ich bin zu naiv, bitte helft mir gebrauchtwagen
Hoffe hier kann mir wer helfen/Tipps geben,
folgendes problem. Am Freitag, den 6.8.2010 einen audi a4 beim gebrauchtwagenhändler gekauft. Mit 2 jahren garantie.
Meinen alten corsa in zahlung gegeben.
Dann hab ich einen GTÜ(hauptuntersuchung) bericht von dem audi gefunden: schwere mängel (traglenker und querlenker bds vorne ausgeschlagen). Nen tüv bericht 2 tage später besagte keine mängel. Es gab aber keine rechnung von der reparatur?
Jetzt hab ich ihn selber noch einmal durchchecken lassen. Natürlich wurde damals nichts gemacht, außer nen tüv stempel!!!
Jetzt möchte der verkäufer BEIDE autos (auch den corsa, der bereits dem händler gehört) bei ATU überprüfen lassen bzw reparieren. Was dann passieren soll weiß ich nicht.
Ich weiß, ich hab scheiße gebaut.
Was kann ich jetzt tun (14 tage sind ja noch nicht um). Und was muss ich machen, wenn der typ sich streubt.
Danke und ich weiß ich habe scheiße gebaut.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
du kannst nur eins machen: 600 eur von deinem Konto abbuchen, den A4 zur Werkstatt fahren, die Multilenker reparieren lassen und die 600 eur als Lehrgeld verbuchen.Herzlichen Glueckwunsch! 🙂
Blödsinn, warum sollte er das tun?
TE: Du hast einen Wagen gekauft, der zum Kaufzeitpunkt diverse Mängel hatte. Es spielt dabei keine Rolle ob der Händler das wußte oder nicht. Der Händler muss den Wagen auf seine Kosten reparieren lassen. Des Weiteren wird von Deiner Reklamation bzgl. des Audis der Kaufvertrag, den Du bereits geschlossen und erfüllt hast, nicht unwirksam.
Wenn der Händler also jetzt deinen Corsa reparieren lassen möchte (bei ATU ???) dann kann er dies gerne tun, aber auch auf seine Kosten.
Nur so wird aus der ganzen Sache eine Schuh, das Recht ist auf Deiner Seite. Um dies zu erlangen, mußt Du dann vielleicht zum Anwalt. Aber bis dahin, such das ruhige und sachliche Gespräch und nimm Dir einen Zeugen / moralischen Unterstützer mit.
Viel Glück.
Carsten
45 Antworten
wieso abzocke? er hat nen corsa ohne tüv in zahlung gegeben. selbst wenn er dabei was verschwiegen hätte, der händler ist der profi! da sehe ich keine fehler beim TE!
corsa wurde in zahlung gegeben ohne hintergedanken. alles mit dem händler besprochen.
ob da jetzt was weiß ich was verschlissen war. kein plan??? tüv haben wir halt nicht neu machen lassen (lief juli aus) und das wusste der händler
audi ist BJ 04/2003
übrigens hab ich kaum ein wort verstanden, was dejadro schrieb???
Also soweit ich weis kannst du auf eine Audi-Werkstatt bestehen, wenn du den Wagen nachweislich mit gepflegtem Checkheft gekauft hast und dies' in der Beschreibung stand, nach der du dein Kaufobjekt ausgesucht hast. Was sagen die Anderen dazu?
MfG
Mach dir bitte eine Kopie der beiden TÜV Berichte. Auf der einen Seite ist das ein guter Nachweis, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat, damit muss der Händler für dich kostenlos nachbessern. Kann er gerne bei ATU machen, aber du zahlst die Rechnung nicht.
Sollte sich der Händler querstellen, dann kannst du dem TÜV gerne schildern, dass eine Untersuchung mit schweren Mängeln bei einer Nachuntersuchung auf einmal mängelfrei war, ganz ohne Reparatur. Gefälligkeits-TÜV mögen die überhaupt nicht. Wenn der Händler den "getüvt" hat kommt auf den Ärger zu.
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Nochmal zum Verkauf/Inzahlungnahme des Corsa.
Hast du als Privatverkäufer die Gewährleistung explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen, was dein gutes Recht wäre??
Falls nicht, dann hast du die Begründung, warum der Händler mit dir das "wie du mir so ich dir-Spiel" spielen möchte, was wiederum sein gutes Recht wäre.
Oder irre ich mich da??
Zitat:
Original geschrieben von jw61
Nochmal zum Verkauf/Inzahlungnahme des Corsa.Hast du als Privatverkäufer die Gewährleistung explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen, was dein gutes Recht wäre??
Falls nicht, dann hast du die Begründung, warum der Händler mit dir das "wie du mir so ich dir-Spiel" spielen möchte, was wiederum sein gutes Recht wäre.
