Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:36:40 Uhr:
habe ich mitgeteilt, aber aus Gründen der Dokumentation ist das nicht umsetzbar.
Wie soll ich das auch nachweisen, dass ich privat geladen habe?
Eine entsprechende Steckdose habe ich, aber keine Zählung.
Ja genau. MID Zwischenzähler kostet 45 Euro.
Oder du setzt die Pauschalen an, ohne Zähler. Besser als nix: https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:38:05 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 14:31:26 Uhr:
Einspruch! Das muss nicht so sein.
Wenn du auf Projekt bist, kannst du massiv Steuern sparen, denn dann fährst du doch nicht zu deinem Arbeitsplatz in deinem Arbeitsvertrag, um den es bei den 0,03% geht!
Daher die wichtige Frage: An wievielen Tagen im Monat fährst du zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist? Also quasi dein Büro. Damit ist nicht die Arbeit beim Kunden vor Ort oder im Home Office gemeint.Siehe mein Kommentar zu den "Sonderlösungen".
Ich und andere Kollegen haben hier schon viel versucht, aber das wird nix. Ich werde auch nicht müde das in den Mitarbeitergesprächen anzusprechen. Bisher fruchtlos...
Das geht so nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nicht ein Steuergesetz vorenthalten.
Der Arbeitgeber kann dir nicht den Firmenwagen so versteuern, dass du einen finanziellen Nachteil hast.
Daher die Frage: An wievielen Tagen pro Monat fährst du denn überhaupt zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist?
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 13:45:16 Uhr:
A6 hat einen Akku von 17,9 kwh
ca. 5,90 € je Ladung
ca. 50 km je Ladung
40.000 km Jahreskilometer, also 20.000 km rein elektrisch20.000 km / 50 km = 400 Ladungen
400 x 5,90 € = 196,67 € also ca. 200 € im Monat
Mich würde es stark wundern, wenn du es hinbekommst zu Hause einen dreistelligen Betrag im Monat im Akku unterzubringen.
Denn erstens hat der A6 nicht 17,9kWh nutzbare Kapazität (das ist brutto), sondern netto nur 14,4kWh.
Natürlich kannst du unterstellen abends mit leerem Akku zu Hause anzukommen und dann die 14,4kWh umzusetzen. Aber das klappt doch max. 1x am Tag. Weiterhin gibst du an, auch ab und an im Hotel zu nächtigen. Da kannst du auch nicht die heimische Steckdose belasten.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 15:39:43 Uhr:
Das geht so nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nicht ein Steuergesetz vorenthalten.
Der Arbeitgeber kann dir nicht den Firmenwagen so versteuern, dass du einen finanziellen Nachteil hast.
Du hast Recht. Die Frage ist ob und wie man das durchsetzen möchte.
Auf Verlangen des Mitarbeiters muss der AG z.B. die Einzelbewertung (0,002% * Anzahl * km) anwenden:
https://www.haufe.de/.../...esteuerung-privater-fahrten_78_450426.html
Selbst getragene Kosten des Firmenwagens kann er sonst noch bei der Einkommensteuererklärung angeben und die Einzelbewertung kann er da ebenfalls nutzen. Immerhin etwas gibt's da wieder... Wenn auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht.
Ähnliche Themen
So ist es. Und wenn er wirklich unter der Woche auf Projekt ist, dann kann das eine Menge Geld ausmachen.
Daher glaube ich, dass er sich den A6 zu schlecht gerechnet hat in seiner jetzigen Berechnung.
Das denke ich auch... Wobei er natürlich auch für den Octavia mehr Steuern / SV-Beiträge bezahlt als vom Gesetz gefordert.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 15:39:43 Uhr:
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:38:05 Uhr:
Siehe mein Kommentar zu den "Sonderlösungen".
Ich und andere Kollegen haben hier schon viel versucht, aber das wird nix. Ich werde auch nicht müde das in den Mitarbeitergesprächen anzusprechen. Bisher fruchtlos...Das geht so nicht. Dein Arbeitgeber kann dir nicht ein Steuergesetz vorenthalten.
Der Arbeitgeber kann dir nicht den Firmenwagen so versteuern, dass du einen finanziellen Nachteil hast.
Daher die Frage: An wievielen Tagen pro Monat fährst du denn überhaupt zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist?
Ich spreche es weiterhin an wie so viele meiner Kollegen, werde aber deswegen meinen Arbeitsplatz nicht wechseln oder in einen Rechtsstreit mit meinem AG gehen.
In der Regel bin ich ca. 4 - 6 mal im Monat in der Niederlassung.
Bei Großprojekten gelten bei uns nach 4 Monaten die Projekte als Standort...
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 15:30:24 Uhr:
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:36:40 Uhr:
habe ich mitgeteilt, aber aus Gründen der Dokumentation ist das nicht umsetzbar.
Wie soll ich das auch nachweisen, dass ich privat geladen habe?
Eine entsprechende Steckdose habe ich, aber keine Zählung.Ja genau. MID Zwischenzähler kostet 45 Euro.
