Höhe der Erstattung nach Diebstahl: Wiederbeschaffungswert
Hallo Leute,
leider wurde mir vor rund einer Woche mein Mazda 6, Kombi, Baujahr 11/2012, aktuelles Modell mit Automatik, gestohlen. Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro. Also vor nicht mal 3 Monaten :-(
Ich habe den Wagen bei der Versicherung directline versichert im Tarif "Premium". In den Versicherungsbedingungen steht zur Erstattung u.a. folgendes:
"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."
"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."
Ich habe online mal über schwacke.de dies kostenpflichtig für meinen ehemaligen Wagen errechnen lassen. Dabei kam heraus: Händler Einkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 18.150 Euro; Händler Verkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 21.250 Euro.
Meine Frage ist jetzt: mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Der (externe) Versicherungsbeauftragtrer, der Freitag die Unterlagen und Schlüssel mitgenommen hatte und die Schadensmeldung aufnahm, meinte, er gehe davon aus, dass die Erstattung ziemlich nah an meiner Kaufsumme sein müsste. Ich bin da aber sehr skeptisch. directline definiert Wiederbeschaffungswert ja über die Schwacke-Ermittlung. Oder habe ich einen dicken Denkfehler?
Was denkt ihr: wie hoch wird wohl die Erstattung über den Daumen gepeilt ausfallen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.
Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.
Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.
Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.
Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.
Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.
Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.
78 Antworten
Du wolltest die MwSt. erstattet haben, i. H. der tatsächlichen angefallenen MwSt. Deines gestohlenen Fahrzeugs, richtig? Ich wollte auch nur den Vergleich ziehen - aber ich kann es auch lassen, kein Ding.
Du brauchst egal was du machst, einen Kaufvertrag (Rechnung) für das Fahrzeug wo die MwSt. ausgewiesen ist und das natürlich auf deinen Namen. Ob das Fahrzeug dann finanziert, geleast oder sonst etwas ist, ist doch egal. Wichtig ist nur der Kaufvertrag bzw. die Rechnung 😉
Was habe ich vor einiger Zeit geschrieben?
Sixt-Vario ist ein Leasingvertrag!