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Ich habe mal eine frage die mit dem Straßenverkehr zu tun hat.

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 4. August 2011 um 22:01

Ich habe mal eine frage die mit dem Straßenverkehr zu tun hat.

Ich bin Heute auf der Autobahn hinter so einen möchte gern Raser gefahren der mich tierisch aufgeregt hat die Rechtespur war mindestens 5 Km Frei beim 3 mal Lichthupe und Blinker links sah ich es nicht mehr ein mit 185 hinter ihn herzufahren da er keinen platz gemacht hat bin ich einfach mit voll Gas rechts an ihn vorbei und habe ihn aus Purer Wut noch mal schön geschnitten ende des Liedes ich wollte von der Autobahn runter und er wieder links an mir vorbei wo bei sein Beifahrer ein Foto von meinen Fahrzeug gemacht hat -.- Ich glaube das 4 Leute in seinem Fahrzeug waren auf was kann ich mich jetzt einstellen was meint ihr ?

Ich mein wenn er mich anzeigt Schneidet er sich doch ins eigene Fleisch da er das rechts fahr gebot missachtet hat oder ist ja nicht richtig die linke Spur mit 185 zu blockieren...

Muss man mir das nicht nach weisen können das ich es wahr ? ich meine er könnte ja jeden X beliebigen beschuldigen oder ?

Und bevor hier die ganzen vorwürfe kommen ja ich weiß das ich Falsch gehandelt habe und und nur ich hasse es man kann doch platz machen oder nicht .

Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Lepies87

...

Och finde sowas eine schweinerei das die leute die eigentlich dafür verantwortlich sind das andere sowas machen wie du nicht zur rechenschaft gezogen werden und es dann immer wieder heist die raser sind dran schuld

Wieso sind andere daran Schuld, wenn dem "Hintermann" die Sicherungen durchknallen??? Das Verhalten des "Linke-Spur-Blockierers" ist nicht korrekt, aber bei solch einer Reaktion sollte doch mal überprüft werden, ob der "Hintermann" zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist, wenn er sich wegen so einer Geschichte provoziert fühlt und zu solchen Kapriolen hinreissen lässt...

Jeder ist für sein Handeln (auch oder besonders im Strassenverkehr) selbst verantwortlich !!!

182 weitere Antworten
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182 Antworten
am 5. August 2011 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von mersch92

Zitat:

Original geschrieben von 0spr3y

...Provozieren lasse ich mich dabei nicht, dafür häng ich zu sehr a) am Führerschein und b) am Leben.

...und c) natürlich auch am CL :D

Grüße

:) Selbstverständlich! Die richtige Reihenfolge wäre ja eigentlich a) am Leben, b) am C und c) am Führerschein.

Die Überholspur nicht frei zu machen ist die eine Sache, eine Ordnungswidrigkeit. Es steht dir aber nicht zu dieses mit einer Straftat zu ahnden, das ist Sache der Polizei. Die richtige Reaktion wäre gewesen - leider - mit dem gebotenen Sicherheitabstand hinterherzufahren.

Sollte er dich tatsächlich wegen deinem Rechtsüberholen und Schneiden anzeigen sieht es düster für dich aus da er 3 Zeugen hat die das dann bestätigen werden.

Nötigung, gef. Eingriff in den Straßenverkehr.........und das bei 180 km/h !!!!!

Zieh dich warm an !

Zelirodu

am 5. August 2011 um 7:21

#1

da passiert gar nix. es kommt maximal zu einer schriftlichen befragung in der du den sachverhalt abstreiten kannst. dann wird das verfahren eingestellt, da es keine unbeteiligten zeugen gibt.

so wars bei mir. hatte auch mal einen angezeigt, der total wild wurde als ich ihn links mit nem 53ps suzuki überholt hatte. dann fuhr er mir hinten fast in den kofferraum, als ich ihn vorbei lies lies er sich auf der mittleren spur wieder zurückfallen und ich überholte ihn wieder. dann drehte er durch, hat mich rechts überholt sich vor mich gesetzt und ne vollbremsung von 160 auf 30 gemacht. und raste dann wieder davon. und das mitten auf der autobahn...

ich hatte auch nen zeugen aber wurde aus besagtem grund eingestellt. ich hätte nen zeugen haben müssen, der das ganze aus einem anderen fahrzeug beobachtet hat und nichts mit mir privat zu tun hat

Jemanden der 185 fährt als Schleicher zu bezeichnen, läßt doch bereits genügend Rückschlüsse auf den TE zu.

Wenn in dem Auto auch nur ein unabhängiger Zeuge saß ist der TE in schlechter Position.

Grüße

Habe ja auch nirgends geschrieben das es richtig ist was der TE gemacht hat.

