Ich könnt kotzen :(
So will ich mal erzählen was mir vorhin passiert ist.
Tatort BAB A6 Nürnberg-Regensburg. Nach nem tollen geschäftlichen Tag bei dem wir eine Anlage in Nürnberg ausgeliefert hatten und die Inbetriebnahme ohne Probleme vonstatten ging fahr ich grad aus Nürnberg mit meim schönen A5 auf die AB und freue mich dass alles geklappt hat. So um ca 17:15 erreiche ich ne 120er Zone und fahr schön mit ca 125-130 in der Mitte um die rechts fahrende LKW Kolonne zu überholen. Nun fängts an leicht zu nieseln und meinereiner fährt mit Tempomat gemütlich im Verkehr mit (immer noch Zone 120). Auf einmal schau ich in den Rückspiegel und frag mich was da so hell leuchtet. Naja ich seh irgendwie nur noch Kühlergrill und ne 100stel Sekunde später tuts einen Schlag bei dem mann denkt die Welt geht unter. Erstmal schiessen mir Gedanken durch den Kopf wie warum jetzt, warum ich und im Zustand des totalen Schocks schau ich in den Rückspiegel und seh irgend n SUV über alle 3 Fahrbahnen schlittern. OMG scheisse. Ich Warnblinkanlage an , das SUV net. Es überholt mich und will anscheinend weiterfahren ????? Hallooooo bin ich irgendwie im falschen Film oder was ???? Erst fährt er mir mit >160 drauf und dann fährt er einfach weiter ??? Des kann jetz net sein oder ?? Ich dem Penner die Lichthupe und ihm signalisiert er soll doch bitte mal rechts ranfahren. Ahaaaa jetzt kommt er auch mal auf den Gedanken die WBA einzuschalten und zieht quer über alle Fahrbahnen aufn Standstreifen. Was macht der Idiot ??? Er bleibt am Beschleunigungsstreifen einer Einfahrt stehen !!!! Ich glaub ich häng ohne scheiss , nach mehrmaligem Hupen hat er dann auch realisiert dass sein Standort irgendwie ungünstig ist. So Standstreifen Warnblinkanlage an, er kommt auf der Fahrbahn !!!! zu mir gelaufen total verstört und verwirrt und sagt nur des kriegen wir schon ?!? War ein ca 80 Jähriger mit seiner Frau. So auf einmal fängts an zu Schütten wie aus Eimern und Gewitter is auch da......
Suuuupper. Ich hab ihm dann gesagt er soll sich erst mal in sein Auto setzen, sich beruhigen und warten bis aufhört zu regnen. Ich schreib derweil nen Zettel mit Personalien und Unfallhergang auf und wies aufgehört hat zu regnen bin ich zu den zweien hin und wir ham erstmal den Schaden begutachtet. Was soll ich sagen ...... Heck komplett im Eimer (siehe Bilder). Warndreieck konnt ich net aufstellen da sich mein Kofferraumdeckel nicht mehr öffnen lies. Fängt ja schon mal gut an. Naja was solls, Polizei hab ich keine eingeschalten da laut nem neuen Gesetz der ältere Herr dadurch unter Umständen den Führerschein verlieren kann und das wollt ich ihm nun auch net antun, ja mei sowas kann halt mal passieren. (Wut hat sich bei mir schon langsam wieder gelegt) Nach Aufnahme des Schadens (bei dem ich heftig schlucken musste und mir fasst n Tränchen ausm Auge gedrückt hatte) und Personalien bin ich zum KIA Sorento und mir deren Schaden begutachtet. Fasst nichts da diese so nen gottverdammten Metall Überrollbügel an der Front hatten. Seine Frau hatte dann nich mehr zu sagen als "Ja mei is halt a gscheids Auto und koa so a Audi"
Ich weis ehrlich nicht wieviel Puls ich in dem Moment hatte aber ich musste mich doch sehr beherrschen um nicht in Wut den Kia kleinzuhauen.
Auf die Frage warum er überhaupt mit ca 160-180 in ner 120er Zone mit viel verkehr unterwegs war wusste er keine Antwort. Naja scheisse gelaufen.
