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HUK Werkstattbindung Problem?!

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 20:33

Hy Leute,

Ich habe heute eine Steinschlag bei meinem Opelautohaus reparieren lassen, ich habe eine Werkstattbindung. Ich habe Vollkasko. Mein Autohaus meinte, die Werkstattbindung stellt kein Problem da, sie würden das Regeln.

im Nachhinein Fragte ich mich:

Werde ich jetzt Probleme mit der Versicherung bekommen?

Danke für eure Hilfe;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D

auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

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Dann schau doch einfach in den Vertrag mit der HUK. Zum Teil werden "Straf-SB´s" verhängt, möglicherweise ist die Werkstatt Partnerwerkstatt von HUK?

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 20:55

Das Auto ist auf meinen Bruder versichert.

Er hat sich garnicht gefreut, als ich ihm gesagt habe, das ich es "einfach" hab machen lassen.

Ich glaube nicht, das es eine Partnerwerkstatt ist.

am 16. Februar 2011 um 21:26

Steht doch in den AVB: 15% Abzug.

Mit HUK ist nicht zu spaßen. Denn die günstigen Beiträge werden aus Tradition durch Kürzungen an allen möglichen Stellen ermöglicht. Ich hatte auch den Steinschlag, habe aber zuerst den Schaden gemeldet und eine SchadensNr. bekommen. Ohne hätte ich Probleme bekommen, wurde mit indirekt mitgeteilt.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Steht doch in den AVB: 15% Abzug.

(4) Der Versicherer übernimmt lediglich 85 Prozent der nach § 13 berechneten

Kosten (ohne Fahrzeugtransportkosten), falls

a) der Versicherungsnehmer vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt

mit dem Versicherer aufnimmt, dieser deshalb die Werkstatt

nicht auswählen kann und die Reparatur in einer anderen Werkstatt

durchgeführt wird oder

---Habe ich eben im Web gefunden---

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Mit HUK ist nicht zu spaßen.

auch wenn es einem manchmal so vorkommen mag, aber auch die HUK gehoert zu keiner comedytruppe ;)

vertrag ist nunmal vertrag und genausowenig wird dieser von vielen gelesen oder verstanden (was zugegebenermaßen auch nicht immer einfach ist).

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 22:01

Meine Werkstatt meinte ja, das die das Regeln.

Das sie nur 85% übernehmen ist das das Problem, oder ist was anderes das Problem, was ich bekommen kann.

Ich selber hab den Vertrag ja nichtmal, da wie gesagt mein Bruder das als 2. Wagen versichert hat.

Das ist mein erstes Auto, und ich hab ja irgendwo der Werkstatt (Opel Händler) vertraut....

lass erstmal anrufen und die sache klären.

du glaubst zwar es wäre keine partnerwerkstatt, aber das wird doch mit den infos nur zum blinden rumgestocher.

generell, kann/wird die HUK einen abzug vornehmen, wenn keine partnerwerkstatt.

allerdings hat auch die HUK ein kuendigungsrecht der TK im schadenfall (nein, kein bangemachen :) )

lass mal deinen bruder fakten bei der HUK einholen, sonst macht das keinen sinn.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 22:09

Ja, okay. Ich geb euch dann auf jeden Fall bescheid! Danke!!

Teilweise bieten die der HUK direkt sehr günstige Konditionen an, so dass sich die 15% Abzug für die HUK nicht rechnen. Da sind auch Wirtschaftler mit am Zug. Vielleicht gehört dein Autohaus dazu?

Gruß

am 17. Februar 2011 um 7:55

Wieso sollten sich 15% Abzug für die HUK nicht rechnen? 15% von etwas weniger sind immer noch mehr als 0% von irgendwas.

Themenstarteram 17. Februar 2011 um 10:58

Mein Bruder hat bei Huk angerufen. Die Versicherung zahlt also garnichts weil Steinschlagschäden reine Kulanzreglungen sind, und ich nicht die Vertragswerkstatt besucht habe. Die Rechnung bekommt also mein Bruder von der Huk geschickt.

Was wird das Kosten?

Und vor allem, sollte ich zur Opel Werkstatt gehen, und mal nachfragen, warum die gesagt haben, das das mit der Werkstattbindung kein Problem darstellt und alles von denen Geregelt wird?

Zitat:

Original geschrieben von Psychomeier

Was wird das Kosten?

rechne mal mit irgendwas zwischen 30-120€....

Zitat:

Original geschrieben von Psychomeier

Die Versicherung zahlt also garnichts weil Steinschlagschäden reine Kulanzreglungen sind, und ich nicht die Vertragswerkstatt besucht habe.

.....das kann ich mir jetzt nicht mal bei der HUK vorstellen.....

In der Teilkaskoversicherung sind Glasschäden versichert (erst mal unabhängig von der Ursache). Dass es einen Versicherer gibt, der Glasschäden durch Steinschlag ausschliesst und auf Kulanz wieder einschliesst, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen..... Da hattest Du eine Friseurin ausm Callcenter am Telefon, die aufgrund Arbeitslosigkeit bei einer Versicherung angeheuert hat......

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