Höchstgeschwindigkeit mit Folgen
Hallo an Euch alle,
habe auf einer freien, dreispurigen Strecke mit meinem A3 2.0 l TDI die Höchstgeschwindigkeit getestet und konnte feststellen, dass erst einen Strich vor 240 auf dem Tacho Schluss war.
Wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit war, weiß ich nicht, jedenfalls viel mehr als die Herstellerangabe.
Ich habe danach den Fuß vom Gas genommen und den Wagen ausrollen lassen. Es hat relativ lange gedauert, bis 120 und 100 km/h wieder erreicht waren.
Ich fahre ansonsten auf freier Strecke zwischen 160 und 180 km/h und musste bereits einmal eine Vollbremsung machen, d. h. ich habe das Bremspedal mit voller Kraft durchgetreten.
Bei "239" auf dem Tacho würde mich auch keine Vollbremsung mehr vor einem Unfall schützen, wenn einer vor mir rausfahren bzw. in meinen Fahrstreifen wechseln würde.
Dieser Test hat mich doch sehr nachdenklich gemacht und ich habe ganz in der Nähe die folgende Raststätte aufgesucht.
Rein zufällig treffe ich hier einen Informatiklehrer mit einem neuen A3 3-Türer, dem ich von meinem Test erzähle.
Und der fragt mich spontan, ob ich denn nicht geblitzt worden sei, da auf dieser Strecke die Geschwindigkeit auf 130 begrenzt sei und sein MMI ihn vor dem Blitzer gewarnt hätte.
Ich war erst einmal geschockt und wäre dort bestimmt nicht so schnell gefahren, wenn ich die Begrenzungsschilder gesehen hätte.
Ich habe auch keinen Blitzer bemerkt, habe mich allerdings auch auf das Fahren und auf den vorausfahrenden Verkehr konzentriert.
Trotzdem hatte ich plötzlich weiche Knie, als ich über die Folgen und Konsequenzen nachdachte.
Ich habe ihn dann gefragt, wie bzw. auf welche Weise sein MMI ihn vor Blitzer warnen würde, weil dies nach meinem Wissen doch gesetzlich nicht erlaubt sei.
Er hat mich grinsend angesehen, aber keine Auskunft erteilt.
Mir sind Blitzerwarner auf Smartphones bekannt und ich habe diesbezüglich nochmal nachgefragt.
Er hätte vom MMI gesprochen und nicht von Smartphone-Apps.
Eine weitergehende Antwort habe ich nicht erhalten.
Sollte ich eine Anzeige bekommen, werde ich mich anwaltlich vertreten lassen und mich in mein Schicksal fügen. Natürlich hoffe ich, dass es nicht passiert.
Was würdet Ihr in einem solchen Falle tun ?
Und meine zweite Frage richtet sich an die technisch Versierten unter Euch:
Kann das MMI vor Blitzern warnen, ggf. entsprechend modifiziert werden ?
Freundliche Grüße
Audire
Beste Antwort im Thema
Das ist wirklich kompletter Blödsinn! Schalte du erst mal dein Gehirn ein, bevor so ein Schwachsinn hier schreibst. Ein Gehirn ist nämlich auch nicht aus Spass im Kopf untergebracht.Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Ist ja mal wieder typisch. Einen Fehler begehen und dann irgendwie einen Weg suchen heil aus der Sache zu kommen. Warum mal nicht die Eier in der Hose haben seinen Fehler einzusehen und die Strafe zu kassieren? Eier genug hatte man ja in einer 130iger Zone fast 240km/h zu fahren, aber die Strafe dafür kassieren nicht? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Audire3
Sollte es unvermeidlich sein, werde ich mit einem Verkehrsanwalt kämpfen.Wer nicht auf Schilder achtet, ist selbst schuld. Was wäre passiert, wenn in dieser 130iger Zone jemand plötzlich die Spur auf Deine gewechselt hätte (man rechnet ja nicht mit einem der 240 in ner 130iger Zone fährt) und Du wärst ihm voll drauf? Man sollte sein Hirn beim Autofahren nicht immer komplett ausschalten.
Stell Dir mal vor Du Deine Familie wäre durch so einen Raser auf der Autobahn verunglückt und er würde sich dann mit Anwalt aus der Sache rauswinden wollen? Würdest Du auch so locker flockig sagen, ach nicht so schlimm, er wollte ja nur sein Auto testen … das befugt ihn natürlich andere zu gefährden.
Ich habe nichts gegen schnelles fahren, aber nur da wo es erlaubt ist und man keinen in Gefahr bringt. Solche Test kannst Du z.B. auf dem Nürburgring veranstalten aber nicht auf Geschwindigkeitbegrenzten Straßen. Das Tempolimit war bestimmt nicht aus Spaß dort.
