Honda CB500F - Traglast Seitenständer
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
pünktlich zum Frühling bekomme ich Lust mir wieder ein Motorrad zu gönnen.
Als Wiedereinsteiger gefällt mir u.a. die Honda CB500F (2022).
Leider kann ich aufgrund einer kleinen Einschränkung nicht per Beingrätsche aufsteigen…
Ist der Seitenständer der CB500F stabil genug, um über den Seitenständer / Fußraste aufzusteigen?
Ich freue mich über die Rückmeldung aller CB500F-Fahrer*innen. :-)
Grüße
49 Antworten
Mit Unterbrecherschalter muß er natürlich nicht selbstständig einklappen.Es geht einfach darum eine Gefährdung durch Sturz auszuschließen.Wenn der Prüfer einen nichtselbstständig einklappenden Ständer durchgehen läßt ist das ein Fehler des Prüfers und kein Gewohnheitsrecht weil die Maschine so original ausgeliefert wurde.
Meine ist original, Mutter gekauft, und hat nen seitenständer gehabt.
Bestandschutz bei Fahrzeugen existiert. Bei Elektrik des Hauses zum Beispiel nicht.
Da müsste man als Privatperson auch nachrüsten etc. Aber da wird es toleriert.
Soll nur als Beispiel dienen, das man die Bereiche nicht vermischen sollte.
Sonst müsste man auch auf Abgase, gute an sich etc Rücksichtnahme und da dürften dann so manche Fahrzeuge nicht mehr fahren.....
Deshalb ist der Ständer sehr wohl zugelassen. Zumindest bei denen vor 1980.
Denn da kenne ich Maschinen persönlich mit...
Schau dir einmal die Verkaufskataloge an, da wirst du keine Abbildung der TS250/1 finden wo ein Seitenständer ab Werk verbaut war.Selbst die Exportvariante für Neckermann hatte das nicht.
Das war ein Nachrüstteil vom IFA-Vertrieb und findet sich in keiner Aufpreisliste ab Werk.
Ist dann interessant, warum die bei neu Maschinen dran waren....
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Soll ich nun meine Mutter und Vater einscannen und hier hochladen oder wie stellst du dir das vor?
Bis 2005 gab es kein Problem beim TÜV und ab 2010 ist von mir ein automatisch hochschnellender Stender rangekommen, weil ich die Sicherheit mehr ansehe, als Nostalgie.
Dennoch ändert sich daran nicht der Grundsatz, das Bestandschutz existiert. Wichtig ist hier der Zulassungszeitpunkt und nicht das Baujahr.
Ein Werbeblatt mit angebautem Ständer würde genügen.Ich habe eine originale 250/1 in der höchsten Austattung Deluxe ab 84 besessen und war immer ein Alugußteil statt des Ständers montiert.
Im IFA Vertrieb konntest du dich maximal für Hoch oder Flachlenker entscheiden.Schon die Farbe auszuwählen war nicht möglich, was geliefert wurde mußtest du kaufen oder der nächste war dran.Erst mit der ETZ250 würde die Kaufsituation besser und mehrere Maschinen standen in den Läden.Grund war der höhere Preis und die noch hässlichere Optik.
Und nun sind zwischen deiner nochmal gute 5 Jahre unterschied von der meiner Mutter in 150er.
Mein Vater hatte eine zwei Jahre noch ältere Maschine gehabt.
Ich werde nun nicht das Internet durchforsten, weil du der Meinung bist, dass meine Eltern Blödsinn erzählen und nicht wissen, was sie da gekauft haben. Wenn es überhaupt solche Werbeblätter online gibt.
Optik lässt sich streiten. Mein kleiner Bruder findet die Optik übrigens toll und empfindet diese Maschinen noch als Motorräder, als die Plastikbomber von heute.
Ich will behaupten, er ist da nicht der einzige.
Ich persönlich sehe es aber da auch wie du, von der Optik bin ich nicht überzeugt. Aber das ist mir egal bei sämtlichen Maschinen. Die Technik und die Haltbarkeit ist das wichtige und da war die MZ gut drin.
Im Grunde ist das ganze auch egal, hier geht es eigentlich nicht um die MZ oder ähnliches. Sondern nur, dass Bestandschutz existiert. Und da kann man noch viele andere Beispiele, wie Gurtpflicht, wie Abgassysteme, etc. anbringen.
Wenn es hier kein Bestandschutz geben würde, müssten so manche Autos aus den 2000ern schon nicht mehr auf der Straße fahren dürfen....
Moin Moin !
Die Anforderungen an Seitenständer sind hier festgelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61.html
Keinen Kommentar im §72 , also uneingeschränkt gültig ab EZ 2012.
