Höhe der Erstattung nach Diebstahl: Wiederbeschaffungswert

Hallo Leute,

leider wurde mir vor rund einer Woche mein Mazda 6, Kombi, Baujahr 11/2012, aktuelles Modell mit Automatik, gestohlen. Gekauft habe ich den Wagen Ende April 2014 für 22.990 Euro. Also vor nicht mal 3 Monaten :-(

Ich habe den Wagen bei der Versicherung directline versichert im Tarif "Premium". In den Versicherungsbedingungen steht zur Erstattung u.a. folgendes:

"In der Vollkasko zahlen wir den Kaufpreis, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie [...] der Verlust des PKW eintritt. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen."

"Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen. Die Höchstentschädigung ist begrenzt auf den durch einen Kfz-Sachverständigen nach Schwacke.net rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung auf Sie."

Ich habe online mal über schwacke.de dies kostenpflichtig für meinen ehemaligen Wagen errechnen lassen. Dabei kam heraus: Händler Einkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 18.150 Euro; Händler Verkauf inkl. MwSt. und Sonderausstattung 21.250 Euro.

Meine Frage ist jetzt: mit welcher Erstattung kann ich rechnen? Der (externe) Versicherungsbeauftragtrer, der Freitag die Unterlagen und Schlüssel mitgenommen hatte und die Schadensmeldung aufnahm, meinte, er gehe davon aus, dass die Erstattung ziemlich nah an meiner Kaufsumme sein müsste. Ich bin da aber sehr skeptisch. directline definiert Wiederbeschaffungswert ja über die Schwacke-Ermittlung. Oder habe ich einen dicken Denkfehler?

Was denkt ihr: wie hoch wird wohl die Erstattung über den Daumen gepeilt ausfallen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Was du zitierst ist der "Verlust" des Wagens (Totalschaden) nach einem Ereignis.
Wie will die Versicherung bei einem GESTOHLENEN Fahrzeug einen RESTWERT ermitteln, der RESTWERT wäre ja logischerweise der Kaufpreis da das Fahrzeug ja noch existiert, allerdings nicht in deinem Eigentum und Besitz. Du würdest somit nichts bekommen... <-also nicht möglich, lies den Vertrag mal genau.
Oder die Versicherung war "schlau" und hat das extra so verfasst um nichts zahlen zu müssen.

Sorry, das ist ziemlicher Quatsch.

Natürlich bekommst Du den Wiederbeschaffungswert des abhandengekommenen Fahrzeugs. Um den Restwert geht es hierbei nicht. Und irgendwelche "schlauen Formulierungen" kannst Du getrost vergessen.

Die Totalentwendung wird als Teilkaskoschaden reguliert, das weiß Deine Versicherung und wird es auch genau so machen. Lass Dich hier nicht verunsichern.

Den Wiederbeschaffungswert ermittelt der SV nach der Marktlage. Die Rechnung alleine genügt nicht, weil sie entweder viel zu hoch (Du hast schlecht eingekauft) oder viel zu niedrig (Oma hat Dir das Auto geschenkt) sein könnte. Daher entscheidet der Marktwert eines vergleichbaren Wagens.

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Du bekommst das was DU bezahlt hast, also 22.990EUR. Wohl nachzuweisen mit der Kaufrechnung.

Zudem hättest du noch Anspruch auf einen Leihwagen gem. der VK-Bedingungen 🙂

Also noch mal zum Mitschreiben: ich habe 22.990 Euro beim Händler bezahlt. Der ursprüngliche Verkaufspreis lt. Annonce waren 24.690 Euro. Ich habe diesen Preis bei der Preisverhandlung drücken können auf die besagten 22.990 Euro. Der Preis kam mir fair und marktgerecht vor bei meinen damaligen Ermittlungen.

Erstattet wird also der Kaufpreis. In der Höhe ist der aber begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert lt. Bedingungen. Und dieser Wert wird u.a. mit Hilfe von Schwacke durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt. So steht es in meinen Bedingungen. Sollte der Kfz-Sachverständige also bei seinen Ermittlungen auf einen Wert von 21.000 Euro kommen, gibt es nur 21.000 Euro. Egal was mich die Wiederbeschaffung kosten würde.

Oder?

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Zudem hättest du noch Anspruch auf einen Leihwagen gem. der VK-Bedingungen 🙂

Ist übrigens begrenzt auf 10 Tage maximal.

Im Grunde müsste der Geschädigte doch im Fall der Entwendung die Wahl haben:

Entweder Abwicklung als TK-Schaden, Grundlage der WBW zum Zeitpunkt der Entwendung, Abzug der TK-SB und keine Hochstufung.

Oder Abwicklung als VK-Schaden, Grundlage der nachgewiesene Kaufpreis, maximal aber der WBW zum Zeitpunkt der Zulassung (!), Abzug der VK-SB und Hochstufung der VK.

Ob sich die VK-Variante nach so kurzer Nutzungsdauer wirklich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Dem Prämien-Mehraufwand durch die Höherstufung, den Unterschied zwischen TK-SB und VK-SB und natürlich dem Unterschied zwischen WBW zum Zeitpunkt der Zulassung und WBW zum Zeitpunkt der Entwendung.

@TE: deine Recherche zum WBW bezieht sich vermutlich auf das heutige Datum, relevant sind aber die Daten für April...

