HUK 24 kürzt Rechnung bei Glasbruch
Ich habe letzte Woche von der HUK 24 die Mitteilung bekommen, dass die von der VW-Verstragswerkstatt veranschlagte Rechnung für einen Tausch der Windschutzscheibe wegen Steinschlags nicht akzeptiert wird.
Die Rechnung wurde um rund 20 EUR gekürzt (von ursprünglich € 766 total).
Begründungen der HUK 24:
1. Umwelt/Feinstaubplaketten sind nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung (€ 8,30)
2. Die veranschlagten Ersatzteile werden laut Herstellerangabe nicht benötigt (Clip, Aktivator, Applikator: € 12,30)
Nun, das ist bereits der 2. Glasbruch den ich bei der Huk 24 hatte. Im ersten Fall hatte ich noch eine Werkstattbindung u. ich musste zu Carglass gehen, um die Scheibe tauschen zu lassen. Hier habe ich auch nur 150 € Selbstbeteiligung gezahlt u. eine neue Feinstaubplakette erhalten. Und das ohne Widerspruch der HUK 24. Evtl. hat Carglass die Rechnung nicht so detailiert aufgelistet u. es gab daher keine Beanstandung. Für mich gehört die Feinstaubplakette zum Scheibenwechsel dazu.
Mir war das Ganze peinlich und ich habe mich im Autohaus erkundigt, ob ich den Differenzbetrag noch begleichen soll?
Das Autohaus hat die Kürzung aber akzeptiert u. gemeint, das vor allem die HUK 24 bekannt ist für solche Kürzungen.
Dieses Erlebnis u. die Tatsache, dass die HUK 24 alteingesessene Vertragsinhaber ausnimmt (in meinem Fall ähnlich wie bei Sky, wer seinen Vertrag nicht kündigt u. zu den neuen Tarifen abschliesst, zahlt mitunter mehr für die gleiche Leistung), hat mich dazu bewegt mein nächstes Auto bei einem anderen Unternehmen zu versichern.
Beste Antwort im Thema
@Panoramadach-Hans schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:21:42 Uhr:
Bei mir war es genauso, allerdings habe ich das Risiko bereits vor Auftragsvergabe an das VW Autohaus übertragen. Bei mir wurde von 741€ auf 701€ gekürzt. Glaub mir, die haben die Kürzung schon mit eingeplant und werden nicht am Hungertuch nagen müssen;-)
Entschudige bitte, was schreibst du hier für einen Unfug?
Du "überträgst" hier überhaupt kein Risiko an die Werkstatt.
Du unterschreibst eine Reparaturkosten- Übernahme- Erklärung (RKÜ) die vom Versicherer bestätigt wird.
Diese bestätigte RKÜ reicht die Werkstatt mit der Rechnung dann bei der Versicherung ein.
Du bist der Auftrageber und du haftest auch als solcher vollumfänglich für den Ausgleich des Rechnungsbetrages gegenüber der Werkatt.
Nur um das hier mal klarzustellen.
Und das mit deinen "eingeplanten Kürzungen" ist genauso ein Bullshit.
Kein Unternehmen auf der Welt schreibt eine Rechnung in welcher geplanten Kürzungen berücksichtigt werden ........🙄
Lediglich betriebswirtschaftliche Entscheidungen und ein Kundenorientieres Verhalten führen in der Praxis dazu, dass die Werkstätten und Autohäuser diese ungerechtfertigten Kürzungen nicht weiter verfolgen.
Darüber sollte man sich nicht auch noch lustig machen, besser ist es wohl sich darüber zu freuen, dass der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herantritt.
111 Antworten
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 6. August 2021 um 05:37:25 Uhr:
Wegen so einer Lächerlichkeit die RSV in anspruch zu nehmen würde ich persönlich nicht machen...
Witz komm raus du bist umzingelt...
klar wenn ich 250 oder 500 SB in der RSV hätte würde ich das auch nicht machen, aber ich habe keinen und von daher....
Was ich aber eigentlich damit ja nur sagen wollte; die RSV würde das wohl nicht machen wenn die HUK das, kürzen der Rechnung, dürfte.
Somit sind wir wieder beim eigentlichen Thema, dem kürzen der Rechnung.
