HUK 24, Riesenstreß!
Hallo,
habe für meinen PKW bei der HUK24 im Januar eine Deckungskarte erhalten und dann auch zugelassen.
Leider habe ich vergessen, den Betrag zu bezahlen,
was bestimmt keine Absicht war.
Heute bekam ich einen Brief von der HUK24, in dem mir mitgeteilt wurde, daß seit Ende Januar kein Versicherungs-
schutz mehr besteht.
Ich bekam nicht mal eine Zahlungserrinnerung. Sie haben mir die Versicherung gekündigt, ausserdem soll ich 38€
Gebühren bezahlen. Die Zulassungsstelle wurde auch verständigt.
Ist so eine Vorgehensweise normal?.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?.
Wenn ich der Zulassungsstelle eine Deckungskarte vorlege,
sollte die Sache doch erledigt sein, oder?.
Bin Strocksauer über dieses Verhalten und werde auch
meiner Frau Ihren PKW und meine 2Motorräder kündigen.
Wünsche allen ein frohes Osterfest
55 Antworten
Wahrscheinlich gehört "sinnloses und über das Telefon deutlich hörbares Tastatur-Geklapper" zur Standardprozedur, um den Kunden die Illusion zu geben, man würde doch alles mögliche in dessen Sinne versuchen 😉
Es sind defintiv nie irgendwelche Erinnerungen, geschweige denn Mahnungen angekommen. Die Frau am Telefon hat dies auf meine Vorhaltung, daß dies nicht geschehen sei, auch ganz klar bestätigt und gesagt, daß die Versicherung nicht dazu verpflichtet sei.
Es zeugt halt nur von schlechtem Stil...
Für jemanden, der es wirklich nur vergessen hat, scheint der Rücktritt des Versicherers etwas "hart".
Nur leider ist die Zahlungsmoral inzwischen so "gut", dass man als Direktversicherer garnicht anders kann. Das anonyme Geschäft im Internet zieht vielleicht Zahlungsunwillige an. Keine Ahnung.
Bedauerlich ist, dass manchmal ehrliche Kunden darunter leiden. Der Versicherer kann aber nunmal nicht unterscheiden, ob der gerade betroffene Kunde zu den 5% "Vergessern" oder den 95% Zahlungsunwilligen gehört. Also versucht man sich von dem Risiko zu trennen.
Beim Folgebeitrag ist das alles unproblematischer, denn man kennt "seinen" Kunde ja.
so,
habe jetzt eine Deckungskarte einer anderen Versicherung.
Zur Sicherheit habe ich noch eben bei der Zulassungsstelle angerufen, weil ich wissen wollte, ob ich die Karte bei ihnen einfach in den Briefkasten werfen kann, oder ob ich persönlich anwesend sein muss. Hab dem netten Mann die Story mit der Kündigung erläutert, woraufhin dieser nachschuate, ob die Kündigung der Versicherung schon bei ihnen vorläge, was aber nicht der Fall ist. Er meinte, ich sollte die Deckungskarte einfach heute in den Briefkasten werfen oder morgen vorbeibringen und dann wäre die Sache auch schon erledigt.
Und solange die Zulassungsstelle noch keine Kündigung von der alten Versicherung vorliegen hat, bin ich mit der neuen Deckungskarte auch schon direkt wieder versichert, auch wenn sie der Zulassungsstelle noch nicht vorliegt.
Naja, so weit fortgeschritten, um nicht rückgängig gemacht werden zu können, wie es mir die Frau von der HUK weismachen wollte, kann der Vorgang also noch nicht gewesen sein, wenn die Zulasungsstelle noch nichts von ihnen erhalten hat.
Immerhin datiert das Kündigungsschreiben, worin die HUK schreibt, daß die Zulassungsstelle informiert worden sei, vom 4.4.
@cbarduck,
man kann nicht von allen Dingen "Ahnung" haben, das habe ich auch nicht. Insofern ist es auch kein Vorwurf von mir, dass Du erkennbar von den Abläufen des Kfz.-Versicherungsgeschäftes und den gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertraggesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes keine Ahnung hast.
Ich würde Dir daher empfehlen Dich nicht als Opfer zu betrachten, sondern schlicht als Nichteinlöser eines Versicherungsscheines, der deshalb die Situation hat, wie Du sie jetzt hast.
Wer einen Versicherungsschein nicht einlösen mag, darf es ja sein lassen, allerdings dann dem VR einen Vorwurf machen, dass er eine 29c Anzeige (Entziehung der VBK *Doppelkarte*) an die Zulassungsstelle versendet, ist schon dreist.
Es ist einfach so wie schon mehrfach geschrieben, der VR muss hier nicht mahnen oder erinnern.
Also dicke Backen und Opferrolle stehen Dir hier nicht gut.
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Mein lieber Beukeod,
auch hier lege ich Dir gerne wieder das bekannte Nuhr-Zitat ans Herz.
