HUK 24 kürzt Rechnung bei Glasbruch

Ich habe letzte Woche von der HUK 24 die Mitteilung bekommen, dass die von der VW-Verstragswerkstatt veranschlagte Rechnung für einen Tausch der Windschutzscheibe wegen Steinschlags nicht akzeptiert wird.
Die Rechnung wurde um rund 20 EUR gekürzt (von ursprünglich € 766 total).
Begründungen der HUK 24:
1. Umwelt/Feinstaubplaketten sind nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung (€ 8,30)
2. Die veranschlagten Ersatzteile werden laut Herstellerangabe nicht benötigt (Clip, Aktivator, Applikator: € 12,30)

Nun, das ist bereits der 2. Glasbruch den ich bei der Huk 24 hatte. Im ersten Fall hatte ich noch eine Werkstattbindung u. ich musste zu Carglass gehen, um die Scheibe tauschen zu lassen. Hier habe ich auch nur 150 € Selbstbeteiligung gezahlt u. eine neue Feinstaubplakette erhalten. Und das ohne Widerspruch der HUK 24. Evtl. hat Carglass die Rechnung nicht so detailiert aufgelistet u. es gab daher keine Beanstandung. Für mich gehört die Feinstaubplakette zum Scheibenwechsel dazu.

Mir war das Ganze peinlich und ich habe mich im Autohaus erkundigt, ob ich den Differenzbetrag noch begleichen soll?
Das Autohaus hat die Kürzung aber akzeptiert u. gemeint, das vor allem die HUK 24 bekannt ist für solche Kürzungen.

Dieses Erlebnis u. die Tatsache, dass die HUK 24 alteingesessene Vertragsinhaber ausnimmt (in meinem Fall ähnlich wie bei Sky, wer seinen Vertrag nicht kündigt u. zu den neuen Tarifen abschliesst, zahlt mitunter mehr für die gleiche Leistung), hat mich dazu bewegt mein nächstes Auto bei einem anderen Unternehmen zu versichern.

Beste Antwort im Thema

@Panoramadach-Hans schrieb am 4. Oktober 2019 um 20:21:42 Uhr:
Bei mir war es genauso, allerdings habe ich das Risiko bereits vor Auftragsvergabe an das VW Autohaus übertragen. Bei mir wurde von 741€ auf 701€ gekürzt. Glaub mir, die haben die Kürzung schon mit eingeplant und werden nicht am Hungertuch nagen müssen;-)

Entschudige bitte, was schreibst du hier für einen Unfug?

Du "überträgst" hier überhaupt kein Risiko an die Werkstatt.

Du unterschreibst eine Reparaturkosten- Übernahme- Erklärung (RKÜ) die vom Versicherer bestätigt wird.

Diese bestätigte RKÜ reicht die Werkstatt mit der Rechnung dann bei der Versicherung ein.

Du bist der Auftrageber und du haftest auch als solcher vollumfänglich für den Ausgleich des Rechnungsbetrages gegenüber der Werkatt.

Nur um das hier mal klarzustellen.

Und das mit deinen "eingeplanten Kürzungen" ist genauso ein Bullshit.

Kein Unternehmen auf der Welt schreibt eine Rechnung in welcher geplanten Kürzungen berücksichtigt werden ........🙄

Lediglich betriebswirtschaftliche Entscheidungen und ein Kundenorientieres Verhalten führen in der Praxis dazu, dass die Werkstätten und Autohäuser diese ungerechtfertigten Kürzungen nicht weiter verfolgen.

Darüber sollte man sich nicht auch noch lustig machen, besser ist es wohl sich darüber zu freuen, dass der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herantritt.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 8. Oktober 2019 um 14:04:30 Uhr:


Ich bin mit all meinen Fahrzeugen bei der HUK24 versichert. In den letzten 5 Jahren musste an zwei Autos die WS getauscht werden. Innerhalb der Werkstattbindung ist auch ein Mercedes-Partner vorgesehen, bei denen die Arbeiten durchgeführt wurden. Die Plakette war jedesmal dabei, ich habe nie irgendeine Forderung erhalten.

