen.

Und ganz wichtig, hast du z.b. rechtswidrige Kauseln in deinen Kaufvertrag wie z.b. keine Gewährleistung etc, gilt automatisch die maximal gesetzliche von 24 Monaten.

juhu, ein neuer faehnchenhaendler...

(sorry, war nunmal mein erster gedanke)

viel erfolg

Das Thema ist ganz einfach. Dass du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung als designierter Autohändler kennst setze ich mal vorraus. Garantien kann man nämlich von Versicherungen kaufen. Das kostet ab 300€ pro Fahrzeug und hängt von vielen Kriterien ab, wie bei einer Kfz-Haftpflicht auch.

Eine Garantieversicherung erhebt dich aber nicht von deiner Gewährleistungspflicht. Letztere kann man leidergottes nicht versichern und unterliegt auch deiner beruflichen Sorgfaltspflicht.

Wenn du ein ehrlicher Autoverkäufer werden willst, musst du jedes Fahrzeug, dass du kaufst entweder selbst begutachten oder begutachten lassen. Anschließend kannst du die festgestellten Mängel entweder beseitigen und das Fahrzeug als mängelfrei verkaufen oder aber du gibst dem Kunden im Kaufvertrag eine ausführliche Beschreibung der Mängel mit. Wenn dieser dennoch mich dem Kauf einverstanden ist, warum nicht? Lässt du dir für 250€ ein Gebrauchtwagengutachten (z.B. TÜV, DEKRA usw.) erstellen sind auch dort vorhandene Mägel aufgelistet. Vorteil hierbei ist, wenn die einen Defekt übersehen haben , den ein PI halt hätte sehen müssen (was darunter fällt ist in den AGBs des Gutachten geklärt) obliegt denen die Haftung und du kannst deinem Kunden im nachinein aufgetauchte versteckte Mängel kostenlos beseitigen.

Wie du siehst musst du als ehrlicher Autoverkäufer entweder ein Paar Euros in die Fahrzeuge inverstieren, technisch sehr versiert sein und die Facilities besitzen oder einfach ein großes Geldpolster (ca. 100.000€ dürften reichen) für spätere Haftungsfälle übrig haben:)

Ich hoffe für dich du lässt dich nicht so seichten Geschäften verleiten und lässt von der rechtswidriegen und in keinem deutschen Gericht haltfähigen "Im Kundenauftrag" Masche die Finger. Wenn deine anfänglich blauäugigen Kunden nämlich ne Rechtsschutzversicherung haben kann dich das an die Grenzen der existenz bringen. Übrigens solltest du auch eine Rechtsschutz abschließen, die den gewerblichen Autohandel beinhaltet.

Ich habe während des Studiums auch meinen eigenen Autohandel gehabt und das war meine Leitlinie. Meine Kunden habe ich oft nur dann ein zweites Mal gesehen, wenn sie mir neue Kunden gebracht haben, oder eben das nächste Auto haben wollten.

am 13. Oktober 2010 um 12:46

Ohne ausreichende Rücklagen wird Dir spätestens der dritte Gewährleistungsfall das Genick brechen…

Sorry, wenn ich es so deutlich sage:

Allein der Inhalt der Überschrift lässt nichts Gutes erahnen ...

Könnte auch lauten:

Ich will eine Sparkasse überfallen, aber die blöden Gesetze ... - was tun?

Aber ich beantworte zusätzlich auch gerne Deine Frage:

Nichts! Absolut nichts! Du kannst gar nichts tun.

Ansonsten denke ich mal, dass dieser Faden hier gleich zu ist, ist vermutlich auch besser so. Anleitungen für gewerblichen BeschiXX sollte man nicht bei MT öffentlich diskutieren.

P.S. Habe ganz vergessen, sind ja auch schon wieder Ferien ...

Nach den theoretischen Betrachtungen meine Sicht der Dinge: Gewährleistungskosten fallen max. in Höhe des Zeitwertes an. Auch wenn König Kunde es nicht glauben will: unwirtschaftliche Reparaturen braucht der VK nicht durchzuführen. Rücktritt vom Kaufvertrag und fertig ist die Laube, ggf. mit Nutzungsentschädigung durch den Käufer.

Bei Autos in der Preislage tauscht man einfach die Autos und gut ist es.

Hier noch der Branchenbrief der Volksbank: http://www.vr-bankmodul.de/site/bracos/cgi-bin/braco.cgi?pdf=GK030.pdf

Was sind denn aus Deiner theoretischen Sicht der Dinge "unwirtschaftliche Reparaturen"? Das interessiert mich brennend :D

Und wer tritt vom Kaufvertrag mit welcher Begründung wann und wie zurück? Auch sehr spannend :D

Na zum Glück funktioniert das Add-on KBP (KlugscheißBlock Plus) mit Firefox hervorragend :D

Von Dir ist hier ja offensichtlich außer überheblichen Äußerungen nichts weiter zu erwarten...

