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Gegenversicherung will fiktive Abrechnung kürzen

Themenstarteram 29. August 2013 um 16:55

Guten Abend zusammen,

vor gut 2 Wochen hat mir jemand beim Aussteigen aus einem fremden Pkw mein Fahrzeug am hinteren rechten Kotflügel beschädigt. Derjenige hat dieses umgehend seiner Haftpflichtversicherung gemeldet.

Zwischenzeitlich habe ich mir bei meinem Hyundaihändler einen Kostenvoranschlag eingeholt und diesen an die HPV von dem Verursacher übergeben.

Ich habe der Gegenversicherung mitgeteilt, dass ich den Schaden im Rahmen einer fiktiven Abrechnung erstattet haben möchte. Diese ist zwar bereit den Schaden zu begleichen, jedoch abzüglich der Position der Verbringungskosten und begründet dieses mit der Aussage "weil diese bei einer Reparatur nicht immer anfallen".

Ist dieses rechtens?

Das LG Krefeld entschied im Urteil 3 S 40/12: Verbringungskosten sind auch im Falle fiktiver Schadensberechnung zu ersetzen, sofern nicht in einer ortsnahen, markengebundenen Fachwerkstatt alle erforderlichen Arbeiten erledigt werden können oder regional üblich einzelne Arbeitsschritte in SpezialWerkstätten durchgeführt werden (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523). Entgegen der Auffassung der Beklagten rechtfertigt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.07.2010 (NJW2010, 2941) keine andere Beurteilung.

Habe ich reele Chancen, die HPV der Gegenpartei mit Verweis auf das o. g. Urteil zur kompletten Zahlung der fiktiven Abrechnung zu ermahnen oder läuft es hier erfahrungsgemäß auf das Einschalten eines Anwaltes hinaus?

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.

Gruß,

djtose1983

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

 

Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).

und hier meldet sich noch eine du Selbstdarsteller.

 

Nur mal zu deiner gepfelgten information:

 

Die Koniferen hier haben sich nicht selber diesen Beinamen gegeben.

 

Das haben andere getan.

 

Das ärgert dich Hafensänger natürlich und deswegen bist du so schlecht gelaunt.

 

Aber du kannst noch so viele Accounts hier anmelden und versuchen den oberwichtigen Verbraucherschützer

mimen.

 

Sorry, aber du bist und bleibst einfach nur eine Nullnummer :)

 

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Moin,

ich habe hier einen Beitrag mit Werbung und den Kontext dazu entfernt.

Grüße

Steini

Schöne Geschichte, leider hast Du sie nur halb erzählt. ich vervollständige sie mal...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Und da sahn ma wieder bei der fiktiven Abrechnung.

Meine Auto hat eine Beule im Kotflügel und die muss weg.

Fahre also zum Vertragshändler und der sagt, kostet 780 Euro incl. Überführungskosten.

Das ist mir zu teuer.

Fahre also zum Lackierer (der den Auftrag auch von meinem Vertragshändler erhalten hätte) und der sagt, kostet 550 Euro. Sein Stundenlohn ist etwas günstiger und er muss mein Fahrzeug nicht kostenlos von meinem Vertragshändler abholen, berechnet also keine Überführungkosten.

Das ist mir immer noch zu teuer.

Fahre also zum Beulendoktor. Der sagt, kostet 390 Euro und lackieren muss er auch nicht.

Wie hoch ist jetzt mein Schaden - 780 Euro? - 550 Euro? oder 390 Euro?

Bis jeizt haben die Kosten für meinen Zeitaufwand den Schadenbetrag schon überschritten!

Ich würde das nun beim Beulendoktor machen lassen.

Nun habe ich aber einen Verursacher und der ist versichert. Also wieder hin zum Vertragshändler und schriftlichen Kostenvoranschlag über 780 Euro eingeholt oder besser noch, ein Gutachten, damit ich weiß, was so eine Repartur kosten könnte (den Gutachter zahlt die Versicherung und was der kostet, ist mir eh egal). Der Sachverständige ermittelt jetzt die Reparatur mit sagen wir mal 780 Euro. Die will ich jetzt haben.

