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9000€ Schaden und ausländischer Versicherer nicht zu ermitteln?

Themenstarteram 18. November 2010 um 19:37

Vor 3 Monaten hatte ich einen Unfall auf der AB, wo ich verkehrsbedingt abbremsen musste und mir ein holländisches Fzg. hinten reingefahren ist. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Für mein Auto wurde ein Schadengutachten erstellt, aufgrund dieses Gutachtens habe ich auch reparieren lassen. In der Reparaturzeit hatte ich zudem einen Mietwagen.

Über das Deutsche Büro Grüne Karte wurde aufgrund der Angaben des Unfallgegners (Versicherung "A_NL") der deutsche Schadenabwickler "A_D" ermittelt. Nachdem nun der Reparaturbetrieb (mit meiner Schadenabtretungserklärung) seine Kosten gelten machen wollte, hieß es plötzlich von A_D, dass das Fahrzeug nicht bei A_NL, sondern bei B_NL versichert wäre.

Hier bin ich nun zum Anwalt gegangen, weil ich das nicht mehr alleine durchfechten wollte.

Er hat den deutschen Abwickler B_D angeschrieben und die haben geantwortet, dass sie alle erforderlichen Unterlagen von der Polizei und B_NL anfordern würden.

Dann passierte ewig lange: nichts. Erst nach neuerlicher Anfrage des Anwalts bei B_D hieß es nun, dass sie das Fahrzeug nicht zuordnen können und es nicht bei B_NL versichert wäre.

Ganz tolle Wurst!

Der Reparaturbetrieb hat nun auch die Geduld verloren und will seine Rechnung von mir. Insgesamt so um die 9000€!

Ich bin begeistert! Wie gehe ich mit so einer Forderung um? Es dürfte leicht nachzuvollziehen sein, dass ich so eine Summe nicht mal eben aus dem Handgelenk schütteln kann.

Wie bekommt man denn zuverlässig die Versicherung eines in der EU versicherten Fahrzeugs raus? Das kann doch nicht soo schwierig sein, zumindest für einen Anwalt?

Beste Antwort im Thema

Wie lange soll denn die Werkstatt noch auf ihr Geld warten, nur weil dem TE hier geraten wird, die Kasko nicht in Anspruch zu nehmen?

 

Und wer soll die Kosten tragen, wenn die Werkstatt die Geduld verliert und ihre Forderung per Rechtsanwalt und Mahnbescheid titulieren lässt?

 

Wenn die Rechnung bezahlt ist, spricht doch nichts dagegen, die vom Kasko-Versicherer nicht zu tragenden Positionen weiter bei einem -noch gar nicht ermittelten (!!!)- Versicherer in Holland einzufordern.

Inklusive SB und Rückstufungsschaden.

Aber das sollte dann ein Anwalt wirklich wissen und dem TE die Möglichkeiten aufzeigen.

 

Außerdem ist dem Kaskoversicherer der Schaden normalerweise innerhalb einer Woche zu melden.

Es ist also eine schlechte Idee, die Meldung noch weiter zu verzögern.

 

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von feelfree

Wie gehe ich mit so einer Forderung um?

du hast exakt 3 möglichkeiten:

1. zahlen

2. mit der werkstatt reden und den sachverhalt schildern und damit um aufschub bitten

3. nicht zahlen

Zitat:

Es dürfte leicht nachzuvollziehen sein, dass ich so eine Summe nicht mal eben aus dem Handgelenk schütteln kann.

das war dir doch sicherlich schon klar, als du die abtretungserklräung unterschrieben hast, in der festgelegt ist, das die werkstatt nach einer bestimmten zeit mit ihren forderungen an ihren auftraggeber (also dich) herantritt....

Ich frage nur der Vollständigkeit halber: Für das Auto besteht keine Vollkasko, richtig?

Dann wären es jetzt wenigstens nur die Mietwagenkosten, auf denen Du sitzen würdest.

 

Letztlich wird Dir -bzw. dem Anwalt- nur übrig bleiben, nochmal beim Büro Grüne Karte anzufragen oder zu versuchen, über die Ermittlungsakte der Polizei Name und Anschrift des niederländischen Unfallgegners heraus zu bekommen und ihn direkt zu fragen, wo sein Wagen versichert ist.

 

Wenn das auch nicht fruchtet, sieht es schlecht aus.

 

Eventuell geht etwas über die Verkehrsopferhilfe, wenn das niederländische AUto tatsächlich nicht versichert war.

Aber da kenne ich mich nicht genug aus, um eine verlässliche Antwort geben zu können.

 

Ich würde dort anfragen, wie es sich mit nicht versicherten ausländischen Fahrzeugen verhält.

 

Hafi

Themenstarteram 18. November 2010 um 20:39

Doch, mein Auto ist vollkaskoversichert. Würde da wirklich meine Vollkasko einspringen? Ich dachte bisher, die zahlen nur, wenn ich selbst einen Schaden verursacht habe.