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Es gibt keine "VK Variante" einer Totalentwendung. Daher gibt es auch keine Wahlmöglichkeit.

In der TK sind verschiedene Risiken versichert, wie z.B. die Entwendung des Fahrzeugs; die VK tritt darüber hinaus noch für Schäden durch Unfall und mutwillige Beschädigung ein.

Bei drektline in den Premium Bedingungen steht dass der volle Kaufpreis erstattet wird binnen 12Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001


Bei drektline in den Premium Bedingungen steht dass der volle Kaufpreis erstattet wird binnen 12Monaten.

Ja, und wie "directline" Kaufpreis definiert, habe ich in meinem ersten Beitrag zitiert.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Es gibt keine "VK Variante" einer Totalentwendung. Daher gibt es auch keine Wahlmöglichkeit.

der TE hat also seine Versicherungsbedingungen fehlerhaft zitiert?

Dann ist mein Beitrag zum Thema hinfällig.

Zitat:

Original geschrieben von Montanis


Also noch mal zum Mitschreiben: ich habe 22.990 Euro beim Händler bezahlt. Der ursprüngliche Verkaufspreis lt. Annonce waren 24.690 Euro. Ich habe diesen Preis bei der Preisverhandlung drücken können auf die besagten 22.990 Euro. Der Preis kam mir fair und marktgerecht vor bei meinen damaligen Ermittlungen.

Erstattet wird also der Kaufpreis. In der Höhe ist der aber begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert lt. Bedingungen. Und dieser Wert wird u.a. mit Hilfe von Schwacke durch einen Kfz-Sachverständigen ermittelt. So steht es in meinen Bedingungen. Sollte der Kfz-Sachverständige also bei seinen Ermittlungen auf einen Wert von 21.000 Euro kommen, gibt es nur 21.000 Euro. Egal was mich die Wiederbeschaffung kosten würde.

Oder?

Hi,

ja so lese ich dein Zitat. Wobei sich der Wiederbeschaffungswert auf den Kaufzeitpunkt bezieht.

Also wenn du deutlich mehr bezahlt hast als den Marktüblichen Wert dann wirst du entsprechende Einbußen hinnehmen müssen.´

Eigentlich sollte es aber kein Problem sein wieder ein entsprechendes Fahrzeug zu finden,völlig aus der Luft gegriffen sind die Schwacke Listen ja nicht. Wobei es Regional natürlich schon etwas teurer sein kann als im Schnitt.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Es gibt keine "VK Variante" einer Totalentwendung. Daher gibt es auch keine Wahlmöglichkeit.
der TE hat also seine Versicherungsbedingungen fehlerhaft zitiert?

Nein, hat er nicht. Es gibt in den VK-Bedingungen einen Passus über die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW. Den habe ich zitiert.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Es gibt keine "VK Variante" einer Totalentwendung. Daher gibt es auch keine Wahlmöglichkeit.

In der TK sind verschiedene Risiken versichert, wie z.B. die Entwendung des Fahrzeugs; die VK tritt darüber hinaus noch für Schäden durch Unfall und mutwillige Beschädigung ein.

Es gibt durchaus Ergänzungen zu den TK Bedingungen, die nur dann gelten, wenn VK versichert ist.

Beim Marderbiss sind oft die Folgeschäden nur dann versichert, wenn VK abgeschlossen ist.
Das Ganze wird aber dann trotzdem als TK Schaden reguliert und auch nur die TK SB wird fällig.

Ist also gut möglich, dass es hier genau so ist.

Wer sich in die Bedingungen einlesen möchte, findet sie hier:

http://www.directline.de/akb/

Allerdings sind die Bedingungen vom Juni 2014. Meine stammen aus Oktober 2012 und sind etwas anders aufgebaut. Formulierungen sind aber die gleichen.

Ich habe heute mit der Versicherung telefoniert. Montag wird der Schaden reguliert. Lt. telefonischer Information hat der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert auf 20.750 Euro festgelegt, also rund 2.000 Euro weniger wie ich bezahlt habe. Bei Schwacke hatte ich einen Händlereinkaufspreis von 18.150 Euro und einen Händler-Verkaufspreis von 21.250 Euro ermittelt.

Was meinen die Experten? Sollte ich dies so akzeptieren? Die Versicherungsbedingungen hatte ich ja schon dazu gepostet. Macht es Sinn mit Hilfe meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung noch zu versuchen, etwas zu erreichen? Ich selber bin ja schon zufrieden, dass es deutlich mehr als 20.000 Euro geworden sind.

Aber für 20.750 Euro würde ich heute den Wagen in der Ausstattung nicht wieder bekommen. Das ist die theoretische Ebene. Praktisch sieht es so aus, dass ich ab Oktober wieder eine C-Klasse von Mercedes als Dienstwagen bekomme :-)

Die MWST wird nicht ausgezahlt, erst dann, wenn ein Kaufvertrag des Ersatz KFZ eingereicht wird (bzw die MWST angefallen ist). Auch die SB wird abgezogen, aber die Abrechnung bekommst Du ja geschickt.

Hä? Wieso sollte ich die Mehrwertsteuer nicht bekommen? Ich kaufe kein Ersatzfahrzeug und die Steuer habe ich doch längst beim ersten Kauf bezahlt. Und die Rechnung darüber wurde auch eingereicht.

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