Natürlich war er viel zu schnell unterwegs. Und es ist glücklicherweise nichts schlimmes passiert. Aber nicht vorsätzlich und er weiß, was er falsch gemacht hat. Wenn du den Thread verfolgt hättest, hättest du das mitbekommen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und deswegen sind die Sprüche bezüglich Nürburgring usw. mehr als unpassend. Jedem kann es mal passieren, dass man auf einer unbekannten Strecke ein Verkehrszeichen übersieht.
220 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
So eine Bemerkung strotzt einfach nur vor Dummheit.Zitat:
Original geschrieben von .Sven.
.... ich hoffe das er geblitzt wurde.
Fraglich welche Bemerkung hier vor Dummheit strotzt. Natürlich ist es nicht schön jemandem zu wünschen dass er geblitzt wird, aber:
Sollte es tatsächlich ein Tempolimit auf dieser Strecke gegeben haben (ob da ein Blitzer stand oder nicht sei mal dahingestellt), halte ich es für grob fahrlässig auf einer unbekannten Strecke 240km/h zu fahren.
1. Man kennt eventuelle Bodenunebenheiten nicht die das Auto u.U. aus der Spur holen.
2. Haben die meisten Limits ihre Daseinsberechtigung. Sei es wegen Verkehrsaufkommens, geringen Platzverhältnissen oder "komplizierter Straßenführung".
3. Wer mit seinem Auto derart schnell fährt, hat bitte, bitte auf nichts anderes als die Straße zu achten!! Der Tacho hat bei diesen Geschwindigkeiten absolut nicht zu interessieren. Was bitte passiert, wenn in dem Moment in dem der TE auf den Tacho schaut, ein deutlich langsameres Auto auf seine Spur wechselt? Bei 240km/h hast du keine Chance mehr.
Der TE selbst sagt er hätte 40 Jahre Fahrpraxis. Mir sagt meine 15 jährige Fahrpraxis, dass ich die v/max nicht durch einen Blick auf den Tacho herausfinde, sondern mit einem Beifahrer bzw. entsprechenden Geräten. Ich z.b. habe die v/max mit einem GPS Gerät gemessen und im Stand analysiert.
Ich wünsche dem TE nicht, dass er geblitzt wurde. Ich persönlich erwarte von einem ~60 jährigen allerdings ein anderes Verhalten bei dem Verkehrsaufkommen heute.
Sollte es doch passiert sein dass du geblitzt wurdest, nimm die Strafe hin. Zum Rasen hattest du die Eier ja auch.
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Leider willst oder kannst du nicht verstehen. Sry for that.
Dann erhelle mich bitte!
@Clickme:
Danke, so sehe ich das auch!
Zitat:
Original geschrieben von bender78
Dann erhelle mich bitte!Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Leider willst oder kannst du nicht verstehen. Sry for that.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Der Fahrer wusste nicht, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, also kann er nicht vorsätzlich zu schnell gefahren sein. (Mal abgesehen davon, dass oder ob überhaupt Schilder aufgestellt waren). Und das trifft hier zu. Der Fahrer ist lediglich eine Weile unaufmerksam gefahren. Da wir aber alle keine Maschinen sind, ist es nur menschlich ab und zu mal nicht 100% bei der Sache zu sein.
2. Wenn der Fahrer aber von der Geschwindigkeitsbegrenzung gewusst hat und trotzdem zu schnell gefahren ist, ist dies natürlich vorsätzlich. Dies ist hier aber nicht der Fall. D.h. niemand kann ihm vorwerfen, dass er vorsätzlich zu schnell gefahren ist.
Zitat:
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Der Fahrer wusste nicht, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, also kann er nicht vorsätzlich zu schnell gefahren sein. (Mal abgesehen davon, dass oder ob überhaupt Schilder aufgestellt waren). Und das trifft hier zu. Der Fahrer ist lediglich eine Weile unaufmerksam gefahren. Da wir aber alle keine Maschinen sind, ist es nur menschlich ab und zu mal nicht 100% bei der Sache zu sein.
2. Wenn der Fahrer aber von der Geschwindigkeitsbegrenzung gewusst hat und trotzdem zu schnell gefahren ist, ist dies natürlich vorsätzlich. Dies ist hier aber nicht der Fall. D.h. niemand kann ihm vorwerfen, dass er vorsätzlich zu schnell gefahren ist.
