Ich habe eine wettberbsrechtliche Abmahnung der Kfz Innung bekommen
Hallo an alle
Ich hab ieinen Brief von der KFZ Innung Oberfranken erhalten und brauch dringend Tipps zum weiteren Vorgehen. Ich habe angeblich Handel betriebn und mich als Privat ausgegeben.
Es ist eine Abmahnung mit einer vorformulierten Unterlassungserklearung. Eich soll Sie unterschreiben und 900Euro gebuehren zahlen.
Ich habe 5 Autos innerhalb einer gewissen Zeit bei Autoscout eingestellt. Dabei besitze ich zwei immer noch.
Unter anderem habe ich dort ein Uebergangsauto (Ford Fiesta), welches meine Frau nur kurze Zeit (2Monate) gefahren ist, eingestellt.
Ich hab es mit Tuv fuer 250Euro gekauft und zwei monate spaeter mit abgelaufenen Tuv fuer 100 Euro eingestellt und verkauft.
So handelt doch kein Heandler.
Ein weiteres Auto habe ich nur reingestellt, um zu sehen, ob ich fuer den Wagen nicht zu viel gezahlt habe. Habe mir naemlich ein Unfallwagen von einem Haendler gekauft. Diesen habe ich immer noch. Haette nicht gedacht, dass das so verfolgt wird.
Bitte um schnelle Antworten, die Frist laeuft aus.
Gruss
Beste Antwort im Thema
wie wäre es, wenn du damit zum Rechtsanwalt gehtst? Das ist wohl die bessere Anlaufstelle, als in einem Forum, in dem keine Rechtshilfe abgegeben werden darf.😉
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hoppel88
das ist schwachsinn ich kann so viele autos verkaufen wie iich will zumindest wenn sie alle auf mich oder meine familie angemeldet waren...
Das kannst du sicherlich auch mit dem Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext belegen....
Zitat:
Original geschrieben von Hoppel88
das ist schwachsinn ich kann so viele autos verkaufen wie iich will zumindest wenn sie alle auf mich oder meine familie angemeldet waren hatte auch sowas bekomm weil ich innerhalb eines halben jahr 13 autos verkauft hatte u.a auch gewinnbringend einfach weil ich mich nicht so entscheiden kann und mir gewisse autos einfach schnell langweilig werden.
Möglicherweise ist die "Gewinnerzielungsabsicht" ein entscheidender Punkt. Wenn Du bei jedem Wagen 1000,- € Gewinn erzielst, dann ist das sicher eine Einnahme, die das Finanzamt interessieren könnte. Im Gegenzug dazu ist aber auch der erzielte Verlust absetzbar. Man sollte diese Möglichkeit aber nicht mit einem verkauften Auto und 200,- € Verlust vertun :-).
Eine Gewinnerzielungsabsicht ist aber keine Sache, die nur ein Gewerbetreibender für sich beanspruchen kann. Fast jeder, der ein Auto verkauft, möchte im Idealfall Gewinn ... zumindest jedoch keinen Verlust erzielen.
wie gesagt ich habe auch post bekomm aber damals vom finanzamt das sie nachweise möchten was und warum ich das mit den autos gemacht habe!
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
die das Finanzamt interessieren könnte.
Im Steuerrecht wird zwischen Ertragsteuern (bspw. Einkommensteuern, Körperschaftssteuer) und der Umsatzsteuer unterschieden.
Der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus!
Unternehmer im Umsatzsteuerrecht (und damit umsatzsteuerpflichtig!) ist bereits, wer einmalig mit Wiederholungsabsicht etwas verkauft! 😉 Stichwort: Nachhaltigkeit!
Wie das ganze wertbewerbsrechtlich aussieht, weiß ich nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Hoppel88
wie gesagt ich habe auch post bekomm aber damals vom finanzamt das sie nachweise möchten was und warum ich das mit den autos gemacht habe!
Und? Was hast Du mit den Autos gemacht? Verkauft? 😁
erst hab ich sie misshandelt😁
ne spaß ich hab nachgewiesen das alle auf mich angemeldet waren oder halt familienangehörigen die kaufverträge gezeigt und ihnen erklärt das das kein händler machen würde mit dem anmelden zwecks der vorbesitzerzahl usw., und erzählt das es mir freigestellt ist wann ich mein auto wechsel und in welchen abständen
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Im Steuerrecht wird zwischen Ertragsteuern (bspw. Einkommensteuern, Körperschaftssteuer) und der Umsatzsteuer unterschieden.Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
die das Finanzamt interessieren könnte.Der Begriff des Unternehmers im Umsatzsteuerrecht setzt keine Gewinnerzielungsabsicht voraus!
Unternehmer im Umsatzsteuerrecht (und damit umsatzsteuerpflichtig!) ist bereits, wer einmalig mit Wiederholungsabsicht etwas verkauft! 😉 Stichwort: Nachhaltigkeit!
Wie das ganze wertbewerbsrechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Mir ging es um den wettbewerbsrechtlichen Aspekt. Kam vielleicht falsch rüber. Es ging ja um die Frage "gewerblich oder nicht". Und wenn jemand regelmäßig Autos kauft und sie relativ zeitnah mit Gewinn wieder verkauft, dann wird es eben schwer, DAS dem Finanzbeamten mit "der Wagen gefiel mir nach 1 Woche nicht mehr" zu erklären. Wir müssen sie nicht mögen, doof sind sie aber nicht. Nicht alle.
Zitat:
Original geschrieben von Hoppel88
erst hab ich sie misshandelt😁
ne spaß ich hab nachgewiesen das alle auf mich angemeldet waren oder halt familienangehörigen die kaufverträge gezeigt und ihnen erklärt das das kein händler machen würde mit dem anmelden zwecks der vorbesitzerzahl usw., und erzählt das es mir freigestellt ist wann ich mein auto wechsel und in welchen abständen
Wenn ich einen fast neuen Ferrari für 10000 € bekomme, dann würde ich ihn auch vorübergehend auf mich anmelden, wenn ich so sicher sein könnte.... beim Wiederverkauf nach 5 Tagen nicht in den Verdacht der Gewerblichkeit zu geraten. Im zweifelsfall hat das< Finanzamt immer Recht... und alle Rechte!
Zitat:
Original geschrieben von 100avantquattro
Wir müssen sie nicht mögen, doof sind sie aber nicht. Nicht alle.
😁 - Jau, daß kann man wohl so stehen lassen 😉