Höhe der Erstattung nach Diebstahl: Wiederbeschaffungswert
Hallo Leute,
leider wurde mir vor rund einer Woche mein Mazda 6, Kombi, Baujahr 11/2012, aktuelles Modell mit Automatik, gestohlen. Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro. Also vor nicht mal 3 Monaten :-(
Ich habe den Wagen bei der Versicherung directline versichert im Tarif "Premium". In den Versicherungsbedingungen steht zur Erstattung u.a. folgendes:
"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."
"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."
Ich habe online mal über schwacke.de dies kostenpflichtig für meinen ehemaligen Wagen errechnen lassen. Dabei kam heraus: Händler Einkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 18.150 Euro; Händler Verkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 21.250 Euro.
Meine Frage ist jetzt: mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Der (externe) Versicherungsbeauftragtrer, der Freitag die Unterlagen und Schlüssel mitgenommen hatte und die Schadensmeldung aufnahm, meinte, er gehe davon aus, dass die Erstattung ziemlich nah an meiner Kaufsumme sein müsste. Ich bin da aber sehr skeptisch. directline definiert Wiederbeschaffungswert ja über die Schwacke-Ermittlung. Oder habe ich einen dicken Denkfehler?
Was denkt ihr: wie hoch wird wohl die Erstattung über den Daumen gepeilt ausfallen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.
Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.
Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.
Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.
Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.
Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.
Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.
78 Antworten
So, ich möchte meinen Thread mal wieder aus der Versenkung holen :-)
Ich habe bisher noch keinen Nachfolger für meinen geklauten Mazda gekauft, weil ich seit Oktober wieder einen Dienstwagen fahre. Die Mehrwertsteuer für den Mazda ist damit noch offen und ich möchte das Geld natürlich ungern "verfallen" lassen.
Im November läuft unser Leasingvertrag für unseren Zweitwagen, ein Skoda Fabia aus. Ersatz soll also ins Haus.
Dazu jetzt ein paar Verständnis fragen: die Mehrwertsteuer bekomme ich nur ersetzt, wenn ich eine Rechnung mit entsprechender Steuer vorweisen kann, richtig? Falls ich also einen Gebrauchten kaufe, muss es einer vom Händler sein, wo die Steuer ausgewiesen werden kann.
Aber wie sähe es aus, wenn ich wieder einen Wagen lease? Dann bekomme ich ja keine Rechnung über den Gesamtwert sondern nur für die Sonderzahlung, die ja je nach Wagen eher gering ist, oder? Und wenn ich einen Wagen finanziere? Bekommt man da eine Rechnung über den Kaufpreis und eine Kreditvereinbarung anbei?
Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich genug formuliert :-)
Zitat:
@Montanis schrieb am 26. Januar 2015 um 13:54:17 Uhr:
...
Bekommt man da eine Rechnung über den Kaufpreis und eine Kreditvereinbarung anbei?
...
Das sind zwei Verträge - Rechnung und Finanzierung
Und in der Rechnung steht der komplette Preis? Die ich dann bei der Versicherung einreichen könnte zwecks Steuererstattung?
Das ist eine Rechnung wie jede andere auch, also mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sofern du offiziell von einem Händler kaufst.
Ob das mit Leasing auch so funktioniert kann ich dir nicht sagen.
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Zu meiner aktiven Zeit wurden bei Leasingverträgen nur die MWST. berücksichtigt, die durch die Raten in den ersten 2 Jahren angefallen sind.
Zitat:
@Montanis schrieb am 26. Januar 2015 um 13:54:17 Uhr:
…
Aber wie sähe es aus, wenn ich wieder einen Wagen lease? Dann bekomme ich ja keine Rechnung über den Gesamtwert sondern nur für die Sonderzahlung, die ja je nach Wagen eher gering ist, oder? Und wenn ich einen Wagen finanziere? Bekommt man da eine Rechnung über den Kaufpreis und eine Kreditvereinbarung anbei?Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich genug formuliert :-)
Bei einem Leasingvertrag kaufst du kein Auto. Ein Kauf wird - wenn überhaupt - erst beim Ablauf des Leasingvertrages realisiert und da dürfte dein Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung möglicherweise verjährt sein.
