HUK24 lehnt Zahlung im Diebstahlfall ab
Hallo an alle )
Habe folgendes Problem und hoffe einige Anregungen für die Vorgehensweise zu bekommen.
Bei einem Aufenthalt in der Ukraine ist mir mein Fahrzeug entwendet worden (Diebstahl).
Das Fahrzeug war in meinem Besitz seit 1,5 Jahre und von anfang an mit TK versichert.
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt. Auf mein Anruf beim Sachbearbeiter meinte der, dass es keine Erklärung sonst gibt und es stehe mir freu dagegen vorzugehen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
Fahrzeug BMW 750i, BJ 1999. Von mir geschätzter Wert ca. 5.000 €.
Wie gehe ich in diesem Fall vor?
Möchte auch nicht Tausende von Euros in Gerichtskosten stecken, um am Ende feststellen, dass die Versicherung doch am "längeren Hebel" sitzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:35:27 Uhr:
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Du hast Dein Auto irgendwo, ordnungsgemäß geparkt, abgestellt. Als Du nach 3 Stunden wieder dorthin kommst, ist es weg. Was könnte passiert sein?
In der Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit:
- Das Auto wurde von der Polizei abgeschleppt. (Ist überprüft, fällt aus).
- Das Auto ist in den 3 Stunden vollständig zu Staub zerfallen.
- Das Auto hat in der Zeitung einen Bericht über autonomes Fahren gelesen, hat sich gedacht, das kann ich auch und da es schon immer nach Litauen wollte, hat es sich auf den Weg gemacht.
- Das Auto hat vorbeifliegende Vögel beobachtet, fand das toll und ist mit ihnen davongeflogen.
- Das Auto wurde gestohlen.
95 Antworten
Zitat:
@rrwraith schrieb am 28. Februar 2017 um 16:50:29 Uhr:
Das sind nicht meine Definitionen, sondern die des Strafgesetzbuchs.
...
1. Es liegt ein Diebstahl vor. Dann muss die Versicherung vertragsgemäß leisten und den Schaden zahlen. Weigert sie sich, liegt eindeutig Betrug vor.
Im Strafgesetzbuch steht: "...Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält..."
Jetzt erkläre mir doch bitte, wie bzw. wo die Versicherung durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Versicherungsnehmer einen Irrtum erzeugt?
Wenn dir das Auto geklaut wird (du bist überzeugt), die Versicherung sagt, wir glauben dir nicht, glaubst du dann auf einmal, na dann wird mir schon nicht das Auto geklaut worden sein?
Ein Versicherungsnehmer, der einen Diebstahl fingiert, der betrügt natürlich, denn der erzeugt durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum.
Auch der Versuch eines Betruges ist strafbar. Der Nachweis gelingt regelmäßig aber nur auf MT. Dass es pfui ist, ist aber trotzdem richtig.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 12:14:22 Uhr:
Jetzt erkläre mir doch bitte, wie bzw. wo die Versicherung durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Versicherungsnehmer einen Irrtum erzeugt?
Mache ich gern.
Die Versicherung verkauft ein Leistungsversprechen und läßt sich dieses durch Vorkasse bezahlen.
Sie sagt, wenn das oder jenes passiert, ersetze ich dir deinen Schaden. Nun tritt dieser Fall ein, die Versicherung zahlt aber nicht und denkt auch gar nicht daran dies zu tun.. Sie hat etwas falsches vorgespiegelt.
Da erstaunlicherweise vielen Menschen in Verbindung mit Versicherungen jedes Unrechtsbewußtsein abhanden kommt, mal ein anderes Beispiel.
Du kaufst bei einem Händler eine Ware und bezahlst 5.000,- € per Vorkasse. Der Händler liefert aber nicht und denkt auch gar nicht daran, dies zu tun.
Hier weiß jeder sofort, ein Betrüger...
Die Fakten sind die gleichen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 13:21:46 Uhr:
Die Fakten sind die gleichen.
Aber auch nur bei dir....
Ähnliche Themen
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 13:21:46 Uhr:
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 12:14:22 Uhr:
Jetzt erkläre mir doch bitte, wie bzw. wo die Versicherung durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Versicherungsnehmer einen Irrtum erzeugt?Mache ich gern.
Ich auch.
Ein Veranstalter verspricht vertraglich, für deinen Gesangstauftritt 10.000 EUR zu bezahlen. Du behauptest, bis gestern der Star an der Scala gewesen zu sein.
Dein Auftritt wird ausgebuht - schlimmer als das Schlimmste bei DSDS. Der Veranstalter ist bis auf die Knochen blamiert und du kannst dem Richter nicht beweisen, zu wissen, dass es sich bei der Scala nicht um die Einteilung des Zollstocks handelt.
Wer betrügt wen (oder hat es versucht)?
PS: Fast alle Beispiele hinken - aber man sollte schon überhaupt nicht Passendes aussondern können.
Sehr schön, das war jetzt wohl das "Märchen vom betrogenen Betrüger"...
Was um alles in der Welt hat das aber damit zu tun, dass jemand eine im Voraus bezahlte, klar definierte Leistung nicht erbringt?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 13:21:46 Uhr:
Die Versicherung verkauft ein Leistungsversprechen und läßt sich dieses durch Vorkasse bezahlen.
