Dienstwagen Versteuerung Hybrid ab 2026

Hallo,

hat jemand schon irgendwo Information zur 0,5% Versteuerung für Hybrid Dienstwagen im nächsten Jahr? Ich muss "bald" bestelle, Auslieferung erst 2026 geplant, "nur" 70km aber unter 50gr CO2 - wäre ja gut zu wissen, ob so ein Fahrzeug mit Sicherheit unter den 0,5% läuft oder ob es ein Risiko gibt und wann man es ggfs. final weiß?

62 Antworten

Siehe hier:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/elektroauto-firmenwagen-steuern/

Ob es in '26 unter Merz Änderungen gibt? Keine Ahnung.

ja das ist aber ja ziemlich doof wenn man in 25 bestellen muss und nicht weiß was 26 passiert

So ist das Leben. Es galt schon immer der Zeitpunkt der Zulassung. Diesen Punkt werden "die da oben" sicherlich nicht ändern.

Frag doch mal Google, da findet man einige Antworten, z.B. diese:

Wie lange gilt die 0,5 Prozent Regelung für Hybride?

Bei der Versteuerung eines Hybrid-Firmenwagens werden unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent angesetzt. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2025 und darüber hinaus bis 2030. Allerdings müssen Hybridautos folgende Voraussetzungen erfüllen, um von den Steuervorteilen zu profitieren:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km

Eine Seite ist diese hier, es gibt aber noch mehr Ergebnisse:

https://www.carwow.de/ratgeber/elektroauto/steuervorteile-fuer-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen#Ank%C3%BCndigung

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Eine Antwort auf seine Frage, wie es im Jahr 2026 aussehen wird, sehe ich da jedoch nicht.

Wiederholung:

"Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2025 und darüber hinaus bis 2030."

Alles klar?

Ansonsten mal in dem Linl nachlesen, etwas weiter unten.

Naja, also die Mindestanforderungen an das Fahrzeug stehen ja im Gesetz.

Diese sollte der Wagen halt erfüllen und wurden oben schon mehrfach zitiert.

Ist anzunehmen, dass die neue Bundesregierung diese Vorgaben für 2026 mehr oder weniger spontan verschärft? Ziemlich unwahrscheinlich angesichts der Koalitionsvereinbarung, dass auch PHEV weiter (und mehr) gefördert werden sollen.

Zitat:@EvoqueFan schrieb am 8. Mai 2025 um 23:17:23 Uhr:

Zitat: Wiederholung:"Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2025 und darüber hinaus bis 2030."Alles klar?Ansonsten mal in dem Linl nachlesen, etwas weiter unten.

Nein, damit ist seine Frage nicht beantwortet!

Die Regelung besagt, dass ein PHEV, der die Bedingungen erfüllt, mit Erstzulassung HEUTE bis Ende 2030 mit 0,5% besteuert wird (sofern er überhaupt so lange als Firmenwagen genutzt wird).

Die Regelung sagt nichts darüber aus, dass sie unverändert für neue Erstzulassungen 2026, 2027 usw. bis 2030 bestehen wird.

Genau das war die Frage, die leider nicht zuverlässig zu beantworten ist.

Verschärfungen in den nächsten Monaten sind unwahrscheinlich - so schätze ich das auch ein.

Die Regelung gilt für alle PHEV, die bis 2030 angeschafft werden. Sie gilt also auch in 2026.

"Die Förderung von Hybridfahrzeugen (das heißt: die Halbierung) erfolgt nur, wenn die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Danach muss:
- das Fahrzeug eine Kohlenstoffdioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder
- die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine
bei Anschaffung bis Ende 2024 mindestens 60 Kilometer betragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 4 EStG) bzw.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 80 Kilometer betragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG)."
https://www.haufe.de/.../...erung-der-elektromobilitaet_78_490496.html

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 6 Bewertung
"5. soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a) eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b) die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 8. Mai 2025 um 19:50:48 Uhr:


So ist das Leben. Es galt schon immer der Zeitpunkt der Zulassung.

Das ist nicht korrekt. Es gilt der Zeitpunkt der Anschaffung.
Der Zeitpunkt der Zulassung kann davon abweichen.

Anschaffung, also der Übergabe- bzw. Kauftermin, ist zumindest bei Neufahrzeugen i.d.R. identisch mit der Zulassung, ggf. wenige Tage abweichend. Es gilt NICHT der Bestelltermin, der ist irrelevant. Siehe o.e. Links.

Bei gebrauchten Kfz, was hier nicht die Frage ist, gilt jedoch richtig die Anschaffung.

Korrekt, Anschaffungszeitpunkt ist präziser und die richtige Aussage!

Der haufe Artikel berücksichtigt dennoch keine möglichen Gesetzesänderungen in den nächsten Jahren, wie auch. Und genau dazu kam ja die Frage des Themenstarters! Der aktuelle Stand war ihm offensichtlich bereits bekannt.

Zitat:

@EvoqueFan schrieb am 9. Mai 2025 um 17:39:31 Uhr:



Bei gebrauchten Kfz, was hier nicht die Frage ist, gilt jedoch richtig die Anschaffung.

Auch bei neuen KFZ gilt der Zeitpunkt der Anschaffung. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen.

Zitat:@holgor2000 schrieb am 10. Mai 2025 um 16:39:12 Uhr:

Zitat: Auch bei neuen KFZ gilt der Zeitpunkt der Anschaffung. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen.

Habe ich etwas Anderes geschrieben? Nur, daß eben bei neuen Kfz die Anschaffung und Zulassung i.d.R. nahezu identisch sind.

Ich wünsche ein sonniges Wochenende.

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