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Höhe der Erstattung nach Diebstahl: Wiederbeschaffungswert

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:22

Hallo Leute,

leider wurde mir vor rund einer Woche mein Mazda 6, Kombi, Baujahr 11/2012, aktuelles Modell mit Automatik, gestohlen. Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro. Also vor nicht mal 3 Monaten :-(

Ich habe den Wagen bei der Versicherung directline versichert im Tarif "Premium". In den Versicherungsbedingungen steht zur Erstattung u.a. folgendes:

"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."

"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."

Ich habe online mal über schwacke.de dies kostenpflichtig für meinen ehemaligen Wagen errechnen lassen. Dabei kam heraus: Händler Einkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 18.150 Euro; Händler Verkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 21.250 Euro.

Meine Frage ist jetzt: mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Der (externe) Versicherungsbeauftragtrer, der Freitag die Unterlagen und Schlüssel mitgenommen hatte und die Schadensmeldung aufnahm, meinte, er gehe davon aus, dass die Erstattung ziemlich nah an meiner Kaufsumme sein müsste. Ich bin da aber sehr skeptisch. directline definiert Wiederbeschaffungswert ja über die Schwacke-Ermittlung. Oder habe ich einen dicken Denkfehler?

Was denkt ihr: wie hoch wird wohl die Erstattung über den Daumen gepeilt ausfallen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.

Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.

Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.

Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.

Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.

Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.

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Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:36

Ich ergänze das Ganze noch um eine weitere Frage: die Versicherung hat mir bereits den Versicherungsbetrag erstattet, der quasi zu viel bezahlt wurde. Da der Wagen aber ja nicht mehr da ist, brauche ich die Versicherung natürlich nicht. Ob und wann ich mir einen neuen Wagen kaufe, ist noch völlig offen. Die Versicherung hat mich über die "Außerbetriebsetzung" informiert.

Kündige ich nun die Versicherung? Wenn ja, zu wann? Zum Ende der 4-Wochen-Frist, seit dem der Wagen weg ist? Oder jetzt schon? Oder gar nicht? Bin da echt unsicher.

am 27. Juli 2014 um 11:43

Hallo Montanis,

nachdem dir dein Versicherer jetzt deinen Beitrag erstattet hat brauchst du überhaupt nichts mehr zu tun, dein Versicherungsverhältnis ist damit an dieser Stelle beendet. Das ist natürllich unanhängig von deinem Diebstahlschaden, der wird gesondert betrachtet.

WICHTIG ist nur aber das denke ich hast du sicher getan:

- Abmeldung des Fahrzeuges bezüglich Diebstahl, beim deinem Straßenverkehrsamt

Durch diese Abmeldung erhält dein Versicherer eine Information, dass dein Fahrzeug nun abgemeldet ist. Ab diesem Zeitpunkt zahlst du keine Versicherungsprämie mehr und bist aus dem Vetrag entlassen.

VG zurück

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 11:49

Vielen Dank für die Antwort. Ja, den Wagen habe ich abgemeldet und der Versicherungsvertreter hat auch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein an sich genommen.

Hi,

was steht denn in den Bedingungen zur Erstattung im Teilkaskofall, wozu Diebstahl ja gehört?

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 13:55

In der Teilkasko wird der Wiederbeschaffungswert erstattet. Ich habe aber die Vollkasko "Premium" abgeschlossen und daher ist wohl der oben zitierte Bereich wichtiger und maßgeblich.

am 27. Juli 2014 um 14:31

Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.

Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.

Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.

Für Diebstahl ist normalerweise die TK zuständig. Evtl. werden dir die gefahrenen KM abgezogen.

"Blöd" wirds für dich wenn der Wagen während der Wartefrist bzw, kurz danach aufgefunden wird....

Der Versicherungsschutz endet mit der Ausserverkehrssetzung deines Fahrzeuges. Evtl. hat die Versicherung bei einer Neuanmeldung das Recht diesen Vertrag zu erhalten, aber ist unwahrscheinlich, zumal die Abmeldung ja einer Kündigung nach Schadenregulierung gleichkommt, und das steht in jedem Vertrag.