Daheim erstmal den Schaden genauer begutachtet.....
Mein schöner A5 ich könnt echt heulen dass andere Leute fremdes Eigentum sowas von null interessiert....
Heck komplett eingedellt, Kofferraumklappe lässt sich nicht mehr öffnen, Kupplung knarzt ein wenig (mir schwant übles) hoffentlich nicht der Rahmen, und Rücklichter auch im Arsch.
Sorry wenn in diesem Bericht viele Schimpwörter vorkommen aber ich bin gerade sowas von angepisst.....
so long morgen mal zum Freundlichen und abchecken...
Beste Antwort im Thema
Er ist nicht mehr in der Lage sein Auto zu beherschen ist uneinsichtig und dumm, und du lässt ihn als krönung noch ungeschoren davon kommen?
Ich hätte die Polizei gerufen, nacher heißt es noch du hast eine absichtliche Vollbremsung gemacht oder so....
101 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Dieser Zettel ist juristisch absolut nicht einmal das Papier wert, auf dem das geschrieben steht.Zitat:
Original geschrieben von H4r1ng_SAD
Nene ich hatte ja noch nen Beifahrer dabei und der gute Mann war nach seinem Schock auch einsichtig und hat mir erklärt dass er für alle Schäden aufkommt. Er hat mir auch meinen Zettel unterschrieben wo draufsteht dass Er am Unfall Schuld hat und er ALLE Schäden auf seine Kosten beheben wird.Mit einem guten Anwalt ist dein Unfallgegner und seiner Versicherung im Rücken schneller aus der Nummer raus als es dir lieb ist. Der Dumme bist garantiert du dann am Ende, da hilft dir nicht einmal ein Beifahrer, wenn der gute Mann erklärt, dass er "über dein unmotiviertes provoziertes Bremsverhalten" und dem daraus entstandenen Unfall so schockiert war, dass er nicht mehr wusste was er tat und zudem habe er bemerkt, dass du angetrunken warst und habe daher aus Mitleid mit dir die Polizei nicht herangezogen.
An den Haaren herbeigezogen? Mitnichten! Aussage gegen Aussage, das ist leider juristischer Alltag.
Es ist meiner Ansicht nach von dir ein unverzeihlicher Fehler, die Polizei nicht gerufen zu haben, zumal es sich hier wahrlich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Dies wird dir auch deine Versicherung dick ankreiden. Um das Schlimmste zu verhindern, ist ein Anwalt dringend von Nöten.
Nochmal :
Sollte das ganze vor Gericht gehen was ich nun wirklich nicht glaube, dann ist dieser kleine unbedeutende Zettel mehr wert als viele hier glauben, denn sollte Aussage gegen Aussage stehen, dann zählen Beweise. Wie will der Kläger dem Richter dann erklären dass er
1. Zugegeben hat den Unfall selbst verursacht zu haben aus Fahrlässigkeit, ohne vorausgehende Bremsung meinerseits (wurde alles so notiert)
2. Er für jeglichen Schaden aufkommt
3. Er und seine Frau mit ihrer Unterschrift dafür gesorgt haben dass sie sich gar nicht mehr rausreden können denn es ist quasi ein Geständnis
Ausserdem wurde wie oben schon steht die Polizei u. Versicherung im Nachhinein kontaktiert via Konferenz. Dort hat er selbiges bestätigt also was soll die Diskussion.
Wichtiger ist ob der A5 reparabel ist oder ein Totalschaden.....
Die Aussagen, dass das unterzeichnete Ankerkenntnis des Unfallverursachers nichts wert ist, darf man milde gesagt als nicht zutreffend bezeichnen. Es ist eine Unart, den TE durch Halbwissen zu verunsichern. Wenn man etwas nicht weiß, sollte man sich mit solcherlei Aussagen zurückhalten. Selbstversändlich kommt dieser Erklärung juristische Bedeutung zu.
mfg Sepp
PS, viel Glück bei der Regulierung! Es empfielt sich hier ev. tatsächlich, einen Anwalt einzuschalten. Die hierfür anfallenden Kosten sind regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Wer bei solchen Dingen und dann noch auf der BAB keine Polizei ruft, der hat in seinem Leben irgendwas verpasst. Ich habe da null Mitleid, wenn es hart auf hart kommen sollte.