Aber vielleicht kennst du es ja auch nicht, da es beim ersten Mal nicht gewirkt hat, deshalb hier in voller Länge
""Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten ." Dieter Nuhr, 1998
Wenn Du mir zeigen kannst, an welcher Stelle ich dem Versicherer den "dreisten" Vorwurf gemacht habe,
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
dass er eine 29c Anzeige (Entziehung der VBK *Doppelkarte*) an die Zulassungsstelle versendet,
, bitteschön, leg los!
Ich habe doch schon mehrfach deutlich gemacht, daß es mir bewußt ist, daß ich aus eigener Schusseligkeit schuld an der Misere bin. Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, daß Versicherer zahlungsunwilligen Kunden die Versicherung kündigen.
Der einzige Vorwurf, den ich meiner (den) Versicherung(en) gemacht habe, ist der, daß sie dem Kunden keine Chance geben, einen wie auch immer zustandegkommenen Fehler zu korrigieren. Wie schon erwähnt, gerne auch mit einer saftigen Mahngebühr, Strafe muss schließlich sein. 😉
Aber was die Versicherungen hier abziehen, ist m.E. schlicht und ergreifend überzogen. Vom Gegenteil wirst Du mich hier nicht überzeugen können.
Deshalb wiederhole ich extra für Dich meine Frage: was wäre, wenn der Fehler nicht an mir gelegen hätte, sondern bspw. durch einen Buchungsfehler die Überweisung nicht angekommen wäre?
Bis zu der dann zwangsläufigen Kündigung würde ich ja nichts mehr von der Versicherung gehört haben, und danach wärs ja wiederum zu spät gewesen.
Wenn ich dann "dicke Backe" machen würde, würdest Du mich immer noch als dreist bezeichnen?
Ich kann mir nur wünschen, daß Dir selber mal sowas passiert, am liebsten sogar unverschuldet, nur um Deine Reaktion zu sehen. Obwohl ich mir schon vorstellen kann, wie die wahrscheinlich wohl aussähe...
Zehn Rosenkränze beten, um Vergebung für Deine Sünden gegenüber der allmächtigen VR zu erbitten...? 😉
Meiner Meinung nach ist es einfach nicht korrekt, oder zumindest kein guter Stil, wenn der VR nicht mahnt oder erinnert, nur weil er, wie ich übrigens schon vor Deiner Belehrung herausgefunden habe, nicht muss.
Das mich sowas ärgert, muss die eine oder andere, nach oben buckelnde und nach unten tretende, deutsche Kleinkrämerseele nun mal leider aushalten... 😉
Hallo,
Ich bitte alle Beteiligten, sich im Ton zu mäßigen.
Gegenseitige Angriffe sind doch nicht nötig.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von cbarduck
Naja, so weit fortgeschritten, um nicht rückgängig gemacht werden zu können, wie es mir die Frau von der HUK weismachen wollte, kann der Vorgang also noch nicht gewesen sein, wenn die Zulasungsstelle noch nichts von ihnen erhalten hat.
Immerhin datiert das Kündigungsschreiben, worin die HUK schreibt, daß die Zulassungsstelle informiert worden sei, vom 4.4.
Freut mich, dass du diesen Stressfaktor jetzt erst mal losgeworden bist.
Aber ein Brief vom 4.4. mit der Info, dass die Zulassungsstelle benachrichtigt wurde, kann durchaus auch die Wahrheit enthalten. Wir haben erst den 12.4. - wer weiß, wie die Behörde da intern die Nachrichten "verarbeiten". Gerade Zulassungsstellen sind doch immer überfordert (zumindest in Neuss).
@cbarduck,
hättest Du die von Dir zitierte Ahnung im geschilderten Fall, hättest Du Dir diese peinlichen "Entgleisungen" und den "Riesenstreß" ersparen können, der VR muß um die Einlösung des VS nicht beten und betteln.
Ansonsten erspare ich mir gerne einen Dialog in dem von Dir geführten Ton.
ist ja schon gut...
Du bist halt der Größte
🙄
...nein bin ich nicht, nur groß genug!
- E N D E -
@cbarduck & @Beukeod:
Als "stiller Beobachter" dieses Threads habe ich den Eindruck, dass ihr schlicht und einfach aneinander vorbeiredet.
Beukeod argumentiert zu Recht, dass eine Mitteilung/Mahnung der HUK24 in diesem speziellen Fall nicht notwendig ist.
cbarduck ist grundsätzlich der selben Meinung, regt sich jedoch darüber auf, dass sich die HUK (trotz widriger Umstände) augenscheinlich keine Mühe gibt, den Vertrag doch noch zustande kommen zu lassen.
Dies würde im von cbarduck angeführten Beispiel eines Fehlers bei der HUK dazu führen, dass auf den designierten VN ohne sein Zutun erhebliche Kosten zukommen würden.
Das Verhalten der HUK ist zwar gesetzeskonform (wie von Beukeod schon treffend festgestellt), führt aber u.U. zu Missverständnissen und unnötigen Kosten (wie von cbarduck festgestellt).
Dies liesse sich z.B. durch eine Verhaltensänderung der HUK oder durch eine Gesetzesänderung verhindern.
Ich denke, keiner von euch wird diesem Absatz widersprechen, oder habe ich jetzt etwas nicht verstanden?🙂
Wo liegt jetzt euer Streitpunkt? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Für jemanden, der es wirklich nur vergessen hat, scheint der Rücktritt des Versicherers etwas "hart".
