Ich werde verpflichtet Fahrtenbuch bei Fahrzeug X zu führen
Hallo,
ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich zukünftig bei meinem Fahrzeug xxx ein Fahrtenbuch führen muss. Ich habe mehrere PKW’s und das betrifft nur einen davon. Der Grund ist hier nicht das Thema.
Meine Frage:
Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?
...dass der nächste Besitzer kein Fahrtenbuch führen muss, weil er dieses Auto gekauft hat, ist ja soweit klar. Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?
Wenn ich ein weiteres Auto kaufe, gibt es ja dazu ebenso kein Fahrtenbuch, oder?
Die anderen Autos von mir sind ja davon ebenso unberührt.
72 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 22. Januar 2021 um 21:40:15 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Januar 2021 um 20:58:34 Uhr:
Hättest du mal mehr gelesen, wüsstest du, dass du falsch liegst.
Die Fahrtenbuchauflage wird immer dem Halter eines Fahrzeugs auferlegt
Nein, wie soll das funktionieren, wenn der betroffene Halter mit dem Fahrzeug eines anderen unterwegs ist?
Zitat:
@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:56:18 Uhr:
Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?
Da dann die Meldeanschrift gleich ist, wäre es für die Behörde eine leichte Übung, hier einen Umgehungstatbestand festzustellen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Januar 2021 um 22:20:44 Uhr:
Zitat:
@munition76 schrieb am 21. Januar 2021 um 21:56:18 Uhr:
Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?
Da dann die Meldeanschrift gleich ist, wäre es für die Behörde eine leichte Übung, hier einen Umgehungstatbestand festzustellen.
Ich glaube, du hast den Sinn und Zweck eines Fahrtenbuchs nicht verstanden. Das kann zwangsläufig nur einem Fahrzeug und niemals einer Person zugeordnet sein.
Doch,grundsätzlich dem Fahrzeughalter.
Denn nur wegen dessen Verhalten ist es ihm auferlegt worden.
"Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. (Quelle: § 31a Absatz 1 Satz 1 StVZO)"
"Ja, der Halter eines Kfz ist verpflichtet, das Fahrtenbuch ordnungsgemäß und vollständig für die angesetzte Zeit anzulegen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können 100 Euro Bußgeld fällig werden."
Ähnliche Themen
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Januar 2021 um 22:38:04 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Januar 2021 um 22:20:44 Uhr:
Da dann die Meldeanschrift gleich ist, wäre es für die Behörde eine leichte Übung, hier einen Umgehungstatbestand festzustellen.Ich glaube, du hast den Sinn und Zweck eines Fahrtenbuchs nicht verstanden. Das kann zwangsläufig nur einem Fahrzeug und niemals einer Person zugeordnet sein.
Ich glaub Du hast den Sinn eines Fahrtenbuchs nicht verstanden.
Dieses ist eine präventivmaßnahme,damit es nicht nochmal vorkommt,dass mit dem Fahrzeug eines Halters Ordnungswidrigkeiten begangen werden und die Verantwortlichen Fahrer nicht ermittelt werden können.
Das Fahrtenbuch wird der Person für eines auf ihn zugelassenes Fahrzeug erteilt und wandert von Fahrzeug zu Fahrzeug,wenn sich mit Außerbetriebsetzung oder Umschreibung versucht wird,vor dem Führen eines Fahrtenbuchs zu drücken. Wenn man mehrere Fahrzeuge hat und regelmäßig Schwierigkeiten , den verantwortlichen Fahrer zu benennen,kann das Führen von Fahrtenbüchern auch für alle Fahrzeuge eines Halters angeordnet werden.
31 StVZO wurde hier doch schon zitiert.
Und mittlerweile werden die erteilten Fahrtenbuchauflagen ans KBA gemeldet und sind in der ZEVIS Abfrage sichtbar und können so bei einer allgemeinenen VK überprüft werden,ob der Auflage nachgekommen wird. Wenn nicht,gibt's ein Bußgeld
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Januar 2021 um 22:38:04 Uhr:
Ich glaube, du hast den Sinn und Zweck eines Fahrtenbuchs nicht verstanden. Das kann zwangsläufig nur einem Fahrzeug und niemals einer Person zugeordnet sein.
Der Halter hat gewisse Pflichten, denen er nachzukommen hat. So hat er z.B. das Fahrzeug davor zu schützen, dass es durch Unbefugte genutzt wird. Ermöglicht er einem anderen damit zu fahren, dann haftet er voll für Schäden.
