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Unberechtigt Knöllchen erhalten

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 18:16

Hallo,

Folgende Situation: Ich habe Post vom Ordnungsamt einer Stadt bekommen, in der ich und mein Fahrzeug nie gewesen sind, ich aber dort nun einen Parkverstoß im Halteverbot begangen haben soll (mit Uhrzeit, Datum, Fahrzeugtyp und meinem Kennzeichen). Ich und mein Auto sind zu dem Zeitpunkt aber ganz woanders gewesen. Wie soll man denn nachweisen, dass man das nicht war und es sich um einen Ablesefehler oder sonst was (z.B. Zahlendreher) seitens der Behörde handeln muss? Die berufen sich natürlich auf die Aussage der Politesse, reicht das als "Beweis"? Was kann ich da jetzt tun? Habe keinen Rechtsschutz. Habe bereits sofort nach Erhalt des Schreibens schriftlich Einspruch eingelegt. Habe erneut Post bekommen, in der sie mir mitteilen, dass eine erneute Halterüberprüfung jetzt ergeben hat, dass Fahrzeugtyp und amtl. Kennzeichen übereinstimmen (logisch, was auch sonst). Sie verlangen jetzt die Angabe des Fahrers, der das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren haben soll. Das kann ja garnicht sein, da mein Auto den ganzen Tag auf einem Parkplatz am anderen Ende der Republik stand.

Vielleicht habt ihr ja nen Ratschlag.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

(...) auf den bürgersteig (...) (dort darf nicht gepart werden.)

(...)

"Paaren" schreibt man mit Doppel-A. Und daß das auf dem Bürgersteig verboten ist, sollte klar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses kostet sogar mehr als Falschparken.

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am 22. Februar 2012 um 18:19

gute Ausrede :D

so, jetzt mal ernsthaft:

Du musst wasserdicht beweisen können das du nicht dort warst, sonder dort wo du warst ;)

Am einfachsten wäre es wenn du gearbeitet hast ;)

Aber je mehr Zeugen bezeugen können das du woanders warst umso besser siehts aus ;)

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 18:22

:D Naja ich kann zwar beweisen (Zeugen), dass ich arbeiten war, aber nicht, dass mein Auto auch auf dem Parkplatz (bei mir, nicht in der fremden Stadt) war, das ist ja das Problem. Die können ja behaupten, dass wer anders mit meinem Auto dort war und ich trotzdem als Halter hafte und die Kosten zu tragen habe. Aber danke trotzdem.

am 22. Februar 2012 um 18:24

wenn du arbeiten warst, wie sollst du sonst zur Arbeit gekommen sein?

Dann müssen sie mal beweisen das das Auto nicht dort stand.

Somit hast du ohnen den Ball zugeschoben und sie werden es wegen einem Parkknöllchen wohl aufgeben ;)

Hallo xRenox,

Wenn Du einen Zeugen hast, wie der Wagen dort abgestellt wurde, ist das ein Punkt. Vielleichgt hast Du an dem Tag in dieser Stadt, in der Du geparkt hast, getankt. auch diese Quittung kann ein Indiz sein, daß Du nicht an dem "Falschparker"-Ort gewesen bist. Wenn Du beruflich dort warst und hast eine z.B. eine Reisekostenabrechnung gemacht, kann Dir auch der AG eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Wenn Die Politesse kein Foto gemacht hat, was ja inzwischen unüblich zu sein scheint, steht aussage gegen Aussage. Hat sie eines gemacht, wäre die Bitte um Übersendeung der Aufnahme und die Analyse des Bildes sinnvoll. Ansonsten. Entweder Zahlen oder RA auf eigene Kosten involvieren. Andere würden Dir empfehlen, mit den Unterlagen zur Bild zu gehen. ;)

am 22. Februar 2012 um 18:26

Wird nicht auch noch das Auto/Modell/Farbe von der Politesse notiert? Vielleicht hast Du Glück und ihr fahrt nicht beide einen 08/15 Golf...

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 18:38

Danke für die Tipps.

@gurusmi: Leider habe ich keine Tankquittung oder andere schriftliche Nachweise, die das untermauern würden. Es ist echt unglaublich, wie schnell man zu Unrecht in sowas reingerät. Dachte ich les nicht richtig. Habe schon mit meinen Arbeitskollegen drüber gesprochen, die können natürlich bezeugen, dass ich den ganzen Tag arbeiten war. Habe sogar mit einem von ihnen zusammen geparkt morgens, das hat er ja auch gesehen. Nur die Frage, ob denen das reicht, könnte ja wie gesagt behauptet werden, mein Auto stand da trotzdem (angebliche "Tatzeit" sei gegen Mittag gewesen).

@milliway42: Der Fahrzeugtyp auf der Mitteilung deckt sich mit meinem aber Farbe ist keine angegeben. Wobei ich mich Frage, ob der Fahrzeugtyp erst anhand des Kennzeichens aus der Datenbank ermittelt wurde (das kann jeder....dann ist es ja klar, dass das meiner ist, was sonst) oder die Politesse das echt gesehen haben will. Foto ist "natürlich" keins vorhanden, das hätt ich zu gerne mal sehen wollen!

naja ablesefehler können schnell passieren

da wird aus H-HG 444 schnell mal HH-G 444

oder HL-R 444 wird H-LR 444

da gibts 1000 möglichkeiten, evtl übern anwalt akteneinsicht verlangen ,evtl gibts fotos

Zitat:

Original geschrieben von xRenox

Danke für die Tipps.

