Hypothetisch, Werkstatt beschädigt etwas und verlangt Materialkosten
Hallo,
ich habe hier mal ein Gedankenspiel und es würde mich interessieren wie Ihr mit der Situation umgehen würdet. Damit man im Fall der Fälle gut reagieren kann.
Angenommen der Wagen steht wegen eines Defektes in der Werkstatt und wird repariert. (Mein Dicker derzeit 🙂 )
Jetzt teilt man der Werkstatt mit das diese doch bitte die Dichtungen der Injektoren erneuern sollen. Dafür muss ja bekanntlich der Kraftstoffschlauch entfernt werden. Ich weiß selbst das dieser sehr schnell mal kaputt gehen kann, wenn man diesen nicht korrekt abzieht. (nicht billig 🙂 )
Die Werkstatt stellt einem dann das defekte Teil in Rechnung.
Bei solch einem Bauteil kann man allerdings nicht sagen das es wegen des Alters kaputt gegangen ist. Oder das es schwer zu entfernen war. Wie z.B. bei der Klemmschraube am den oberen Querlenkern.
Ich würde solch eine Beschädigung auf die Unachtsamkeit/Unwissenheit des Mechanikers zurückführen und das Teil nicht bezahlen wollen.
Ich hatte solch einen Fall schon einmal bei dem die Werkstatt Vorbildlich gehandelt und alles auf eigene Kosten übernommen hat. Da wurde am Getriebe etwas beschädigt.
So ist es aber leider nicht immer.
Falls die Werkstatt die Kosten nicht übernehmen würde. Wäre dies mein Vorgehen.
Das defekte Teil einfordern.
Den Wagen bei einem Gutachter vorführen.
Die Werkstatt mit dem Gutachten um Kostenübernahme bitten.
Falls nicht erfolgreich das ganze an einen Anwalt übergeben.
Wie gesagt es ist rein hypothetisch und mich interessiert wie andere vorgehen würden.
Wie würde man die Bezahlung regeln? Ich würde versuchen den Wagen zu bekommen und die Rechnung begleichen aber nach Möglichkeit das Teil abziehen.
15 Antworten
eine ordentliche Werkstatt hat für so etwas eine Haftpflichtversicherung, sollte auch jeder Handwerksbetrieb haben.
Gruß Wolfgang
...für Folgekosten,muß eine Werkstatt nicht haften....also mal angenommen,es muß bei einer Reparatur ein Schlauch abgezogen werden und dieser Schlauch ist schon so porös,das er kaputt geht,gehört dies zur Reparatur.....wird hingegen etwas versehentlich beschädigt,meinetwegen ein Kratzer in den Lack gemacht(was eigentlich gar nichts mit der eigentlichen Reparatur zu tun hatte),kann die Werkstatt es sich überlegen ,dies auf eigene Kosten zu reparieren oder es ihrer Haftpflicht zu übergeben....
Also,vorher hier etwas konkretes zu sagen ist sehr schwer,man muß abwarten,welche Umstände sich genau ergeben....meine Erfahrung geht aber dahin,das ein offizieller Audi-Händler in der Regel kulanter reagiert, als irgendeine freie Werkstatt....
ich habe beides schon gehabt:
in einer Vertragswerkstatt ist ein Werkzeugwagen gegen den Kotflügel gerollt.
Ersatzwagen bekommen, Kotflügel wurde lackiert
in einer freien Werstatt wurde auf dem Hof die Heckschürze beschädigt, von wem ?
das wurde anstandslos neu lackiert.
Gruß Wolfgang
Ein Schlauch wird nicht die Welt kosten...da einen Anwalt oder Gutachter hinzu zu ziehen halte ich für übertrieben- rein hypothetisch ! 🙂
Opis Kotflügel wäre schon eine andere Nummer.... Hier muss man wohl kosten/nutzen beachten.
Sicher immer sehr ärgerlich und der Beweis auch schwer.
Ich denke das kann man nicht pauschalisieren sondern muss von Fall zu Fall betrachtet/abgewogen werden.
MfG Senti
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Da stimme ich zu. Bei einem Schlauch würde ich auch kein Fass auf machen.
Aber angenommen der Mitarbeiter bricht an einer Verbindung einen Plastenippel ab und es gibt nur das gesamte Teil zu einem Preis von 200 € oder mehr.
Das kann man doch nicht auf Folgekosten schieben. Da der Plastenippel "wahrscheinlich" durch Unachtsamkeit kaputt gegangen ist.
