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Honda Lead 50 mit Distanzring drosseln. TÜV?

Honda 50er Klasse
Themenstarteram 3. August 2019 um 22:53

Moin. Hab mir jetzt mal ne Honda Lead (50er)gekauft, muss die Lappenbedingt leider auf 25 - 30 km/h drosseln. Hab mich jetzt ein wenig schlau gemacht und werde mir für die Kiste gewiss keine CDI für 200 Euro kaufen, ein Distanzring tuts für meine Zwecke allemal. Nun hätte ich gerne gewusst, wie ich vorgehen soll. Hab mit Rollern (legal) nicht viel zu tun gehabt. Soll ich mir bei Ebay ein passendes Set kaufen, vario raus, Distanzring rein, vario wieder drauf, zuschrauben, versicherungskennzeichen draufschrauben, zum TÜV fahren, denen die Kiste vor Ort aufschrauben und die sagen dann "aha OK, is mechanisch gedrosselt, hier haste dein Gutachten, macht 3 mark 80" und ich kann legal losfahren? Oder wie ist es gesetzeskonform? Welche Reihenfolge? Fragen über Fragen. Danke schonmal im voraus

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25 Antworten

Ist ja auch nicht so.

Aber ein Fahrverbot würde auch Mofa verbieten.

Lappen weg ist doch Fahrverbot. Und das mit der Ausnahmegenehmigung hab ich Mal bei einem Arbeitskollegen mitbekommen. Der hatte 3Monate die rote Karte, hätte aber auch keine Möglichkeit mit ÖNPV zur Arbeit zu kommen (Wechselschicht und Entfernung zur Arbeitsstelle sowie zur nächsten Haltestelle)

Wenn er lieb und brav ist wird keiner überprüfen ob die Berechtigung noch gültig ist.

Erwischen sie ihn mit Roller der seine BE verloren hat als Mofa dann gehts ans Eingemachte.

Zitat:

@Breisgau50er schrieb am 5. August 2019 um 18:19:36 Uhr:

Lappen weg ist doch Fahrverbot.

Unterscheide zwischen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot.

@ tomS

hab es nochmal nachgelesen, Fahrvebot = temporäre Strafe (das hatte aber mein Kollege damals)

Fahrerlaubnisentzug = endgütige Strafe , aber nach Wartezeit und/oder Gutachten kann neuer FS gemacht werden. Vom Entzug können z.B. zur Existenzsicherung bestimmte Fahrzeugklassen ausgenommen sein.

Wird im Sprachgebrauch halt immer vermengt.

In beiden Fällen dürfte man sich aber nicht einfach aufs Mofa setzen.

Man braucht eine Prüfbescheinigung oder entsprechendes Alter.

Doch auch wenn man diese Voraussetzung nicht erfüllt: Mofa ohne Prüfbescheinigung führen ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Ja , man braucht eine Prüfbescheinigung oder das entsprechende Alter , grundsätzlich!

Sieht aber anders aus, wenn man unter Strafe steht! Sonst hätte mein damaliger Kollege

die "Mofa-Freigabe" nicht mit seinem Anwalt "erbetteln" müssen.

In der Verwandschaft hatte mal jemand 1Monat Fahrverbot (Fahrerflucht nach Parkrempler),

da wurde im Bescheid sogar auf Mofas hingewiesen, das auch die nicht gefahren werden

dürfen.

Sag ich doch die ganze Zeit!

Fahrverbot gilt für alle Kfz, Entzug der Fahrerlaubnis betrifft nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge.

O.K. dann also gekärte Missverständlichkeit....

Themenstarteram 6. August 2019 um 15:26

Nett, was hier für ne Diskussion gestartet ist :P nein, ich musste meinen Lappen nicht abgeben, ich habe schlichtweg keinen ^^ meine Honda Lead ist Baujahr 92 und ich bin hier aufm plattesten land. Da passiert nix. Ich fahr die Kiste noch bis es zum ersten Mal friert und dann mal schauen. Bis nächstes Jahr hab ich eh meinen Führerschein

Dann ist dein Name schlichtweg schlecht gewählt.

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