Das deutet für mich daraufhin, dass es eher im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt. Weiss hier jemand, ob es mitunter Praxis ist, bei durchgeführten Rechnungskürzungen, evtl. Boni für die Bearbeiter auszuschütten?

Ich denke, das ist eher als "Goodie" des Mercedes-Partners im Rahmen der Kundenbindung zu sehen. Da gibt man auch mal etwas zum Selbstkostenpreis raus, der Aufwand ist ja auch wirklich sehr überschaubar.

Sagen wir mal so... welcher Sachbearbeiter?
Ich unterstelle mal, dass bei 08/15 Schadenmeldungen kein Mensch mehr integriert ist, so lange alles Konfliktlos abläuft. Da wird ein Gutachten KVA automatisch bzw von einem Datenverarbeitungsknecht ohne tiefgreifende Kompetenzen irgendwo auf diesem Planeten ins System gehackt. Dann komme einer der vielen Dienstleister daher und kürzt wild umher. Dieses Ergebnis wird dann, versehen mit Standard-Textblöcken an den Antragssteller geleitet. Ich behaupte: So lange da jetzt kein Einspruch geschieht, bekommt kein Sachbearbeiter die Sache zu Gesicht und könnte da irgendwas Bonirelevantes für tun.

Und falls doch: einen direkten Bonus würde es nicht geben. Da käme dann wohl "Team Wallraff" relativ schnell auf die Schliche. Eher ein individueller persönlicher Bonus, der natürlich einzig und allein auf den überglorreichen Arbeitsleistungen basiert 😉

@guruhu ... so ganz falsch liegst du mit deiner vermutung nicht.. auch heute geht schon vieles anhand von festgelegten kriterien durch die dunkelverarbeitung.. gibts abweichungen, schauen da noch mal 2 augen drüber. also ganz ohne menschen geht es noch nicht, auch wenn es sicher das wunschdenken der vorstände wäre, um noch mehr profit zu generieren. aber die technik erspart einem schon viel arbeit, gerade bei den lästigen glasschäden, die einfach mal die masse ausmachen. so hat man zeit für wichtigere dinge. 🙂 wohin die reise in den nächsten jahren geht, wird sich jedoch zeigen.. robotergestützte automatisierung etc.. abwarten^^

wegen möglicher boni... ich kann mir nur schwer vorstellen, dass man direkt für jeden gesparten euro nen boni bekommt.. es gibt wie überall in der wirtschaft (automobilbranche, chemische werke etc.) natürlich gewinnbeteiligungen.. aber zu denen von porsche, audi oder bmw liegen welten.. 🙁 🙁 🙁

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Genau derartige Abweichungen meine ich mit "Konfliktlos". Eine genauere Definition habe ich da natürlich nicht. Ich unterstelle mal einfach, dass irgendwo im Prozess eine KI mittels neuronalem Netzwerk die Entscheidung fällt wann etwas abweicht oder Konfliktbehaftet ist.
Mittlerweile gibt es doch Versicherungen die quasi in Echtzeit über Jay oder Ney entscheiden. Da geht es ja gar nicht anders als dass der Computer anhand der Best Practice die Entscheidung trifft und erst danach der Sachbearbeiter, sollte einer mit der Entscheidung nicht abfinden wollen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Assekuranz aus der Fintech Branche ein Callcenter unterhält, indem der Sachbearbeiter nur darauf wartet, dass jemand per App seinen Schaden meldet.