Zitat:
@xAKBx schrieb am 26. Januar 2015 um 17:32:42 Uhr:
Bei einem Leasingvertrag kaufst du kein Auto. Ein Kauf wird - wenn überhaupt - erst beim Ablauf des Leasingvertrages realisiert und da dürfte dein Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung möglicherweise verjährt sein.
Hatte neulich den Fall, dass ein verunfallter Totalschaden durch ein Leasingfahrzeug ersetzt wurde und die MwSt wurde komplett ersetzt. Versicherer war die AXA. Allerdings gings hier um, wenn ich mich richtig erinnere, knapp 1.000 EUR MwSt und das Leasingfahrzeug kostete rd. 60.000 EUR. Ich weiss also nicht, welche Arbeitsanweisungen die Sachbearbeiter haben bzw. ob hier entsprechende Regularien bestehen, wie sie germania47 genannt hat...
Genau so waren unsere Regularien.
Weiß denn jemand wie das mit der "Sixt-Vario-Finanzierung" aussieht? Ist ja eine Art Ballonfinanzierung. Ohne Anzahlung, relativ niedrige Raten und am Ende dann die Entscheidung, ob man den Wagen mit der letzten "großen" Rate endgültig übernimmt. Ist ja etwas verkapptes Leasing. Gilt vermutlich das selbe, oder?
Bei einer Finanzierung bekommst Du eine Rechnung über den Preis des Fahrzeugs, parallel hierzu einen Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank. Als Gewerbetreibender nimmst Du diese Rechnung nun in den entsprechenden Umsatzsteuermonat und bekommst die gesamte Vorsteuer zurück, selbst wenn diese zu 100% von der Bank gezahlt wurde. Vielleicht hilft Dir das.
Zitat:
Die Sixt Vario-Finanzierung ist eine moderne Form der Auto-Finanzierung und
kombiniert die Vorteile der klassischen Finanzierung mit den Vorteilen des Leasings.
Bei der Sixt Vario-Finanzierung finanzieren Sie nicht den gesamten Wert des frei konfigurierbaren Neufahrzeugs, sondern nur den Wertverlust. Dadurch sind die monatlichen Raten deutlich günstiger als bei der herkömmlichen Finanzierung und auch günstiger als bei der 3-Wege-Finanzierung. Zusätzlich kommen Sie in den Genuss der einmaligen Sixt-Einkaufskonditionen, wodurch sich Ihre Monatsraten noch einmal deutlich reduzieren.
Und am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht:
Sie geben das Fahrzeug einfach zurück
Sie lösen das Fahrzeug über eine vorab definierte Schlussrate ab
Sie finanzieren die Schlussrate über eine Anschlussfinanzierung (z.B. über eine unserer Partnerbanken)
Im Gegensatz zum Kauf oder zur klassischen Finanzierung bleibt die Sixt Leasing AG als Leasinggeber während der Finanzierungs-Laufzeit Eigentümer des Fahrzeugs und trägt somit auch das Restwertrisiko. Denn unabhängig von der Wertentwicklung können Sie frei entscheiden, ob Sie das Auto zurückgeben oder weiterfahren.
Und auch das wird sicherlich nicht die Voraussetzungen erfüllen - auch hier findet kein Kauf statt; dieser erfolgt - wenn überhaupt - erst am Ende der "Finanzierung".
Wenn ich die "Anzahlung" bei der "Sixt Vario-Finanzierung" z.B. auf 40% hochschiebe: würde das dann eine Grundlage für die Erstattung sein?
Du bist der Käufer zu 100%, egal woher die Kohle kommt - oder wieso gibt's beim Vorsteuerabzug alles zurück.
Ich bin überhaupt nicht selbständig oder gewerblich. Hast Du überhaupt gelesen, was ich gefragt habe?