Vollkommen irrelevant
ignorantia legis non excusat
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Zitat:
Original geschrieben von Cinchocaine
Vollkommen irrelevantZitat:
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Der Fahrer wusste nicht, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, also kann er nicht vorsätzlich zu schnell gefahren sein. (Mal abgesehen davon, dass oder ob überhaupt Schilder aufgestellt waren). Und das trifft hier zu. Der Fahrer ist lediglich eine Weile unaufmerksam gefahren. Da wir aber alle keine Maschinen sind, ist es nur menschlich ab und zu mal nicht 100% bei der Sache zu sein.
2. Wenn der Fahrer aber von der Geschwindigkeitsbegrenzung gewusst hat und trotzdem zu schnell gefahren ist, ist dies natürlich vorsätzlich. Dies ist hier aber nicht der Fall. D.h. niemand kann ihm vorwerfen, dass er vorsätzlich zu schnell gefahren ist.
ignorantia legis non excusat
Eben nicht irrelevant. So funktioniert unser Rechtssystem.
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Es gibt 2 Möglichkeiten:1. Der Fahrer wusste nicht, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, also kann er nicht vorsätzlich zu schnell gefahren sein. (Mal abgesehen davon, dass oder ob überhaupt Schilder aufgestellt waren). Und das trifft hier zu. Der Fahrer ist lediglich eine Weile unaufmerksam gefahren. Da wir aber alle keine Maschinen sind, ist es nur menschlich ab und zu mal nicht 100% bei der Sache zu sein.
2. Wenn der Fahrer aber von der Geschwindigkeitsbegrenzung gewusst hat und trotzdem zu schnell gefahren ist, ist dies natürlich vorsätzlich. Dies ist hier aber nicht der Fall. D.h. niemand kann ihm vorwerfen, dass er vorsätzlich zu schnell gefahren ist.
zu 2.
Richtig, das ist sowieso vorsätzlich.
zu 1.
Falsch! Denn, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit muß mit Schildern - oder Schilderbrücken - angezeigt werden. Mindestens an jeder neuen Auffahrt oder im bestimmenten Abständen (BAB etwa alle 2km) muß die Begrenzung wiederholt werden.
Um die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen und halten brauchte der TE mindestens 2-3 km, eher mehr. Somit hätte der TE Minimun 2 Schilder "übersehen". Da geht die allg. Rechtssprechung von aus, das der Verstoß vorsätzlich passiert. Zumal hier die Geschwindigkeit ja nicht nur um ein paar km/h überschritten wäre.
Wie Clickme schon geschrieben hatte, bei den Geschwindigkeiten fährt man nicht unaufmerksam, schon gar nicht eine Weile!
Alles unter der Annahme, dass da Schilder standen und nichts anderes habe ich in den Posts vorher gesagt!
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Eben nicht irrelevant. So funktioniert unser Rechtssystem.Zitat:
Original geschrieben von Cinchocaine
Vollkommen irrelevant
ignorantia legis non excusat
Also wenn du das ernsthaft glaubst, ist dir nicht mehr zu helfen.
Zitat:
Original geschrieben von Cinchocaine
Also wenn du das ernsthaft glaubst, ist dir nicht mehr zu helfen.Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Eben nicht irrelevant. So funktioniert unser Rechtssystem.
Das Rechtssystem ist halt weit davon entfernt, perfekt zu sein...
Aber wir schweifen ab 😉
Das Audi Forum ist falsch für diese Diskussion! Bitte verschieben...
Die Frage war ja, wie wir uns in diesem Fall verhalten würden, wenn wir Post bekommen.
Am besten ins Verkehr & Sicherheit Forum!
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von Cinchocaine
Das MMI warnt natürlich nicht vor Blitzer. Wäre wie du schon selber gemerkt hast nicht zulässig.
Warum sollte das nicht gehen, dass das MMI das nicht anzeigt.
Dass die Radarwarner nicht zulässig sind weiss jeder, hält aber viele nicht davon ab diese trotzdem im Fahrzeug einzubauen und auch zu benutzen und die Warnmeldungen können durchaus vom Gerät auf das MMI übertragen werden (Bluetooth oder Freischaltung).
Kam mal ein toller Bericht im Fernsehen über so reiche Raser in D-Land, die hatten solche Geräte verbaut und die Meldungen wurden im Bildschirm des Fahrzeugs angezeigt.
Also durchaus Möglich, dass der Informatiker sowas verbaut hatte.
Dennoch würde ich abwarten was kommt... deinem Gewissen nach zu beurteilen hast du schon daraus gelernt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Freeking84
Da machst du es dir etwas zu einfach. Er ist vorsätzlich 240 km/h gefahren aber nicht vorsätzlich zu schnell gefahren. Das sind 2 komplett unterschiedliche Ansätze.