Zudem darf er nur geeigneten Personen die Nutzung erlauben.
Daraus kann abgeleitete werden, dass der Halter zu jedem Zeitpunkt wissen muss, wer das Fahrzeug erlaubterweise verwendet (können auch mehrere Personen sein, aber alle müssen dem Halter bekannt sein)... Der Halter muss also den erlaubten Fahrer kennen und diesen daher benennen kann. Ist das Gedächtnis des Halters etwas "löchrig" kann das Fahrtenbuch für die Zukunft als "Gedächtnisstütze" angeordnet werden; damit er seinen Pflichten nachkommen kann.
Ist der Halter von einem generellen "Gedächtnisverlust" betroffen kann die Auflage für alle Fahrzeuge gelten.
Es geht bei der Fahrtenbuchauflage nicht um das Fahrzeug, mit welchem OWi begangen wurden, sondern um den Halter, welcher seinen Pflichten nicht nachkommt.
Schau einfach selbst in den 31a StVZO.
Beweislastumkehr ist es auch nicht, da der Halter bereits "bewiesen" hat, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt. Das Fahrtenbuch ist dann eine "Hilfestellung", damit der Halter seine Pflichten besser erfüllen kann (und es ist keine "Strafe"😉
Genau, das Fahrtenbuch ist keine Strafe, sondern soll nur sicher stellen,dass es nicht wieder vorkommt,dass jemand nur eine OWI nicht belangt werden kann.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 22. Januar 2021 um 23:08:06 Uhr:
Doch,grundsätzlich dem Fahrzeughalter.
Denn nur wegen dessen Verhalten ist es ihm auferlegt worden."Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Genau das was ich sage: Das Fahrtenbuch bezieht sich auf ein oder mehrere Fahrzeuge, nicht auf eine Person.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2021 um 04:36:51 Uhr:
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 22. Januar 2021 um 23:08:06 Uhr:
Doch,grundsätzlich dem Fahrzeughalter.
Denn nur wegen dessen Verhalten ist es ihm auferlegt worden."Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Genau das was ich sage: Das Fahrtenbuch bezieht sich auf ein oder mehrere Fahrzeuge, nicht auf eine Person.
Verdrehst Du extra die Worte?
Das Fahrtenbuch bekommt ein Halter (eine Person) für eins oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge.
Und das Fahrtenbuch muss für jede Fahrt mit Fahrzeug geführt werden, verantwortlich ist der Halter des Fahrzeugs.
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe,für das der Halter ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen hat,bleibt das Fahrtenbuch bei ihm und wandert nicht mit dem Halterwechsel mit zu mir.
Das Fahrtenbuch wird dann auf ein weiteres Fahrzeug bzw auf seine neues Fahrzeug übertragen.
Klick doch einfach mal den Link zu 31 Stvzo an, vielleicht verstehst Du das dann.
"(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter . ."
So schwer und lang ist der 31 nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. Januar 2021 um 09:23:50 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2021 um 04:36:51 Uhr:
Genau das was ich sage: Das Fahrtenbuch bezieht sich auf ein oder mehrere Fahrzeuge, nicht auf eine Person.
Verdrehst Du extra die Worte?
Das Fahrtenbuch bekommt ein Halter (eine Person) für eins oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge.
Nö, ich verdrehe nichts. Die Zusammenhänge sind doch eindeutig: Wenn für mein Fahrzeug ein Fahrtenbuch auferlegt wurde, und du überlässt mir dein Fahrzeug für 4 Wochen muss ich für die Fahrten, die ich mit deinem Auto unternehme kein Fahrtenbuch führen. Umgekehrt, also wenn ich dir mein Auto für 4 Wochen überlasse, musst du das sehr wohl.
Oder in Kurzform: Es muss jede Fahrt des betroffenen Autos protokolliert werden, aber nicht jede Fahrt des Halters.
quod erat demonstrandum
Deshalb ist das Fahrtenbuch trotzdem einer Person,und zwar dem Halter als Person mit "aufgeführtem Wagen" auferlegt worden.
Und dem entsprechend ist es auch letzendlich jedem auferlegt worden der sich mit diesem Fahrzeug bewegt,weil diese Fahrten dokumentiert werden müssen.