 

Aber jetzt weiß ich wenigstens auch wer die leute sind die stur links fahren und denen sie wären alleine auf der straße.

Ich bin da ganz ehrlich ich überhole auch schonmal rechts aber nur wenn alle leute meine sie müssten auf einer 4 spurigen autobahn nur die 3 und 4 spur benutzen weil sie 100 kmh fahren und ab und zu mal ein lkw auf der 1 spur fährt.

Ich denke jeder der mal etwas schneller fährt hat es schonmal gehabt das man schneller gefahren ist und manche einfach blinker setzen und rausziehen.

Da kommt man ruck zuck in eine brenzliche lage.

aber da sind ja dann wieder die schnell fahrer dran schuld.

Ich spreche aus eigener erfahrung ist mehr erst vor 2 wochen passiert.

Zunächst mal:

besteht kein Grund kilometerweit die linke Spur zu blockieren.

Ein solcher Fahrer gehört rausgezogen und verknackt.

Kostet inzwischen auch einen Batzen Geld und gibt Punkte.

Jemanden bei einer Geschwindigkeit von 185km/h mit Lichthupe und

Blinker zum Ausweichen zu bewegen halte ich für schwere Nötigung.

Dann rechts zu Überholen und den Linksfahrer böswillig zu schneiden

zeugt einerseits von wenig Charakter, andererseits von grob fahrlässiger

gefährlicher Fahrweise. Ein solches Verhalten resultiert oft genug in

schweren Verkehrsunfällen mit Todesfolge.

Hier gehört ein längeres Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße verhängt.

Zum Nachdenken.

Hättest Du, nachdem Du festgestellt hast, dass der Fahrer nicht nach

rechts wechselt, mit geringem Geschwindigkeitsunterschied rechts überholt

und nach Herstellung ausreichenden Sicherheitsabstandes und Notwendigkeit

der Nutzung der linken Spur wieder auf selbige gewechselt, wäre dies auch

gesetzeswidrig gewesen, jedoch deutlich ungefährlicher.

Und es hätte Dich auch kaum einer fotografiert.

Wenn ich mit 120 links LKW Kolonnen überhole mache ich Platz wenn rechts Platz ist.

Was heißt: genügend Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen.

Ich schere jedoch keinesfalles bremsend nach rechts ein um einen wild blinkenden

Linksfahrer Platz zu machen.

Es gibt sicher Lebenssituationen die es notwendig machen schnell zu fahren.

Meistens ist es weder wirtschaftlich noch sinnvoll.

Wer dauernd im Tiefflug über Straßen unterwegs sein will sollte die einschlägigen

Rennstrecken nutzen. Davon gibt es genug in Europa.

am 5. August 2011 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von funktioniertnet

...der das ganze aus einem anderen fahrzeug beobachtet hat und nichts mit mir privat zu tun hat

Genau das ist der Knackpunkt.

Man könnte im Zweifelsfall ja auch einen von privat angeben der nicht mit im Auto gesessen hat.

Ich denke aber auch, dass da nichts nachkommen wird.

Meist bleibt's bei Aufregern, Scheibenwischer und Mittelfinger; und ein paar Kilometer weiter haben sich die Gemüter dann wieder etwas beruhigt.

Wie oft ich schon einen hätte anzeigen können; lohnt sich meiner Meinung nach in den allermeisten Fällen nicht.

Habe da auch so ein Beispiel :

wenn ich zur Arbeit fahre, komme ich an einem Autobahnkreuz vorbei, das ab einer gewissen Uhrzeit nur zähfließend durchfahren werden kann.

Ein Kilometer vorher ist die rechte Spur dann blockiert und man weicht auf die Linke aus, um weiterfahren zu können.

Da hatte ich plötzlich auch einen Lichthupler hinter mir.

Keine Ahnung was der wollte.

Ich sollte wohl schneller fahren oder auf Seite.

Tja, ging aber beides nicht.

War dann noch wild am gestikulieren und dergleichen und der Hit war, dass er auf das besagte Autobahnkreuz wollte, sich dann irgendwo reinquetschte und auch nicht mehr schneller von der Stelle kam.

Da frage ich mich manchmal, ob die Hinterleute nur das Auto sehen, was vor ihnen fährt.

Oder die besagten Autobahnauffahrten:

letztens mit ca. 95 km/h an einer vorbeigefahren. Schneller gings halt nicht, weil zuviel Verkehrsaufkommen war.

Auf einmal wildes Gehupe und Aufblinken hinter mir.

Der Hintermann mich mit einem Affenzahn überholt und auch noch von seinem Beifahrer den Scheibenwischer gezeigt bekommen.

Ich nur Fragezeichen im Gesicht und dumm aus der Wäsche geschaut.

Ich nehme an, dass er sich geärgert hat, weil ich nicht abgebremst und ihn vor mir auf die Bahn gelassen habe.