Sie sagt, wenn das oder jenes passiert, ersetze ich dir deinen Schaden.
Der Unterschied ist, die Versicherung sieht die die Eingangsvoraussetzung für "dies oder jenes" nicht als gegeben an.
Die Streitfrage über diese Eingangsvoraussetzung ist aber kein Betrug.
Zum Betrug wird es nur dann, wenn der Verkäufer (also hier die Versicherung oder der Händler) bei Vertragsabschluss bzw. bei Zahlung niemals die Absicht hatte zu liefern. Genau in dem Moment spiegelt er nämlich falsche Tatsachen vor.
Aber noch einmal, die Streitfrage über einen Leistungsanspruch ist natürlich kein Betrug.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 1. März 2017 um 14:24:05 Uhr:
Der Unterschied ist, die Versicherung sieht die die Eingangsvoraussetzung für "dies oder jenes" nicht als gegeben an.
Was die Versicherung aus dem hohlen Bauch heraus als nicht gegeben ansieht, interessiert, auf gut deutsch, keine Sau!
Wenn sie belastbare Fakten hat, soll sie die auf den Tisch legen.
Dann sind wir aber bei einem völlig anderen Thema.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 14:31:42 Uhr:
Was die Versicherung aus dem hohlen Bauch heraus als nicht gegeben ansieht, interessiert, auf gut deutsch, keine Sau!
Wenn du involviert bist, bleibt dir keine andere Wahl, als dass es dich interessieren wird.
Um einen Betrug nachzuweisen, muss du eben belegen, dass die Versicherung nie vor hatte, auch im berechtigten Leistungsfall zu zahlen. Das wird dir im Leben nicht gelingen.
Ansonsten ist der Versicherungsnehmer übrigens verpflichtet belastbare Fakten auf den Tisch zu legen und nicht die Versicherung.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 14:13:24 Uhr:
Was um alles in der Welt hat das aber damit zu tun, dass jemand eine im Voraus bezahlte, klar definierte Leistung nicht erbringt?
Kaum zu glauben, dass du das nicht verstehen kannst: Weil der Vertragspartner der Meinung ist, die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht seinen nicht erfüllt. Soooo schwer ist das doch gar nicht. (gilt wohl nicht nur für Versicherungsverträge).
Ob jemand hier Voraus oder im Nachhinein bezahlt, hat mit der Sache wenig bis gar nichts zu tun (allenfalls damit, wer im Streifall hinsichtlich dieser Summe am längeren Hebel sitzt).
Wenn einer der in den AKB aufgeführten Ausschlussgründe zutrifft, darf die Versicherung die Leistung kürzen oder gar verweigern.
Ob und was hier zutrifft, können wohl nur der TE und /oder die Versicherung wissen.
Zitat:
@situ schrieb am 1. März 2017 um 14:51:29 Uhr:
Kaum zu glauben, dass du das nicht verstehen kannst: Weil der Vertragspartner der Meinung ist, die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht seinen nicht erfüllt.
Kaum zu glauben, dass du das nicht verstehen kannst: Irgendwelche unsubstantiierte Meinungen spielen für eine Vertragserfüllung absolut keine Rolle.
Soooo schwer ist das doch gar nicht.
Ich zitiere nochmal aus dem Eingangspost des TE:
Zitat:
Nun lehnt die HUK24 nach überprüfung die Regulierung ab, da sie "nicht vom Vorliegen eines eintritspflichtigen Diebstahlschadenereignisses überzeugt" ist.
Eine Begründung deren Entscheidung haben die nicht mitgeteilt.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. März 2017 um 15:27:52 Uhr:
Kaum zu glauben, dass du das nicht verstehen kannst: Irgendwelche unsubstantiierte Meinungen spielen für eine Vertragserfüllung absolut keine Rolle.
Soooo schwer ist das doch gar nicht.
Noch einmal, ein Betrug wäre es nur, wenn die Versicherung bereits bei Vertragsabschluss auch bei eindeutigen Ansprüchen bereits vor hätte, nicht zu regulieren.
Aber nur weil du der Meinung bist, dass in der Ablehnung erstens keine Substanz steckt und zweitens der Meinung bist, dass das von vorne weg das Geschäftsmodell das ist, auch eindeutige Ansprüche nicht zu regulieren, so reicht dein Bauchgefühl dafür leider nicht aus. Das muss eindeutig bewiesen werden, ansonsten ist es kein Betrug und davon sind wir extrem weit entfernt.
Es widert mich an 😁, aber rrwraith hat nun einmal Recht damit. Wenn die Fakten so vorgelegt wurden und trotzdem nicht gezahlt wird, dann ist es so. Dass der Vorsatz und die Absicht erst im Leistungsfall ins Gehirn gekrochen sind, ändert daran nix. Pünktchen. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. März 2017 um 15:39:35 Uhr:
Dass der Vorsatz und die Absicht erst im Leistungsfall ins Gehirn gekrochen sind, ändert daran nix. Pünktchen. 🙂
Und an welchem Punkt hat die Versicherung dann dem TE falsche Tatsachen vorgespiegelt, die beim TE zu einem Irrtum führten?