Ich will Autohändler werden, aber die liebe Gewährleistung...was tun?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)
Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(
Ich will mit günstigen Autos handeln nicht mit teuren! (ich habe nicht so viel Geld und ich denke mit günstigen Autos geht das besser)
Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!
Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?
Liebe Grüße
euer Autohändler (bald)
Beste Antwort im Thema
juhu, ein neuer faehnchenhaendler...
(sorry, war nunmal mein erster gedanke)
viel erfolg
166 Antworten
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, kanns du als Verkäufer die für dich wirtschaflichste Variante wählen, ist ein Motortausch unverhältnismässig, kannst du als Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, mit Abschlag der Nutzung des Käufers.
Sollte ein Teil mutwillig beschädigt oder falsch Bedienung kaputt gehen, müsstest du als Verkäufer beweissen können, das dies dadurch passiert ist (zumindest die ersten 6 Monate). Z.B. kein Öl mehr im Motor (ist leicht nachzuweisen, per Foto), im Zweifelsfall über einen Gutachter, ist natürlich immer eine Frage des Nutzens. Bei einer 500 € Gurke, dem Kunden das Geld in die Hand drücken , wenn nicht definitv klar ist, das er die Schüssel nicht selbst zerlegt hat.
Was auf alle FÄlle nicht Schaden kann, einen Rechtsbeistand immer im Hintergrund zu haben (einen Fachanwalt, den man auch vorher schon kennen sollte). Eine Werkstatt, die kleinere Schäden direkt beheben kann (Mal ein paar freie in der Umgebung abklappern und eine Geschäftspartnerschaft eingehen). So kannst du deinen Kunden sogar eine Werke nennen, wo sie ihre Inspektion durchführen können, etc.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....naja ganz so einfach ist es glaub ich nun auch wieder nicht. Fakt ist doch, dass so gut wie alle Schäden im ersten Halbjahr nach Kauf über die Gewährleistung abgerechnet werden...Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Gewährleistung ist aber keine Funktionsgarantie. Es wird gewährleistet, daß der Golf sich in einem Zustand befindet, der von einem 15Jahre alten Auto zu erwarten ist. Nicht mehr und nicht weniger. Zusätzlich wird der Verbraucher noch vor verdeckten Schäden geschützt, die der Händler als Fachmann erkennen kann, der Käufer aber nicht.Versteht mich nicht falsch, Verbraucherschutz ist schön und gut, aber bei irgendwelchen Billigstautos wird auch der seriöse Markenhändler das Auto maximal in Kommision auf den Hof stellen.... Und ich als Kunde erwarte auch nicht bei einem E36 mit 300TKM auf der Uhr für 990 EUR, dass mir irgendjemand dafür Gewährleistung gibt!
Genau das meinte ich!
Wer bestimmt, welcher Schaden (bzw. Schadenshöhe) unverhältnismäßig hoch ist und welcher nicht? Was kann ein Kunde von einem 990 Euro "erwarten"?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, sinnvoll und für den gewerblichen Verkäufer verpflichtend. Natürlich erwarte ich als Kunde, dass ein Händler mir Gewährleistung gibt, auch bei einem 1.000 Euro Auto. Wenn der Händler Angst vor der Gewährleistung hat, dann sollte er nichts verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Natürlich erwarte ich als Kunde, dass ein Händler mir Gewährleistung gibt, auch bei einem 1.000 Euro Auto. Wenn der Händler Angst vor der Gewährleistung hat, dann sollte er nichts verkaufen.
....und genau aus diesem Grund, wirst Du nur in Ausnahmefällen einen Händler finden, der Dir ein 1.000-Auto nicht "im Kundenauftrag" verkauft....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
....und genau aus diesem Grund, wirst Du nur in Ausnahmefällen einen Händler finden, der Dir ein 1.000-Auto nicht "im Kundenauftrag" verkauft....Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Natürlich erwarte ich als Kunde, dass ein Händler mir Gewährleistung gibt, auch bei einem 1.000 Euro Auto. Wenn der Händler Angst vor der Gewährleistung hat, dann sollte er nichts verkaufen.
Und wo soll da das Problem sein? Fair ist doch, dass niemand gezwungen wird etwas zu verkaufen oder zu kaufen. Fair ist aber auch, dass für alle Verkäufe einheitliche Spielregeln gelten, die man nicht einfach einseitig (von Händler-Seite aus) aufheben kann, weil es einem nicht in der Kram passt.