Jetzt wird mir aber die Mehrwertsteuer gestrichen. Mist, aber nicht zu ändern und es bleiben dann ja immer noch 655 Euro über. 

Jetzt kommt aber so ein daher gelaufener Versicherer, streicht noch 114 Euro Überführungskosten und will jetzt nur noch 541 Euro zahlen. 

Da der Sachbearbeiter leider nur die Baumschule besucht hat und sich deshalb auch stolz "Konifere" nennt, klappt das mit dem Rechnen nicht so gut. Eigentlich müsste er 560 Euro zahlen.

Also ab zum Anwalt (den zahlt, wenn ich Recht oder Rechtsschutz habe die Versicherung und was der kostet, ist mir eh egal) 

Zu dem gehe ich hin, texte ihn eine halbe Stunde voll, der schreibt ein, zwei, drei Briefe an den sturen uneinsichtigen Versicherer und reicht dann Klage ein.

Jetzt beginnt das Glücksroulette. Bei welchem Amtsrichter mit welcher Rechtsaufassung landet jetzt mein Fall?

Zum Glück gerate ich an einen Richter, der sich ans Gesetz hält und ich gewinne den Prozess.

Egal wie es ausgeht - es macht weder volkswirtschaftlich noch wegen der vertanen Zeit großen Sinn, bei solchen Schäden einen großen Aufstand zu machen, wenn am Ende die Beule weg ist und trotzdem noch ein Abendessen übrig bleibt.

Was ist nun passiert? Der Sachbearbeiter hat unnötige zusätzliche Kosten von 720 Euro (GA- Anwalts- und Gerichtskosten) produziert, beim Versuch, 96 Euro einzusparen. Nun mag mancher glauben, der Sachbearbeiter ist nicht ganz gescheit.

Ist er zwar auch nicht, aber er kennt ein Geheimnis. Das hat ihm sein Chef verraten. Es ist das Geheimnis der großen Zahl. Der Chef weiss nämlich, daß von 100 Leuten nur 5 zum Anwalt gehen, weil sie zu bequem sind, Angst haben, oder weil ihnen immer eingeredet wird, daß sie böse Menschen sind, wenn sie dies tun.

Und jetzt sieht die Rechnung plötzlich ganz anders aus. 5 X 720 Euro zu viel bezahlt = 3600 Euro.

Aber 95 X 96 Euro gespart = 9120 Euro!

Und weil es nicht nur 100 Fälle gibt, sparen so die Versicherer Jahr für Jahr ca.2.000.000.000 Euro auf Kosten der Geschädigten.

Und wenn die Herrn Sachverständige und Anwälte, die in diesem Forum aktiv oder passiv teilhaben, mal ehrlich sind, werden sie zugeben müssen, dass sie an solchen Fällen selbst kein Geld verdienen und es eher als Service betrachten, damit der Kunde bei nächsten richigen Fall wieder kommt.

Und damit er das bekommt, was ihm zusteht.

Warum ich das jetzt geschrieben habe?

Im Fernseh gibts mal wieder nur Schrott und daher war mit langweilig.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

 

Original geschrieben von xAKBx

Jetzt wird mir aber die Mehrwertsteuer gestrichen. Mist, aber nicht zu ändern und es bleiben dann ja immer noch 655 Euro über. 

Jetzt kommt aber so ein daher gelaufener Versicherer, streicht noch 114 Euro Überführungskosten und will jetzt nur noch 541 Euro zahlen. 

Da der Sachbearbeiter leider nur die Baumschule besucht hat und sich deshalb auch stolz "Konifere" nennt, klappt das mit dem Rechnen nicht so gut. Eigentlich müsste er 560 Euro zahlen.

Richtig peinlich wird es aber dann, wenn einer, der offensichtlich gar keine Schule besucht hat, sich in einem öffentlichen Forum dazu erblödet, seine Unfähigkeit einer einfachen Subtratkion auch noch vor allen Leuten kund zu tun.

Die Differenz zwischen EUR 655,00 und (den abgezogenen) EUR 114,00 beträgt ganz genau EUR 541,00 und eben nicht EUR 560,00.

Tja, ohne jegliche (Baumschul-)Bildung können solche Peinlichkeiten schon mal passieren.