Oder irre ich mich da??
eher nicht. Als ich meinen A4 B6 MT 120Tkm abgegeben habe war zusätzlich unfallfrei genannt, da hat der Händler dann auch eine Rückgriffmöglichkeit, Gewährleistung muss definitiv ausgeschlossen werden.
Es sei denn dass Auto ist hinsichtlich Alter, Km oder schlechtem Zustand als nicht tüv-fähig erkennbar, da darf dann wieder ein Anwalt ran.
Gruß Peter
Gewährleistung gibt's doch nur beim Verbrauchsgüterkauf- und das setzt zwingend eine Privatperson als Käufer voraus. Oder lieg ich falsch? Recht ist schon etwas her in der Uni... 😉
Also.
Ein Händler muss Garantie geben, wenn an privat verkauft wird.
Ein Privatmensch muss KEINE Garantie geben, wenn er an Händler verkauft. (In Zahlung gibt)
Ein Privatmensch muss Garantie geben, wenn an privat verkauft wird, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Ein Händler muss auch für Mängel haften, wenn er nichts von deren Existenz wusste. Dafür ist er "Fachmann".
Prinzipiell hast Du relativ gute Karten.
Aber Du musst noch ein wenig an Deiner Sichtweise feilen. Es sind zwei voneinander unabhängige Verträge geschlossen worden.
Wenn der Corsa Mängel hat, hat der Händler Pech gehabt. Da zieht wieder das Fachmann-Argument.
Wenn der Audi Mängel hat, auf die Du nicht explizit hingewiesen wurdest, der Händler aber kannte, ist das schlicht Betrug.
Wenn er nun sagt, er wusste nichts davon, so ist es kein Betrug mehr, aber Haften tut der Händler auf jeden Fall.
Hier spielt auch die Garantie keine Rolle, sondern die Sachmängelhaftung. Die ist vom Gesetzgeber geregelt.
Wie immer gilt: Wer freundlich fragt, dem wird eher geholfen, als dem, der gleich dem Hammer schwingt.
Rede freundlich mit dem Händler, wenn das alles nichts hilft, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Nicht ganz....
Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist im BGB vom Gesetzgeber geregelt.
Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, deren Umfang auch individuell gestaltet werden kann.
Bei der Gewährleistung wird in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Nach 6 Monaten greift die sog. Beweislastumkehr. D.h. der Käufer hat nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.
Nachdem der Kauf aber gerade zwei Wochen zurück liegt spielt das keine Rolle...
Gruß
André
Eeeh,
habe ich nicht genau das geschrieben?
Zitat:
Original geschrieben von ollivah
Eeeh,habe ich nicht genau das geschrieben?
Doch, hab Dich auch so verstanden... 😉
Die Frage war vielmehr, ob eine Gewährleistungspflicht nicht einen privaten Käufer erfordert. Werde das jetzt gleich mal im BGB nachschlagen.
hallo,
der händler ist ein gewerblicher käufer und bekommt von dir auch keine gewährleistung bei einer inzahlungnahme oder verkauf!
der händler kann nur gegen dich vorgehen,wenn du im vertrag eigenschaften des wagens zugesichert hast(z.b.:unfallfrei,mängelfrei,...), ein händler gilt als sachverständig und muss in der lage sein beim ankauf von fahrzeugen ihre eigenschaften zu erkennen (unfallfreiheit,mängel,...)und diese beim verkauf dem käufer schriftlich im vertrag anzuzeigen.
wenn der audi mängel hat(fristen+art und weise zum anzeigen diese mängel beachten!)und diese dem händler schriftlich angezeigt wurden,kann er diese zweimal versuchen zu beheben -oder eine minderung des kaufpreises anbieten -oder eine wandlung anbieten.
der händler kann den wagen in einer werkstatt seiner wahl reparieren,du kannst wiederum das ergebnis auf deine kosten in einer werkstatt deiner wahl überprüfen lassen.erst wenn der händler nach zweimaligen versuchen die angezeigten mängel nicht beseitigen konnte,kannst du wandeln.
wenn du auf nummer sicher gehen willst,bringe den wagen in eine werkstatt deines vertrauens und erstelle mit ihnen zusammen eine mängelliste,welche der händler beheben soll und setze diesem eine angemessene frist zum beheben(mit hinweis auf weitere schritte deiner seits bei nicht erfüllung).
Falls du im adac bist oder eine rechtschutz hast ist eine rechtsberatung kostenlos und diese solltes du auf jedenfall in anspruch nehmen.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von ollivah
Eeeh,habe ich nicht genau das geschrieben?
Du hattest geschrieben "Ein Händler muss Garantie geben, wenn an privat verkauft wird."
Er muss eben keine Garantie geben, sondern ist im Rahmen der Sachmängelhaftung verantwortlich.
Damit ist sein Spielraum ggü. der Garantie deutlich eingeschränkt.
Sorry, das soll jetzt nicht kleinlich rüberkommen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Garantie und Gewährleistung sich deutlich unterscheiden.
Gruß
André