Jetzt macht ihn doch nicht fertig. Ich glaube er hat andere Sorgen im Moment.
Mein Beileid auch für dieses wunderschöne Auto !!!!! 🙁
So hart es klingt, aber solange man immer noch selbst aussteigt............alles andere ist ersetzbar. Dich oder Deine Familie gibt es nur einmal !!!!
Vielleicht hilft es Dir.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von hhj76
Jetzt macht ihn doch nicht fertig. Ich glaube er hat andere Sorgen im Moment.Mein Beileid auch für dieses wunderschöne Auto !!!!! 🙁
So hart es klingt, aber solange man immer noch selbst aussteigt............alles andere ist ersetzbar. Dich oder Deine Familie gibt es nur einmal !!!!
Vielleicht hilft es Dir.
Ich sehe das ganz ähnlich.
Man kann annehmen, daß ihr unter Schock gestanden seid, wie auch wahrscheinlich der Unfallgegner, unter den gegbenen Umständen war Deine Handlungsweise ganz vernünftig. Das wichtigste ist es nämlich Ruhe zu bewahren und nicht etwa noch seine Wut auszuleben.
Der Tip mit dem Anwalt ist sicher der richtige, vertraue bitte nicht auf unser aller Halbwahrheiten, nur ein Anwalt kann Dich richtig beraten und ich glaube, daß die Kosten für eine Stunde vorsorgliche Beratung nicht im Verhältnis zum möglichen Prozessrisiko stehen, wenn dieses auch gering ist.
Vielleicht sollten wir uns das zum Anlass nehmen um unsere eigene "Checklist" zu erstellen, was nach so einem Unfall zu tun ist. Und eine solche Checklist muß eingelernt werden um sie auch im Schockzustand "ferngesteuert" abarbeiten zu können (So wird es übrigens auch in der Pilotenausbildung gemacht).
oc
Zitat:
Original geschrieben von sepp.leipzig
Die Aussagen, dass das unterzeichnete Ankerkenntnis des Unfallverursachers nichts wert ist, darf man milde gesagt als nicht zutreffend bezeichnen. Es ist eine Unart, den TE durch Halbwissen zu verunsichern. Wenn man etwas nicht weiß, sollte man sich mit solcherlei Aussagen zurückhalten. Selbstversändlich kommt dieser Erklärung juristische Bedeutung zu.mfg Sepp
PS, viel Glück bei der Regulierung! Es empfielt sich hier ev. tatsächlich, einen Anwalt einzuschalten. Die hierfür anfallenden Kosten sind regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.
Ich habe das Eröffnungsposting heute Morgen noch einmal in aller Ruhe durchgelesen und mir stehen wieder im übertragenen Sinne die Haare ob dieser absoluten Leichtsinnigkeit und Naivität des Themenstellers zu Berge!
Wenn ich zudem so manche Postings hierzu lese, stellt sich bei mir der Eindruck ein, es hier offensichtlich eher mit Fahranfängern als mit Leuten zu tun zu haben, die gestandene Erfahrung haben sammeln können.
Es ist geradezu aberwitzig zu lesen, dass einige Forumsteilnehmer tatsächlich noch immer glauben, ein handschriftlich angefertigtes Schuldeingeständnis hätte vor Gericht Bestand. Das ist glatter Unfug! Es ist eher Halbwissen, solches zu glauben und zeugt von erheblicher (jugendlicher?) Naivität. Und es gilt hier zudem das Prinzip der Aussage gegen Aussage. Wer das nicht glaubt, hat einfach in seinem Leben noch keine einschlägigen bundesdeutschen juristischen Erfahrungen der Rechtswirklichkeit sammeln können.