@gurusmi: Leider habe ich keine Tankquittung oder andere schriftliche Nachweise, die das untermauern würden. Es ist echt unglaublich, wie schnell man zu Unrecht in sowas reingerät. Dachte ich les nicht richtig. Habe schon mit meinen Arbeitskollegen drüber gesprochen, die können natürlich bezeugen, dass ich den ganzen Tag arbeiten war. Habe sogar mit einem von ihnen zusammen geparkt morgens, das hat er ja auch gesehen. Nur die Frage, ob denen das reicht, könnte ja wie gesagt behauptet werden, mein Auto stand da trotzdem (angebliche "Tatzeit" sei gegen Mittag gewesen).

Vorerst Helfen dürfte es. Denn so stehen zwei Aussagen gegen eine. In dubio pro reo. ;)

i.d.R. machen die Fotos vom Wagen. Mir wurde auch mal ein falsches Parkknoellchen zugeteilt, diesen habe ich dann wiedersprochen. Daraufhin schaut sich jemand auf der Busgeldstele das Foto an und ich habe nie wieder was gehoert.

Die Tatsache, dass der TE einen Busgeldbescheid erhalten hat, macht mich stutzig.

Entweder war er's, oder es gibt kein Foto.

btw.: Die Busgeldstelle muss beweisen, dass der TE dort geparkt hat. Halterhaftung gibt es noch nicht. Drohen kann ihm nur das Fuehren eines Fahrtenbuches, und wenn das angeordnet wird, ist Zeit fuer den Anwalt.

wie weit weg ist denn der standort des vorwurfs von deinem wohnort?

Zitat:

Original geschrieben von xRenox

...oder die Politesse das echt gesehen haben will....

Darf ich aus Neugierde mal Fragen, was für ein exotisches Auto du fährst? :)

Ich hab hier neben dem Rechner noch 2 Tickets liegen, bei beiden ist keine Farbe notiert, lediglich die Marke (nichtmal Golf steht drauf). Ich weiß nun aber nicht, ob Intern weitere Daten gespeichert werden.

Das Fahrzeug nur anhand des Kennzeichens zu Identifizieren sollte - zumindest in meinem Rechtsempfinden - nicht zulässig sein.

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 19:16

@bigLBA: Wieso macht es dich stutzig? Und mich erst! Als ich die Post öffnete, dachte ich das ist nen schlechter Scherz. Sowas hatte ich noch nie. Nen Knöllchen von einem Ort, an dem man noch nie war. Ich war es nicht! So geistig umnachtet bin ich noch nicht ;) Darum eröffnete ich ja auch diesen Thread.

@helltino: Ungefähr 450 km weit weg.

@marcu90: Nen richtigen "Exoten" ;) Ein weit verbreitetes VW-Modell.

Hi xRenos!

Ich mag da Gurusmi Recht geben. Du hast bestimmt in Deinem ersten Widerspruch nichts von Zeugen geschrieben, oder?

Führe Deine Zeugen namentlich mit persönlichen Daten als Beweismittel an. Außerdem hast Du geschrieben, dass der "Tatort" am anderen Ende der Republik gelegen war. Selbst, wenn es theoretisch möglich gewesen wäre, dass ein anderen Fahrer von Deiner Arbeitsstelle dorthin gebrettert ist, um falsch zu parken, müsste er zu Deinem Arbeitsende wieder zurück gekehrt sein.

Vielleicht kannst Du diese Zeit überbrücken und ein Kollege hat Dein Auto zwischendurch auf demselben Parkplatz wie morgens gesehen. Genauso zum Arbeitsende.

Wenn Du mit den Zeugen arbeitest, hat das Ordnungsamt keine großen Chancen, da die Politesse offenbar allein gewesen war.

Eigentlich gibt es viel ungünstigere Konstellationen, um unschuldig so ein Ding zu kassieren. ;)

EDIT: Jetzt habe ich Deinen letzten Beitrag mit den 450km gelesen. Das ist schon ein gutes Stück weg und Du kannst locker mit der Zeit zwischendurch arbeiten. 900km brauchen doch etwas Zeit.

1. Raus ist er nicht ganz, wenn er bestreitet dort gewesen zu sein. Es gibt zwar keine Halterhaftung aber Kosten werden ihm dennoch auferlegt. Wie hoch ist denn das Knöllchen?

2. Vielleicht "war er ja wirklich da". Soll es schon gegeben haben, dass Kennzeichendubletten an gestohlene Fahrzeuge gleicher Farbe und gleichen Typs geschraubt wurden, die dann für kriminelle Aktivitäten verwendet werden.

3. Wenn der TE wirklich nicht da war, sollte er wirklich mal um Überprüfung des Fotos bitten, was idR angefertigt wird.

4. Glaube nicht, dass "mit Zeugen arbeiten" etwas bringt. Da würde ja kaum einer mehr Knöllchen zahlen.

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