@beachi schrieb am 8. Oktober 2019 um 18:10:09 Uhr:
@guruhu ... so ganz falsch liegst du mit deiner vermutung nicht.. auch heute geht schon vieles anhand von festgelegten kriterien durch die dunkelverarbeitung.. gibts abweichungen, schauen da noch mal 2 augen drüber. also ganz ohne menschen geht es noch nicht, auch wenn es sicher das wunschdenken der vorstände wäre, um noch mehr profit zu generieren. aber die technik erspart einem schon viel arbeit, gerade bei den lästigen glasschäden, die einfach mal die masse ausmachen. so hat man zeit für wichtigere dinge. 🙂 wohin die reise in den nächsten jahren geht, wird sich jedoch zeigen.. robotergestützte automatisierung etc.. abwarten^^

Mensch, dass Wort lag mir die ganze Zeit auf der Zunge.......🙄

Das ist so, dass ist alles Automatisiert, da schaut keine mehr drüber, es sei denn es gibt Abweichungen.

Danke für Eure Rückmeldungen!
Ich denke, dass ich etwas hinzugelernt habe.
Die HUK 24 hat sich nach meiner Emailanfrage inzwischen bei mir gemeldet. Ich poste diese Kommunikation an dieser Stelle:

Sehr geehrter Herr xxx,
das beschriebene Risiko in der Teilkaskoversicherung nennt sich "Glasbruch" = Bruch der Verglasung.
Allein anhand der Begrifflichkeit, lässt sich herleiten, dass die Teilkaskoversicherung die Scheibe an sich
abdeckt, aber nicht die Umweltplakette.
Gern können Sie dies in Ihren Bedingungen (siehe Anhang) nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Ihr Schaden-Team

Aus den Unterlagen zur Teilkaskoabdeckung:
A.2.2.6
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- u. Kunststoffscheiben (Front-,Heck-,Trenn- u. Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel u. die Abdeckung von Leuchten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- u. Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen u. Displays.

Meine Antwort:

Hallo Schaden-Team der HUK24,

danke für die Übermittlung, der detailierten Beschreibung zum Glasbruch. Diese Informationen sollten auch in den Online-Unterlagen zum bestehenden Vertrag einsehbar sein.
Für mich erschliesst sich auch nach Lesen Ihrer Email nicht, was genau im Fall eines Glasbruchs abgedeckt wird. Die Erklärung: "Glasbruch" = Bruch der Verglasung; ist zu einfach. Denn offensichtlich wird auch der "Arbeitslohn" als Ersatzleistung anerkannt. Nun, die Arbeitsleistung der Werkstatt besteht nicht aus Glas. Warum wird diese bezahlt?

Anscheinend, gibt es eine Akzeptanz von der HUK 24 für Dinge die im Fall eines Glasbruchs akzeptiert werden. Diese Dinge sind aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht einsehbar u. daher auch nicht nachvollziehbar. In meiner Erwartungshaltung gehört z.B. die Umweltplakette in die Ersatzleistung.
So kam es in meinem Fall durch die Rechnungskürzung für mich zu einer peinlichen Situation gegenüber der Werkstatt meines Vertrauens.
Ich hab der Werkstatt angeboten, den durch die Rechnungskürzung entstandenen Differenzbetrag zu begleichen, doch diese hat die Kürzung kulanterweise akzeptiert.

Für mich steht nach dieser Erfahrung fest, das die HUK24 nicht die richtige Versicherung für mich ist. Denn es gibt Versicherungen, die sich in konkret dieser Situation "kulanter" verhalten.

MFG,
...

Du hast durch den Schadensfall aktuell ein Sonderkündigungsrecht ...

hast du schön geschrieben. Nur wird das von den Brüdern dort keinen Interessieren.

Auch deine angekündigte Kündigung geht denen links vorbei.

Ist leider so.....

Zitat:

@Makkaroni1 schrieb am 4. Oktober 2019 um 18:50:59 Uhr:



1. Umwelt/Feinstaubplaketten sind nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung (€ 8,30)
2. Die veranschlagten Ersatzteile werden laut Herstellerangabe nicht benötigt (Clip, Aktivator, Applikator: € 12,30)
.