Oder du setzt die Pauschalen an, ohne Zähler. Besser als nix: https://www.haufe.de/.../...enstwagen-privates-aufladen_78_426076.html
Über meinen AG kann ich nichts abrechnen - so Stand jetzt. Kann sein, dass sich da was ändert, aber ich muss vom Stand jetzt ausgehen.
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 17. März 2022 um 16:32:34 Uhr:
Natürlich kannst du unterstellen abends mit leerem Akku zu Hause anzukommen und dann die 14,4kWh umzusetzen. Aber das klappt doch max. 1x am Tag. Weiterhin gibst du an, auch ab und an im Hotel zu nächtigen. Da kannst du auch nicht die heimische Steckdose belasten.
Wie gesagt...ich rechne mit dem Worst Case, da ich nicht sicherstellen kann, dass meine Einsätze/Projekte so weiter laufen wie bisher.
Aber von mir aus...dann sind das halt 100 € im Monat an Strom.
Audi A6 Hybrid = 530 €
Skoda Octavia RS = 630 €
Hybrid wäre bei dem Ansatz billiger, aber nur wenn die 50/50 Regelung nicht kommt und bla bla bla...
4 Monate dürften nicht genügen um als erste Tätigkeitsstätte zu gelten, ich meine mal gelesen zu haben, dass es sich um über 4 Jahre handeln muss.
Aber sei es drum, den "Prozess" mit dem AG muss man führen wollen, kann dich da verstehen.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 18. März 2022 um 10:03:40 Uhr:
4 Monate dürften nicht genügen um als erste Tätigkeitsstätte zu gelten, ich meine mal gelesen zu haben, dass es sich um über 4 Jahre handeln muss.Aber sei es drum, den "Prozess" mit dem AG muss man führen wollen, kann dich da verstehen.
Ich weis genau, worauf du abzielst und sehe das auch so. Aber ich bin es leid mich immer wieder mit dem AG wegen so einem Firlefanz auseinanderzusetzen. Ich bekomme als Entschädigung diverse Sonderzahlungen, kann Reisekosten abrechnen und und und....
In Summe komme ich selbst mit dem Octavia RS billiger als mit einem Privatwagen. Der RS macht vielleicht auch noch bissi mehr Spaß als der A6. Ich gebe einfach die Kohle aus und habe meine Ruhe.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 17. März 2022 um 20:39:26 Uhr:
Du hast Recht. Die Frage ist ob und wie man das durchsetzen möchte.Auf Verlangen des Mitarbeiters muss der AG z.B. die Einzelbewertung (0,002% * Anzahl * km) anwenden:
https://www.haufe.de/.../...esteuerung-privater-fahrten_78_450426.htmlSelbst getragene Kosten des Firmenwagens kann er sonst noch bei der Einkommensteuererklärung angeben und die Einzelbewertung kann er da ebenfalls nutzen. Immerhin etwas gibt's da wieder... Wenn auch die Sozialversicherungsbeiträge nicht.
Kenne ich alles und habe das immer wieder angesprochen - bin es leid und mache das nicht mehr. Über die Steuererklärung bekomme ich was zurück und gut.
Es soll jetzt nicht arrogant klingen, aber durch meine Beförderung und Zuzahlungen, Sonderzahlungen, etc. komme ich auch mit dem evtl. Mehrkosten für den RS zurecht. Der Job ist cool und auf Streit mit meinem AG habe ich keinen Bock.
Zitat:
@sani1980 schrieb am 18. März 2022 um 10:00:56 Uhr:
In der Regel bin ich ca. 4 - 6 mal im Monat in der Niederlassung.
Dann muss man sagen, dass du mit der 0,002% Regel deutlich günstiger fahren würdest als mit der 0,03% Regel. Der Break even ist bei 15 Tagen pro Monat!
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 21:42:35 Uhr:
So ist es. Und wenn er wirklich unter der Woche auf Projekt ist, dann kann das eine Menge Geld ausmachen.
Daher glaube ich, dass er sich den A6 zu schlecht gerechnet hat in seiner jetzigen Berechnung.
Von mir aus habe ich mir den A6 "schlecht" gerechnet.
Die Hinter- und Beweggründe für meinen Fall habe ich erläutert, also zerbrecht euch bitte nicht mehr den Kopf für diesen "Sonderfall".
Bestellt eure Hybride und ich drücke euch die Daumen, dass die Regelungen so ausfallen, dass es für euch passt. Ist ernst gemeint.
Zitat:
@sani1980 schrieb am 18. März 2022 um 10:01:36 Uhr:
Über meinen AG kann ich nichts abrechnen - so Stand jetzt. Kann sein, dass sich da was ändert, aber ich muss vom Stand jetzt ausgehen.
Ja, eben. Du kannst deine privaten Ladekosten vom GWV abziehen. Das machst du 1x im Jahr über den Lohnsteuerjahresausgleich. Entweder exakt mittels Zähler oder übe die Pauschale.
Du kannst damit deine Steuerlast senken.
Das ist keine Abrechnung zum Arbeitgeber, sondern zwischen dir und dem Finanzamt.