Holzhaufen auf mein Auto gefallen...

BMW 3er E21

Wie dumm kann es eigentlich laufen?

Freitag nach Hause gekommen und was muss ich sehen, ein Holzhaufen ist mir auf meinen 318is geflogen, hab mir gerade den Tag zuvor neue BBS Alus drauf gezogen und den Heckspoiler lackiert. Da dacht ich noch: Jetzt ist er wie ich ihn haben will.

Dann sowas, so unverdient und unerwartet, hab in meine Autos noch nie einen Kratzer gefahren jetzt hab ich viele... 🙁

Das Holz ist über's Dach geflogen, Haube und Heckklappe verbeult und verschrammt und eben Fenster gerissen und komplette Seite verbeult und verschrammt.

Was soll ich denn jetzt machen, ist wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden, lackieren und 20 Beulen rausdrücken muss ich da nicht anfangen...

Was würdet ihr machen?

So sah das aus...

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tom76LPH


Vielleicht wars ja Nachbars Katze???

Das Kernproblem wäre dann allerdings die Erbringung eines gerichtsfesten Beweises.

katze is auch ned wirklich ne gute idee

da wird keiner für zahlen

hund ist besser weil hundehalter für ihren hund verantwortlich sind (im gegensatz zur katze)

also jemanden mit grossen hund und hundehaftpflicht suchen 😉

erst dann würd ich ne katze (in verbindung mit nem hund) ins spiel bringen 😉

Sollte ja nur ne ausbaufähige Erklärung sein...

Vielleicht hast ja ne Chance auf ein paar Kröten.

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


hund ist besser weil hundehalter für ihren hund verantwortlich sind....

Auch in diesem Fall stellt die Beweisfähigkeit das größte Problem dar.

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ja beweis is klar
nur muss die versicherung dann beweisen das es ned so war ^^

wenn die versicherung von dir nen beweis für irgendnem schaden will das er so entstanden ist wie du angegeben hast,dann würde ich mir schleunigst ne andere vers. zulegen

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


wenn die versicherung von dir nen beweis für irgendnem schaden will das er so entstanden ist wie du angegeben hast,dann würde ich mir schleunigst ne andere vers. zulegen

Das ist nicht versicherungsabhängig, sondern schlichtweg im deutschen Haftungsrecht begründet.

Es ist ja nicht so, daß die Versicherung für den Schaden haftet. Haftpflichtig ist nach wie vor der Schadenverursacher (und der muß dafür erst einmal zweifelsfrei feststehen); die Versicherung deckt ihm lediglich die finanziellen Lasten ab.

der verursacher wird genannt in der schadensmeldung
wenn die versicherung den schaden so nicht abnimmt , muss sie beweisen das es so ned angehen kann

wenn ich angebe das mein hund ne katze gejagd hat dann hat mein hund ne katze gejagd
solange bis mir jemand das gegenteil nachweist 😉

das dabei keine schäden wie schusslöcher entstehen ist klar

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


der verursacher wird genannt in der schadensmeldung
wenn die versicherung den schaden so nicht abnimmt , muss sie beweisen das es so ned angehen kann

Nach dem Gesetz gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.

Du kannst nicht einfach eine Person (bzw. dessen Haustier) einer Sachbeschädigung beschuldigen, ohne das du die Täterschaft beweisen kannst.

ah nu denke ich ich weiss was du sagen willst

ich hab damit ned gemeint das ich wahllos was aussuche
wenn aber mein hund die katze vom nachbarn jagd und dann dadurch ein schaden am fremdfahrzeug entsteht dann muss mir meine versicherung erstmal beweisen das es nicht mein hund war der ne katze gejagd hat

Naja. Also Hund iss sone Sache, weil da der Halter auch wenn das Tier nicht angeleint ist, meistens dabei ist.

Und einfach so jm Beschuldigen ist auch net so der Knaller... Dann war der Hund gerade da beim Tierarzt und schon bist du dran..

