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Warum erhalten LED-"Birnen" keine E-Zeichen?

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 7:37

Hi Leuts,

es wurde hier zwar durchgekaut "Warum LED-Lampen nicht zugelassen werden.". Die Antwort lautet simpel, weil sie keine E-Zeichen haben und somit nicht für die Kfz.Verkehr zugelassen ist.

Aber... warum existiert keine LED-"Birnen" (D.h. LED mit übliche Sockeln) mit E-Zeichen? Woran scheiterts?

Ich dachte an die Abstrahlwinkeln. Aber es gibt mittlerweile LEDs die rundrum gleichmäßig beleuchtet wie dieses hier z.B.:

http://www.benzinfabrik.de/.../

Laut tech. Daten: Abstrahlwinkel 340Grad

Ist 340Grad immer noch zu wenig? :confused:

cu Floh

Beste Antwort im Thema

Nö, so einfach ist das nicht.

Selbst wenn die LED ein E Zeichen hat darfst du sie nicht in ne Lampe stopfen die keine Zulassung für LED hat.

 

Analog zum Xenon.

Da kann der Scheinwerfer ein E Zeichen haben (für Halogen H7)

die Vorschaltgeräte können ein E Zeichen haben,

das Xenon Leuchtmittel kann ein E Zeichen haben,

trotzdem darfst du die nicht kombinieren.

Eben weil der Scheinwerfer keine Zulassung hat für Xenon.

Selbst wenn der Rest stimmt (automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage).

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Evtl zu aufwändig.

Man müsste genormte Sockel haben für die verschiedenen Farben....wie bei den gelben/weißen "herkömmlichen" Birnen auch.

Einzelne LEDs dürfen eh nicht getauscht werden ( liegt wohl auch an der Sockelproblematik ), daher dürfte der "Kosten-Nutzen-Faktor" derzeit nicht vorhanden sein.

Es gibt doch schon LED's mit E zeichen.

Aktuell bei einigen Herstellern für Kennzeichenbeleuchtung, Tagfahrlicht, Rückleuchten... und bei Audi sollen sie für das Abblendlicht/Fernlicht eingesetzt werden.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 8:10

@MvM:

Diese Leds bei Audis sind ja fest in Glasgehäuse verbaut. Ich spreche von LED-"Birnen" d.h. mit Sockeln womit man die herkömmliche Birnen ersetzen kann.

@Popeye:

Hm... genormte Sockeln haben sie doch. Oder irre ich mich? :confused: Und LED gibt es auch in verschiedene Farben (zumindest Weiss und Gelb). Vielleicht stelle ich mir das zu einfach vor.

cu Floh

DAS scheitert schon daran, daß die Lampen in die du die "Birnen" einbauen willst keine Zulassung für LED haben. ;)

 

Wer LED Kennzeichenbeleuchtung (legal) haben will muß eben 50-100 € für die BMW1er oder Nachrüstungen mit Gutachten (z. B. Astra J) ausgeben.

 

Einfach nur LED auf 5W Glassockellampen reinstopfen ist eben nicht erlaubt. :D

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Einfach nur LED auf 5W Glassockellampen reinstopfen ist eben nicht erlaubt. :D

Absolut richtig, aber wie schon im Eingangpost erwähnt gehts darum E-Zeichen zu bekommen.

D.h. wenn man LED auf Glassockellampen reinstopft, dann ab zum Gutachten. Wo ist da ein Problem? Darum gehts hier.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

@MvM:

Diese Leds bei Audis sind ja fest in Glasgehäuse verbaut. Ich spreche von LED-"Birnen" d.h. mit Sockeln womit man die herkömmliche Birnen ersetzen kann.

Ich schätze mal, es liegt daran, das da noch keiner einen Markt entdeckt hat. Bei einem Neuwagen ist es für die Automobilhersteller (inklusive Zuliferer) billiger einen kompletten Scheinwerfer zu bauen, als dann von and jemanden die Birnen reindrehen zu lassen. Dann die Frage, wie oft eine LED kaputt geht, und gewechselt werden muss. Wenn ich gemein bin kann ich jetzt sagen, das es für den Hersteller mehr Geld bringt, wenn der Kunde sich einen neuen Scheinwerfer kauft anstatt einen kleinen Teil davon. Diese Geschäftspraktik gibts ja schon bei allen möglichen ersatzteilen. :mad:

Der Tuningmarkt wird von LED's aus Fernost überschwemmt, die mit einem gefälschten E-Prüfzeichen verkauft werden. Die Kosten um eine E-Zulassung zu bekommen werden nicht auf die Schnelle wieder reingeholt werden, womit das Produkt unwirtschaftlich ist. Die Kunden gucken halt auf den Preis, und hinterfragen das Produkt oft nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Eyes-Killer

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Einfach nur LED auf 5W Glassockellampen reinstopfen ist eben nicht erlaubt. :D

Absolut richtig, aber wie schon im Eingangpost erwähnt gehts darum E-Zeichen zu bekommen.

D.h. wenn man LED auf Glassockellampen reinstopft, dann ab zum Gutachten. Wo ist da ein Problem? Darum gehts hier.

cu Floh

LED-Birnen halten um einiges länger, wenn nicht sogar länger als das Auto selber.

Demnach kauft man keine Austauschbirnen mehr und sabotiert die Wirtschaft! :D

Nö, so einfach ist das nicht.

Selbst wenn die LED ein E Zeichen hat darfst du sie nicht in ne Lampe stopfen die keine Zulassung für LED hat.

 

Analog zum Xenon.

