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Hoher Schaden - was nun?

Themenstarteram 12. September 2013 um 20:10

Hallo,

ich hab unverschuldet mit meinem BMW 320 BJ 2007 einen Schaden von 7000 € brutto. Das hat der BMW Händler so ermittelt. Der Unfallverursacher hat das HUK Coburg gemeldet und die haben die Eintrittspflicht bereits schriftlich bestätigt.

Die Fahrer-Seite ist ziemlich demoliert - ich fahre damit aber noch problemlos rum, sieht eben wenig schick aus.

Da das Auto wohl einen Wert noch um die 10000 € hatte (vor dem Unfall), weiß ich nicht recht wie ich weiter machen soll. Das Auto wollte ich eigentlich in ca. 1 Jahr verkaufen.

Hab ich das Recht die 7000 € abzüglich MWSt. mir auszahlen zu lassen und dann damit noch ein wenig rumzugurcken und wenn ich ein neues gefunden haben, verkaufe ich mein altes unrepariert?

Oder würde hier die Versicherung auf einen Restwertgutachten pochen und wir dann evtl. nur 4500 € auszahlen??

Oder wäre es geschickter das Auto gleich über den Versicherer zu verkaufen?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Überheblich bist du gar nicht oder?

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.

Ich habe nicht unterstellt, sondern nachgewiesen und was mir einfällt musst Du schon mir überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Bist du noch ganz frisch in der Birne !

Ich schon !

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.

Mach ich.

 

MfG

Soso........du Geschichtenerzähler hast hier die Unfähigkeit von Hafi "nachgewiesen" 

 

LOL......:D

 

 

 

 

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Hättest Du wohl gerne ?

Ist schon blöd, als Scharlatan entlarvt zu werden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Hättest Du wohl gerne ?

Ist schon blöd, als Scharlatan entlarvt zu werden.

 

MfG

Überheblich bist du gar nicht oder?

 

Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.

 

Bist du noch ganz frisch in der Birne !

 

Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Überheblich bist du gar nicht oder?

Nein.

Zitat:

Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.

Ich habe nicht unterstellt, sondern nachgewiesen und was mir einfällt musst Du schon mir überlassen.

Zitat:

Bist du noch ganz frisch in der Birne !

Ich schon !

Zitat:

Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.

Mach ich.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Überheblich bist du gar nicht oder?

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.

Ich habe nicht unterstellt, sondern nachgewiesen und was mir einfällt musst Du schon mir überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Bist du noch ganz frisch in der Birne !

Ich schon !

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.

Mach ich.

 

MfG

Soso........du Geschichtenerzähler hast hier die Unfähigkeit von Hafi "nachgewiesen" 

 

LOL......:D

 

 

 

 

@VersVor:

was möchtest du denn hier eigentlich bezwecken?

Das du noch nicht mal aus einem Brutto Betrag ein Netto errechnen kannst , hast du hier schon bewiesen. Egal wer auch nur ansatzweise mit KFZ Schäden beruflich zu tun hat würde sich hier eine solche Blöße nicht geben.

Bitte lasse also hier die Versuche User zu diskreditieren welchen du noch nicht mal ansatzweise das Wasser reichen kannst.

Bitte störe hier nicht weiter.

Grüße

Steini

Themenstarteram 1. Oktober 2013 um 20:00

Jetzt muss ich nochmal nachfragen wg. der MWSt. weil ich mich jetzt langsam entscheiden muss.

Gutachten sagt:

Wiederbeschaffungswert: 11.000 €

Restwert: 5000 €

--> Differenz: 6.000 € = 5042 € + 958 € (19% MWSt)

Reparaturaufwand 7400 € (inklusive MWst) = 6218 € + 1182 € (19% MWSt).

Fall 1:

Angenomme ich verkaufe, dann bekomme ich 5000 € vom demjenigen, der das Fahrzeug kauf und 5042 € von der Versicherung.

Der neue BMW mit angenommenen 30.000 € enthält also 4789 € MWSt. Diese bekomme ich ja NICHT von der Versicherung, sondern nur maximal die 958 €.