Sollte schon ein Bekannter (mit Tierhaftpflicht) sein, dessen Hund irgendwie dagegengerumst ist. Du warst vll garnicht da und der wollte dich besuchen und da isses dann passiert... Und das hat er dir halt erst später erzählt weil peinlich etc etc etc.... Wer weiß 😉

PS auch mein Beileid. Da blutet mir immer das Herz, bei solchen Bildern 🙁

Im Schadensrecht ist der Anspruchsteller in der Nachweispflicht...soll heißen, derjenige, der den schadfen ersetzt haben will, muss dem Schädiger auch nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat.

Da wo alles eingeräumt wird ist das kein Problem. Aber geh' mal zu deinem Nachbarn und sag ihm, sein Hund ist da lang gelaufen, hat ne Katze gejagd und hat den Stapel umgeworfen, jedoch der Nachbar sich querstellt und angibt, dass es nicht sein Hund gewesen sein kann, da er eingesperrt gewesen ist! (auch wenn es nicht den Tatsachen entsprechen würde).

überfliegt ihr die texte nur?

dann schaut mal genau was ich geschireben hab

steht da was von irgend nem hund?

Zitat:

Original geschrieben von rotenmeer


[...]
hund ist besser weil hundehalter für ihren hund verantwortlich sind (im gegensatz zur katze)

also jemanden mit grossen hund und hundehaftpflicht suchen 😉

erst dann würd ich ne katze (in verbindung mit nem hund) ins spiel bringen 😉

mhmmmmm? Da steht doch was von 'nem Hund.....

aber ist ja uch nur exemplarisch/beipielhaft...... Was du meinst, ist schon klar gewesen...

hi

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Nach dem Gesetz gilt bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung.

Du kannst nicht einfach eine Person (bzw. dessen Haustier) einer Sachbeschädigung beschuldigen, ohne das du die Täterschaft beweisen kannst.

hallo,

wiso, man muss unterscheiden, ob das tier ein luxustier ist, oder ob es ein "arbeitstier" ist. Beim Luxustier liegt die normale Beweislast beim Besitzer, der muss sagen, dass es nicht so war, bzw. es beweisen. (exculpieren?)

beim Tier, mit dem Geld verdient wird, ist es so, dass der Halte lediglich beweisen muss, dass es ein tier zum arbeiten/geld verdienen ist. kann er dies, kommt es zu einer beweislastumkehr und der geschädigte muss beweisen, dass der hund es war.

(stichwort Tierhalterhaftung, § 833 BGB)

Ich zitiere mal kurz:
1.
Wird durch ein Tier ein Mensch geschädigt...eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(Luxustier)
2.
Die Erstazpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwebstätigkeit oder dem Untérhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist,...
(eben das andere 😉 )

Die Bestimmung des Satz 1 regelt eine reine Gefährdungshaftung des halters für alle Tiere, die nicht unter die Bestimmung des Satz 2. fallen. Unter den in Satz 2 beschriebenen Vorraussetzungen wird die Haftung hingegen zu einer Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr abgeschwächt.

Naja, ist alles sone Sache und ich würde keinem dazu raten sonen Kram anzufangen, Versicherungsbetrug ist nicht ohne, das ganze hier öffentlich zu diskutieren ist auch nicht der beste Plan, wird sicher peinlich, wenn der Richter dann hier aus dem Talk zitiert und dann mit der Bemerkung: dummheit muss bestraft werden, seine rede beendet.

MFG

Christian

Ps.: Kauf dir nen neuen koti, habe und tür, in der farbe leicht zu bekommen, kostet dich nicht allzu viel. Dach lässt du machen, koti hinten auch, fertig.

Re: hi

Zitat:

Original geschrieben von V70 T5


Beim Luxustier liegt die normale Beweislast beim Besitzer, der muss sagen, dass es nicht so war, bzw. es beweisen. (exculpieren?)

Ich zitiere mal kurz:
1.
Wird durch ein Tier ein Mensch geschädigt...eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(Luxustier)

???

Ein Beschuldigter muß im deutschen Rechtssystem niemals seine Unschuld beweisen. Vielmehr muß ihm seine Schuld nachgewiesen werden.

Der o.g. Textauszug sagt zwar etwas über die Haftung aus, aber dort steht nichts von einer Beweislastumkehr.

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