HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab
Hallo an alle )
Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.
Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).
Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
95 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 16:34:48 Uhr:
Die ganze Argumentationskette von Paul und rrwraith beruht doch auf der Unterstellung "Versicherungen betrügen wo sie nur können, das weiß doch jeder".
Alte, immer wieder wiederholte Leier wie beim "Kapitän".
das sehe ich ähnlich, wobei ich da bei Paul keine böswilligkeit unterstelle.
Wenn man sachargumente bringt, wird man dann nur als naiv bezeichnet. Das reicht hoffentlich schon jedem aus, um sich ein Urteil über die Person bilden zu können
Ohne da jetzt auf die Details einzugehen. Ob man das Regulierungsverhalten nun als "Betrug" oder nur als nichtstrafbare zivilrechtliche Nicht-/Schlechterfüllung ansieht, das ist letztlich nicht so bedeutend. Auf Versichererseite läuft das unter Optimierung. 😉 Für den Betroffenen ist es halt Mist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 16:43:59 Uhr:
Ob man das Regulierungsverhalten nun als "Betrug" oder nur als nichtstrafbare zivilrechtliche Nicht-/Schlechterfüllung ansieht, das ist letztlich nicht so bedeutend.
Doch, da ist ein riesen Unterschied!
Ähnliche Themen
Dafür, dass das nicht so bedeutetend ist, wird hier aber absolut OT über drei Seiten über nichts anderes debattiert. Ich sehe es aber im Grunde ähnlich.
Ob ich das jedoch als Nicht/Schlechterfüllung ansehen würde. Hmm, dazu fehlt mir wohl objektiv gesehen die Meinung der Gegenpartei. Das ist für mich so als wenn sich hier jmd. ins Forum "hinstellt" und schreibt, dass die Versicherung seinen Vandlismusschaden trotz Kaskoschutz verweigert und dabei nicht schreibt und auch im Threadverlauf nicht klar wird, dass er eben nur eine Teilkasko hat.
Wir haben hier drei von zwanzig Puzzelteilen und trotzdem meint jeder sich ad absolutum ein Bild machen zu können.
Und Optimierung - auch wenn Du das hier nicht positiv meinst - ist doch was Gutes. Dann kann der Versicherer die Kfz-Versicherung preiswerter den Versicherungsnehmern anbieten. So nun noch ein wenig Stachelei von mir. :-)
Vielleicht auch nochmal ein praktisches Beispiel. Ich hab ja auch eine ganz kurze Zeit Schäden reguliert und auch Betrugsfälle bearbeitet. Ich hatte mit einen Kollegen mal einen Totalentwendungsfall. Ich fasse es mal kurz.
Das Fahrzeug wurde ein paar Jahre vor Schadenmeldung bei einem ausländischen Versicherer bereits als entwendet gemeldet, in England umlackiert über diverse Länder (weiß nicht mehr genau) wieder nach Deutschland verbracht und hier kurze Zeit nach Vertragsbeginn wieder als gestohlen gemeldet.
Ich drücke es mal so aus. Die RTL - Die Versicherungsdektive sind ein Witz gegen das, was die Versicherung tatsächlich an Aufklärungsarbeit betreiben kann, wenn sie denn will / es für sinnvoll erachtet.
Will sagen: mir ist dahingehend nichts fremd und hab da auch so meine ganz eigenen Gedanken, die jedoch nicht zum Ausdruck bringen möchte, da ich dem TE wirklich nichts unterstellen will.
Hm, BMW, noch nicht lange in deinem Eigentum, gestohlen in UA...hast du auch noch einen "ausländischen" Nachnamen? Dann hast du ja fast alle Punkte der Verdachtscheckliste deutscher Teilkaskoversicherer erfüllt 😉
Mal im Ernst, abgesehen von den ganzen Betrugsausführungen hier. Wenn deine Kasko auch in UA gilt und du nicht gegen irgendwelche Obliegenheiten verstoßen hast, musst du "nur" plausibel darlegen, dass dein Auto unberechtigt entfernt wurde. Ist manchmal schwer, wenn man den Wagen alleine abgestellt hat, aber die Anforderungen sind nicht sehr hoch.
Knifflig wird es, wenn Vorschäden verschwiegen oder ein falscher Kilometerstand angegeben wird.
Außer RRwraith kennt ja niemand alle Hintergründe zur vernünftigen Beurteilung des Falles. Das Auto des TE kann eine Vorgeschichte haben, von der er gar nichts ahnt.
Ich bezweifle ganz erheblich, dass die Versicherung nur mit dem einen eingangs erwähnten Satz die beantragte Versicherungsleistung abgelehnt hat.
Man könnte anstatt Beratungshilfe zu beantragen auch das tun, was Huk 24 in denn Kunden informationen zu ihren AKB empfiehlt.
„Sie sind mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder eine Verhandlung mit uns hat nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt? Dann können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Telefon:
0800 3696000*; Fax: 0800 3699000*“
O.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 1. März 2017 um 17:08:38 Uhr:
Mal im Ernst, abgesehen von den ganzen Betrugsausführungen hier. Wenn deine Kasko auch in UA gilt und du nicht gegen irgendwelche Obliegenheiten verstoßen hast, musst du "nur" plausibel darlegen, dass dein Auto unberechtigt entfernt wurde. Ist manchmal schwer, wenn man den Wagen alleine abgestellt hat, aber die Anforderungen sind nicht sehr hoch.
was auch hier im Thread unstrittig ist
, wenn dies denn die einzige Fakten zum Fall sind.Strittig ist hier nur ob der Versicherer pauschal ein Betrüger und seine Mitarbeiter am Betrug mitarbeiten nur weil er hier nicht zahlen will.
Aber das hilft dem TE doch nicht weiter. So wie ich es sehe, wird weder gegen ihn, noch gegen den zuständigen HUKler ermittelt.
Hier gehts erstmal ums Geld. Und dass die HUK sich bei den bisherigen Fakten querstellt, verwundert leider nicht, da alle Alarmglocken läuten. So unfair das auch ist.
Zitat:
@situ schrieb am 1. März 2017 um 17:09:07 Uhr:
Außer RRwraith kennt ja niemand alle Hintergründe zur vernünftigen Beurteilung des Falles. Das Auto des TE kann eine Vorgeschichte haben, von der er gar nichts ahnt.
Es sind leider immer dieselben, die hier völlig haltlose Unterstellungen von sich geben.
Ich kenne, genau wie alle Anderen, nur die Sachverhalte, die hier zur Kenntnis gegeben wurden.
Der TE sagt, sein Auto sei gestohlen worden. Anders als paranoide Versicherungsmitarbeiter gehe ich, ohne weitere Informationen, von der Richtigkeit einer solchen Aussage aus und unterstelle niemandem eine Lüge!
Desweiteren wurde mitgeteilt, die Versicherung habe die Regulierung ohne Begründung verweigert.
Der bloße Nichtglaube reicht für eine solche Verweigerung nicht aus.
Ich möchte Dich bitten, in Zukunft irgendwelche Unterstellungen zu lassen, Danke!