Hallo Montanis,
nachdem dir dein Versicherer jetzt deinen Beitrag erstattet hat brauchst du überhaupt nichts mehr zu tun, dein Versicherungsverhältnis ist damit an dieser Stelle beendet. Das ist natürllich unanhängig von deinem Diebstahlschaden, der wird gesondert betrachtet.
WICHTIG ist nur aber das denke ich hast du sicher getan:
- Abmeldung des Fahrzeuges bezüglich Diebstahl, beim deinem Straßenverkehrsamt
Durch diese Abmeldung erhält dein Versicherer eine Information, dass dein Fahrzeug nun abgemeldet ist. Ab diesem Zeitpunkt zahlst du keine Versicherungsprämie mehr und bist aus dem Vetrag entlassen.
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