Den Anhang haben wir hier:
https://gesetze.legal/eu/rl_93_31_ewg/anhang
Für ältere Fzge gilt die alte StVZO , diesen Schwachsinn hat Ramsauer verbrochen.
In meiner Fassung von 1998 existiert der §61 nicht.
tatsächlich habe ich im I-Net noch die letzte alte Fassung aufgetrieben.Der §61 ist der Gleiche wie in der neuen Fassung. Aber es gibt dazu einen Kommentar im §72!
Demnach gilt der §61 ab EZ 17.06.2003 !
Kann auch nicht sein , weil ja z.B. die Umrüstung von Honda Anfang der 80er erfolgte. Also muss es schon vor langer Zeit eine Anweisung des Verkehrsministers oder etwas anderes gegeben haben , was aber erst sehr viel später in die StVZO eingearbeitet wurde. Auch Änderungsverordnungen überleben manchmal Jahrzehnte!
Nur findet man so etwas nicht so leicht , und dank Ramsauer fast gar nicht mehr.
Ansonsten : ich meine, die MZ hatte einen Seitenständer serienmässig nur in der NVA-Version.
Aber auch der klappt nicht ein und ist somit unzulässig , weil Militärfzge grundsätzlich keinen Bestandschutz haben.
Zitat:
Mit Unterbrecherschalter muß er natürlich nicht selbstständig einklappen.Es geht einfach darum eine Gefährdung durch Sturz auszuschließen.Wenn der Prüfer einen nichtselbstständig einklappenden Ständer durchgehen läßt ist das ein Fehler des Prüfers und kein Gewohnheitsrecht weil die Maschine so original ausgeliefert wurde
Richtig ! es muss gesichert sein , dass man nicht mit ausgeklappten Seitenständer losfahren kann, wie immer das auch gelöst ist.
Zitat:
Sonst müsste man auch auf Abgase, gute an sich etc Rücksichtnahme und da dürften dann so manche Fahrzeuge nicht mehr fahren.....
Quatsch! Für solche Fälle gibt es den §72, da steht drin , ab welcher Erstzulassung der entsprechende § gilt. Gibt es nichts dazu im §72, dann gilt die Vorschrift unbeschränkt. So wirst du z.B. über die Warnblinkanlage nichts im §72 finden , also muss die auch an einem Fzg von 1900 montiert sein.
MfG Volker
Vielleicht haben die damals bei denen von meinen Eltern, aus mangel von Material, solche eingebaut. Das ganze ist so damals zugelassen worden und somit gilt das für diese Maschinen auch.
Das dem Prüfer, sofern er es bemängelt, zu erklären wird dann schwierig.
Und ob man nun wirklich diesen weg, wegen doch einer sehr banalen Sache gehen will, sei auch dahingestellt.
Ich kann es nur noch mal wieder holen und Quatsch ist es zu glauben, dass man hier nachrüsten muss.
Nachrüsten muss man nur, wenn man ein noch nicht einmal zugelassenes Fahrzeug jetzt zulassen will. Dann muss es aktualisiert werden.
Wie gesagt, das beste Beispiel sind die Abgase.
Schon beim ersten TÜV wurde an meiner MZ der Seitenständer moniert.
Entweder sofort den Ausleger abmontieren oder durchgefallen war die Ansage.Auch die TS 150er hatte ab Werk nie einen Seitenständer.
Die Dinger waren nackt ab Werk und der Kunde hatte keinen Einfluss auf Ausstattung, Farbe etc.Es gab lediglich
ein Buch mit Vormerkung in den IFA Läden.
Auch eine telefonische Benachrichtigung gab es mangels Telefonanbindung nicht.Der Verkäufer unterrichtete den potentiellen Kunden wann MZ gedachte den Laden zu beliefern und dann fand man sich da schnell ein um die Karre eventuell zu bekommen.
Dann müssen meine Eltern ja glückpilse gewesen sein.
Ab in den Laden und einfach gekauft. Ok denen war egal ob es nun eine es ts oder was auch immer war. Hauptsache neu und fährt.....
@Zebulon102
bei dem was du vorhast sehe ich kein Problem, denn wenn die Werkstatt oder der TÜV das "Spiel" vom Lenkkopflager prüft, wird das gesamte Gewicht der Maschine auf den Seitenständer verlagert damit das Vorderrad in der Luft hängt, das sind bei meiner immerhin 200 Kg. Da wird mir immer schlecht und in Gedanken habe ich den jedesmal schon abbrechen sehen. Ist aber eine normale Prozedur, da bricht nichts ab. Da solltest du easy über die Fußraste aufsteigen können.