Ich werde verpflichtet Fahrtenbuch bei Fahrzeug X zu führen

Hallo,

ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich zukünftig bei meinem Fahrzeug xxx ein Fahrtenbuch führen muss. Ich habe mehrere PKW’s und das betrifft nur einen davon. Der Grund ist hier nicht das Thema.

Meine Frage:

Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?

...dass der nächste Besitzer kein Fahrtenbuch führen muss, weil er dieses Auto gekauft hat, ist ja soweit klar. Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?

Wenn ich ein weiteres Auto kaufe, gibt es ja dazu ebenso kein Fahrtenbuch, oder?
Die anderen Autos von mir sind ja davon ebenso unberührt.

72 Antworten

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2021 um 11:10:00 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 23. Januar 2021 um 10:47:00 Uhr:


Deshalb ist das Fahrtenbuch trotzdem einer Person,und zwar dem Halter als Person mit "aufgeführtem Wagen" auferlegt worden.

Ihm als Person (Halter ) ist es auferlegt worden,aber nur in Verbindung mit dem aufgeführten Wagen.

Nein, es wurde nicht einer dedizierten Person auferlegt, sondern allen Personen, die mit dem Auto unterwegs sind.

Und dass der Bescheid an den Halter geht, hat einen triftigen Grund: Das betroffene Fahrzeug hat keine postalische Adresse.

Und ich wundere mich über die teils völlig Sinnfreien Fragen von Haltern am Telefon, wenn Du es nicht mal verstehst , wenn s hier niedergeschrieben ist.

Das Fahrtenbuch wird einem Halter auferlegt, für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge, damit Ordnungswidrigkeiten,die mit Fahrzeugen des Betreffenden Halters, für die er verantwortlich ist, nicht eingestellt werden müssen, weil sein Erinnerungsvermögen Lücken aufweist, wer der verantwortliche Fahrer war.

Deine Argumentation schreit förmlich nach Fährtenschreiber in sämtlichen Kraftfahrzeugen.

Was mich.immer wundert, man verhindert den Bußgeldbescheid und die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit und ist dann erstaunt/erbost wenn mit mal die Anhörung für die Erteilung eines Fahrtenbuchs eintrudelt.

Bei uns sind die Verwaltungsgebühren für ie Erteilung einer Fahrtenbuchauflage angepasst worden, und teilweise höher als das Bußgeld für die OWI.

Man kann halt nicht alles haben

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Januar 2021 um 13:53:08 Uhr:


...
Deine Argumentation schreit förmlich nach Fährtenschreiber in sämtlichen Kraftfahrzeugen.
...

...au ja, nen abgespeckten Tachographen in jedes Fahrzeug, der neben den über das Stecken der Fahrerkarte persönlichen Daten zum Fahrer auch gleich noch GPS-Positionen, die Lenkzeiten und Geschwindigkeiten mitschreibt.

Und dazu noch ne Sim-Karte mit rein, damit die Bußgeldstellen direkt auf den Massenspeicher zugreifen können bzw. gleich ne intgerierte "DLD Wide Range" Lösung... so dass sämtliche Daten (Massenspeicher + gesteckte Fahrerkarten) direkt ausgelesen werden und an einen Zentralserver in Flensburg gehen.

Dann können wir sämtliche Blitzer, Radarpistolen, usw. abschaffen... es reicht aus, diese in Flensburg archivierten Fahrtensscheiberdaten systematisch mit einer Datenbank, die sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen deutschlandweit enthält per EDV abzugleichen und die entsprechenden Bußgeldbescheide (automatisiert) zu verschicken. 😉

Bei Stammkunden, die gleich per Lastschriftverfahren zahlen... ... 😁😁😁

Technisch heutzutage nicht mehr nur kein Problem, sondern ne Spielerei... so einfach ginge das.

Genau das will keiner. Ich auch nicht. Wenn ich halt erwischt wurde und keine Möglichkeit besteht,das Bußgeld abzuwehren, zahle ich das. Oder wenn es geklappt hat, nehme ich halt das Fahrtenbuch in Kauf und bin zufrieden,dass ich keine Punkte bekommen hab. Aber die Dauerkandidaten wollen ja keins von beiden.

