Hot shot System
Hallo
hat jemand aus dem Forum von Euch das Hot Shot-System (Scheibenwichwasser beheizt)
bestellt und geleiefert bekommen????
Dieses Extra war nur in der Preisliste vom 22. Juli 2008 als Sonderbestellung zu ordern.
In der Preisliste vom 02.Oktober 2008 war es schon nicht mehr drin.
Ich habe meine Insignia am 21.08.08 mit diesem Extra geordert (das Auto ist für nächste Woche avisiert).
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wenn es Opel unmöglich ist zu liefern, steht doch den Käufern frei gegen die Verkäufer aus dem Schuldrecht vorzugehen (Schadenersatz).
Au ja. Streitwert 105,-- Euro. Millionen Anwälte jubeln! 😁
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wenn es Opel unmöglich ist zu liefern, steht doch den Käufern frei gegen die Verkäufer aus dem Schuldrecht vorzugehen (Schadenersatz).
Au ja. Streitwert 105,-- Euro. Millionen Anwälte jubeln! 😁
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ich bin mir nicht sicher, ob es darum geht. Die Eigenschaft wurde nicht nur in der Werbung den Kunden zugesichert sondern wurde auch Bestandteil der Kaufverträge. Wenn es Opel unmöglich ist zu liefern, steht doch den Käufern frei gegen die Verkäufer aus dem Schuldrecht vorzugehen (Schadenersatz).Zitat:
Original geschrieben von Lifeforce
Mein Gott was habt ihr nur vor der Erfindung eines Hot Shot Systems oder
beheizbaren Waschdüsen gemacht😁.
Also ich würde sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und Opel auf Schadenersatz verklagen😁.Lass doch mal die Kirche im Dorf.Man wird ihm die 105€ erstatten und noch irgendwas spendieren und aus die Maus.
Zitat:
Original geschrieben von Lifeforce
Also ich würde sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und Opel auf Schadenersatz verklagen😁.Lass doch mal die Kirche im Dorf.Man wird ihm die 105€ erstatten und noch irgendwas spendieren und aus die Maus.
Du kannst Opel nicht mal verklagen, weil dein Vertragspartner der Händler ist. Und nahezu alle Händler schließen die Haftung für solche "Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit" in ihren AGB nach einer Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. aus (siehe Anlage).
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Du kannst Opel nicht mal verklagen, weil dein Vertragspartner der Händler ist. Und nahezu alle Händler schließen die Haftung für solche "Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit" in ihren AGB nach einer Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. aus (siehe Anlage).Zitat:
Original geschrieben von Lifeforce
Also ich würde sofort vom Kaufvertrag zurücktreten und Opel auf Schadenersatz verklagen😁.Lass doch mal die Kirche im Dorf.Man wird ihm die 105€ erstatten und noch irgendwas spendieren und aus die Maus.
Dann wird halt jemand anderes verklagt.Einer muss dafür bluten😁.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Ich denke mal, daß das HotShot-System auf den Rechnungen der ausgelieferten Fahrzeuge nicht auftauchen wird.
Also wäre Opel in diesem Falle höchstens anzulasten, daß eventuelle Käufer keine Mitteilung über den Wegfall erhalten haben.Wenn aber die Händler informiert wurden und diese Info nicht durchgereicht haben, ist es jeweils der Fehler des betreffenden Händlers. Und genau der ist der Vertragspartner des Käufers, nicht Opel!
....ich wurde von meinem FOH ca. 6 Wochen nach meiner Bestellung (am 05.09.08) vom nichtlieferbaren HotShot-System informiert u. gleichzeitig mit einem 100,-€ Gutschein sowie einem Modellinsignia in Carbongrau um Entschuldigung gebeten. Fand ich so in Ordnung!
gruß
wastine
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Au ja. Streitwert 105,-- Euro. Millionen Anwälte jubeln! 😁Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wenn es Opel unmöglich ist zu liefern, steht doch den Käufern frei gegen die Verkäufer aus dem Schuldrecht vorzugehen (Schadenersatz).
Wie kommst Du darauf, dass es nur 105€ sind?
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wie kommst Du darauf, dass es nur 105€ sind?
Schöner Versuch.
Ich steige hier in keine weitergehende, sinnlose Diskussion mehr ein 😉
Nahezu jeder Händler (ich behaupte alle, die Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. sind) hat Schadenersatz für so etwas in seinen AGB für Neuwagenverkäufe ausgeschlossen. Die haben sich in den letzten Jahren als wasserdicht erwiesen.
Kein Richter wird der Argumentation folgen, dass das fehlen von HotShot für 105,-- Euro und seinen Eigenschaften, eine für den Käufer unzumutbare Abweichung des Lieferumfanges darstellt.
Deswegen ist es müßig das weiter hypothetisch breitzutreten.
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Schöner Versuch.Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Wie kommst Du darauf, dass es nur 105€ sind?
Ich steige hier in keine weitergehende, sinnlose Diskussion mehr ein 😉
Danke für die Antwort.
Zitat:
Nahezu jeder Händler (ich behaupte alle, die Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. sind) hat Schadenersatz für so etwas in seinen AGB für Neuwagenverkäufe ausgeschlossen.
Ahja. Man schließt also aus, dass zugesicherte Eigenschaften als Bestandteil des Kaufvertrags so nicht bestehen müssen. Sehr schlüssig.
Zitat:
Kein Richter wird der Argumentation folgen, dass das fehlen von HotShot für 105,-- Euro und seinen Eigenschaften, eine für den Käufer unzumutbare Abweichung des Lieferumfanges ist.
Da wärst Du sogar als Privatverkäufer unter Ausschluss der Sachmangelhaftung dran, wenn eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht da ist. Natürlich besteht eine Schadenersatzpflicht; und zwar in Form der Naturalrestitution oder ersatzweise den Kosten, die dem Käufer entstehen, solch ein System nachrüsten zu lassen. 105€ sind das mit Sicherheit nicht.
Wär ja noch schöner, wenn ich einen Insignia bestelle und einen Corsa bekomme. Wird nicht klappen - und ein entsprechender Haftungsausschluss über die AGBs würde ich gerne mal sehen bzw. anhand der §§305 f BGB geprüft sehen.
Ich hatte weiter oben bereits die Muster-AGB angehängt. Lies sie durch (besonders IV. Abs. 5), bevor du weiter fabulierst 😉
Zitat:
Natürlich besteht eine Schadenersatzpflicht; und zwar in Form der Naturalrestitution oder ersatzweise den Kosten, die dem Käufer entstehen, solch ein System nachrüsten zu lassen. 105€ sind das mit Sicherheit nicht.
Dann mußt Du aber das alte System auch herausgeben. Damit bleibt der Streitwert wohl unter 300 €, was noch keinen Gebührensprung auslöst.
Ergo: 1,3 Geschäftsgebühr, 32,50 € netto. Bitte verschont die Anwälte mit dem Mist, nehmt eine Flasche Wein dafür und gut ist!
Gruß cone-A
Ist Hot Shot weiterhin tot? Auch im ST?
Einmal tot, immer tot. Hersteller ist platt!
Gruß
Fred
Schade...ich hatte das nämlich vor kurzem in der Gebrauchsanweisung (PDF) gesehn un freute mich über das feature...
:-(
LG sy