Wenn ich eine Versicherung abschließe, erwarte ich die dementsprechende Leistungen im Schadenfall, sollte die Versicherung Ihre Leistungen ändern wollen, so haben Sie das dem Versicherungenehmer mitzuteilen, wenn das nicht erfolgt finde ich diese Vorgehensweise, einfach eine Rechnung zu kürzen, einfach nur dreist, hinzu kommt das es nicht zulässig ist...man stelle sich mal einen größeren Schadenfall vor und bleibt dann auf 1000senden von EURO sitzen...
Würde die Versicherung die Rechnung auch kürzen, wenn ich vertragsgemäß selbst als Versicherungsnehmer den Schaden vor der Reparatur melde?
Es scheint nicht selten zu sein, sein Fahrzeug einfach zur Reparatur in der Werkstatt abzugeben und deren Service zur Abklärung mit der Versicherung zu nutzen. Da kann ich mir das eine oder andere entstehende Problem schon vorstellen.
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Zitat:
@magictrigger schrieb am 6. August 2021 um 07:29:59 Uhr:
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 6. August 2021 um 05:37:25 Uhr:
Wegen so einer Lächerlichkeit die RSV in anspruch zu nehmen würde ich persönlich nicht machen...Witz komm raus du bist umzingelt...
klar wenn ich 250 oder 500 SB in der RSV hätte würde ich das auch nicht machen, aber ich habe keinen und von daher....
Was ich aber eigentlich damit ja nur sagen wollte; die RSV würde das wohl nicht machen wenn die HUK das, kürzen der Rechnung, dürfte.
Somit sind wir wieder beim eigentlichen Thema, dem kürzen der Rechnung.
Wenn ich eine Versicherung abschließe, erwarte ich die dementsprechende Leistungen im Schadenfall, sollte die Versicherung Ihre Leistungen ändern wollen, so haben Sie das dem Versicherungenehmer mitzuteilen, wenn das nicht erfolgt finde ich diese Vorgehensweise, einfach eine Rechnung zu kürzen, einfach nur dreist, hinzu kommt das es nicht zulässig ist...man stelle sich mal einen größeren Schadenfall vor und bleibt dann auf 1000senden von EURO sitzen...
Das hat mit einer selbstbeteiligung nichts zu tun, jemand der wegen jedem Käse sein Versicherung in Anspruch nimmt darf sich nicht wundern wenn die Versicherung mal kündigt. Und dann viel Spass beim suchen einer neuen Versicherung ;-)
@Harig58
Ich kann nicht verstehen warum ich vor einem Werkstattbesuch bei der Versicherung abklären soll was alles übernommen wird. Wenn ich ein Fahrzeug der Marke XY fahre, so kann eine Versicherung durchaus kalkulieren welche Beträge bei einem Schaden zustande kommen können. Dafür sind ja auch die Vers.Prämien einer KFZ Versicherung von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich (gleicher Schadenrabatt vorausgesetzt). Ich hätte nach einem Unfall keine Lust mir eine Werkstatt zu suchen nur damit ich eine günstige Rechnung bekomme, da will ich die Leute mal sehen die dem Abschlepper sagen "bitte zur Werkstatt XY fahren, dort ist es am günstigsten". Deshalb sprechen wir ja hier von Verträgen ohne Werkstattbindung!
@Sven210779
Ich bin selbst vom Fach, klar kann eine Versicherung kündigen wenn man diese zuviel in Anspruch nimmt, ich denke das weis jeder, evtl. sollte man dann, in so einem Fall, nicht warten bis die Versicherung einem kündigt.
Jedoch Angst vertreiben und Schäden nicht zu melden ist nicht im Sinne des Kunden. Man zahlt doch keine Vers. Prämien und wartet ab bis der eine Schaden kommt den ich dann melde...nur welchen Schaden würde ich melden ? Was ist klein ? Was wäre ein großer Schaden ? Das alles muss jeder für sich entscheiden.
@magictrigger
Auch wenn Du es nicht verstehen kannst: Schau mal in Deinen Versicherungsvertrag und die Bedingungen. Es mag vielleicht sein, dass es von Regulierer zu Regulierer kleine Unterschiede gibt, aber bei mir steht eindeutig drin, wie ich mich im Schadenfall zu verhalten habe. Diese Bedingung habe ich bei Vertragsabschluss akzeptiert und mich immer dran gehalten. Dafür hat sich meine Versicherung auch immer an die versprochenen Leistungen gehalten und ich hatte noch nie irgendein Problem.