Zum einen ist der private Käufer immer in der schwächeren Position, zum anderen gehört es einfach zu den grundsätzlichen Notwendigkeiten des Berufs (Autohändler als Kaufmann), eigenverantwortlich zu überlegen, ob ein Geschäfts sich rechnet. Und wenn es sich nicht rechnet, dann lässt man es als Kaufmann bleiben.
Zusätzlich scheint es ja nach den obigen Berichten doch einige Händler zu geben, die auch legal und ohne "Beschiss" wirtschaftlich ertragreich Autos unter 1000 Euro verkaufgen können.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Und wo soll da das Problem sein? Fair ist doch, dass niemand gezwungen wird etwas zu verkaufen oder zu kaufen. Fair ist aber auch, dass für alle Verkäufe einheitliche Spielregeln gelten, die man nicht einfach einseitig (von Händler-Seite aus) aufheben kann, weil es einem nicht in der Kram passt.
Wieso kann man als Händler die Gewährleistung nicht ausschliessen? Ist der Verbraucher wirklich so hohl, dass ihm der Gesetzgeber bei jedem Pups die Hand halten muss?
Vorteil für die Privatkäufer wäre, dass sie manche Autos kaufen können, die derzeit halt schlicht nicht an sie verkauft werden...
Bei einem grossen, örtlichen BMW-Händler habe ich mich mal einen Honda Legend gesehen, der mir gefallen hätte. Das Auto stand zusammen mit ca. 15 anderen großvolumigen Modellen etwas abseits von den anderen Gebrauchtwagen. Nachdem ich dem Verkäufer mein Interesse bekundet hatte, bekam ich nur ein müdes Lächeln, dass diese Autos natürlich nicht an Deutsche verkauft werden, da die geschlossen in den Ostblock ohne Gewährleistung gehen. Mir, als mündigen Verbraucher wird aufgrund dieser Regelung also manches vorenthalten, weil Leute, die scheinbar keine Verträge lesen oder abschliessen können, geschützt werden!
Zitat:
Zusätzlich scheint es ja nach den obigen Berichten doch einige Händler zu geben, die auch legal und ohne "Beschiss" wirtschaftlich ertragreich Autos unter 1000 Euro verkaufgen können.
....das bezweifle ich schlicht und ergreifend.... Ich vermute, dass diese Fälle an einer Hand abzählbar sind!
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Vielleicht werden die Gesetze dahingehend ja nochmal überarbeitet!
Sobald Schweine fliegen! Die Diskussion ist ziemlich sinnfrei, da die gesetzlichen Grundsätze zur Gewährleistung seit Jahrzehnten feststehen, sich seit Jahrzehnten bewährt haben, von jedem Gericht bestätigt werden und die letzten Überarbeitungen eher noch den Verbraucherschutz gestärkt haben.
Ich glaube, die Diskussion führt hier zu nichts. Ich werde hier nicht noch die Rechtsgrundsätze des BGB darlegen, nur weil einige eine absolute gefestigte und sinnvolle Rechtslage nicht verstehen wollen. Auch geht es nicht darum, den armen Verbraucher zu bevormunden. So was kann man nicht ernsthaft behaupten. Vielmehr geht es ausschließlich und richtigerweise um den Schutz des Verbrauchers, der bei jedem Autokauf in einer extrem schlechteren Ausgangslage als der fachkundige gewerbliche Händler ist. Warum glaubt ihr denn, ist es Händlern gesetzlich verboten, die Gewährleistung voll auszuschließen. Das ht schon seine Gründe und ist vollkommen richtig so. Wenn ihr was in Richtung Aufweichung des Verbraucherschutzes machen wollt, könnt ihr ja gerne eine Petition einreichen:
Petition Bundestag
Viel Glück 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Nachdem ich dem Verkäufer mein Interesse bekundet hatte, bekam ich nur ein müdes Lächeln, dass diese Autos natürlich nicht an Deutsche verkauft werden, da die geschlossen in den Ostblock ohne Gewährleistung gehen.
Wenn du dich mit einer derart lapidaren Antwort abspeisen läßt, kannst du die Schuld dafür schwerlich beim Gewährleistungsrecht suchen. Da muß man als Interessent schon ein bischen hartnäckiger auftreten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn du dich mit einer derart lapidaren Antwort abspeisen läßt, kannst du die Schuld dafür schwerlich beim Gewährleistungsrecht suchen. Da muß man als Interessent schon ein bischen hartnäckiger auftreten.Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Nachdem ich dem Verkäufer mein Interesse bekundet hatte, bekam ich nur ein müdes Lächeln, dass diese Autos natürlich nicht an Deutsche verkauft werden, da die geschlossen in den Ostblock ohne Gewährleistung gehen.