Dass das Fahrzeug nicht versichert ist/war, glaube ich nicht. Halter und Anschrift sind bekannt. Es kann ja aber auch nicht sein, dass man auf die Mithilfe des Unfallgegners angewiesen ist, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Doch, die Vollkasko übernimmt den Fahrzeugschaden, da er Folge eines Unfalls ist.

Du musst die Mietwagenkosten und die Selbstbeteiligung tragen und wirst natürlich hochgestuft. Auch die SV-Kosten muss der Kaskoversicherer nicht erstatten. Vielleicht wird es aber in einem solchen Sonderfall gemacht.

Aber das ist bei 9.000 EUR Schaden alles zu verschmerzen.

 

Der Kaskoversicherer wird versuchen, den Regress gegen den niederländischen Versicherer durchzuführen und sich das Geld dort zurück zu holen.

Wenn es ihm gelingt, kommt es auf Deinen Vertrag an:

Bei guten Gesellschaften wird Dein Vertrag entlastet (keine Hochstufung), wenn der Regress in Holland vollständig realisiert werden kann.

Bei weniger guten Verträgen bleibt es bei der Belastung. Aber für Dich wäre es trotzdem noch das geringere Übel.

 

Ich frag mich allerdings langsam, wofür Du einen Anwalt bezahlst, wenn der Dir das nicht schon lange erklärt hat.:cool:

Zum Glück gibt´s ja uns...

 

Gruß

Hafi

Hallo,

in diesen Fall wird es das Beste sein den Schaden über deine Vollkasko zu begleichen.

Die Selbstbeteiligung wird halt fällig und Du wirst wieder hochgestuft werden.

Aber damit lässt sichs leichter Leben als wie 9.000 € hinzublättern.

Sofern eine Versicherung beim Verursacher besteht bzw. dies ausfindig gemacht ist werden die Versicherungen das vermutlich dann unteinander regeln!?

Nennt sich soweit mir bekannt ist Quotenregelung.

Ich kenne mich hier aber zu wenig aus, überlasse das mal lieber Hafi.

Sei froh dass Du eine Vollkaskoversicherung hast.

Normalerweise ist doch eine Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung - ist das in anderen Ländern unter Umständen etwa nicht so!?

Gruß

1234

Versuchs mal bei HDI versicherung anzurufen, die können dir eventuel helfen bei wem ist der unfallgegner versichert.

Wenn das nicht klappt, kannst du oder dein anwalt dem unfallgegner anrufen oder anschreiben und Ihm mal nach versicherung fragen.

Habe selbst änhlichen fall vor 4 jahren gehabt, der unfallgegner war aus Ungarn, am ende hat alles geklapt.

Ich würde alles versuchen bevor ich mein VK einsetze.

Gruß

Themenstarteram 18. November 2010 um 21:27

Danke für die vielen Beiträge! Der Anwalt wird mir das sicher auch noch erklären, ich habe ihn bloß heute noch nicht erreicht.

Inzwischen bin ich die Unterlagen nochmal durchgegangen und kann mir jetzt zumindest vorstellen, wo der Fehler lag (dann ist doch der zuerst genannte Abwickler zuständig).

Aber wenn im schlimmsten Fall dann doch noch meine Vollkasko einspringt, bin ich zumindest schonmal sehr beruhigt!

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

....in diesen Fall wird es das Beste sein den Schaden über deine Vollkasko zu begleichen.

Wenn du doch nun schon einen Anwalt beschäftigst, würde ich auf gar keinen Fall die teure Kasko (kein Mietwagen, kein Anwalt, kein Nutzungsaufall, keine Telefonpauschale, keine Wertminderung etc., SB und Hochstufung) schon jetzt in Anspruch nehmen, bevor dein Anwalt dir sagt, dass er finalemente auch nichts Besseres erreichen kann. Wenn du die Werkstattkosten nicht vorstrecken kannst, lohnt sich ggf. sogar ein kurzfristiger Kredit.

Gruß situ

Wie lange soll denn die Werkstatt noch auf ihr Geld warten, nur weil dem TE hier geraten wird, die Kasko nicht in Anspruch zu nehmen?

 

Und wer soll die Kosten tragen, wenn die Werkstatt die Geduld verliert und ihre Forderung per Rechtsanwalt und Mahnbescheid titulieren lässt?

 

Wenn die Rechnung bezahlt ist, spricht doch nichts dagegen, die vom Kasko-Versicherer nicht zu tragenden Positionen weiter bei einem -noch gar nicht ermittelten (!!!)- Versicherer in Holland einzufordern.

Inklusive SB und Rückstufungsschaden.

Aber das sollte dann ein Anwalt wirklich wissen und dem TE die Möglichkeiten aufzeigen.

 

Außerdem ist dem Kaskoversicherer der Schaden normalerweise innerhalb einer Woche zu melden.

Es ist also eine schlechte Idee, die Meldung noch weiter zu verzögern.