Tja, was soll's, tief durchatmen und gut ist....

Grüße

Von meinem Rechtsempfinden her wird das Foto zu Ermittlungszwecken wohl nicht zugelassen, die Zeugenaussagen hingegen schon.

In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass die Leute keinen Bock haben, überhaupt Anzeige zu erstatten. Wenn doch, klären erfahrene Polizisten erstmal auf, dass es sich im Grunde kaum lohnt, da ja auch kein Schaden entstanden ist.

Mich hat damals auch mal eine Frau (!) in ihrem Polo geschnitten, weil sie ohne zu gucken und über die durchgezogene Linie auf die BAB fuhr und es fast knallte. Da wollte ich bei der Autobahnpolizei Anzeige erstatten, habe es aber nach einem Gespräch mit dem Polizisten gelassen.

 

Allerdings solltest du in Zukunft versuchen, gewisse Sachen entspannter zu sehen. Ich überhole manchmal auch rechts, aber dann habe ich immer soviel Platz, dass ich keinen anderen schneide, so dass die es nicht mal richtig mitbekommen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu

Die Überholspur nicht frei zu machen ist die eine Sache, eine Ordnungswidrigkeit. Es steht dir aber nicht zu dieses mit einer Straftat zu ahnden, das ist Sache der Polizei. Die richtige Reaktion wäre gewesen - leider - mit dem gebotenen Sicherheitabstand hinterherzufahren.

Sollte er dich tatsächlich wegen deinem Rechtsüberholen und Schneiden anzeigen sieht es düster für dich aus da er 3 Zeugen hat die das dann bestätigen werden.

Nötigung, gef. Eingriff in den Straßenverkehr.........und das bei 180 km/h !!!!!

Zieh dich warm an !

Zelirodu

Warum bist du dir so sicher, dass es sich um eine Straftat handelt? So schnell wird dem Straftatbestand der Nötigung auch nicht stattgegeben.

Im Moment sieht es so aus:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR

Nicht mehr und nicht weniger!

Sollte es tatsächlich zu einer (durchaus verdienten) Anzeige kommen, hast Du schlechte Karten. Offensichtlich ist Dir auch nicht so richtig klar, was Du überhaupt getan hast. Zumindest zeigt Dein Geschreibsel hier im Forum Deine Dummheit, in dem Du Dein Fehlverhalten auch noch ausführlich in der Öffentlichkeit schilderst und somit schon protokolliert hast.

Mit 3x Lichthupe und Geblinke hast Du den Tatbestand der Nötigung in jedem Fall schon erfüllt. Rechtsüberholen bei diesem Tempo rechtfertigt generell eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Das "Schneiden" kann Dir bei leidenschaftlichen Staatsanwälten zumindest als versuchte Körperverletzung, aber auch schon als versuchten Totschlag angelastet werden. Und hast Du schon irgendetwas auf dem Kerbholz....

Egal, wie Du es drehst und wendest: Dein Gegenspieler hat immer noch 3 Zeugen. Ebenso wird die Justiz immer berücksichtigen, dass niemand einen anderen grundlos fotografieren und auch noch anzeigen wird, zumal er dadurch keinen Vorteil erfährt. Damit werden auch gutgemeint Einlässe wie "was soll denn schon passieren" oder "das muss er erstmal beweisen" ziemlich schnell recht wertlos.

Das Argument "Linksblockierer" wird Dir niemals helfen. Die genaue Strecke, Geschwindigkeit, Verkehrssituation, Verkehrsdichte usw. kannst Du kaum in geeigneter Form, beispielsweise durch Videoaufnahmen, nachweisen. Zeugen fehlen ebenfalls.

Die Wahl des Fahrstreifens bei diesem Tempo - allein unter Berücksichtigung der Verkehrssituation, Straßenverlauf, Straßenbeschaffenheit, Fahrvermögen, Fahrsicherheit usw. - obliegt immer der Entscheidung des Fahrers, und das aus gutem Grund. Nicht jeder Fahrer fühlt sich als Sebastian Vettel und schätzt deshalb das Gefährdungspotential seiner Fahrmanöver auch vielleicht etwas realistischer und vernünftiger ein. Auch wenn es diese "Blockierer" zuhauf gibt: manche können halt nicht anders und benötigen unsere Toleranz.

In solchen Situationen bleibt nur übrig, mit kühlem Kopf im gebotenen Sicherheitsabstand hinterher zu fahren und zu hoffen, dass Dir der Vordermann irgendwann Platz macht. Schließlich kannst Du ja auch nicht ein falsch geparktes Fahrzeug einfach niederbügeln, nur weil es da eigentlich nicht stehen dürfte.