Habe ich auch schon erlebt, dass ein Autohaus mir ein solches Fahrzeug nicht verkaufen wollte. Ich kann das aber gut verstehen, da hinterher dann der Ärger losgeht und der Händler einfach keine Lust hat wegen ein paar Euro seine Rechtsabteilung bemühen zu müssen.
Grüße, l
Vor ein paar Jahren war die Gesetzelage aber noch anders, oder irre ich mich da?
Noch ein paar spezielle Fragen:
- Wie sieht es denn überhaupt aus, wenn ein Gebrauchtwagenhändler einen "guten" Gebrauchtwagen mit Gewährleistung verkauft (zB. 3 Jahre alter Golf mit ca. 60 TKM). Der Käufer fährt sehr viel (sagen wir mal 80 TKM in einem Jahr). Da ist es doch sehr wahrscheinlich das irgendwelche Defekte auftreten. Haftet der Händler auf jeden Fall?
- Ein Gebrauchtwagenhändler verkauft einen gepflegten Wagen, der Käufer geht aber wirklich schlecht damit um, d.h. jeden Morgen bei kaltem Motor Vollgas usw. Das hält der beste Motor auf Dauer nicht aus. Haftet der Händler in dem Fall auch komplett?
Zitat:
Original geschrieben von C 37 RS
Vor ein paar Jahren war die Gesetzelage aber noch anders, oder irre ich mich da?...
Nö ist schon kanpp 10 Jahre her!
Zu den weiteren Fragen (ganz kurz und vereinfacht): Gewährleistung bedeutet immer Fehlerfreiheit entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zum Übergabezeitpunkt. Für später entstande Fehler haftet der Händler nicht. Allerdings gibt es in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr, so dass zunächst angenommen wird, dass Fehler, die in den ersten 6 Monaten entstanden sind, schon bei Übergabe vorhanden waren. D.h. beim Motorschaden muss der Händler nachweisen, dass der Motor bei Übergabe in Ordnung war und eine Fehlbedienung des Kunden vorliegt. Und Verschließ aufgrund hoher Nutzung unterliegt im Normallfall nicht der Gewährleistung.
Hallo zusammen!
Ich habe mich lange Zeit im Hintergrund gehalten weil mich das Thema interessiert! Einige haben aber direkt ohne mich zu kennen über mich falsch geurteilt. Das finde ich nicht gut! Aber ich bin nicht nachtragent.
Ich möchte das nochmal klarstellen! Ich möchte einen seriösen Autohandel betreiben. Daher auch meine Frage.
Dank an alle die hier wichtige Sachen geschrieben haben! Die ersten Schritte zum Autohandel habe ich schon gemacht!
Liebe Grüße
euer Autohändler
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn du dich mit einer derart lapidaren Antwort abspeisen läßt, kannst du die Schuld dafür schwerlich beim Gewährleistungsrecht suchen. Da muß man als Interessent schon ein bischen hartnäckiger auftreten.
....die Problematik liegt darin, dass die Händler bei manchen Autos nicht an deutsche (Privat-)Personen verkaufen
wollen, was den Nachteil hat, dass Du ihn sicherlich dazu bekommst, Dir das Auto zu verkaufen, allerdings den Aufschlag zahlen musst....
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Vielmehr geht es ausschließlich und richtigerweise um den Schutz des Verbrauchers, der bei jedem Autokauf in einer extrem schlechteren Ausgangslage als der fachkundige gewerbliche Händler ist.
Um einmal ein Beispiel zu spinnen.... Du kaufst vom örtlichen Bäckermeister Müller (der zwar Gewerbetreibender ist, sich für Autos aber nur am Rande interessiert) dessen zehn Jahre alten 5er-BMW mit 200.000 km für sagen wir 6TEUR und stellst ihm das Auto nach fünf Monaten mit Turboschaden wieder vor die Tür... Wer war Deiner Meinung nach in der schlechteren Position? (ich unterstelle Dir aufgrund der Aktivität bei MT einfach mal ein gewisses Interesse an Autos) Gut, wir haben jetzt immer von gewerblichen Autoverkäufern gesprochen, aber Gewährleistung gilt nun mal für alle Unternehmer...
Ich möchte nicht den Verbraucherschutz verteufeln, aber auch mal zu Bedenken geben, dass hier häufig übers Ziel hinaus geschossen wird (da gibts durchaus noch mehr Beispiele, wo der Verbraucherschutz dem Bürger einen Bärendienst erwiesen hat), v.a. wenn man bedenkt, dass es sich bei den Verbrauchern um geschäftsfähige, mündige Bürger handelt, die für ihr Tun auch selbst verantwortlich sind!