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Hot Rod bauen in Deutschland???

Themenstarteram 2. September 2004 um 7:42

Hi Leute,

schon seit einigen jahren bin ich von Hot Rods fasziniert... jetzt langsam bildet sich der wunsch nach einem eigenen Hot Rod immer mehr aus...

Über schön oder nicht schön, originalität oder extremumbau lässt sich ja bekanntlich streiten... einige finden nur gefallen an der originalität von oldtimern, andere wiederum lieben extremumbauten... mir persönlich gefällt beides, ich mag originale oldtimer ebenso wie extremumbauten, wobei ich selber lieber nen umbau hätte... aber das soll hier nicht das hauptthema sein, ob lieber original oder nicht... vielmehr interessiert mich, ob man mit einem Hot Rod-umbau hier in deutschland jemals eine zulassung bekommen könnte... an so einem Hot Rod is ja schliesslich kaum noch was so wie es ursprünglich mal war... sprich, andere achsen, anderer (wesentlich stärkerer) motor, andere Räder, geänderte karosserie (Top Chop, Channeling...) ... etc. würde man sowas jemals zugelassen bekommen? Ich meine an den karosseriearbeiten dürfte es normal nicht scheitern, da die karosserie bei den für mich in frage kömmenden fahrzeugen ja keine tragende funktion hat, weil die ja nen richtigen Rahmen haben... und der bliebe ja nahezu unangetastet...

Ich bin auch schon seit längerem auf der suche nach einem basisfahrzeug für so einen umbau... in frage kämen für mich nur 34ér Ford Roadster, 3-/5-Window Coupe oder 37ér Ford Roadster. Da ich aber festgestellt habe dass echte originale aus diesen jahren für mich nahezu unerschwinglich sind wäre wohl so eine GFK-Replika am geeignetsten für mich, und als positiven nebeneffekt: die seltenen originale würden original bleiben. Was sagt ihr dazu... hat jemand mit sowas erfahrung? Mich interessieren hierzu alle meinungen... auch die der Originalo-freaks.

Schöne Grüße Roland

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52 Antworten

Das soll sogar in den Brief eingetragen sein, habe ich aus verlässlicher Quelle erfahren. Der TÜV-Prüfer hat einen Ermessensspielraum.

Mir wurden früher auch Teile am Motorrad eingetragen, wo mir ein anderer TÜV-Prüfer gesagt hat, dass es vom Gesetz her nicht möglich ist.

MfG

D.W.

Mahlzeit...

Ohne Radabdeckung ist optisch sicher die geilere und aggressivere Linie (macht z.B. Käfer verdammt fies...), ist aber in Deutschland 100% nicht legal möglich.

Abhängig von der Erstzulassung reicht es, wenn die Lauffläche abgedeckt ist, bei neueren Fahrzeugen muß das ganze Rad abgedeckt sein.

(Beim Sonderfall LKW gehts um Sattelzugmaschinen. In der Regel sind die hinteren Kotflügel oben offen, würden sonst am Auflieger hängenbleiben oder durchscheuern. Im Fahrzeugschein steht dann "bei fahrten ohne Auflieger sind die hinteren Radabdeckungen zu schliessen". Das geschieht mittels steckbarer Halbschalen oder einer Art Rollo. Aber das nur nebenbei...)

Die StVZO gilt, da hilft auch kein Ermessensspielraum. Wenn ein "amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer", wie er offiziell heisst, die Gesetze zu sehr dehnt oder einfach ignoriert, riskiert er seinen Job.

Ich weiß von einem alten Golf mit verlängerter Front, Flügeltüren und solchen Späßen. Alles eingetragen.

Irgenwann war die Hauptundersuchung mal wieder fällig, und plötzlich war ein Golffahrer auf der Suche nach Originalkotflügeln, Haube, Türen....

Warum?

Beim Tüv wurde "akute Gefährdung des Straßenverkehrs" diagnostiziert, die Kennzeichen entstempelt und die Eintragungen als manipuliert verdächtigt. Die nächste Stufe wäre eine Anzeige wegen Urkundenfälschung gewesen.