Dein Blocker funktioniert offenbar genauso gut, seriös und problemlos, wie der Gewährleistungsausschluss beim Verkauf von Handel an Privat ;)

Aber nun lass mal gut sein, ich denke "Rücktritt vom Kaufvertrag ggf. mit Nutzungsentschädigung durch den Käufer und fertig ist die Laube ..." ist schon aussagekräftig genug :eek:

Nur noch mal:

eine Möglichkeit, die Gewährleistung wirksam auszuschließen, gibt es beim Vertragsverhältnis Handel-Privat unter den oben vom TE geschilderten Umständen so gut wie keine. Von den wenigen denkbaren Ausnahmefällen brauchen wir nicht zu reden, da der TE einen Autohandel betreiben will.

Bei meinem Fuhrpark--> Klick

wurde ich auch schon öfter gefragt ob ich nicht einen Autohandel aufmachen möchte....:D:D

angesichts der ganzen Gewährleistungsthematik ist das heute sicherlich kein Zuckerschlecken mehr:eek:

mfg Andy

am 14. Oktober 2010 um 1:18

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Bei meinem Fuhrpark--> Klick

Angeber! (duck und weg)

ach ne: bleib noch: ich nehm dann den Rover (auch ohne Garantie!)

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Nach den theoretischen Betrachtungen meine Sicht der Dinge: Gewährleistungskosten fallen max. in Höhe des Zeitwertes an.

Wenn man Gesetze logisch erklären könnte wären Richter und Anwälte Ingenieure und keine Juristen. Wenn man einen Schaden vor dem Verkauf nicht erkannt, repariert oder dem Kunden mitgeteilt hat, kann dieser auf eine Reperatur oder den Austausch gegen ein exakt gleiches Fahrzeug pochen! In der Realität lassen sich die meisten Kunden auf den Austausch gegen andere verfügbare Fahrzeuge oder die Wandlung ein, müssen sie aber nicht.

Außerdem zahlst du dem Kunden bei einer von dir angeleierten Wandlung die Kosten für Überführung und Zulassung.

Btw: Dass dem TE hier wegen einer simplen Frage zum Umgang mit der Gewährleistung gleich Bandenkriminalität unterstellt wird ist ein Zeugnis der eigenen Unfähigkeit.

Wer hat denn dem TE Bandenkriminalität unterstellt? Ich sehe da niemanden. Da es auf diese Frage aber nur die mehrfach gegebene Antwort gibt, nämlich die, dass es keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss gibt, sind alle anderen Antworten die vermeintliche Tipps und Lösungen enthalten einfach nur Blödsinn und gehen rechtlich in eine sehr bedenkliche Richtung. Da der TE sich, nach eigenen Angaben, ausführlich mit der Thematik beschäftigt hat und eben KEINE Lösung gefunden hat, müsste er dieses auch wissen. Und da sich hier bei MT oftmals Fähnchen-/Autohöker-Geschädigte melden und von ihren negativen Erfahrungen berichten, sollten wir es jetzt auch dabei belassen.

Der TE schweigt ja jetzt auch schon etwas länger, ich denke, er wird wissen warum, denn für "so simpel" halte ich seine Frage dann auch wieder nicht ...

Zitat:

Original geschrieben von Autoverkaeufer1988

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)

Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(

Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!

Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?

Liebe Grüße

euer Autohändler (bald)

Servus

Da ich selber Automobilkaufmann bin kann Ich Dir nur empfehlen:

(Sorry für die Worte) lass den Scheisss...mit Auto's für 1000-2000 € wirst Du nie Geld verdienen sondern nur verlieren. Ein Markt mit Kleinwagen um die 5000 € ist quasi leer. Verkauf sowas.

Das mit dem Gesetz mit Sachmangelhaftung kommst nicht drum rum da es ein Gesetz ist, und Glaub mir...die Kunden wissen das und kommen mit jedem Scheisss. Zwei Problemfälle und Du bist wieder Pleite.

Ich gebe mal Ehrlich zu das ich das gleiche mache wie Du....nur ich kaufe ein Auto und lasse es privat auf mich zu.....fahre bisschen damit und schreibe es dann wider aus... so habe ich ohne Sachmh. als Privatmann schon richtig Geld gezogen und Spaß gehabt. Du kannst auch überall eine Car-Garantie kaufen wenn das Auto I.O ist

Hoffe Dir geholfen zu haben

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