Wenn aber die Werkstatt sich hier quer stellt. Dann steht man da. Zahlen oder nicht?
In erster Linie erstmal ruhig, sachlich und freundlich bleiben... und daran denken: auch dieser Chef hat einen Chef über sich 😉
So sieht es aus, der Ton macht die Musik. Wenn alle stricken reissen und die Werkstatt gehört der Innung an, gibt es die Möglichkeit eine Schiedsstelle einzuschalten, bevor man Anwalt und Co einschaltet.
Und die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen.
Zitat:
@pantera30 schrieb am 4. August 2015 um 16:51:16 Uhr:
So sieht es aus, der Ton macht die Musik. Wenn alle stricken reissen und die Werkstatt gehört der Innung an, gibt es die Möglichkeit eine Schiedsstelle einzuschalten, bevor man Anwalt und Co einschaltet.Und die Rechnung nur unter Vorbehalt bezahlen.
Der Tipp mit der Schiedsstelle ist nicht schlecht. Da denkt man meist gar nicht dran 🙂
Ist das nicht auch so bei den Glühkerzen geregelt, dass wenn das Gewinde abreißt etc, die Werkstatt sich beim Reparaturauftrag absichert und keine Kosten trägt sondern auf den Kunden abwälzt ?
Wobei das imho eine Frechheit ist, ich bin selbstständig und muss auch haften für das was ich kaputt mache, ob durch Unachtsamkeit oder "absichtlich". Meine Kunden (Dienstleistungsbereich - Entwicklung) würden mir den Vogel zeigen wenn ich sagen würde " Ach ja, wenn ich was Kaputt mache müssen SIE zahlen" ...
Und so ein Zylinderkopf z.B. ist nicht gerade ein billiges Teil.
Das Thema Glühkerzen ist recht problematisch. Ich habe auch gelesen das Werkstätten einfach die Reperatur ablehnen weil Ihnen das Risiko zu hoch ist.
Aber bei Glühkerzen verhält es sich wie bei der Klemmschraube. Die Werkstatt kann nichts dafür wenn es fest gegammelt ist und abreißt. Dieses Risiko besteht und muss vom Kunden getragen werden. (Natürlich ist es schön wenn die Werkstatt einem bei solch einem Fall entgegen kommt)
Bei solchen Reparaturen muss man zu einer Kompetenten Werkstatt fahren die nicht gerade den Lehrling die Arbeit machen lässt. Denn mit Gefühl und Geduld bekommt man vieles lose.
Eine festgegammelte Schraube kann man schlecht auf die Werkstatt abwälzen. Die können ja auch nichts dafür. Bei meiner Werkstatt heißt dann sowas "Erschwerter Ausbau" 🙂
Ja na klar, das verstehe ich auch, aber bei meinem Bekannten musste der Gutachter im endeffekt hinzugezogen werden da man spuren von Gewalteinwirkung gesehen hat und die Werkstatt sich trotzdem quer gestellt hat... Da arbeitete einer nach dem Prinzip "Nicht mit Gewalt, nimm einen größeren Hammer" 😁
Uii,
das klingt böse. wenn man schon Spuren der Gewalt erkennt wenn Glühkerzen ausgebaut werden ist echt übel. Hat der Gutachter denn etwas gebracht?
Jop, der hat sogar netter weise anhand der Hebelspuren genau sagen können womit gehebelt wurde und auch noch welcher (ungefähre) Kraftaufwand betrieben worden ist...
Ende des Liedes waren neue Glühkerzen samt Zylinderkopf, da dieser Beschädigt worden ist durch nicht fachlichen Ausbau... Aber das muss dir erstmal passieren und dann musst du das auch noch Beweisen, hier war der Fall ja ersichtlich, aber wenn die einfach nur die Knarre ansetzen und dann mit nem Hammer gegen die Knarre kloppen damit das ding rausgeht, kannst Du es sehr sehr schlecht Beweisen wenn gesagt wird "Joa, ist halt gerissen beim sanften rausdrehen" 🙁
Genau. Und dagegen hilft nur der Mechaniker des Vertrauens. Den hat man leider nicht immer zur Hand. Speziell bei mir als der Wagen letztes Wochenende in Brandenburg nicht mehr wollte.
Aber zum Glück lief alles gut. 🙂
Und gut zu Wissen das ein Gutachter bei offensichtlichen Schäden auch hilft. War der Gutachter denn ausreichend oder ging das ganze noch vor den Richter?
Mein Ziel ist es eigentlich sowas ohne Gericht zu lösen.