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Versicherung gestiegen obwohl ich den Schaden zurück finanziere!

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 15:16

Nach einem kuriosen Unfall, (fremdes Auto beim Einparken touchiert) forderte der Geschädigte über seinen Rechtsanwalt € 2500 von meiner Versicherung. Meine Versicherung zahlte schon brav und stellte mir den Betrag wiederum in Rechnung, da ich mich von dem Unfallort unerlaubt entfernte. Das stimmt so weit, ich hatte zu dem Zeitpunkt allerdings nichts wahrgenommen! Da Unfallflucht eine Obliegenheitsverletzung darstellt habe ich den Schaden übernehmen müssen, so das ich meiner Versicherung das Geld in Raten zurück zahle.

Die Versicherung lies jedoch ab dem Unfall-datum die SF steigen.

Ist es rechtens in dem oben genannten Fall die SF höher zu stufen obwohl ich den Schaden selber regulieren muss?

Vielen Dank im voraus?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Wie ist also nun die Rechtfertigung dafür?

Mfg Zille

Deine Überlegung geht in die falsche Richtung!

Das ist ganz einfach so, weil es de Gesetzgeber so will.

Guckst Du

§ 5 KfzPflVV

 

Wir brauchen hier also keine Rechtfertigung dafür zu suchen.

Aber wenn es Dir damit besser geht und Du nicht unnötig auf die bösen Versicherungen schimpfen musst, schlage ich folgende Überlegung vor:

Du führst Dir einfach vor Augen, dass derjenige, der sich vertragskonform verhält, also einen Führerschein hat, nur nüchtern fährt, einen Schaden meldet und nicht abhaut, auch noch dadurch benachteiligt wäre, wenn ein anderer die gleiche Leistung (nämlich Versicherungsschutz) bekäme, ohne sich um seine vertragliche Pflichten zu kümmern.

Folglich wird demjenigen, der sich freiwilligdazu entschließt, einen Schaden zurückzukaufen, dieses Recht vertraglich eingeräumt und sein SFR entlastet.

Derjenige, der aber zurückzahlen muss, weil er aufgrund seines Verhaltens gar keinen Versicherungsschutz genießt, hat natürlich auch sonst keinen Anspruch auf irgend was. Auch nicht auf vertragliche Freistellungsbonbons.

Gruß

Hafi

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....ist leider meist so geregelt, dass Dein Vertrag trotz Rückzahlung belastet wird.... Hintergrund ist der, dass Deine Versicherung ja nur je nach schwere Deiner Schuld 2.500 bzw. 5.000 EUR von Dir zurückfordern kann.... Sollte der Schaden also darüber sein, muss der Versicherer zahlen und es liegt ja nicht an Dir, dass der Schaden eventuell unter die mögliche Rückforderung fällt....

Hattest Du schon die Gerichtsverhandlung? Viele Versicherer lassen sich darauf ein, die Vertragsbelastung zurück zu nehmen, wenn das Verfahren wegen geringem Verschulden Deinerseits eingestellt wird und der Schaden komplett zurück gezahlt wird....

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 16:28

Ja! Im Rahmen der Gerichtsverhandlung wurde lediglich über die Art der Bestrafung debattiert zwecks Unerlaubtes Entfernen!

Die Gerichtsverhandlung beschränkte sich nur auf die Sanktionen! Das Ergebnis lautete: 1 Monat Führerschein abgeben.

Warum belastet die Versicherung trotz der Rückzahlung meine SF?

am 20. Oktober 2010 um 16:32

Wurde doch oben geschrieben:

Der Schaden hätte ja höher sein können, so dass dan die Versicherung Verluste gemacht hätte.

Wieder mal ein schönes Beispiel warum viele so skeptisch gegenüber Versicherungen sind: Keine Leistung erbracht, aber Beitrag erhöhen. Und das soll man dann noch nachvollziehen können.

Mfg Zille

am 20. Oktober 2010 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von semaca77

forderte der Geschädigte über seinen Rechtsanwalt € 2500 von meiner Versicherung.

Ist das wirklich die Summe, die der Geschädigte eingefordert hat oder nur der Betrag, den Du der Versicherung erstatten sollst?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Wieder mal ein schönes Beispiel warum viele so skeptisch gegenüber Versicherungen sind: Keine Leistung erbracht, aber Beitrag erhöhen. Und das soll man dann noch nachvollziehen können.

Mfg Zille

Hallo Zille,

die Äußerung verstehe ich nicht.