 

 

Themenstarteram 2. September 2013 um 5:46

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die Differenz zwischen EUR 655,00 und (den abgezogenen) EUR 114,00 beträgt ganz genau EUR 541,00 und eben nicht EUR 560,00.

Naja, ..., grob gerundet. :D

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Richtig peinlich wird es aber dann, wenn einer, der offensichtlich gar keine Schule besucht hat, sich in einem öffentlichen Forum dazu erblödet, seine Unfähigkeit einer einfachen Subtratkion auch noch vor allen Leuten kund zu tun.

Die Differenz zwischen EUR 655,00 und (den abgezogenen) EUR 114,00 beträgt ganz genau EUR 541,00 und eben nicht EUR 560,00.

Tja, ohne jegliche (Baumschul-)Bildung können solche Peinlichkeiten schon mal passieren.

Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).

Rechnen wir doch mal zusammen:

Gutachten (incl. Verbringungskosten) € 780,-

SB zieht Verbringungskosten (€ 114,-) ab = € 666,-

Fiktive Abrechnung = Nettozahlung

€ 666,- - 19% MwSt = € 559,66

Oh ja, ich habe einfach € 0,34 aufgerundet.

Ist wirklich richtig peinlich, ich entschuldige mich tausendmal.:)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Rechnen wir doch mal zusammen:

Gutachten (incl. Verbringungskosten) € 780,-

SB zieht Verbringungskosten (€ 114,-) ab = € 666,-

Fiktive Abrechnung = Nettozahlung

€ 666,- - 19% MwSt = € 559,66

LOL - bitte hör auf - ich kann nicht mehr vor lachen!!

Rechnen wir doch mal RICHTIG zusammen:

Fahrzeugschaden brutto incl. Verbringungskosten = 780,00 EUR.

Da Nettoabrechnung (wir rechnen 780,00 geteilt durch 1,19) = EUR 655,00 netto incl. Verbringungskosten.

Von diesem Nettowert ziehen wir nun noch die Verbringungskosten i.H.v. EUR 114,00 netto ab und erhalten.....

 

.......naaaa....

 

GENAU: EUR 541,46218 ---> gerundet: EUR 541,00 (wir sind ja keine Erbsenzähler).

 

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

 

Ist wirklich richtig peinlich, ich entschuldige mich tausendmal.

Oh ja - das IST WIRKLICH peinlich.

Wenn man nämlich anderen eine Rechenschwäche vorwirft und selbst nicht dazu in der Lage ist zu erkennen, dass man bei seiner eigenen "Berechnung" einmal die Nettoverbringungskosten von EUR 114,00 vom Bruttobetrag abgezogen und vom Restbetrag dann nochmals die Mehrwertsteuer in Abzug gebracht hat.

Ich empfehle (zur Vermeidung weiterer derartiger Peinlichkeiten): https://vhs.muenster.de/programm/rechnen-fit-fuer-den-alltag-413211

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

 

Na Prima, noch eine "Konifere" ( vielleicht Klassenkamerad?).

und hier meldet sich noch eine du Selbstdarsteller.

 

Nur mal zu deiner gepfelgten information:

 

Die Koniferen hier haben sich nicht selber diesen Beinamen gegeben.

 

Das haben andere getan.

 

Das ärgert dich Hafensänger natürlich und deswegen bist du so schlecht gelaunt.

 

Aber du kannst noch so viele Accounts hier anmelden und versuchen den oberwichtigen Verbraucherschützer

mimen.

 

Sorry, aber du bist und bleibst einfach nur eine Nullnummer :)

 

Hallo,

schon irgendwie lustig wie Umfangreich das Thema KFZ-Schaden sein kann.

Vom Rechnen über die Baumschule zum unfähigen Versicherungssachbearbeiter.

VersVor, deine Selbstgerechtigkeit und Überheblichkeit ist dermaßen zum kotzen.

Wir wissen mittlerweile alle wie toll Du bist, warten aber immer noch auf eine Zeitungsannonce wann du im Zirkus auftrittst.

Im übrigen, so verkehrt kann die Baumschule gar nicht sein, denn die hat ja schließlich auch der Anwald besuchen müssen.:D

So und ich zähle jetzt mal meine Jahresringe.

Gruß

fordfuchs

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