Wenn ich ein privates Auto kaufe ist darin keine MWSt enthalten und ich bekomme von der Versicherung NUR 5042 €.

Korrekt?

Fall 2:

Ich lasse mir die Reparaturaufwand (6218 €) auszahlen, dann bekomme ich die MWSt (1182 €). nur wenn ich die Reparatur nachweise.

Dann würde ich aber im Fall 2 soweiso besser fahren weil ich ja dann immernoch privat auch ein Auto kaufen kann. Auf die MWSt müsste ich zwar verzichten, aber unterm Strich würde ich besser fahren. Oder gibt es hier Fallstricken? Ich hatte mal was von 6 Monaten Mindestnutzungdauer gelesen - die ich vermutlich nicht mehr erreiche. Wie muss man diese 6 Monate Mindestnutzungsdauer nachweisen?

Danke und Grüße

So sieht das aus.

 

Obwohl hier zum Privatkauf (MWST) was anderes gepostet wird.

 

Beim Neukauf eines anderen Fahrzeuges muss die MwSt. nicht ausweisbar sein.

 

Du musst nur nachweisen, dass du 11.000 Euro für ein "neues" anderes Fahrzeug ausgegeben hast. dann gibt es die MwSt. bis zur Höhe des WBW.

 

Die Geschichte mit dem unreparierten Auto weiterfahren um nach 6 Monaten die Reparaturkosten zu bekommen vergiss mal lieber. Das wäre theoretisch sicher möglich, aber ohne das Auto gesehen zu haben, stelle ich mal in Zweifel das das funktioniert.

Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 18:00

Hallo,

nun hatte die Versicherung geschrieben (HUK übrigens).

Sie haben fiktiv abgerechnet, so wie ich es angab. Allerdings hatten Sie dafür dann nicht den Wert der Reaparturschätzung verwendet, sondern den Schadenswert (= WBW - RW).

Aha, das heißt Sie haben mir geschrieben sie rechnen fiktiv ab, haben aber so getan, als würde ich mir ein neues Auto kaufen. Das Auto fahr ich übrigens jetzt wirklich noch über den Winter (es ist fahrtüchtig und werde etwas Geld in eine kleine Teilreparatur stecken), weil ich leider eine andere größere Investition noch tätigen musste.

Ich nehme an, ich muss mir jetzt einen Anwalt nehmen.

Die Abrechnung ist korrekt.

Ich hatte es Dir oben ja genau so vorgerechnet und mehrfach geschrieben, dass die anderslautende Darstellung hier im Thread nicht korrekt ist, solange Du die sechsmonatige Weiternutzung nicht darlegen kannst.

 

Insoweit keine Überraschung.

 

Hallo,

bei der fiktiven Abrechnung werden also die zwei Parameter gegenübergestellt:

Der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + sofern vorhanden die merkantile Wertminderung + auch Kosten für Mietwagen!?) und der Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederbeschaffungswert - Restwert).

Was ich immer noch nicht verstehe:

der Anspruchsteller nutzt das Fahrzeug weiter, repariert jedoch nichts.

Wie verhält es sich dann wenn der Nutzungswille über die 6 Monate weiter hinaus geht?

Kann dann nach über 6 Monaten auch der Differenzbetrag von der Versicherung zwischen Reparatur bzw. Wiederbeschaffungsaufwand geltend gemacht werden?

Oder muss hierfür eine Reparatur vorgenommen werden das eine Nachzahlung der Versicherung gefordert werden kann?

 

Was ich auch bisher nicht wusste:

sollte sich bei der Reparatur des Fahrzeuges auf Basis der Opfergrenze (130% Regelung) herausstellen, das der Schaden nun doch höher ist als das 1,3 Fache vom Wiederbeschaffungswert ist, muss der Versicherer diese Zusatzkosten tragen.

Hierbei soll es dann auch keine Grenzwert geben.

Ist das wirklich so?