 

Hafi

am 19. November 2010 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wie lange soll denn die Werkstatt noch auf ihr Geld warten......Außerdem ist dem Kaskoversicherer der Schaden normalerweise innerhalb einer Woche zu melden.

Ich will ja den Fachleuten nicht widersprechen, sondern habe lediglich gepostet, wie ich das machen würde.

1. Natürlich die Werkstatt bezahlen (erst einmal aus eigener Tasche, ggf. über Kredit nachdenken; wie ich oben schrieb; darauf - in Form eines kleinen Zuschlags/=Zins - lässt sich vielleicht sogar die Werkstatt ein).

2. Selbstverständlich die Versicherung informieren, aber Anspruch entsprechend der noch unklaren Situation erst einmal NICHT einfordern.

3. Abwarten, was der Anwalt erreicht. Immerhin handelt es sich doch um eine Differenz (inkl. höherer Prämie über mehrere Jahre - SFR) durchaus in der Größenordnung bis zu 1.000 EUR, oder? Die würde ich nicht so einfach aufgeben, nachdem der Anwalt soeben - hoffentlich - tätig geworden ist und der TE schon eine Vermutung hat, wo der - sicher behebbare - Fehler lag (ebenso würde ich ein Belastung des Vertrages, wenn möglich, immer vermeiden und mir die Freiheit lassen, von allen Versicherung per 30.11. gern akzeptiert zu werden).

4. Auf eine Rückabwicklung der Kaskoleistungen durch die Versicherung (falls ihr das gelingt, was dem VN vieleicht zu lange dauert) würde ich nicht vertrauen.

situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Wie lange soll denn die Werkstatt noch auf ihr Geld warten......Außerdem ist dem Kaskoversicherer der Schaden normalerweise innerhalb einer Woche zu melden.

Ich will ja den Fachleuten nicht widersprechen, sondern habe lediglich gepostet, wie ich das machen würde.

1. Natürlich die Werkstatt bezahlen (erst einmal aus eigener Tasche, ggf. über Kredit nachdenken; wie ich oben schrieb; darauf - in Form eines kleinen Zuschlags/=Zins - lässt sich vielleicht sogar die Werkstatt ein).

2. Selbstverständlich die Versicherung informieren, aber Anspruch entsprechend der noch unklaren Situation erst einmal NICHT einfordern.

3. Abwarten, was der Anwalt erreicht. Immerhin handelt es sich doch um eine Differenz (inkl. höherer Prämie über mehrere Jahre - SFR) durchaus in der Größenordnung bis zu 1.000 EUR, oder? Die würde ich nicht so einfach aufgeben, nachdem der Anwalt soeben - hoffentlich - tätig geworden ist und der TE schon eine Vermutung hat, wo der - sicher behebbare - Fehler lag (ebenso würde ich ein Belastung des Vertrages, wenn möglich, immer vermeiden und mir die Freiheit lassen, von allen Versicherung per 30.11. gern akzeptiert zu werden).

4. Auf eine Rückabwicklung der Kaskoleistungen durch die Versicherung (falls ihr das gelingt, was dem VN vieleicht zu lange dauert) würde ich nicht vertrauen.

situ

Bleibt die Frage, ob so ein Kredit wirklich billiger kommt. Bis das Geld von einer ausländische Versicherung da ist, können viele Monate vergehen. Und da hat sie sich noch nicht quer gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Bleibt die Frage, ob so ein Kredit wirklich billiger kommt.

Du schreibst es; ich wollte das ebenfalls damit "ggf. über Kredit nachdenken" ausdrücken. Es war keine Empfehlung, das so zu machen.

Trotzdem hielte ich es für klug, dem Anwalt ein paar Tage Zeit zu geben, bevor Ansprüche aufgegeben werden (wozu sonst überhaupt bemüht??). Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der beauftragte und zu entlohnende Anwalt ihm einen Rat gibt.

situ

Zitat:

Original geschrieben von situ

4. Auf eine Rückabwicklung der Kaskoleistungen durch die Versicherung (falls ihr das gelingt, was dem VN vieleicht zu lange dauert) würde ich nicht vertrauen.

....ich würde das nicht so schwarz sehen... Wir machen das regelmässig bei unseren Kunden. Die meisten Versicherer lassen sich drauf ein, dass auch der Vollkaskoschaden "zurückgekauft" werden kann, auch wenn es nicht bedingungsgemäß vereinbart ist! Ich würde einfach mal mit Deinem Versicherer/Vermittler sprechen, ob Dir da geholfen werden kann!

Themenstarteram 25. November 2010 um 20:08

Kurzes Update:

Unglaublich, aber wahr: Die Polizei hat das Kennzeichen des Unfallgegners falsch aufgenommen. Um ein Haar wäre das ein für mich seeehr teurer Fehler geworden. Jetzt habe ich Anlass zur Hoffnung, dass sich doch noch schnell alles zum Guten wendet.

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