Höhere Bußgelder ab 1. Mai 2014

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Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze


wen interessieren die bussgelder? eine erhoehung um 20,-€ duerfte wohl in keinem fall geeignet sein eine verhaltensaenderung zu bewirken.

Ja wie willst du denn z. B. die notorischen Handy-Telefonierer dazu bringen, die Finger vom Gerät zu lassen oder mal am Straßenrand anzuhalten🙄 Wie sieht denn dein Vorschlag aus? Gutes Zureden, Wegnehmen des Handys, Entfernen der SIM-Karte, einmal ums Karree laufen lassen, zum Suchtberater schicken oder dürfen es ein paar gehörige Maulschellen sein - sag mir was die beste Wirkung hätte😁

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Statt zu argumentieren bleibt dir als einziger Ausweg mal wieder nur die Polemik und persönliche Beleidigungen.

Lass gut sein, bei dir hat es unter allen Identitäten keinen Sinn.

Hallo

Hmm, Elchsucher, kommt mir irgendwie bekannt vor?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Na schön, dass du es einsiehst. Die logische Konsequenz wäre dann bei Überschreitung der zHg ein sofortiges Fahrverbot auszusprechen. Im Wiederholungsfall das Fahrzeug zwangsversteigern für z.B. Brot für die Welt.

Dann würde das Märchen vom Abzocken endlich aufhören, die Raser verschwinden von der Strasse und du must hier weniger Unsinn posten.

Hallo

Hmm, Elchsucher, kommt mir irgendwie bekannt vor?

Die schönsten Stilblüten:

"Ich denke nicht.
Ausser es fordert mal wieder einer unbedingt raus."

Denken kann ja so anstrengend sein.....

"Und genau dass meine ich."

Ja, genau

"Die Ursachen bekämpfen nicht die Reaktionen."

Aha: Ursachen werden zur Reaktionenbekämpfung eingesetzt.....
..... möglicherweise im Strassenverkehr ?

Das wiederum halte ich für ein Gerücht, an dem nur der Mittelteil stimmt. Bezogen auf den ersten uns letzten Teil des Satzes dürfte eher das Gegenteil eintreten:

"Dann würde das Märchen vom Abzocken endlich aufhören, die Raser verschwinden von der Strasse und du must hier weniger Unsinn posten."

Ich denke man sollte nur bei gröberen Verstößen zB 10kmh zu viel oder Alk am Steuer härter bestrafen.

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Das passt aber nicht zusammen, da muss Dir ein Fehler unterlaufen sein. Ein Limit um 10 km/h zu überschreiten ist so ziemlich der harmloseste Verstoß, den man sich vorstellen kann.

Wobei man sagen muss 10km/h zuviel sind ja dann am Tacho auch schon an die 70 bei erlaubten 50.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Wobei man sagen muss 10km/h zuviel sind ja dann am Tacho auch schon an die 70 bei erlaubten 50.

Nein, da die meisten Tachos ein 3-5 km/h voreilen, sind 10 drüber 55-57 km/h = fast grüner Bereich😉 Das war jetzt nicht politisch gemeint😁

Wobei die Messungen in der Regel doch recht genau sind aber dennoch eine Toleranz da auch noch abgezogen wird.

Bei mir waren z.B 160 am Tacho nach Abzu 141... also hat der Tacho gut 20 zuviel angezeigt.
Wobei Ok - war auch eine höhere Geschwindigkeit...da eilt der Tacho noch etwas mehr vor.

Zitat:

Original geschrieben von brazzident


Ich denke man sollte nur bei gröberen Verstößen zB 10kmh zu viel oder Alk am Steuer härter bestrafen.

Sorry aber,

zwischen diesen beiden Delikten liegen imho aber Welten

,

z.B. auf freier Landstrasse statt 100kmh mit 110 ist leicht verzeibar, quasie ne Bagatelle.

Mit nem zugedröhnten Schädel ans Steuer nähert sich einem Straftatbestand, da gehört der Lappen weg.

grüßchen aus Bayern Frank

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Was hält dich denn davon ab, die Plakette gut sichtbar und wie vorgeschrieben (35. BImSchV § 3 Kennzeichnung) an der WSS anzubringen?

nicht, dass ich die plakette nicht schon mal probehalber in den dafuer vorgesehenen bereich der windschutzscheibe gehalten haette. nur leider ist die plakette in keiner weise geeignet die optische attraktivitaet meines fahrzeuges zu erhoehen. von daher kann ich jetzt und auch in zukunft ausschliessen, jemals eine plakette an einem meiner fahrzeuge zu befestigen. die gefahr damit im fliessenden verkehr angehalten zu werden ist aehnlich gering wie fuer das telefonieren mit dem handy belangt zu werden - tendiert also gegen null. im ruhenden verkehr ist das fehlen der plakette irrelevant, da es in deutschland keine halterhaftung gibt.

Im ruhenden Verkehr gibt es in Deutschland die Halterhaftung und die Optik eines Fahrzeugs als Grund zu nennen die Plakette nicht zu kleben stößt bei mir nicht auf Verständnis. Mir gefallen z.B. Kennzeichen auch nicht am Auto und ich muss sie trotzdem dran machen.

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Was hält dich denn davon ab, die Plakette gut sichtbar und wie vorgeschrieben (35. BImSchV § 3 Kennzeichnung) an der WSS anzubringen?
nicht, dass ich die plakette nicht schon mal probehalber in den dafuer vorgesehenen bereich der windschutzscheibe gehalten haette. nur leider ist die plakette in keiner weise geeignet die optische attraktivitaet meines fahrzeuges zu erhoehen. von daher kann ich jetzt und auch in zukunft ausschliessen, jemals eine plakette an einem meiner fahrzeuge zu befestigen. die gefahr damit im fliessenden verkehr angehalten zu werden ist aehnlich gering wie fuer das telefonieren mit dem handy belangt zu werden - tendiert also gegen null. im ruhenden verkehr ist das fehlen der plakette irrelevant, da es in deutschland keine halterhaftung gibt.

Was fährst du denn für ein

göttliches Auto

, welches durch die Umweltplakette hässlich werden könnte? Optische Attraktivität erhöhen🙄 - was eher deine kleingehäckselten Beiträge nötig hätten 😉

Da muss ich doch an den Innenminister schreiben, den Überwachungsdruck auf Deutschlands Straßen gewaltig zu erhöhen😁

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Im ruhenden Verkehr gibt es in Deutschland die Halterhaftung und die Optik eines Fahrzeugs als Grund zu nennen die Plakette nicht zu kleben stößt bei mir nicht auf Verständnis.

bei mir trifft es eher auf unverstaendnis, wenn jemand meint sich zu einem sachverhalt aeussern zu muessen, von dem er ueberhaupt keine ahnung hat ... 🙄

es gibt eine kostentragungspflicht fuer den halter, die aber mit einer halterhaftung nicht das geringste zu tun hat. und diese kostentragungspflicht gilt ausschliesslich fuer park- und halteverstoesse und sonst gar nichts.

Die gleichen Verkehrsregeln und die gleichen Bußgelder in ganzen EU, Das muss das Ziel sein!

/ Henrik

Die Frage ist nur, woran orientiert sich das? Und was ist mit direkten Fahrverboten, wie in Italien und Frankreich?

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