 

EDIT: Im Premiumtarif bekommst du den vollen Kaufpreis zurück innert 12 Monaten.

Entsprechend hast du deine Unterlagen wohl falsch gelesen oder verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.

Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.

Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.

Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.

Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.

Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.

am 27. Juli 2014 um 14:47

Er hat alles richtig verstanden.

Die Versicherung zahlt innerhalb von 12 Monaten seinen Kaufpreis.

Dieser ist allerdings nach oben dahingehend begrenzt, dass nicht mehr als der markübliche Preis zum Zeitpunkt des Kaufes erstattet wird.

Könnte ja sein, dass er ihn völlig überteuert gekauft hat. Das würde die Directline dann nicht bezahlen, sondern nur den Schwacke Wert zum Zeitpunkt des kaufes.

@ Hafi.

Nur nach oben wird begrenzt.

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 14:52

Gut, also bin ich doch nicht doof :-)

Im Ergebnis heißt das also, die Erstattung wird sich irgendwo zwischen dem Schwackepreis von 18.150 Euro und dem Kaufpreis von 22.990 Euro einpendeln. Wieviel es ungefähr wird, ist schwer zu sagen?

Vergleiche Wagen werden z.Z. bei mobile.de zu meinem damaligen Kaufpreis gehandelt.

EDIT: Ich lag falsch. Die DirectLine scheint wirklich nur den Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn der deutlich unter dem Marktwert liegen sollte.

Da bin ich ja froh, dass ich den KaufWERT versichert habe...

am 27. Juli 2014 um 15:07

Zitat:

"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."

"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."

In seinen Bedingungen steht eindeutig das Wort "Kaufpreis" und dass dieser durch Rechnung nachzuweisen ist.

Dieser Kaufpreis ist nach oben begrenzt.

Was ein Sachverständigenverfahren hier bringen sollte, ist mir schleierhaft?

Denn ungereimtheiten über die Höhe vom Wiederbeschaffungswert gibt es ja nicht, wenn ich ein Schnäppchen gemacht habe.

am 27. Juli 2014 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Montanis

Gut, also bin ich doch nicht doof :-)

Im Ergebnis heißt das also, die Erstattung wird sich irgendwo zwischen dem Schwackepreis von 18.150 Euro und dem Kaufpreis von 22.990 Euro einpendeln. Wieviel es ungefähr wird, ist schwer zu sagen?

Vergleiche Wagen werden z.Z. bei mobile.de zu meinem damaligen Kaufpreis gehandelt.

Mach mal Butter auf die Fische.

Wieviel hast du Brutto genau bezahlt?

Privatkauf oder Händlerkauf?

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

 

Mach mal Butter auf die Fische.

Wieviel hast du Brutto genau bezahlt?

Steht doch gleich im Eröffnungsthread:

Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Zitat:

"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."

Was ein Sachverständigenverfahren hier bringen sollte, ist mir schleierhaft?

Denn ungereimtheiten über die Höhe vom Wiederbeschaffungswert gibt es ja nicht, wenn ich ein Schnäppchen gemacht habe.

Ja, ich habe meinen Beitrag gelöscht, weil es dort tatsächlich so steht.

Dass Du da aber keine "Ungereimtheiten" siehst, wundert mich...

Der Stress ist doch vorprogrammiert...

Ich kaufe ein Fahrzeug mit besonderen Nachlässen, die ich -aus welchem Grund auch immer- einmalig bekommen habe und die DirectLine ersetzt mir 12 Monate später genau diesen Betrag, auch wenn ich keine Chance habe, dafür ein vergleichbares Auto zu bekommen?

Damit profitiert nur mein Versicherer von meinem Verhandlungsgeschick. Danke, da habe ich lieber den objektiven Fahrzeugwert versichert.

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