Hybrid Plug-in Versteuerung - anstehende Änderungen
Hallo,
die Regierung / das Wirtschaftsministerium möchte die Rahmenbedingungen für die Versteuerung ändern. Evtl. wird das nach der Wahl schneller gehen bzw. die Restriktionen noch schärfer.
Vorweg, ich kann das alles auch nachvollziehen.
Ich bin derzeit am Auswählen meines neuen Dienstwagens. Eigentlich sollte es wieder ein Hybrid-Auto als Dienstwagen sein. Rein elektrisch geht leider nicht, da ich familienbedingt - spontan - ab und zu 400 km und mehr am Stück fahren muss und ich dort keine Ladestation habe. Zuhause habe ich nur "normalen" Stromanschluss. das klappt aktuell gut.
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen,
- aufgrund der aktuellen Lieferzeiten bekomme ich den Hybrid erst im 2ten Quartal 2022. Meint Ihr es gibt Übergangsfristen für die Anpassung der Steuer?
- welches Datum (Zulassung?) zählt und gilt die dann vorherrschende Versteuerungslage auch für die Restzeit der Leasing? So in etwa, hat mir das mein netter Ansprechpartner der Autofirma genannt.
Habt Ihr einen Tipp?
Danke!
B.
387 Antworten
Zitat:
Oder bucht dir die Firma tatsächlich 750 Euro ab, was ja lächerlich wäre.
Warum ist das lächerlich. Wenn ich einen Wagen mit 72.000 € und 1% versteuere, dann kostet der Spaß eben.
Empfiehlst du mir wegen dem Firmenwagen einen Arbeitgeberwechsel? ;-)
Hinweis:
einfache Wegstrecke Heim zu Arbeit 59 km
Ok, die Gehaltssimulation kenne ich nicht.
Normalerweise gilt:
1% vom Listenpreis als GWV + 0,03% x Pendelkilometer vom Listenpreis als GWV werden angesetzt und werden mit dem Steuersatz versteuert.
Dadurch erhöht sich die zu zahlende Steuer und senkt das ausgezahlte Netto.
Die zu zahlende Extra-Steuer wegen Firmenwagen ist dann aber eben nur ein Bruchteil von dem GWV.
Ok, das ist richtig und genau das machen die in der Gehaltssimulation. Die Werte setze ich natürlich bei meinen Überlegungen an. Bitte seht mir nach, dass ich meine Gehaltssimulationen hier nicht veröffentlichen werde...
OK, bei 59km erhöht sich der GWV massiv. Da kommt schon einiges zusammen.
Ich habe 65km und genau deshalb den Wagen nicht als Firmenwagen genommen
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Zitat:
@Xentres schrieb am 17. März 2022 um 14:08:16 Uhr:
OK, bei 59km erhöht sich der GWV massiv. Da kommt schon einiges zusammen.Ich habe 65km und genau deshalb den Wagen nicht als Firmenwagen genommen
Eben. Die Kilometer brechen vielen das Genick. Wenn ich wie manch anderer nur 10 km zur Arbeit hätte, dann würde mir ein 90.000 € Auto bei 1% nicht so weh tun.
Aber was tut man nicht alles für die Familie...
Selbst mit Zweitwohnsitzgedöns komme ich nicht billiger. Abgesehen davon, dass das m. E. auch eine Art Steuerbetrug wäre und somit nicht in Frage kommt.
Praktisch bin ich die Woche über nicht zu Hause und habe fast immer Hotelzimmer in der Nähe der Projekte. Von daher ist das mit dem 59km-Ansatz schon blöd, aber ist eben so.
Beim nächsten Wagen wird es evtl. auch ein Privatwagen werden und ich lasse mir den Zuschuss vom AG mit dem Gehalt auszahlen. Das in Verbindung mit den Reisekostenabrechnungen wird dann finanziell für mich wieder attraktiv.
Warum habe ich das jetzt nicht schon gemacht?
Weil ich mal sehen will, wie sich die Spritpreise so machen. Solange ich noch einen bezahlbaren Firmenwagen fahren kann, werde ich das tun.
Du hast dein Fahrprofil und Co. ja schon Mal erwähnt und kennst das selbst besser als jeder andere, dennoch: Geh Vollelektro 😉
Lösung für dich wäre vielleicht, dass der AG deine erste Tätigkeitsstätte aus dem AV nimmt. Dann wäre keine Strecke zu versteuern. Interessant für Leute mit 5 Tagen Home Office oder eben wechselnden Arbeitsorten (z.B. Baustelle, Kunde, Hotel) die nicht Betriebseinrichtungen des AG sind.
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 13:58:04 Uhr:
Von was soll ich meine privaten Stromkosten abziehen?
Vom GWV.
Die Rechnung lautet GWV minus privat geladener Strom = neuer GWV.
