HU zu unrecht erhalten

Hallo liebe MT-Gemeinde,

ich glaube kaum, dass sich jemand beschwert, wenn sein Fahrzeug TÜV bzw. die Hauptuntersuchung besteht.
Mir geht es jedoch anders, ich habe mein Auto (ohne Garantie und Gewährleistung [bitte keinen Kommentar]) am 29.04. bei einem "Ostblock"-Händler hier in der Stadt gekauft.
Im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug mit neuem Tüv verkauft wurde.

Die HU wurde beim Kauf in einer vermutlich befreundeten Werkstatt ohne Rechnung gemacht.

Folgende Mängel:

Zitat:

-408 G Schlussleuchte - rechts - eine leuchtet nicht >beseitigt
-515 E M+S Reifen - Geschwindigkeitsschild fehlt >beseitigt
-840 E Kraftstoffleitung - mittig, leicht korrodiert >beseitigt

Mängelerkennung: 09.25Uhr
Mängelbeseitigung: 09.38Uhr

Alleine die Beseitigung der korrodierten Kraftstoffleitung nach 13 Minuten grenzt schon an Rekordzeit zumal das Teil in einer freien Werkstatt nicht einfach so rumliegt.

Von den trüben Scheinwerfern hat die Prüforganisation auch kein Wort erwähnt.

Soweit dachte ich mir, die Scheinwerfer mach ich halt selbst, die Kraftstoffleitung beobachte ich und damit hat es sich.

Heute war ich bei der Inspektion und durfte mir anhören, dass die Bremsleitungen und -schläuche hinten ersetzt werden müssen (erheblicher Mangel), die Handbremse links überhaupt nicht zieht (erheblicher Mangel) und Bremsscheiben und Klötze ringsum stark abgefahren sein sollen.

Nun zu meiner Frage:
1. Wenn der Händler mir ein Fahrzeug mit neuem TÜV verspricht, muss das Fahrzeug von ihm auch TÜV-fähig gemacht werden, richtig?
2. Wenn ich den Sachverhalt der Prüforganisation nenne, muss ich damit rechnen, dass die Plakette für ungültig erklärt wird?
3. Kann ich die fälligen Reparaturen im nachhinein von einem der (Betrüger darf ich nicht sagen, ne?) Mitwirkenden zurückverlangen?
4. Kann mir die Verbraucherzentrale, bei sowas Unterstützung geben, oder soll ich mir nen Anwalt besorgen?

Der Händler wird sich sicher nicht auf eine Reparatur auf seine Kosten einlassen.

Beste Grüße
Crys

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Ich mache mir da immer wieder nen Spaß, wenn mich jemand z.B. fragt, ob ich ihm sagen kann, wie spät es ist. Die Antwort ist kurz ja und dann gehe ich weiter. Die Gesichter sind dann immer sehr interessant anzusehen.

Nun ja, Spass ist das nicht. Was die Fragenden von dir halten ist klar. Verstehe ich auch.

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Hier bin ich wieder.

Nach einem informativen Gespräch mit der Verbraucherzentrale bin ich zu dem Entschluss gekommen, es erstmal zu lassen. Ohne Rechtschutz bring ich mich selbst nur in Schwulitäten.

Also behebe ich den Schaden auf meine Kosten und werde im Nachhinein mich an die Prüforganisation wenden, wobei auch da die Chance gering sind.

Für Handbremsseil und Bremsleitungen sowie -schläuche hinten werde ich schließlich mit max. 300€ rechnen, ob ich das vorher von einem Gutachter bestätigen lasse, weiß ich noch nicht.

"Das war mal wieder...ein Schuss in den OOOfeeen."

Danke an alle, die sich umfassend Beteiligt haben. =)

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