Ich empfehle zudem jedem, sich schlicht einmal das Kleingedruckte seiner Versicherung durchzulesen. Jeder Versicherungsnehmer hat nämlich bei Vertragsabschluss unterschrieben, dass er sich zu einer Minimierung des Schadensaufkommens verpflichtet. Das Abgeben eines Schuldeingeständnisses gilt dabei ausdrücklich als erheblicher Verstoß gegen die Versicherungsbestimmungen und kann bei einer anstehenden Schadensregulierung zu erheblichen Minderleistungen führen. Weiterhin verpflichten die Versicherungsstatuten den Versicherungsnehmer, die Polizei hinzuzurufen, wenn der Schaden über den Bagatellfall hinausgeht. Bei Leihfahrzeugen muss oft sogar in allen Fällen eines Unfalls die Polizei hinzugezogen werden, was in den Mietvereinbahrungen nachzulesen ist.
Zum konkreten Fall: So wie man es auf den Bildern erkennen kann, ist der Schaden mit Sicherheit an einem der beiden Fahrzeuge beträchtlich. Bei beiden Fahrzeugen ist mit einem Schaden von insgesamt 5 bis 8tausend Euro auszugehen. Ich habe einfach ein Problem zu glauben, dass der Unfallverursacher (der benannte ältere Herr) all dies freiwillig aus seiner Portokasse erledigen wird. Ich gehe eher davon aus, dass er, nachdem er den ersten Schock überwunden hat, sich von einem Rechtsanwalt gut beraten lassen wird, seine Versicherungsstatuten werden es von ihm jedenfalls geradezu erforderlich machen.
Es wird dann genau das eintreten, was ich in meinem ersten Posting geschrieben habe und dann wird es für den Themenstarter gegenüber seiner eigenen Versicherung auch sehr eng, denn, wenn er sich, nach Überwindung seines ersten Schocks nicht sofort gegenüber einem Rechtsanwalt offenbart und sich seiner Versicherung gegenüber nicht rechtzeitig äußert, werden sehr unliebsame Fragen zu beantworten sein und da ist eine Rechtsberatung zwingend.
Man muss schon sehr gewichtige Gründe und sehr überzeugende Argumente haben (auch gegenüber einem Gericht), um glaubhaft zu machen, warum keine Polizei ausgerechnet gerade bei solch einem Unfall und dazu noch auf der Autobahn (erhebliche Verkehrsgefährdung) hinzugezogen worden ist. Ich möchte da nicht tiefer rühren, das wird aber mit Sicherheit in einem Rechtsstreit geschehen.
Hallo H4r1ng_SAD,
auch von meiner Seite aus Beileid.
Ich hoffe das es den A5 doch nicht zu sehr erwischt hat.
Wir kommen ja aus dem selben Landkreis und es währe schade wenn es dort einen A5 weniger geben würde.
Grüße
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Dieser Zettel ist juristisch absolut nicht einmal das Papier wert, auf dem das geschrieben steht.
Sehe ich anders, du Juraprofi. Für was gäbe es sonst den
europäischen Unfallbericht, den hoffentlich jeder von euch immer dabei hat, denn der ist auch nichts anderes als "ein Stück Papier", nur mit vorausgefüllten Fragen zum Unfallhergang.
Was der TE hat, ist ja schone eine VOLLE SCHULDANERKENNTNIS, also ist er aus der Sache natürlich raus.
Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Das Abgeben eines Schuldeingeständnisses gilt dabei ausdrücklich als erheblicher Verstoß gegen die Versicherungsbestimmungen und kann bei einer anstehenden Schadensregulierung zu erheblichen Minderleistungen führen.
RICHTIG, aber du verdrehst das Ganze. Es ist ein Verstoß für den älteren Herren, denn DER hat sein Schuldanerkenntnis abgegeben! Aufnehmen, darf man soetwas immer gerne!
Die Minderleistungen beziehen sich für den Fall, dass der ältere Herr jetzt SEINE Versicherung beanspruchen möchte, die wäre dann natürlich ZU RECHT sauer, dass er diese Schuldanerkenntnis abgegeben hat, und würde evtl. Kosten an ihn abwälzen!
Der TE ist aus der Sache raus, und zwar mit 0% Kosten und Schuld, da gebe ich dir Brief und Siegel. Oh aber ich vergaß, ich bin ja noch jung, und du schon so erfahren.