Kann mir das nicht wirklich vorstellen, habe das von einem Seminar.

Gruß

fordfuchs

Ja, das geht. Es ist nicht erforderlich, dass das Auto repariert wird. Es muss fahrbereit und verkehrssicher sein. Ich kann mir jetzt schwer vorstellen, wie das Schadenbild aussehen muss, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, ohne dass etwas gemacht werden muss und gleichzeitig ein w.TTS vorliegt. Aber möglich ist es.

 

Zum zweiten Fall: Das Prognoserisiko trägt in der Regel der Schädiger. Allerdings wird man bei einer deutlichen Überschreitung der 130% Grenze immer auch über die Haftung des Sachverständigen nachdenken müssen, wenn er die Reparaturwürdigkeit innerhalb der 130% Grenze bestätigt hat. Das Gutachten war dann ja inhaltlich ziemlich für die Tonne...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 Zum zweiten Fall: Das Prognoserisiko trägt in der Regel der Schädiger. Allerdings wird man bei einer deutlichen Überschreitung der 130% Grenze immer auch über die Haftung des Sachverständigen nachdenken müssen, wenn er die Reparaturwürdigkeit innerhalb der 130% Grenze bestätigt hat. Das Gutachten war dann ja inhaltlich ziemlich für die Tonne...

Absolut richtig. Aber unsere Fußhupe hat da bestimmt wieder gute und bessere Ratschläge in petto.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zum zweiten Fall: Das Prognoserisiko trägt in der Regel der Schädiger. Allerdings wird man bei einer deutlichen Überschreitung der 130% Grenze immer auch über die Haftung des Sachverständigen nachdenken müssen, wenn er die Reparaturwürdigkeit innerhalb der 130% Grenze bestätigt hat. Das Gutachten war dann ja inhaltlich ziemlich für die Tonne...

Hallo,

ja das ist mir klar. Dennoch war ich bisher immer der Meinung, das bei Überschreiten der 130% sich der Fall erledigt hat wenn es im Reparaturverlauf sich so ergeben sollte.

Danke!

@VersVor

man sieht, das es da immer und immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den SV's gibt wie wohl bei der fiktiven Auszahlung abgerechnet wird.

Sehe es nicht als Kritik, sondern als Ansatz dazu dich (hier) weiter zu bilden.

Es ist doch und ich denke da spreche im Sinne aller User, hier kein Problem, wenn man mal nicht mit seiner Meinung richtig liegt.

Nur dann sollte man seine Meinung auch überdenken und sich selber eingestehen, das die Aussage so nicht korrekt war.

Die Experten sind hier eindeutig die Mitarbeiter der Versicherungen. Ganz einfach deshalb, weil sie das täglich machen. Außer Hafi ist mal (wieder) im Urlaub.:D

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

 

 

ja das ist mir klar. Dennoch war ich bisher immer der Meinung, das bei Überschreiten der 130% sich der Fall erledigt hat wenn es im Reparaturverlauf sich so ergeben sollte.

 

Danke!

Der Fall hat sich erledigt, sobald der Geschädigte weiß, dass die Kosten die 130% voraussichtlich überschreiten und er trotzdem reparieren lässt.

Dann gibt es nur WBW-RW.

 

Es ist auch nicht möglich, in einen "wirschaftlich sinnvollen" und einen "unvernünftigen Teil" aufzuspalten, so das der Geschädigte nur den überschießenden Betrag bezahlt und den Rest von der Versicherung bekommt.

 

Über 130 ist über 130 und damit unwirtschaftlich.

 

Nur in den Fällen, in denen der Sachverständige einen Fehler gemacht hat und zu geringe Kosten ermittelt hat und auf dieser Basis Reparaturwürdigkeit bestätigt, darf sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen und es geht nicht zu seinen Lasten, wenn es am Ende mehr als 130% werden.

 

Das Problem hat dann -wie gesagt- der SV, der die Reparaturwürdigkeit bestätigt hat.

 

Ich wüsste, was in meinen Gutachten steht... ;)

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