Höhe der Erstattung nach Diebstahl: Wiederbeschaffungswert
Hallo Leute,
leider wurde mir vor rund einer Woche mein Mazda 6, Kombi, Baujahr 11/2012, aktuelles Modell mit Automatik, gestohlen. Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro. Also vor nicht mal 3 Monaten :-(
Ich habe den Wagen bei der Versicherung directline versichert im Tarif "Premium". In den Versicherungsbedingungen steht zur Erstattung u.a. folgendes:
"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."
"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."
Ich habe online mal über schwacke.de dies kostenpflichtig für meinen ehemaligen Wagen errechnen lassen. Dabei kam heraus: Händler Einkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 18.150 Euro; Händler Verkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 21.250 Euro.
Meine Frage ist jetzt: mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Der (externe) Versicherungsbeauftragtrer, der Freitag die Unterlagen und Schlüssel mitgenommen hatte und die Schadensmeldung aufnahm, meinte, er gehe davon aus, dass die Erstattung ziemlich nah an meiner Kaufsumme sein müsste. Ich bin da aber sehr skeptisch. directline definiert Wiederbeschaffungswert ja über die Schwacke-Ermittlung. Oder habe ich einen dicken Denkfehler?
Was denkt ihr: wie hoch wird wohl die Erstattung über den Daumen gepeilt ausfallen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.
Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.
Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.
Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.
Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.
Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.
Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Ist doch vollkommen eindeutig formuliert.Man stelle sich vor ich kaufe einen Golf 3 von meinem Bekannten für 100.000 Euro.
Weil er blau ist und mir die Farbe blau so gut gefällt.
Komischerweise fahre ich dann mit diesem Fahrzeug 3 Monate später so gegen dem Baum, dass er wirtschaftlichen Totalschaden hat.
Einfach mal darüber nachdenken.
Du weißt das, nicht aber der normale Kunde und besonders nicht die "Billigheimerleute", weil die sich i.d.R. nicht mit den Versicherungsbedingungen befassen.
LillyLyn hat es vollkommen korrekt wiedergegeben.
Bei der Klausel geht es schlicht und ergreifend darum, irgendwelche Fantasiepreise auszuschließen. Wenn der Wagen zum marktüblichen Preis gekauft wurde, gibt es auch kein Problem mit der Klausel.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Du weißt das, nicht aber der normale Kunde und besonders nicht die "Billigheimerleute", weil die sich i.d.R. nicht mit den Versicherungsbedingungen befassen.
Trotzdem haben die ihre Gültigkeit.
Es gibt viele Schadensfälle in der Praxis, bei denen die Leute erst im Schadensfall merken, dass diese ausgeschlossen oder begrenzt sind.
Genau dafür gibt es ja die AKBs, damit die Dinge ausführlich geregelt werden.
Ich habe keinen Phantasiepreis bezahlt. 23.000 Euro ist für den PKW mit der Ausstattung und dem KM-Stand ein völlig normaler Preis auf dem Markt. Es ist sogar schwer einen Wagen zu finden in Deutschland, der weniger kostet. Und trotzdem ist der Gutachterpreis deutlich drunter geblieben. Mündliche Aussage der Versicherung: es würde halt die Gewinnmarge des Händlers rausgerechnet werden. Das ist für mich aber kein Argument, da ich diese Marge bei der Wiederbeschaffung zu zahlen habe. Punkt.
Aber mir geht es eh viel mehr um die Aussage "Kaufpreisentschädigung". In meinen Augen darf man mit diesem Wort nicht werben, wenn man die Entschädigung in diesem Maße einschränkt und mindert.
Im übrigen bin ich kein "Billigheimerkunde". Dieser Wagen war mein Zweitwagen. Der Erstwagen ist bei der HUK versichert. Die directline-Versicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die den Zweitwagen mit den ähnlichen Einstufungen wie den Erstwagen berechnet. Alleine das war mein Grund für die Versicherung.
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Zitat:
Genau dafür gibt es ja die AKBs, damit die Dinge ausführlich geregelt werden.
Aber dann darf ich vorher nicht falsche Begriffe benutzen. Kaufpreisentschädigung ist Kaufpreisentschädigung und nicht Wiederbeschaffungswertentschädigung.
Als Beispiel für diese sinngemäßen Kaufpreisbeschreibungen führe ich mal die 7 Jahre KIA Garantie an, die auch nur den Marketinggedanken dient.
Zumindest ist diese Garantie nicht das Wert, was künftige KIA Kunden darunter verstehen, glaubt man den Threads im KIA Forum zu dieser Garantie.
Richtig ist, dass Verschleißteile ausgenommen sind. Aber was sind denn Verschleißteile ?
Motor, Getriebe, KI auch ?
Dann brauche ich auch keine 7 Jahre Garantie.
Ihr dürft gerne den Rechtsweg beschreiten...
Soweit mir bekannt ist, wird eine Regulierung bis zu 3 Jahren nach Schadendatum getätigt.
Und ich gehe mal davon aus, eine Rechnung reicht. Wann ich das Ersatzfahrzeug wieder verkaufe, ist für die Regulierung unerheblich?
Ich denke der Kaufvertrag sollte es schon sein, der Dich als Besitzer ausweisen wird.
Eine Rechnung kann auch ohne Namen sein.
Dienstag war der Netto-Betrag von rund 17.300 auf meinem Konto. Heute kam der "Wisch" dazu. Als Wisch muss man es echt bezeichnen.
Ist nur eine tabellarische Aufstellung Wiederbeschaffungswert - Mehrwertsteuer - Selbstbehalt und Zahlbetrag. Dann noch die Erklärung wieso sie die Mehrwertsteuer einbehalten haben und dass ich eine Anschaffungsrechnung mit Mehrwertsteuer einreichen könne, um die abgezogenen 3.300 Euro zu bekommen. Keinerlei Hinweis auf irgendwelche Fristen, die ich einhalten müsse.
Lt. AKB wurde der Wiederbeschaffungswert von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt. Müsste ich nicht ein Anrecht darauf haben, dass man mir das aushändigt?
Ich habe directline jetzt erstmal angeschrieben, damit die mir mitteilen, welche Frist für die Wiederbeschaffung gilt.
3 Jahre.