Die Sachlage ist doch recht klar. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Alkohol oder auch Fahren ohne Führerschein sind Vorsatztaten. Vorsatz wird in Versicherungen verständlicher Weise nicht gezahlt. Damit ein Geschädigter aber seinen Schaden für den er nichts kann in jedem Falle gezahlt bekommt, muss die Versicherung den Schaden für den Geschädigten (Kaskoschäden würde man ohnehin drauf sitzenbleiben) regulieren, und kann bei Bestätigung durch das Urteil den Schadenverursacher in Regress nehmen. In dem Falle hier ist der Fahrer zu einem Fahrverbot "verurteilt" worden, womit die Nummer rechtskräftig ist.

Das das Ganze sogar über das Strafgesetzbuch geregelt wird, wird sich das Konto in Flensburg zusätzlich über den Nachwuchs von 7 Punkten freuen, wetten ?

Und ja, die Vorgehensweise der Versicherung ist rechtens. Sei froh, wenn Du keine Kündigung bekommst.

am 20. Oktober 2010 um 17:39

Und wo ist dann der Unterschied zum Rückkauf des Schadens?

Auch hier zahlt die Versicherung unter dem Strich nichts für den Schaden, da sie das Geld ja wiederbekommt.

Die einzige Leistung die die Versicherung in beiden Fällen erbringt, ist das auslegen des Geldes.

Warum wird also einmal der Beitrag nicht erhöht und einmal doch? Bei identischen "Leistungen".

Mfg Zille

hallo Zille,

doch, der Versicherung ensteht ein Schaden, weil sie Angestellte hat, die den Schaden trotzdem abwickelt.

Davon ab, eine Versicherung ist ja nun keine Bank, die ein zinsloses Darlehen vergibt.

In den AGB und per Gesetz sind diese Vorsatzvergehen geregelt, das lernt man sogar in der Fahrschule. Und wie sagt ein altes Sprichwort ? "wer sich ins Feuer begibt, kommt drin um".

Nochmal zur Erinnerung, wir reden nicht von fahrlässig oder grob fahrlässig, sondern von Vorsatz !

am 20. Oktober 2010 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von frankman01

doch, der Versicherung ensteht ein Schaden, weil sie Angestellte hat, die den Schaden trotzdem abwickelt.

Diese Angestellten die den Schaden abwickeln hat sie auch, wenn jemand einen Schaden nachträglich zurückkauft.

Und ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit ändert nur etwas am Hergang des Schadens, nicht an der Leistung. Diese ist in beiden Fällen identisch.

Wie ist also nun die Rechtfertigung dafür?

Mfg Zille

s.o. die Rechtsprechung und somit das Gesetz !

Wenn ich einen Ladendiebstahl begehe, erwischt werde und der Artikel wieder ins Regal gelegt wird, entsteht dem Laden auch kein wirtschaftlicher Schaden.

Verknackt werde ich trotzdem.

am 20. Oktober 2010 um 18:32

Richtig!

Aber - sofern du kein Hausverbot bekommst - kostet dich der Liter Milch hinter nicht plötzlich 30ct mehr, nur weil dort mal geklaut hast.

Die Strafe (Entzug der Fahrerlaubnis) bekommt er ja vom Gesetz her. Die Beitragserhöhung wird ja nicht von einem Richter entschieden, sondern von der Versicherung erhoben für eine Leistung die sie nicht erbracht hat.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Wie ist also nun die Rechtfertigung dafür?

Mfg Zille

Deine Überlegung geht in die falsche Richtung!

Das ist ganz einfach so, weil es de Gesetzgeber so will.

Guckst Du

§ 5 KfzPflVV

 

Wir brauchen hier also keine Rechtfertigung dafür zu suchen.

Aber wenn es Dir damit besser geht und Du nicht unnötig auf die bösen Versicherungen schimpfen musst, schlage ich folgende Überlegung vor:

Du führst Dir einfach vor Augen, dass derjenige, der sich vertragskonform verhält, also einen Führerschein hat, nur nüchtern fährt, einen Schaden meldet und nicht abhaut, auch noch dadurch benachteiligt wäre, wenn ein anderer die gleiche Leistung (nämlich Versicherungsschutz) bekäme, ohne sich um seine vertragliche Pflichten zu kümmern.

Folglich wird demjenigen, der sich freiwilligdazu entschließt, einen Schaden zurückzukaufen, dieses Recht vertraglich eingeräumt und sein SFR entlastet.

Derjenige, der aber zurückzahlen muss, weil er aufgrund seines Verhaltens gar keinen Versicherungsschutz genießt, hat natürlich auch sonst keinen Anspruch auf irgend was. Auch nicht auf vertragliche Freistellungsbonbons.