Vorsatz ist hier in beiden Punkten gegeben soviel ist sicher:
1. Vorsatz:
Der TE war sich nicht bewusst, welches TL für diesen Autobahnabschnitt gilt. er ging davon aus, dass das TL aufgehoben war, war sich aber hier nicht 100%ig sicher ---> Ergo, man fährt ohne zu wissen mal 240... es wird schon nichts passieren. Das ist Vorsatz !
2. Vorsatz:
Selbst wenn TL 130 gültig gewesen wäre ist hier sowieso vorsätzliches Handeln gegeben.
Da beißt die Maus keinen Faden ab
Offensichtlich hast Du meine Beiträge nur oberflächlich gelesen oder nicht verstanden.
Ich habe mein Fehlverhalten bereits eingesehen, bevor es mir überhaupt vorgeworfen wird und ich bereue es zutiefst.
Es ist das Recht eines jeden, sich anwaltlich vertreten zu lassen und es ist nur natürlich, dass jeder Betroffene nach einer für ihn günstigen Entscheidung strebt.
Im Übrigen war es eine dreispurige gerade verlaufende BAB und ich konnte keinen vernünftigen Grund für eine 130er Begrenzung erkennen, sofern es dort tatsächlich eine gab.
Dir wünsche ich weiterhin allzeit gute Fahrt und dass Du niemals einen Fehler begehst.
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Ist ja mal wieder typisch. Einen Fehler begehen und dann irgendwie einen Weg suchen heil aus der Sache zu kommen. Warum mal nicht die Eier in der Hose haben seinen Fehler einzusehen und die Strafe zu kassieren? Eier genug hatte man ja in einer 130iger Zone fast 240km/h zu fahren, aber die Strafe dafür kassieren nicht? 🙄Zitat:
Original geschrieben von Audire3
Sollte es unvermeidlich sein, werde ich mit einem Verkehrsanwalt kämpfen.Wer nicht auf Schilder achtet, ist selbst schuld. Was wäre passiert, wenn in dieser 130iger Zone jemand plötzlich die Spur auf Deine gewechselt hätte (man rechnet ja nicht mit einem der 240 in ner 130iger Zone fährt) und Du wärst ihm voll drauf? Man sollte sein Hirn beim Autofahren nicht immer komplett ausschalten.
Stell Dir mal vor Du Deine Familie wäre durch so einen Raser auf der Autobahn verunglückt und er würde sich dann mit Anwalt aus der Sache rauswinden wollen? Würdest Du auch so locker flockig sagen, ach nicht so schlimm, er wollte ja nur sein Auto testen … das befugt ihn natürlich andere zu gefährden.
Ich habe nichts gegen schnelles fahren, aber nur da wo es erlaubt ist und man keinen in Gefahr bringt. Solche Test kannst Du z.B. auf dem Nürburgring veranstalten aber nicht auf Geschwindigkeitbegrenzten Straßen. Das Tempolimit war bestimmt nicht aus Spaß dort.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Warum sollte das nicht gehen, dass das MMI das nicht anzeigt.
Dass die Radarwarner nicht zulässig sind weiss jeder, hält aber viele nicht davon ab diese trotzdem im Fahrzeug einzubauen und auch zu benutzen und die Warnmeldungen können durchaus vom Gerät auf das MMI übertragen werden (Bluetooth oder Freischaltung).
Natürlich kann man den Warnton einer App vom Smartphone auch mittels Bluetoothkopplung über die Autolautsprecher erklingen lassen. Das hätte dann allerdings nichts mit dem MMI als solches zu tun und war auch nicht die Frage.
Das Audi-MMI als solches verfügt meines Wissens nicht über die Möglichkeit, mobile Blitzer anzuzeigen. Zu diesem Zwecke müsste das MMI ständig online sein und irgend jemand müsste natürlich auch die gemeldeten Blitzerkoordinaten laufend einpflegen.
Klingt für mich eher nach etwas Angeberei des Informatikers.
Der arme TE! Jetzt wurde der Thread auch noch hier her verschoben! 😁
Es mögen sich die Geier auf ihn stürzen...
Zitat:
Original geschrieben von clickme
Was bitte passiert, wenn in dem Moment in dem der TE auf den Tacho schaut, ein deutlich langsameres Auto auf seine Spur wechselt? Bei 240km/h hast du keine Chance mehr.
Dass der rasende Volli***t keine Chance mehr hat wäre mir völlig egal.
Das Dumme ist immer nur, dass auch die anderen die so einem Volli***ten begegnen auch keine Chance mehr haben.