HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab
Hallo an alle )
Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.
Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).
Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
95 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 15:47:14 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 15:39:35 Uhr:
Dass der Vorsatz und die Absicht erst im Leistungsfall ins Gehirn gekrochen sind, ändert daran nix. Pünktchen. 🙂Und an welchem Punkt hat die Versicherung dann dem TE falsche Tatsachen vorgespiegelt, die beim TE zu einem Irrtum führten?
Echt jetzt? .... Jupp, mit der Leistungsablehnung wird über die Leistungspflicht getäuscht. Das springt einem doch mit dem Arsxx ins Gesicht. 🙂
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 15:47:14 Uhr:
Und an welchem Punkt hat die Versicherung dann dem TE falsche Tatsachen vorgespiegelt, die beim TE zu einem Irrtum führten?
Er hat tatsächlich geglaubt, dass die ihm seinen Schaden bezahlen, wenn jemand sein Auto klaut!
Aber irgendwie hast Du schon ein bisschen Recht. Bei der HUK hätte er sich vorher denken können, dass das nicht stimmt.😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 15:50:29 Uhr:
Echt jetzt? .... Jupp, mit der Leistungsablehung wird über die Leistungspflicht getäuscht. Das springt einem doch mit dem Arsxx ins Gesicht. 🙂
Noch einmal: Betrug zeichnet sich durch folgendes aus:
Es werden falsche Tatsachen vorgespiegelt, die beim Gegenüber zu einem Irrtum führen.
Diese falschen Tatsachen, kann die Versicherung nur bei Vertragsabschluss vorspiegeln, genauso wie es ein Versicherungsnehmer nur bei der Schadenmeldung machen kann.
Und noch einmal, wenn es Geschäftsmodell ist, auch bei eindeutiger Leistungspflicht nicht zu zahlen, dann ist das betrügerisch.
Nur sind wir hier an dem Punkt noch lange nicht. Die Eindeutigkeit der Leistungspflicht ist aufgrund einer einseitigen Stellungnahme des TE´s leider schon mal gar nicht beurteilbar.
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Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 15:57:30 Uhr:
Er hat tatsächlich geglaubt, dass die ihm seinen Schaden bezahlen, wenn jemand sein Auto klaut!
Zum Betrug wird es aber erst, wenn der Vorsatz da war, eindeutig geklaute Autos nicht zu bezahlen.
Aber hier wird ja nicht reguliert, da die Versicherung den Vorgang des Diebstahls bestreitet.
Quatsch. Im Versicherungsfall kann ein Betrug genauso geschehen, auch von Versichererseite. Die Versicherung will ihn doch davon überzeugen, dass er keinen Anspruch hat. Das kann ein versuchter Betrug sein. Kippt jetzt etwa Dein Weltbild? Jobwechselideen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 16:08:23 Uhr:
Die Versicherung will ihn doch davon überzeugen, dass er keinen Anspruch hat. Das kann ein versuchter Betrug sein.
Das hatte ich ganz zu Anfang schon.
Du meinst also ernsthaft, dass die Ablehnung der Versicherung bei einem Diebstahlopfer tatsächlich zu dem Irrtum führt, dass dieser gar nicht bestohlen wurde? Das finde ich allerdings ganz schön weit hergeholt.
Einigen wir uns mal so darauf. Wenn der Versicherer bewusst die Leistung zurückhält, obwohl er weiß, dass eine Leistungspflicht nach Vertrag bestünde, wäre dies wohl (versuchter) Betrug. Versuchter dann, wenn der VN dann durch Klageerhebung seine Leistung erhält.
Wenn aber der Versicherer meint das keine Leistung fällig ist, hat das nichts mit Betrug zu tun, auch wenn objektiv klar ist, dass die Leistung fällig wäre. Dann wäre nämlich jegler Irrtum in der Schadenregulierung schlichtweg mit einem Betrug gleichzusetzen. Oder dürfen Mitarbeiter von Versicherungen (von allen anderen Unternehmen schon!) nicht einmal einem Irrtum unterliegen.
Hier wird ganz klar wieder seitens einigen Personen versucht gegen die Versicherer zu wettern. Natürlich alles Unsinn. Das vierte Wort im §263 sagt eigentlich schon alles aus. Die Absicht ist etwas Intrinsisches und kann objektiv garnicht / nur sehr schwer beurteilt werden.
Faktisch müsste man beweisen, dass der Versicherer bzw. der Mitarbeiter von Anfang an genau wusste, dass eine Leistungspflicht besteht und diese in voller Absicht verweigert. Abendteuerlich was hier wieder abgeht.
Natürlich ist nicht jede Ablehnung auch gleich ein Betrugsversuch. So meinte das rrwraith auch garnicht. Vorliegend kann man das aber schon so sehen. Der Nachweis wird aber kaum funzen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. März 2017 um 16:17:02 Uhr:
Faktisch müsste man beweisen, dass der Versicherer bzw. der Mitarbeiter von Anfang an genau wusste, dass eine Leistungspflicht besteht und diese in voller Absicht verweigert. Abendteuerlich was hier wieder abgeht.
Du bist doch nicht wirklich so naiv?
Genau dies geschieht täglich hundertfach.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 16:23:18 Uhr:
Natürlich ist nicht jede Ablehnung auch gleich ein Betrugsversuch. So meinte das rrwraith auch garnicht. Vorliegend kann man das aber schon so sehen. Der Nachweis wird aber kaum funzen.
Ok und woher weißt du, dass der Versicherer bzw. Mitarbeiter mit Absicht die Leistung wissentlich entgegen den Vertragsbestimmungen vorenthält. Woher weißt Du dass er sich nicht irrt und vielleicht einfach nicht kompetent genug ist.
Erklär mir mal, wie Du dasd ernstlich abgrenzen willst. Das ist doch hier nichts wieter als eine Unterstellung, wie Du schon selbst schreibst. Der Nachweis wird kaum funzen und an der Stelle verweiße ich mal ganz gediegen auf den 186iger
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sachte, Dir unterstellte ich nichts. Ich unterstellte auch nichts generell. Hier liest übrigens auch kaum jemand mit. 😁
Was mir auffällt sind standardisierte Fehler, die immer wieder auftreten. Bei solchen Schreiben schreibt immer ein "Schadensteam" o.ä. und kein zuordnungsfähiger Mitarbeiter.
das hatte ich auch nicht auf mich bezogen.
auch das weitere hat wohl nicht wirklich bezug auf den konkreten Schadenfall.
und ich lese mit das reicht schon, da ich ein anderer im sinne des 186 bin.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. März 2017 um 16:27:05 Uhr:
Ok und woher weißt du, dass der Versicherer bzw. Mitarbeiter mit Absicht die Leistung wissentlich entgegen den Vertragsbestimmungen vorenthält. Woher weißt Du dass er sich nicht irrt und vielleicht einfach nicht kompetent genug ist.
Erklär mir mal, wie Du dasd ernstlich abgrenzen willst. Das ist doch hier nichts wieter als eine Unterstellung, wie Du schon selbst schreibst. Der Nachweis wird kaum funzen
Die ganze Argumentationskette von Paul und rrwraith beruht doch auf der Unterstellung "Versicherungen betrügen wo sie nur können, das weiß doch jeder".
Der TE braucht bei seinen Angaben nur eine kleine Widersprüchlichkeit drin haben und schon ist eine Ablehnung absolut berechtigt.