 

Topchop und Channelling sind an sich Abnahmefähig. Wenn ein separater Rahmen vorhanden ist wird sich der Prüfer sehr viel leichter tun, auch ein Schweisserschein beruhigt die Jungs im Allgemeinen sehr. Das Gespräch vorab ist eigentlich Grundvoraussetzung für jedes größere Projekt, so spart man sich Nachprüfungen und vorallem unnötige Arbeit.

Hi,

erkundige Dich mal bei denen:

Daredevils´ Rod ´n´ Custom Shop

Karl-Henschelstr. 9

72770 Reutlingen

Tel.: 07121 - 56 19 93

Ich gehe davon aus, daß die all Deine Fragen beantworten können. Die haben übrigens auch immer ein paar Rods zu verkaufen!!

Themenstarteram 3. September 2004 um 12:47

hi

eure resonanz auf meinen thread find ich ja echt beeindruckend.

Aber denkt ihr wirklich dass ich mit sowas ne H-zulassung bekommen könnte? Ich mein,da wird jaa nix original gelassen, und mit historik hat so ein show&shine-Rod ja auch nicht viel zu tun,und eben sowas will ich ja mal bauen, keinen old-style-rod!

Und das mit den Rods ohne Radabdeckung is garantiert nicht legal möglich, und aus diesem grund sollen es bei mir dann welche sein, die ganz eng am rad anliegen, und direkt an der radaufhängung befestigt sind und somit mitfedern und mitlenken... naja,ihr wisst schon was ich meine... so ungefähr wie an der Vorderachse vom Plymouth Prowler... so sollte das ungefähr aussehen,dürfte auch dem tüv recht sein. Aber nochmal zu H-zulassung... wenn ihr die bilder anseht,werdet ihr feststellen dass sowas nicht mehr viel mit original zu tun hat, und deshalb bezweifle ich ne H-zulassung. Denn so wie der schwarze sollte es ungefähr dann mal aussehen.

Allein schon wegen der felgen... sowas gabs damals nicht... und nen chevy 502cui motor gabs da auch noch nicht... und so einer soll da rein.

Ja, das mit den Top-chop seh ich auch nicht als problem... wenn das sauber und nicht zu extrem gemacht is merkt dass doch ein Tüv-Prüfer garnicht,vorrausgesetzt er kennt sich mit den alten Fords nicht aus :-) wenn schon,dann is dumm gelaufen, aber dennoch, das tragende teil is ja der rahmen, die karosse muss ja fast nix sicherheitsrelevantes halten.

Mfg Roland

hm, in Berlin hat vor einiger Zeit jemand seinen Hot Rod stillgelegt bekommen, H 07 oder H Kennzeichen (bin mir jetzt nich sicher) abgenommen gekriegt, naja,

jedenfalls hat er Recht bekommen, er bekommt das Kennzeichen wieder, und der FC Grün-Weiß hat auch begriffen das der wagen in Zukunft keine Fenders hat und keine Motorhaube.

so hab nochmal danach gesucht, ich habs nichmehr gefunden..

Themenstarteram 3. September 2004 um 18:12

hi

krass oder... kaum zu glauben sowas... und der fährt jetzt legal ohne radabdeckung rum???

Motorhaube is ja ok... denk ich is kein problem... aber die radabdeckung... unglaublich

Gruß Roland

hm, jo

ich kann den blöde Artikel nichmehr finden, sonst würde ich den hier posten.

Hab vorhin eien stunde lang gesucht, find ihn nich mehr :(

Dare Devils

 

Servus Folks,

bin ja auch aus Reutlingen. Und die Dare Devils kannst wirklich mal fragen.

Ich war Anfang letzten Monats mal da und hab mich mal kurz umgesehen. (Dem Lackierer muss mans lassen, der is echt super)

Und hatte auch mal gefragt wie die eigentlich die Rods Zulassen. Antwort: Die meisten auf 07 oder wenn man den TÜV Heini kennt auch H (wenns mans denn unbedingt haben will). Und zeigte gleich auf einen der ein H Kennzeichen hatte.

