Hyundai i20 - temperaturabhängiges Kupplungsproblem / kein Vortrieb bei hohen Temperaturen

Hyundai i20 1 (PB)

Hallo zusammen,

Ich habe einen Hyundai i20 1.2 Benziner (Handschaltung) Baujahr 2008 mit 78 PS. Das Auto war letztes Jahr längere Zeit abgestellt (ca. 8 Monate).

Als ich das Auto dann an einen anderen Ort gefahren habe (bei hohen Außentemperaturen) hatte während der Fahrt etwas gequalmt und die Kupplung ging merklich schlechter. Zuletzt war gar keine Kraftübertragung mehr vorhanden.

Dann stand das Auto berufsbedingt noch einmal ein paar Monate. Als ich dann wieder gefahren bin, mußte ich beim Anfahren etwas mehr Gas als normal geben, konnte in den Tagen darauf aber völlig normal fahren (bei mittleren Außentemperaturen). Das Problem war so gut wie verschwunden.

Freitag bei >25 Grad Außentemperatur hat es mich dann aber komplett erwischt: die Kupplung ging nach 20 Minuten immer schwergängiger und danach war wieder keine Kraftübertragung mehr vorhanden (1. Gang eingelegt, Gas -> kein Vortrieb). Ich mußte das Auto mit einem Nachbarn in die Parklücke schieben und dann vom ADAC zur Werkstatt schleppen lassen.

Das Problem ist also eindeutig temperaturabhängig. Hat jemand eine Idee, was das sein könnte? Das Auto steht schon bei der Werkstatt auf dem Hof.

72 Antworten

Zitat:

@Sjk schrieb am 17. Juli 2024 um 21:20:37 Uhr:


Danke für deine schnelle Antwort. Das ist echt ärgerlich. Wir haben leider keine Garantie nur noch die Gewährleistung. Haben das Auto vor knapp einem Jahr gekauft mit nicht einmal 60.000km.
Nachdem was ich im Internet alles so lese, also das keiner wirklich weiß woran das liegt, bin ich echt am überlegen ihn wieder zu verkaufen.

Gewährleistung ist doch perfekt. Im 1 Jahr muss dir der Händler beweisen daß der Fehler NICHT bei Kauf bestand.. fast unmöglich..

Der Händler ist m. E. nur sechs Monate in der Beweispflicht. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits bei Eigentumsübergang = Auslieferung vorhanden war. Vor einem Jahr hat aber anscheinend alles funktioniert… Wie soll der Käufer diesen „Beweis“ liefern, zumal ja die Ursache bisher ungeklärt ist?

Also uns wurde vom Händler gesagt das wir das alles selber zahlen müssen wenn wir danach schauen und es reparieren lassen. Das läuft scheinbar nicht unter Gewährleistung. Ihr bringt mich jetzt total durcheinander. Wie soll ich M besten vorgehen? In 4Tagen ist das Jahr vorbei.

Zitat:

@Luivirago schrieb am 18. Juli 2024 um 06:29:41 Uhr:


Der Händler ist m. E. nur sechs Monate in der Beweispflicht. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits bei Eigentumsübergang = Auslieferung vorhanden war. Vor einem Jahr hat aber anscheinend alles funktioniert… Wie soll der Käufer diesen „Beweis“ liefern, zumal ja die Ursache bisher ungeklärt ist?

Ja das ist ja das blöde...

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Zitat:

@Luivirago schrieb am 18. Juli 2024 um 06:29:41 Uhr:


Der Händler ist m. E. nur sechs Monate in der Beweispflicht.

Nein. Das wurde geändert. Der Händler ist 1 Jahr in der Beweispflicht

Zitat Für den privaten Käufer gilt bei einem Kauf vom Händler jedoch die sogenannte Beweislastumkehr. Für Kaufverträge ab dem 01.01.2022 gilt eine Beweislastumkehr von einem Jahr (vorher 6 Monate).

Zitat:

@Sjk schrieb am 18. Juli 2024 um 06:46:49 Uhr:


Also uns wurde vom Händler gesagt das wir das alles selber zahlen müssen wenn wir danach schauen und es reparieren lassen. Das läuft scheinbar nicht unter Gewährleistung. Ihr bringt mich jetzt total durcheinander. Wie soll ich M besten vorgehen? In 4Tagen ist das Jahr vorbei.

Der Händler erzählt natürlich viel wenn der Tag lang ist.

Du hast gewährleistung von 1 Jahr in dem der Händler beweisen muss das der Mangel erst nach dem Verkauf vorhanden war. Gilt ab 2022 ..

https://www.anwalt.de/.../...s-autokaeufer-bei-maengeln-zu-221597.html

Schriftlich auf die Gewährleistung von 1 Jahr hinweisen und eine Reperatur einfordern bzw nach dem Link Handeln.

Zitat:

@Sjk schrieb am 18. Juli 2024 um 06:46:49 Uhr:


Also uns wurde vom Händler gesagt das wir das alles selber zahlen müssen wenn wir danach schauen und es reparieren lassen. Das läuft scheinbar nicht unter Gewährleistung. Ihr bringt mich jetzt total durcheinander. Wie soll ich M besten vorgehen? In 4Tagen ist das Jahr vorbei.