Hast du das deiner Lohnbuchhaltung mitgeteilt? Wenn du wirklich 130 Euro jeden Monat private Strom lädst, dann mindert sich der GWV um diese 130 Euro!
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:14:09 Uhr:
Praktisch bin ich die Woche über nicht zu Hause und habe fast immer Hotelzimmer in der Nähe der Projekte. Von daher ist das mit dem 59km-Ansatz schon blöd, aber ist eben so.
Einspruch! Das muss nicht so sein.
Wenn du auf Projekt bist, kannst du massiv Steuern sparen, denn dann fährst du doch nicht zu deinem Arbeitsplatz in deinem Arbeitsvertrag, um den es bei den 0,03% geht!
Daher die wichtige Frage: An wievielen Tagen im Monat fährst du zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist? Also quasi dein Büro. Damit ist nicht die Arbeit beim Kunden vor Ort oder im Home Office gemeint.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 14:31:26 Uhr:
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:14:09 Uhr:
Praktisch bin ich die Woche über nicht zu Hause und habe fast immer Hotelzimmer in der Nähe der Projekte. Von daher ist das mit dem 59km-Ansatz schon blöd, aber ist eben so.
Einspruch! Das muss nicht so sein.
Wenn du auf Projekt bist, kannst du massiv Steuern sparen, denn dann fährst du doch nicht zu deinem Arbeitsplatz in deinem Arbeitsvertrag, um den es bei den 0,03% geht!
Daher die wichtige Frage: An wievielen Tagen im Monat fährst du zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist? Also quasi dein Büro. Damit ist nicht die Arbeit beim Kunden vor Ort oder im Home Office gemeint.
Edit: Siehe Kommentar von Danielson16
Zitat:
@Xentres schrieb am 17. März 2022 um 14:26:57 Uhr:
Du hast dein Fahrprofil und Co. ja schon Mal erwähnt und kennst das selbst besser als jeder andere, dennoch: Geh Vollelektro 😉
Nope....will nicht. Wäre aber wahrscheinlich die preisgünstigste Lösung für meinen Fall.
Ggf. später... ;-)
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 17. März 2022 um 14:28:31 Uhr:
Lösung für dich wäre vielleicht, dass der AG deine erste Tätigkeitsstätte aus dem AV nimmt. Dann wäre keine Strecke zu versteuern. Interessant für Leute mit 5 Tagen Home Office oder eben wechselnden Arbeitsorten (z.B. Baustelle, Kunde, Hotel) die nicht Betriebseinrichtungen des AG sind.
Kann ich mal ansprechen, aber wir machen keine Sonderlösungen. Meine Projekteinsätze sind im Vertrag nicht geregelt und werden durch Sonderzahlungen & Co. abgegolten.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 14:29:03 Uhr:
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 13:58:04 Uhr:
Von was soll ich meine privaten Stromkosten abziehen?Vom GWV.
Die Rechnung lautet GWV minus privat geladener Strom = neuer GWV.
Hast du das deiner Lohnbuchhaltung mitgeteilt? Wenn du wirklich 130 Euro jeden Monat private Strom lädst, dann mindert sich der GWV um diese 130 Euro!
habe ich mitgeteilt, aber aus Gründen der Dokumentation ist das nicht umsetzbar.
Wie soll ich das auch nachweisen, dass ich privat geladen habe?
Eine entsprechende Steckdose habe ich, aber keine Zählung.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 17. März 2022 um 14:31:26 Uhr:
Zitat:
@sani1980 schrieb am 17. März 2022 um 14:14:09 Uhr:
Praktisch bin ich die Woche über nicht zu Hause und habe fast immer Hotelzimmer in der Nähe der Projekte. Von daher ist das mit dem 59km-Ansatz schon blöd, aber ist eben so.
Einspruch! Das muss nicht so sein.
Wenn du auf Projekt bist, kannst du massiv Steuern sparen, denn dann fährst du doch nicht zu deinem Arbeitsplatz in deinem Arbeitsvertrag, um den es bei den 0,03% geht!
Daher die wichtige Frage: An wievielen Tagen im Monat fährst du zu deinem Arbeitsplatz, der im Arbeitsvertrag genannt ist? Also quasi dein Büro. Damit ist nicht die Arbeit beim Kunden vor Ort oder im Home Office gemeint.
Siehe mein Kommentar zu den "Sonderlösungen".
Ich und andere Kollegen haben hier schon viel versucht, aber das wird nix. Ich werde auch nicht müde das in den Mitarbeitergesprächen anzusprechen. Bisher fruchtlos...
Das ist natürlich schade und genau für sowas sieht der Gesetzgeber ja auch diese Option des Entfalls der ersten Tätigkeitsstätte vor... Würde es weiterhin ansprechen, schade, aber dann ist das bei dir schon ein Sonderfall. Das ging aus den ersten Posts nicht hervor.