HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab
Hallo an alle )
Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.
Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).
Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
95 Antworten
Oje!!! Es geht hier richtig rund!!!
Habe einen Anwalt beauftragt. Mal sehen wie es weiter geht.
Ich danke allen, die sachliche Ratschläge gegeben haben! )
Sorry falls ich das überlesen habe. Schließt die Versicherung eine Regulierung eines Falles in der UA in ihren AGBs aus?
Zitat:
@vimo schrieb am 1. März 2017 um 17:52:26 Uhr:
Oje!!! Es geht hier richtig rund!!!
Habe einen Anwalt beauftragt. Mal sehen wie es weiter geht.
Ich danke allen, die sachliche Ratschläge gegeben haben! )
Dann melde dich bitte, wenn es eine Entscheidung gibt. Falls du das dann weißt, auch, warum die Versicherung die Regilierung - ich wünsche für dich nur zunächst - abgelehnt hat.
Denn anders als hier gern dargestellt, tut das eine Versicherung nicht nur, weil ihr gerade danach ist.
Ich bin auch der Meinung, dass die HUK24 das nicht böswillig tut. Dass die ihre Entscheidung garnicht begründen - ist mir nicht verständlich. Es könnte ja sein, dass ich bestimmte Schritte nicht unternommen habe, oder in der falschen Reihenfolge, oder gar komplett falsch.... Wenn die dass begründen würden und es für mich plausibel erscheint - würde ich evtl gar keine Schritte unternehmen. Aber so bleibt mir nicht anderes übrig
Ähnliche Themen
Man kann auch einfach mal die Zahlung verweigern und schauen wie der Kunde reagiert. So oft wie Versicherungen kurz vor einer Gerichtsverhandlung den Schwanz einziehen und zahlen lässt nur den Schluss zu das man wusste das der Anspruch den Kunden berechtigt war und man kein Urteil riskieren will, auf das sich ja dann andere Kunden berufen könnten.
Wenn jemand Beiträge vermisst - ich habe mal einen Frühjahrsputz gemacht. Die letzten Beiträge waren ja komplett neben dem Thema vorbei diskutiert und ein Nutzer hat sich dabei sowohl fachlich als auch in der künstlerischen Darbietung heftig daneben benommen.