Die Plakette ist aber auch zu teuer mit 8.60euro. Die kostet selbst beim TÜV nur 6euro 😁?? 😁

Zitat:

@Makkaroni1 schrieb am 4. Oktober 2019 um 18:50:59 Uhr:


Mir war das Ganze peinlich und ich habe mich im Autohaus erkundigt, ob ich den Differenzbetrag noch begleichen soll?
Das Autohaus hat die Kürzung aber akzeptiert u. gemeint, das vor allem die HUK 24 bekannt ist für solche Kürzungen.

Wie ist das jetzt zu verstehen?
Bedeutet das, das Autohaus hats halt mal versucht, es hat nicht geklappt und sie sind nun mit dem zufrieden was sie bekommen?
Vielleicht sogar mit dem was sie von vorne herein eigentlich wollten?
Oder legen sie jetzt drauf bei der Reparatur?

Entweder eine Reparatur erfordert Betrag X oder es erfordert diesen nicht.
War der Aufschlag der Werkstatt nur ein "wünsch dir was" auf den jetzt verzichtet wird?

@Matsches
Wie ist das jetzt zu verstehen?
Bedeutet das, das Autohaus hats halt mal versucht, es hat nicht geklappt und sie sind nun mit dem zufrieden was sie bekommen?
Vielleicht sogar mit dem was sie von vorne herein eigentlich wollten?
Oder legen sie jetzt drauf bei der Reparatur?

Entweder eine Reparatur erfordert Betrag X oder es erfordert diesen nicht.
War der Aufschlag der Werkstatt nur ein "wünsch dir was" auf den jetzt verzichtet wird?

Das du das mal wieder nicht versteht, war ja klar, ist aber eigentlich ganz einfach.....

Die Werkstatt bucht den Betrag aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus, weil es sich für das Unternehmen nicht rechnet, diesen Betrag einzufordern und man hier nicht an den Kunden herantreten möchte.

Natürlich bekommt die Werkstatt diese Plaketten geschenkt und verzichtet aus lauter Scham auf die Weiterberechnung.

Auf sowas kannst auch nur du kommen.........

Plaketten?
Geschenkt?
Verwechselst Du mich gerade?

Aber danke für die Klarstellung, es ist also genau wie ich dachte:
Man fordert erst mal einen Aufschlag, und wenn einem die Versicherung auf die Schliche kommt verzichtet man großzügig.
Denn vom Kunden möchte man diesen natürlich nicht verlangen.

Ist ja schlimmer wie auf’m persischen Teppichmarkt, in eurem Gewerbe.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:10:57 Uhr:

Plaketten?
Geschenkt?
Verwechselst Du mich gerade?

Aber danke für die Klarstellung, es ist also genau wie ich dachte:
Man fordert erst mal einen Aufschlag, und wenn einem die Versicherung auf die Schliche kommt verzichtet man großzügig.
Denn vom Kunden möchte man diesen natürlich nicht verlangen.

Ist ja schlimmer wie auf’m persischen Teppichmarkt, in eurem Gewerbe.

Nein, bestimmt nicht. Natürlich geht es aber auch um die anderen Ersatzteile

1. Umwelt/Feinstaubplaketten sind nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung (€ 8,30)

2. Die veranschlagten Ersatzteile werden laut Herstellerangabe nicht benötigt (Clip, Aktivator, Applikator: € 12,30)

Dein pro Versicherungsgeschreibsel hier ist einfach nur peinlich und zeugt von wenig Sachverstand.

Aber glaub ruhig was du magst, ist nicht so wichtig, das sich darüber weitere Gedanken machen muss.....🙂

Und bei einem "Kunden" wie dir, sollte man im Autohaus auf jeden Cent bestehen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 15. Oktober 2019 um 11:29:52 Uhr:


Und bei einem "Kunden" wie dir, sollte man im Autohaus auf jeden Cent bestehen

Keine Bange, das machen andere.
Oder glaubst Du ernsthaft ich verwende Lebenszeit dafür, mit zickigen Werkstätten über Rechnungen über Scheibenreparaturen zu streiten?

Ich gebe aber auch offen zu: Den Pferdehändlermethoden die da bei euch üblich scheinen, wäre ich gar nicht gewachsen.

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