Also fährt grundsätzlich jede Peson in diesem Auto nur mit Fahrtenbucheintrag.
Da Du in Deinem keins führen musst,und derjenige mit Fahrtenbuch für sein Auto,wenn er Deins fährt keins ausfüllen muss hat damit nichts zu tun.
Jede Fahrt in seinem Wagen wird protokolliert,also jede Person die damit fährt.
Damit ist natürlich auch klar das der Halter mit anderen Fahrzeugen fahren kann wie er will,auch mit seinen anderen denen kein Fahrtenbuch auferlegt wurde.
Ihm als Person (Halter ) ist es auferlegt worden,aber nur in Verbindung mit dem aufgeführten Wagen.
Soviel Logik wird aber allgemein vorrausgesetzt.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 23. Januar 2021 um 10:47:00 Uhr:
Deshalb ist das Fahrtenbuch trotzdem einer Person,und zwar dem Halter als Person mit "aufgeführtem Wagen" auferlegt worden.Ihm als Person (Halter ) ist es auferlegt worden,aber nur in Verbindung mit dem aufgeführten Wagen.
Nein, es wurde nicht einer dedizierten Person auferlegt, sondern allen Personen, die mit dem Auto unterwegs sind.
Und dass der Bescheid an den Halter geht, hat einen triftigen Grund: Das betroffene Fahrzeug hat keine postalische Adresse.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2021 um 11:10:00 Uhr:
Nein, es wurde nicht einer dedizierten Person auferlegt, sondern allen Personen, die mit dem Auto unterwegs sind.
Stelle dir die Frage, wer die Verantwortung für das sauber geführte Fahrtenbuch hat.
Hat es der Halter, oder hat es der aktuelle Fahrer des Fahrtenbuchs? Wer bekommt Ärger, wenn das Fahrtenbuch nicht sauber geführt wird (Tipp, der Bußgeldbescheid ist vom Halter zu zahlen, nicht vom Fahrer oder gar dem Fahrzeug).
Das Fahrzeug selbst wird wohl kaum die Verantwortung besitzen.
Mal ganz davon ab, dass man einer Sache formaljuristisch keinerlei Auflagen erteilen kann... das geht nur bei juristischen und natürlichen Personen.
Daraus folgt, dass der Halter die Auflage bekommt, dass er für das ordnungsgemäße Fahrtenbuch eines Fahrzeuges (oder mehrerer) verantwortlich ist.
Da die zuständige Behörde direkt die Auflage für sämtliche Fahrzeuge des Halters erlassen kann, kann die Auflage auch nicht für das Fahrzeug gelten. Die Auflage ist dem Halter auferlegt worden, mit der Einschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug.
Der Fahrer hat die Auflage ausserdem auch nicht. Nicht der Fahrer ist gezwungen das Fahrtenbuch zu führen, sondern der Halter. Diese Aufgabe kann er jedoch an den Fahrer delegieren. Führt der Fahrer in diesem Fall das Fahrtenbuch nicht ordnugnsgemäß, dann passiert dem Fahrer absolut gar nichts seitens Behörden.... allerdings wird der Halter das nicht so lustig finden. Im privaten Umfeld hat der Halter keinerlei Handhabe (ausser die Nutzung des Fahrzeugs dem Fahrer zu verweigern). Im Arbeitsumfeld können arbeitsrechtliche Schritte folgen, wenn der Fahrer der Anweisung zur Ordnugsgemäßen Fahrtenbuchführung nicht folgt.
Deiner Argumentation zufolge hat das Fahrzeug die Auflage. Dann ist der Halter fein raus, wenn sich das Fahrzeug weigert, sein Fahrtenbuch zu führen.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. Januar 2021 um 22:38:04 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 22. Januar 2021 um 22:20:44 Uhr:
Da dann die Meldeanschrift gleich ist, wäre es für die Behörde eine leichte Übung, hier einen Umgehungstatbestand festzustellen.
Ich glaube, du hast den Sinn und Zweck eines Fahrtenbuchs nicht verstanden. Das kann zwangsläufig nur einem Fahrzeug und niemals einer Person zugeordnet sein.
Richtig.
Das ändert aber nichts daran, daß mit der genannten Konstruktion ein Umgehungstatbestand geschaffen werden soll. Ansonsten wäre eine solche Vorgehensweise als Reaktion auf eine Fahrtenbuchauflage ja absolut sinnfrei.