Grundsätzlich ist unmittelbar nach einem Unfall IMMER NUR der Unfallhergang zu klären, nie schon die Schuldfrage. Denn wenn man zugibt schuld zu sein, steht man wirklich dumm da, aber in diesem Fall ist es auch egal, denn es gibt einen 100% Schuldigen und der hat seine Schuld schriftlich anerkannt, fertig.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Sehe ich anders, du Juraprofi. Für was gäbe es sonst den europäischen Unfallbericht, den hoffentlich jeder von euch immer dabei hat, denn der ist auch nichts anderes als "ein Stück Papier", nur mit vorausgefüllten Fragen zum Unfallhergang.Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Dieser Zettel ist juristisch absolut nicht einmal das Papier wert, auf dem das geschrieben steht.
Dieser Unfallbericht ist ausschließlich dafür da, in eindeutigen Fällen eine raschere Abwicklung der versicherungsrechtlichen Ansprüche der Unfallgegner zu bewirken und zu sonst nichts. Hier wird im übrigen auch darauf hingewiesen, dass dieser Bericht nichts mit der Anerkennung einer Schuld zu tun hat. Das hat somit überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun.
Das hat alles auch nichts mit Juraprofi zu tun, was ich gepostet habe sondern mit der normalen Lebenserfahrung im Alltagskampf auf der Straße.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
RICHTIG, aber du verdrehst das Ganze. Es ist ein Verstoß für den älteren Herren, denn DER hat sein Schuldanerkenntnis abgegeben! Aufnehmen, darf man soetwas immer gerne!Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Das Abgeben eines Schuldeingeständnisses gilt dabei ausdrücklich als erheblicher Verstoß gegen die Versicherungsbestimmungen und kann bei einer anstehenden Schadensregulierung zu erheblichen Minderleistungen führen.Die Minderleistungen beziehen sich für den Fall, dass der ältere Herr jetzt SEINE Versicherung beanspruchen möchte, die wäre dann natürlich ZU RECHT sauer, dass er diese Schuldanerkenntnis abgegeben hat, und würde evtl. Kosten an ihn abwälzen!
Der TE ist aus der Sache raus, und zwar mit 0% Kosten und Schuld, da gebe ich dir Brief und Siegel. Oh aber ich vergaß, ich bin ja noch jung, und du schon so erfahren.
Grundsätzlich ist unmittelbar nach einem Unfall IMMER NUR der Unfallhergang zu klären, nie schon die Schuldfrage. Denn wenn man zugibt schuld zu sein, steht man wirklich dumm da, aber in diesem Fall ist es auch egal, denn es gibt einen 100% Schuldigen und der hat seine Schuld schriftlich anerkannt, fertig.
Das ist doch genau der entscheidende Punkt. Dem älteren Herrn wird dessen Rechtsanwalt genau dieses erklären, dass er nämlich diese Schuldanerkennung nicht hätte machen dürfen. Folglich wird dies widerrufen und mit einem ersten Schockzustand erklärt. Dann hat der Themenstarter wiederum den schwarzen Peter zugespielt bekommen, denn dessen Versicherung wird ihm vorwerfen, nichts getan zu haben, um einen Schaden für die Versicherung zu minimieren, da möglicherweise im Gegenzug der ältere Herr die Haftpflicht des Themenstellers in Anspruch nehmen will, um seinerseits den eigenen Schaden zu begleichen. Ohne polizeiliches Protokoll hingegen hat der Themensteller große Schwierigkeiten, dem älteren Herrn die Schuld für das Auffahren im Nachhinein nachzuweisen (Problem: Aussage gegen Aussage). Eine polizeiliche Protokollierung wäre daher unbedingt nötig gewesen.