Hallo

@Sjk

Umgehend Widerspruch.

Einschreiben/ Express einlegen, noch sicherer wäre in diesem Fall ein kurzer Brief vom Anwalt.

Hier ist dir jetzt aber die Zeit im Nacken - lass dich am besten von kompetenter Seite beraten.

Mfg Mario

Danke euch allen. Das mit der Beweispflicht wusste ich nicht das sie das auf ein Jahr geändert haben. Habe heut Mittag mit meiner Anwältin telefoniert. Einschreiben an den Händler ging vor kurzem an die Post.

Die Umstellung der Beweispflicht auf die Ganzjahresfrist war mir entgangen… Ich drücke die Daumen, dass Dein Fahrzeug bald wieder einwandfrei fährt!

Zitat:

@Luivirago schrieb am 18. Juli 2024 um 19:08:07 Uhr:


Die Umstellung der Beweispflicht auf die Ganzjahresfrist war mir entgangen… Ich drücke die Daumen, dass Dein Fahrzeug bald wieder einwandfrei fährt!

Dankeschön das hoffe ich natürlich auch 🙂

Zitat:

@Mariolix schrieb am 18. Juli 2024 um 16:49:53 Uhr:



Zitat:

@Sjk schrieb am 18. Juli 2024 um 06:46:49 Uhr:


Also uns wurde vom Händler gesagt das wir das alles selber zahlen müssen wenn wir danach schauen und es reparieren lassen. Das läuft scheinbar nicht unter Gewährleistung. Ihr bringt mich jetzt total durcheinander. Wie soll ich M besten vorgehen? In 4Tagen ist das Jahr vorbei.

Hallo @Sjk
Umgehend Widerspruch.
Einschreiben/ Express einlegen, noch sicherer wäre in diesem Fall ein kurzer Brief vom Anwalt.
Hier ist dir jetzt aber die Zeit im Nacken - lass dich am besten von kompetenter Seite beraten.
Mfg Mario

Hey Mario
Kurzes Update.
Hab natürlich erstmal Wiederspruch eingelegt und mir interessehalber die Fahrzeughistorie besorgt. Dachte evtl ist dort was wegen der Kupplung vermerkt. Doch anstatt dessen habe ich einen Karosserieschaden hinten rechts entdeckt. Von dem wurde mir aber nichts gesagt. Was würdest du/ihr tun?

Auto zurück geben

Zitat:

@Sjk schrieb am 23. Juli 2024 um 18:03:05 Uhr:



Zitat:

@Mariolix schrieb am 18. Juli 2024 um 16:49:53 Uhr:



Hallo @Sjk
Umgehend Widerspruch.
Einschreiben/ Express einlegen, noch sicherer wäre in diesem Fall ein kurzer Brief vom Anwalt.
Hier ist dir jetzt aber die Zeit im Nacken - lass dich am besten von kompetenter Seite beraten.
Mfg Mario

Hey Mario
Kurzes Update.
Hab natürlich erstmal Wiederspruch eingelegt und mir interessehalber die Fahrzeughistorie besorgt. Dachte evtl ist dort was wegen der Kupplung vermerkt. Doch anstatt dessen habe ich einen Karosserieschaden hinten rechts entdeckt. Von dem wurde mir aber nichts gesagt. Was würdest du/ihr tun?

Hallo

@Sjk

Ich für meine Person und

@vanguardboy

hat es ja auch bereits vorgeschlagen würde den Anwalt umgehend über den neuen Sachverhalt informieren und den Wagen schon aufgrund des nicht offenbarten Unfallschaden zurückgeben, günstiger kommst du nach meiner Meinung nicht aus der Geschichte raus.

Mfg Mario

PS = Berichte doch zu gegebener Zeit einmal was sich ergeben hat.

Zitat:

@Mariolix schrieb am 23. Juli 2024 um 20:28:27 Uhr:



Zitat:

@Sjk schrieb am 23. Juli 2024 um 18:03:05 Uhr:


Hey Mario
Kurzes Update.
Hab natürlich erstmal Wiederspruch eingelegt und mir interessehalber die Fahrzeughistorie besorgt. Dachte evtl ist dort was wegen der Kupplung vermerkt. Doch anstatt dessen habe ich einen Karosserieschaden hinten rechts entdeckt. Von dem wurde mir aber nichts gesagt. Was würdest du/ihr tun?


Hallo @Sjk
Ich für meine Person und @vanguardboy
hat es ja auch bereits vorgeschlagen würde den Anwalt umgehend über den neuen Sachverhalt informieren und den Wagen schon aufgrund des nicht offenbarten Unfallschaden zurückgeben, günstiger kommst du nach meiner Meinung nicht aus der Geschichte raus.
Mfg Mario
PS = Berichte doch zu gegebener Zeit einmal was sich ergeben hat.

Super danke für deine Antwort. Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden.

Hallo, unser i20 hat nun das gleiche Problem, die Werkstatt ist ratlos. Hat jemand von euch inzwischen eine verlässliche Lösung gefunden?

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