Wenn ich geblitzt werde, zahle ich die OWI, kein Problem, war ja mein Fehler.
Wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt und geblitzt wird, zahlt sie oder er die Rechnung. Auch kein Problem, war schließlich ihr oder sein Fehler.

Ich wüsste nicht, warum man der Behörde den Fahrer verschweigen sollte. Da sehe ich den erzieherischen Effekt völlig konterkariert: "Ich kann so schnell mit Papas Wagen fahren wie ich will. Geblitzt werden macht nix, weil Papa mich dann schon mit einer Lüge raushaut."

Tolle Lösung, bis man dann am Krankenbett oder Grab steht.

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Zitat:

@warnkb schrieb am 23. Januar 2021 um 18:18:25 Uhr:


Wenn ich geblitzt werde, zahle ich die OWI, kein Problem, war ja mein Fehler.
Wenn jemand anderes mit meinem Auto fährt und geblitzt wird, zahlt sie oder er die Rechnung. Auch kein Problem, war schließlich ihr oder sein Fehler.

Ich wüsste nicht, warum man der Behörde den Fahrer verschweigen sollte. Da sehe ich den erzieherischen Effekt völlig konterkariert: "Ich kann so schnell mit Papas Wagen fahren wie ich will. Geblitzt werden macht nix, weil Papa mich dann schon mit einer Lüge raushaut."

Du, da muss der Papa nicht mal lügen. Der Gesetzgeber erlaubt es dem Papa in diesem Fall die Benennung des Fahrers zu verweigern.

Würde es bei mir nicht geben. Strafe zahlen, selber Betrag nochmal an mich, Ende der Diskussion.

...die Aussage in diesem Fall zu verweigern ist aber das Dämlichste was man machen kann... das ist für die Ermittlungsbehörden der Hinweis, dass der Schuldige in verwandschaftlicher Beziehung zum Halter steht... ergo einfach mal ab zur Einwohnermeldeamt, Paßbilder abgleichen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Januar 2021 um 18:37:08 Uhr:


...die Aussage in diesem Fall zu verweigern ist aber das Dämlichste was man machen kann... das ist für die Ermittlungsbehörden der Hinweis, dass der Schuldige in verwandschaftlicher Beziehung zum Halter steht... ergo einfach mal ab zur Einwohnermeldeamt, Paßbilder abgleichen.

Passbilder vergleichen gegen wen? Das Fahrzeug war geparkt.

Edit: Sorry, war gedanklich in einem anderen Thread. Was genau passiert ist weiß ich natürlich nicht.

ach ja ? das steht genau wo ?

Zitat:

@warnkb schrieb am 23. Januar 2021 um 18:36:48 Uhr:


Würde es bei mir nicht geben. Strafe zahlen, selber Betrag nochmal an mich, Ende der Diskussion.

Es steht dir frei, genau so zu handeln. Nein, nicht ganz. Doppelte Bezahlung geht nicht. Da bringst du die zuständigen Beamten aus dem Tritt.

Sollte mir mal ein Fahrtenbuch für eines oder mehrere meiner Fahrzeuge auferlegt werden, dann lasse ich dieses oder diese Fahrzeuge in der Garage und fahre mit einem oder mehreren Fahrzeugen meines Bruders.
Das Leben kann so einfach sein 🙂

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. Januar 2021 um 18:41:16 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Januar 2021 um 18:37:08 Uhr:


...die Aussage in diesem Fall zu verweigern ist aber das Dämlichste was man machen kann... das ist für die Ermittlungsbehörden der Hinweis, dass der Schuldige in verwandschaftlicher Beziehung zum Halter steht... ergo einfach mal ab zur Einwohnermeldeamt, Paßbilder abgleichen.

Passbilder vergleichen gegen wen? Das Fahrzeug war geparkt.

Edit: Sorry, war gedanklich in einem anderen Thread. Was genau passiert ist weiß ich natürlich nicht.

...bei Parkverstößen ists sowieso egal... das ist doch Kindergarten und außerdem zahlt da der Halter zwar nicht das Bußgeld aber die Kosten für den Spaß - Kostenbescheid gem. § 25 a StVG

Edit: ...leider den Edit zu spät gesehen, aber vielleicht ist der Hinweis auf § 25 a StVG trotzdem interessant.

Alles ist gesagt, neues zum Thema ist nicht zu erwarten.

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