Grüße

FB

proud member of ACC - RT

Themenstarteram 7. September 2004 um 11:39

Hallo

Da ich am freitag zufällig in die richtung komme werd ich mal nen abstecher nach Reutlingen machen und bei den Dare Devils vorbeischauen... mal sehen was die so alles haben.

Kann mir vielleicht jemand mal genau sagen was eigentlich H.Kennzeichen und 07er genau sind und welche einschränkungen die jeweils haben... so genau weiß ich da nämlich nicht bescheid... ich hoffe mir kann das jemand hier ein bisschen erklären.

Mfg Roland

Hi AUDI-Driver!

Zum Thema H- oder 07er Zulassung schau hier mal hatte da auch einen recht brauchbaren Link gesetzt !

http://www.motor-talk.de/t410711/f7/s/thread.html

hi

also zum Thema

 

Ich baue in meinem Beruf Harly`s auf und das von der ersten Schraube bis zum endgültigem fahren .

Du kannst dir jedes erdenkliche Fahrzeug bauen wonach dir der Kopf steht , nur du solltest es dann detahirt aufschreiben was du gemacht hast ( am bestem mit Foto ) , denn dann wenn der Prüfer kommt und dir das Gerät abnehmen soll möchte er nicht nur ein DING mit 4 Rädern vorfinden sondern auch noch etwas dazu hörn und sehen was alles gemacht wurde .

Bei den ersten Bike hat dir ganze Prüfung 6 Stunden gedauert und jetzt ist es nur noch knapp 2 stunden .

Als Hersteller des Fahrzeuges kommt dann nach bestehen dein Name rein , und schon hast du deine eigene Fahrzeugmarke ; Patent drauf und fertig .

aber wie schon im text über mir man sollte schon mal vorher mit anfragen was geht und was nicht .

 

Marcus

Themenstarteram 13. September 2004 um 6:35

Hi MeMphiST

das is dann quasi ungefähr so als würde irgendein autohersteller einen neuen Prototypen bauen und den dann erstmal zum TÜV bringen um ihn dann später bauen zu können, wobei hierbei warscheinlich noch sichergestellt werden muss dass auch das 50000. auto so is wie das erste, oder wie?

Aber wie is es dann mit chrashsicherheit,abgasnormen und so sachen? Muss sowas nur bei serien-fahrzeugen überprüft werden oder bei allen? Das ding wird ja dann, so wie du es beschreibst, schliesslich als Neufahrzeug mit baujahr 200? zugelassen und nichtmehr als Ford Bj. 1934... wobei das ja auch wieder logisch is,weil das was rauskommt mit dem original nahezu nix mehr zu tun hat... dann kann ich es aber auch nur ganz normal zulassen und muss für 7 oder 8liter hubraum steuern zahlen und das dann vorraussichtlich ohne kat... sowas kann ja kein mensch zahlen.

Oder denk ich da jetzt falsch?

Ne eigene Fahrzeugmarke wär natürlich schon geil... sowas hat schliesslich nich jeder :-)

Gruß Roland

am 13. September 2004 um 6:53

Wenn du einen HotRod baust, dann hast du in der Regel ja einen alten Rahmen als grundgerüst. Und der ist und bleibt nunmal Baujahr 193x .....

Also keine Abgasnormen zu erfüllen. Chrashtest erübrigt sich auch, da ja den alten Rahmen weiter verwendest.

Gruss Jürgen

Gugst du auch hier -> http://www.prager-gmbh.de/Referenzen/Hotrod/hotrod.html

der fährt mit roter 07ner nummer rum

silvi

am 14. September 2004 um 14:05

Tja, und bei 07 wird kein TÜV mehr benötigt. Man ist SELBST dafür verantwortlich, dass das Auto der StVZO entspricht, und Strassentauglich ist!

Folglich dürfte dieser dann ohne Fenders gar nicht fahren. Wenn er erwischt wird, wird ihm evtl. die rote Nummer wieder entzogen.

Gruss Jürgen

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