Sich selbst "eine fangen" wird die Anzeige erstattende Person wohl kaum, warum auch? Er wird mit seinen Zeugen immer darlegen können, warum die Nutzung des linken Fahrstreifens für ihn erforderlich war. Und selbst wenn er etwas Unerlaubtes getan hätte: das ist kein Freibrief für Dich, ebenso etwas Unerlaubtes zu tun.

Bleibt für Dich nur zu hoffen, dass sich bei Deinem Kontrahenten Aufregung und Ärger gelegt haben und er diese Sache nicht weiter verfolgt. Ansonsten brauchst Du schon einen guten Anwalt.

Ich selbst wünsche mir, dass Du zumindest beim Autofahren zukünftig das Hirn benutzt und weder Dich noch andere in Gefahr bringst.

 

Zitat:

Original geschrieben von HSV-Andy

Zitat:

Original geschrieben von zelirodu

Die Überholspur nicht frei zu machen ist die eine Sache, eine Ordnungswidrigkeit. Es steht dir aber nicht zu dieses mit einer Straftat zu ahnden, das ist Sache der Polizei. Die richtige Reaktion wäre gewesen - leider - mit dem gebotenen Sicherheitabstand hinterherzufahren.

Sollte er dich tatsächlich wegen deinem Rechtsüberholen und Schneiden anzeigen sieht es düster für dich aus da er 3 Zeugen hat die das dann bestätigen werden.

Nötigung, gef. Eingriff in den Straßenverkehr.........und das bei 180 km/h !!!!!

Zieh dich warm an !

Zelirodu

Warum bist du dir so sicher, dass es sich um eine Straftat handelt? So schnell wird dem Straftatbestand der Nötigung auch nicht stattgegeben.

Im Moment sieht es so aus:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR

Nicht mehr und nicht weniger!

________________________________________________________

... schlimm ist Es, dass dieser Unsinn von den Leuten, die dieses schreiben, noch geglaubt wird.

Zitat:

Original geschrieben von tobias37

Zitat:

Original geschrieben von HSV-Andy

 

Warum bist du dir so sicher, dass es sich um eine Straftat handelt? So schnell wird dem Straftatbestand der Nötigung auch nicht stattgegeben.

Im Moment sieht es so aus:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR

Nicht mehr und nicht weniger!

________________________________________________________

... schlimm ist Es, dass dieser Unsinn von den Leuten, die dieses schreiben, noch geglaubt wird.

Gibt es deine Antwort auch in objektiv? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von HSV-Andy

Zitat:

Original geschrieben von tobias37

 

 

________________________________________________________

... schlimm ist Es, dass dieser Unsinn von den Leuten, die dieses schreiben, noch geglaubt wird.

Gibt es deine Antwort auch in objektiv? :rolleyes:

Ich werde hier als Volljurist keine Rechtsberatung durchführen !!!

Zitat:

Original geschrieben von Leaby

Ich mein wenn er mich anzeigt Schneidet er sich doch ins eigene Fleisch da er das rechts fahr gebot missachtet hat oder ist ja nicht richtig die linke Spur mit 185 zu blockieren...

das blockieren der linken spur kostet irgendwas um die 20€...

das was du gemacht hast:

-nötigung (da deine lichthupen/blinker-orgie sicherlich nicht mit ausreichend abstand stattfand)

-rechts überholen

-gefährlicher eingriff in den straßenverkehr (das schneiden des linksspurblockieres - bei dir kommt hier erschwerend hinzu, das du das vorsätzlich gemacht hast)

kostet dich zumindest mal einen 3. wenn nicht sogar 4.stelligen betrag....

und unter umständen sogar den führerschein!

was meiner meinung nach völlig gerechtfertigt ist, denn wer wie du meint mit 185kmh über die straßen fahren zu müssen sollte sich selbst unter kontrolle haben...wer das nicht hat, hat auch nichts im straßenverkehr zu suchen!

€dit: da ich gerade sehe, das du erst 18 bist - und dich damit noch in der probezeit befindest - ist dein führerschein sowieso weg...völlig egal ob du nun wegen nötigung, rechstüberholen oder gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr zur rechenschaft gezogen wirst...

Zitat:

Original geschrieben von tobias37

Zitat:

Original geschrieben von HSV-Andy

 

Gibt es deine Antwort auch in objektiv? :rolleyes:

Ich werde hier als Volljurist keine Rechtsberatung durchführen !!!

Die brauche ich ja auch nicht. :o

Aber von einem Volljuristen kann man zumindest eine begründete Antwort erwarten und keine Aussage wie "Das ist doch alles Unsinn, was du schreibst". :rolleyes:

Ich sehe es so, dass zumindest Vorsatz nachgewiesen werden muss, um jemanden Nötigung vorzuwerfen, oder nicht? Dass genau das oft ein Problem ist, ist auch kein Geheimnis...

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