Da kann der Scheinwerfer ein E Zeichen haben (für Halogen H7)

die Vorschaltgeräte können ein E Zeichen haben,

das Xenon Leuchtmittel kann ein E Zeichen haben,

trotzdem darfst du die nicht kombinieren.

Eben weil der Scheinwerfer keine Zulassung hat für Xenon.

Selbst wenn der Rest stimmt (automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage).

Wie ist das eigentlich mit dem E-Prüfzeichen? Kann ich mich darauf verlassen, oder muss ich selber nachprüfen ob der Hersteller das Recht hat sie aufzudrucken? Ich fahre mit Tagfahrlichtern rum die zwar Prüfzeichen haben, aber verdächtig billig waren. Würde gerne wissen bei wem dann die Schuld liegt.

am 16. Februar 2012 um 9:06

es gibt nicht nur den billigkram aus fernost,es gibt auch schon recht gute aus europa.

egal,genau die zulassung ist das problem.

obwohl bekannt ist das die LED ein wesentlich besseres ansprechverhalten wie die glühfadenbirne hat wird sich wohl kaum jemand die mühe machen die rückleuchten darauf zu prüfen ob man die herkömmliche birne gegen die LED variante tauschen kann und was das für auswirkungen auf die lichtleistung,die blendung,usw hat....

und da hört mein verständis auf....

bei scheinwerfern mag ich das verstehen.......

der rest geht mir auf den sack weil da paragraphen bis zum umfallen geritten werden.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 10:22

@Ratte:

So seh ich das auch. Es geht nicht um Scheinwerfer womit ich die Gegenverkehr blenden könnte. Sondern um z.B. Blinker oder Tagfahrlicht.

Jedenfalls sollten die LED-Dinger nicht heller/dunkler leuchten als die herkömmliche Pendants.

@Archduchess:

Gute Argument.

Allerdings sollte die LED-"Birnen" so aufgebaut sein, daß diese die normale Leuchten ersetzen können. Sprich sie müssen entsprechende Eigenschaften erfüllen was herkömmliche Birnen erfüllt (Leuchtverteilung, Leuchtstärke, etc...) um mit verbaute Scheinwerfer (vor allem auch wegen Reflexion) kompatibel zu sein. (Schwer zu erklären ohne die Lichttechnik von Kfz genau auszukennen, deshalb kann ich nur laienhaft erklären)

Xenon z.B. funktioniert anders als normale Birne (wenn ich mich irre bitte belehren :) ) was deshalb mit Reflexion bzw. Streuverhalten von Glasgehäuse nicht funktioniert.

@MvM:

Ich wäre bereit teurere LED-Leuchte mit E-Zeichen gegenüber eine Billigere (selbst wenns vernünftig leuchtet) vorzuziehen, auch wenn pro "Birne" 30,-€ mehr kosten würde.

Aber Recht hast Du trotzdem, weil die Geiz-ist-Geil immer noch stark ausgeprägt ist.

cu Floh

der SCHEINWERFER braucht auch eine extra zulassung. da es keine scheinwerfer egal ob hinten, vorne, blinker, tftl etc gibt der eine zulassung für led lampen UND halogen zeugs hat brauchts auch keine birnen, den selbst birnen MIT e kennzeichnung dürfen in "funzeln" ohne led zulassung nicht verbaut werden. darum gibts keine austauschbirnchen mit zulassung...klarer fall?! ;)

wie schon richtig bemerkt gibts genügen zulässige led lampen. diese haben aber eine komplette led leiste drinne. die zulassung bezieht sich wie beim xenon auf glass UND leuchtmittel.

es gibt genügend xenon kits die zwar ansich zulässig sind (e kennzeichnung) aber eben nur in scheinwerfer MIT xenon zulassung (plus den rest wie alwr und wischiwaschi) eingebaut werde dürfen. diese kits kannst du als ERSATZ für eine defekte xenonanlage durchaus einbauen. als nachrüstsatz aber nicht zulässig.

man muss immer das gesamte werk sehen. ein offener luftfiler ist auch zulässig, ein sportauspuff auch, nur zusammen wirds eben komplizierter. felgen haben eine abe und sind zulässig, wird zusätzlich ein sportlenkrad und/oder ein tieferlegungsfahrwerk verbaut verliert die abe auch ihre zulassung und muss gesondert wiedererlangt werder. bei fahrwerken/felgen/lenkrädern/auspuff etc KANN und vorallem DARF das ein tüv prüfer (genauer gesagt ein aas) selbstständig ausarbeiten/erteilen. bei lampen die eine zulassung vom lichttechnischen instidingens in karlsruhe brauchen geht das NICHT!

und noch etwas leicht ot:

frontscheinwerfer MIT led technik stehen kurz vor der zulassung..das wird also in absehbarer zeit kommen. quelle: hella und automotive lightning.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

und noch etwas leicht ot:

frontscheinwerfer MIT led technik stehen kurz vor der zulassung..das wird also in absehbarer zeit kommen. quelle: hella und automotive lightning.

Bei AUDI gibts die doch schon seit einigen Monaten bei den höherwertigen Modellen zu kaufen. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Es gibt doch schon LED's mit E zeichen.

Aktuell bei einigen Herstellern für Kennzeichenbeleuchtung, Tagfahrlicht, Rückleuchten... und bei Audi sollen sie für das Abblendlicht/Fernlicht eingesetzt werden.

Hallo,

das sind dann aber keine LED-Leuchten mit Standard-Sockel. Hier geht es ja darum die Standardglühlampe, zum Beispiel H7, gegen eine mit LED auszutauschen.

 

Grüße

diezge

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