Im Übrigen geht es in diesem Thread um Glasbruch und nicht um Unfallschäden. Bei Glasbruch ist -so denke ich- durchaus eine Kontaktaufnahme mit der Versicherung zumutbar- eben wie es meist vertraglich vereinbart ist. Das schließt von vornherein so manche Irritationen aus.
Ich kann nur nochmals sagen in meinem Fall mit dem Glasbruch wurde ich einwandfrei, schnell und freundlich bedient.
Wenn jemand voreilig seinen hobel entgegen der Vertragsbedingungen direkt beim Prunkhändler abstellt ohne Rücksprache eine Abtretungserklärung unterschreibt der darf sich nicht wundern wenn es bei der Abwicklung holpert.
Ich habe den Schaden gemeldet wurde umgehend kontaktiert mir wurden die optionen mündlich und schriftlich mitgeteilt und sogar ein "Kostenvoranschlag" zur Verfügung gestellt bis wohin die huk bezahlt.
Da dieser Betrag absolut im Rahmen lag und der erste scheibenfuzzi meiner Wahl dies so akzeptierte kann der Betrag auch nicht unnötig niedrig angesetzt gewesen sein.
Das die huk24 ihre günstigen Beiträge auch dadurch erwirtschaftet dass man nicht unnötig viel Geld für Reparaturen ausgibt ist verständlich. Und wenn es sich um so etwas banales wie eine Scheibe handelt wo die Werkstätten gerne Mal einen drauf legen hab ich damit kein Problem.
Glasbruch = TK
Ablauf bei mir.
Dienstag Nachmittag Wild ungefahren, Polizei angerufen ob warten oder lang kommen(fzg fahrbereit, wild ist weiter gelaufen),zum Revier Unfall aufnehmen lassen,abends online Schadensmeldung,Mittwoch Mittag Anruf vom Dekra Niederlassungsleiter bzgl Termin für die Begutachtung, Freitag Nachmittag zum Prüfstützpunkt, knapp eine Stunde, Hinweis das fiktive Abrechnung gewünscht wird, 11 Tage später war der Betrag entsprechend Dekra Gutachten abzgl SB und Mwst auf dem Konto.
Einfacher geht's nicht
Ah ... daher der überhöhte Restwert. 😉
Bei freier Werkstattwahl kann man sehr wohl zur Werkstatt der Marke fahren und es muss ungekürzt reguliert werden. Mit Werkstattbindung und die ist in vielen Tarifen beim Glasbruch halt vorgegeben, muss man das mit der TK abstimmen um Kürzungen zu vermeiden. Bei der Auftragserteilung darf man auch bei Werkstattbindung auf die Originalteile bestehen, weil die halt versichert sind. Ich schreibe das deshalb auch immer auf den Auftrag drauf. Die günstigere Zubehörscheibe ist zwar vom selben Hersteller. Aber ich will eben die originale die ich auch versichert habe.
Ne ne, das ist mein wildschaden mit dem P.
Da ist weder WBW noch RW enthalten.
Ist nur eine ReparaturkostenKalkulation der Dekra. Wurde so beglichen,nur SB und MwSt weg
HUK = immer nur mit Anwalt. Erfahrungen der letzten Jahre.
Hatte selbst Glasschaden mit der vhv. Bei audi gemacht. Keine schereien.
Ach ja? Wieviele Glasschäden hattest Du denn in den letzten Jahren bei der HUK? Und welche Scherereien hattest Du denn da?
1 glasschaden, werkstatt hat 6 wochen aufs geld gewartet
2x als hpf auf der Gegenseite. Willkürliches rumkürzen im gutachten und jedes mal verloren
Mit der bude nie mehr geschäfte.
Zitat:
@modtta4455 schrieb am 8. August 2021 um 16:22:51 Uhr:
1 glasschaden, werkstatt hat 6 wochen aufs geld gewartet
2x als hpf auf der Gegenseite. Willkürliches rumkürzen im gutachten und jedes mal verlorenMit der bude nie mehr geschäfte.
Wer hat verloren, Du oder die Versicherung?