Muss hier dem Vorposter zustimmen. Ich meine sogar mich zu erinnern, das es im Leasingvertrag eine Klausel gibt, das man verpflichtet ist einen Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
Zum Unfall selber kann ich auch nur sagen, das es höchst bedauerlich ist und ich ja auch schon mit sowas leben musste. Mit dem Unschied, das meiner schon der zweite A5 ist 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
Er ist nicht mehr in der Lage sein Auto zu beherschen ist uneinsichtig und dumm, und du lässt ihn als krönung noch ungeschoren davon kommen?Ich hätte die Polizei gerufen, nacher heißt es noch du hast eine absichtliche Vollbremsung gemacht oder so....
bei so nem weagen und so nem schaden ist mir der führerschein des anderes so was vo egal - sofort ploizei - veilleicht ist auch besser wen er keinen mehr hätte , wen mumst er das nächste mal um , ein Kind ??????
unfall o.k kann jeder machen , die beschreibung hört sich aber danach an als blcike er nichts mehr .. tickende zeitbombe
Zum Thema Geständnis:
Ich bin Rechtsanwalt und habe schon mehr als einen Verkehrsunfall bearbeitet.
Das Schriftstück ist kein Schuldanerkenntnis und auch kein prozeßrechtliches Geständnis. D.h. allein daraus kann man keine Rechte ableiten.
Aber in einem Zivilprozeß hat der Richter folgendes zu beachten:
Es gilt der BEweis des ersten Anscheins, daß der Auffahrende seinen Pflichten (Abtand, Geschwindigkeit, Aufmerksamkeit) nicht nachgekommen ist.
Will er diesen erschüttern, muß er Tatsachen vortragen und beweisen, die diesen Anschein erschüttern.
Angesichts seines Schriftstückes dürfte er mit diesen Angaben sehr unglaubwürdig sein, da hilft ihm auch seine Ehefrau wenig, da diese zwar Zeugin ist, aber dennoch ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat.
Demgegenüber ist der Beifahrer des Geschädigten wohl objektiver.
Ingesmt stehen die Chancen auf 100% bicht schlecht, aber ich rate dennoch zu einem Anwalt, nicht nur wegen der Haftungsquote, sondern insbesondere wegen des Haftungsumfanges, oder kennt sich der Themenersteller mit den Problemen des Vorsteruabzugs, der Mietwagen, des Nuzuungsausfalles, der Kostenpauschalen etc pp aus?
Die Versicherungen neigen dazu, nur das zu bezahlen, was angefordert wurde und häufig werden berechtigte, aber auch unberechtigte Kürzungen vorgenommen. Dem sollte man immer vorbeugen.
Wenn man gewinnt, zahlt die Vesicheurng auch die Anwaltskosten, ansonsten ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, habe auch eine beim ADAC.
Ich versteh auch garnicht was das Problem hier ist. Es ist ein klassischer Auffahrunfall, wer auffährt ist schuld. Da reicht die Adresse des Unfallverursachers und fertig. Der Zettel ist nur mehr ein Gratisgeschenk dazu.
Zitat:
Original geschrieben von H4r1ng_SAD
@pad2kNein, gottseidank sind keine Personen verletzt worden, trotzdem danke der Nachfrage. War halt nur extrem wie's mir und dem Beifahrer den Kopf gen Stütze gewuchtet hat, hab bestimmt für 2 sek Sternchen gesehen ^^.
Der A5 blieb bei dem Aufprall aber gänzlich unberührt und zog im Gegensatz zum rumeiernden Kia stur geradeaus weiter. Diese Richtungsstabilität hat mich heute echt beeindruckt.
Gut und freut mich! Denn das ist das wichtigste überhaupt, dass keine Personenschäden entstanden sind! Das restliche sind Sachschäden, die dank der Versicherung bezahlt werden!
Lg
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ich versteh auch garnicht was das Problem hier ist.
Stimmt. Was hier teilweise vom Stapel gelassen wurde war weder hilfreich noch richtig. Das ganze Programm aus Halbwissen und Ammenmärchen - abenteuerlich😛
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Es ist ein klassischer Auffahrunfall, wer auffährt ist schuld.
Zumal dem Verursacher keiner hinten auffuhr.
Mal ein Tipp an den TS: Im Fragebogen bei "gefahrene Geschwindikeit" (insofern danach gefragt wird) unbedingt die auf BABs übliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h angeben.
Trotz des Urteils des OLG Hamm kürzen die Versicherer gerne mal bei Überschreitung. Sollte man auch gegenüber dem Exekutivorgan bzw. den ermittelnden Behörden stets so mitteilen, damit nichts abweichendes aktenkundig wird.
Grüße
RSC