IBIZA 6L - unterbodenlicht
also, folgendes mehr oder weniger problem.
meine freundin fährt nen ibiza 6L und hat sich ne unterbodenbeleuchtung zum b-day gewünscht. wie gewünscht, so bekommen.
jetzt hab ich die röhren hier liegen. in der einbauanleitung steht, dass ich die verkabelung an die sicherung mit anschließen soll.
nun meine frage, an welcher sicherung setz ich das denn nun mit auf?
und am schalter sind 3 kabel, ein schwarzes, 2 rote. was kommt wo ran?
hab mir da zwar schon n paar gedanken drüber gemacht, aber bevor ich IHR auto "defektiere" und sie mich erschlägt frag ich doch lieber mal laienhaft
axo, is das tracklight-kit von raid
17 Antworten
Ah ja stimmt, da gehts ja noch weiter...
Vielen Dank!
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Erstens ist das dann keine UBB mehr sondern eine Einstiegsbeleuchtung,
auch nicht!
eine einstiegsbeleuchtung erfordert die während der fahrt verdeckte montage der leuchtmittel, sodass kein licht nach außen emitiert werden kann (folglich an den unterseiten der türen)
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Es gibt momentan nur eine Einstiegsbeleuchtung von Foliatec, die angeblich eine gültige E-Zulassung besitzt,
die hat KEINE e-zulassung...
die hat lediglich eine tüv-prüfung mit dem sinngemäßen inhalt:
"
nicht geeigent für kleinkinder unter 3jahren, wegen verschluckbarer kleinteile"
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Rechtliche Grundlage für das Erlöschen der BE ist ein Gerichtsurteil, das besagt, dass eine Veränderung des lichttechnischen Erscheinungsbildes eines Fahrzeugs dessen Betriebserlaubnis immer erlöschen lässt.
richtig!
im übrigen wird das fz NICHT (entgegen der weit verbreiteten meinung) stillgelegt (was eine entziehung der zulassung erfordern würde) sondern lediglich zur beweisaufnahme sichergestellt!
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Das Geburtstagsgeschenk kann also 50,- + 25,60 + 3 Punkte A-Verstoss samt evtl. Nachschulung sowie zusätzlichen Kosten für Abschleppen, Begutachtung durch einen aaS und Fahrkarten für den ÖPNV nach sich ziehen.
falsch! (zum 1. märz gab es da einige neuerungen!)
mit einführung der fzv und stellenweisen streichung der stvzo hat sich auch der bußgeldkatalog geändert....als straße sind nunmehr "nur" noch 50€ (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr), 3 punkte und ein b-verstoß (nur noch für den fahrer)....
die folgekosten die abschlepper und gutachter nach sich ziehen liegen allerdings wie bisher bei rd. 900€
es sei aber dazugesagt, dass sich versicherungstechnisch nichts geändert hat, d.h. bei einem unfall zahlt weder die teil- noch die vollkasko die schäden, und die haftpflicht kann bis zu 5000€ regress fordern, von den zivilrechtlichen folgeprozessen, die in die millionen gehen können mal ganz zus chweigen......
Zitat:
Original geschrieben von JollyRoger[F13]
Eine Vergaserinnenbeleuchtung wäre hingegen zulässig... 😁
richtig!
da diese kein licht nach außen strahlt und somit (da die monatge auch innerhalb des fz stattfindet nicht in den geltungsbereich der stvzo fällt.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
falsch! (zum 1. märz gab es da einige neuerungen!)
mit einführung der fzv und stellenweisen streichung der stvzo hat sich auch der bußgeldkatalog geändert....als straße sind nunmehr "nur" noch 50€ (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr), 3 punkte und ein b-verstoß (nur noch für den fahrer)....
nachtrag:
meine äußerungen waren auch nur bedingt richtig, folgende strafen sind derzeit für das umgangssprachliche "erlöschen der be" festgesetzt:
fahrer: (tatbestandsnummer 108)
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-3 punkte
-b verstoß
halter: (tatbestandsnummer 175)
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-3 punkte
-b verstoß
d.h. fahrer UND halter bekommen geldstrafe und punkte....lediglich wurde der a-verstoß des fahreres zum b-verstoß umgewandelt....