Gruß

Hafi

moin Haifi,

von wem wohl das danke kommt ? ;)

Ich habe noch eine leicht überspitzte Idee, wie wäre es, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag von der Versicherung zurückbekomme, weil ich das ganze Jahr keinen Schaden hatte ? Wär doch fair, oder ? :D

am 21. Oktober 2010 um 6:51

Hallo hafi,

das könnte man erstmal so nachvollziehen. Klingt vom Gerechtigkeitssinn her auch ganz toll.

Trotzdem noch ein paar Anmerkungen:

1) Der Gesetzgeber befreit die Versicherung in §5 von ihrer Leistungspflicht. Das ist auch so in Ordnung und nicht zu beanstanden. Dies erzeugt auch das von dir beschriebene Gerechtigkeitsgefühl: Wer sich Vertragskonform verhält bekommt seinen Schaden bezahlt. Wer dies nicht tut, zahlt ihn selber.

2) Wie kann eine Versicherung, welche sich darauf beruft von ihrer Leistung befreit zu sein, für diese nicht erbrachte Leistung eine Beitragserhöhung verlangen?

3)

Zitat:

1.das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;

2.das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;

3.das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;

4.das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;

5.das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist.

Zu 1) Wurde vom TE beachtet

Zu 2) Der TE hat an keinem illegalen Rennen teilgenommen

Zu 3) Trifft hier auch nicht zu

Zu 4) Der TE besitzt eine gültige Fahrerlaubnis

Zu 5) Der TE war nüchtern und stand nicht unter Drogeneinfluss

Eine Gefahrerhöhung stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch nicht da.

4) §5 spricht von Leistungsbefreiung, nicht von Beitragserhöhung.

5) Seit wann ist es in Deutschland die Aufgabe der Versicherungen den Täter zu bestrafen? Dafür gibt es ein - mehr oder weniger gut - funktionierendes Rechtssystem.

@frankman:

Wenn du keinen Unfall baust, zahlst du ja im nächsten Jahr weniger. Das ist auch in Ordnung so.

Es geht mir nicht darum, dass die Versicherungen ihr Geld nicht bekommen sollen. Aber es kann nicht sein, dass Beiträge Aufgrund einer nicht erbrachten Leistung erhöht werden.

Mfg Zille

Dann nehmen wir statt §5 einfach §6:

Zitat:

§ 6

(1) Wegen einer nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers dem Versicherungsnehmer gegenüber vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 auf einen Betrag von höchstens 2.500 Euro beschränkt.

(2) Soweit eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

(3) Bei besonders schwerwiegender vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflichten ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf höchstens 5.000 Euro beschränkt.

Begeben uns zu Punkt E der AKBs:

Zitat:

E Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?

Finden dann das oder so ähnlich:

Zitat:

Aufklärungspflicht

Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann.

Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie haben unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses erforderlichen Weisungen zu befolgen.

Schauen uns dann Punkt I an:

Zitat:

Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden können

Lesen weiter:

Zitat:

Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung

freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten.

Und schon passt dann alles.

Nebenbei ist es ja nicht so, dass die Versicherung ihre Leistung nicht erbringt.

Die Versicherung erbringt ihre Leistung. Sie prüft und reguliert die Ansprüche des Geschädigten.

1+2) Sieh das Rückkaufsrecht in der KFz-Haftpflichtversicherung als Bonus gegenüber dem Kunden an. Er braucht nur die Entschädigung zurückzahlen. Die Versicherung trägt weiterhin die Kosten (Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltsgebühren) etc.

Weiter kann man davon ausgehen, dass die Aufwendungen der Versicherung 2.500 Euro überstiegen haben und nur durch die Limitierung des Regresses "nur" 2.500 Euro regressiert wurden.

3) siehe §6

4) Das Rabattsystem ist ein Bonus der gesetzlich nicht geregelt ist. Es gibt auch Verträge ohne Schadensfreiheitsrabatte. In dem Fall gibt es halt nur den Regress und die Sache ist erledigt. Solange man jedoch ein Bonussystem hat, muss man auch mit den negativen Konsequenzen im Schadenfall leben.

5) Es ist auch keine Strafe der Versicherung sondern eine vertraglich Regelung.

Ist wie bei allen Verträgen. Es wundert sich auch niemand, dass er ohne Wartung eines Fahrzeuges keinen Cent über die Garantie erhält. Und wieso nicht, weil die Garantiebedingungen nicht eingehalten wurden. Aber darüber jammert niemand.

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