Nur leider ist die Zahlungsmoral inzwischen so "gut", dass man als Direktversicherer garnicht anders kann. Das anonyme Geschäft im Internet zieht vielleicht Zahlungsunwillige an. Keine Ahnung.
Bedauerlich ist, dass manchmal ehrliche Kunden darunter leiden. Der Versicherer kann aber nunmal nicht unterscheiden, ob der gerade betroffene Kunde zu den 5% "Vergessern" oder den 95% Zahlungsunwilligen gehört. Also versucht man sich von dem Risiko zu trennen.
Beim Folgebeitrag ist das alles unproblematischer, denn man kennt "seinen" Kunde ja.
Bist du sicher, daß es nur 95% zahlungsunwillige sind?
Ich finde es überaus erstaunlich, daß es immer noch so viele Direktverishcerer gibt die VB Karten zum Ausdrucken
anbieten.
Wenn ich dagegen sehe wie streng bei arrivierten Gesellschaften die Ausgabe der Karten gehandhabt wird.
Die Direktverischerer müssen sich einfach, effektiv gegen
die "Doppelkartenreiter" schützen.
Aus meinem Erfahrungsbereich endet jede zweite Ausgabe
von Deckungskarten (ohne Vorkasse) mit Rücktritt oder Kündigung manges Zahlung
Aber eigentlich mahnen die mir bekannten Direktversicherer ausgiebig, auch für die Erstprämie.
die wird schon quasi erbettelt-bevor es zum Rücktritt kommt.
Ist das bei der HUK tatsächlich anders?
Naja, ich denke, 95% sind realistisch 😉 Traurig ist das schon...
Der Mahnablauf ist sicher bei jedem Versicherer von mehreren Faktoren abhängig. Als absoluter Neukunde sollte man aber nicht mit dem von Dir beschriebenen "erbetteln" des Beitrages rechnen. Wenns beim Erstbeitrag schon losgeht heißt das meißt nichts Gutes...
Ich bin vielleicht erschrocken, als das Kündigungsschreiben kam.
Habe natürlich sofort den Wagen stehen lassen
und eine neue Deckungskarte bei der Zulassungsstelle abgegeben.
Auch in meinem Fall wurde die Zulassungsstelle
noch nicht informiert.
Ich weiß, ich bin schuld, hab's verpennt
zu überweisen, aber kundenfreundliches Verhalten sieht für mich etwas anders aus. Man kommt sich ja wie ein Schwerverbrecher vor. Dachte schon die Polizei kommt gleich vorbei und kratzt mir die Stempel von den Schildern.
Gesetz hin oder her, aber die Vorgehensweise war wirklich
ziemlich krass, zumal wir mehrere Fahrzeuge (noch)
dort versichert haben und die Rechnungen immer pünktlich
überwiesen wurden.
Wünsche allen ein schönes WE und streitet nicht mehr so sehr
@BlubbC280
Du hast es erfasst. Das was mich ärgert, ist die Tatsache, daß die Versicherungen den Kunden keine Chance geben, einen Fehler wiedergutzumachen, egal wer ihn zu verantworten hat, auch wenn sie rechtlich gesehen so handeln dürfen.
Auch eine saftige Mahngebühr als Strafe und/oder Ausgleich für den Verwaltungsaufwand würde ich ja noch als angemessen betrachten.
Aber so wie es gehandhabt wird, ist es schlicht und ergreifend kein guter Stil!
Woher jedoch Beukeod mit seinem offensichtlichen Kadavergehorsam (Gesetz ist Gesetz, da gibt es keine Diskussion!!! Wahrscheinlich gehört er auch zu den äußerst sympathischen Zeitgenossen ohne Fehl und Tadel, die aus falsch verstandener Bürgerpflicht regelmäßig irgendwelche falsch parkenden Nachbarn anzeigen. Ich kann für ihn nur hoffen, daß ihm nicht irgendwann einmal einer seiner zuerst geworfenen Steine zurück und um die Ohren fliegt ) die Unverschämtheit besitzt, mich als dreist zu verunglimpfen, weiß ich nicht. Vor allem, nachdem ich ja auch schon mehrfach Asche auf mein Haupt gestreut und deutlich ausgesagt habe, daß ich mich als Schuldigen an dem Problem ansehe, weil ich die Überweisung verpennt habe.
Die Gründe, warum, muss ich hier nicht öffentlich breittreten, nur daß bei mir zu der Zeit auch im privaten einiges drunter und drüber ging. Da können solche Sachen wie die Autoversicherung auch schon mal zweitrangig erscheinen.
Jedenfalls muss ich mir von so einem dahergelaufenen selbstgerechten Scheinheiligen nicht vorwerfen lassen, daß ich die Prämie bewusst und vorsätzlichnicht gezahlt hätte.
So, weiter werde ich mich zu dem Thema nicht mehr äußern, es ist ja schon alles gesagt. Wer es immer noch nicht kapiert, oder kapieren will, dem kann ich auch nicht weiterhelfen.