Höchstgeschwindigkeit E91, 330d

BMW 3er E90

Mein e91, 330d (Schaltung) ist mit 248km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Mir stellt sich nun die Frage, ob dieser dann überhaupt elektronisch bei 250 km/h begrenzt ist? Ich bin beispielsweise am Wochenende nach Beendigung der Einfahrphase auf der A9 gefahren. Bei den "Bergabwärtsfahrten" hatte ich nicht das Gefühl, das mein Wagen elektronisch gebremst wird. Tachonadel ca. 262km/h. Ich will keine Diskussion anheizen, dass mein Auto 262km/h fährt (kenne Tachoungenauigkeit, etc.), sondern nur wissen ob nun eine elektronische Begrenzung vorliegt oder nicht?

Danke.

33 Antworten

Hi Martin,

jetzt hab ich's kapiert: Vorzugswagen ist also vergleichbar mit Vorführwagen - na ja, ihr da drüben hattet halt schon immer eure besondere Ausdrucksweise 🙂

Gruß
Holger

PS: Wie war das doch gleich? Warum spielt ihr nicht gegen uns in der WM? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Scratchy


Hi Martin,

jetzt hab ich's kapiert: Vorzugswagen ist also vergleichbar mit Vorführwagen - na ja, ihr da drüben hattet halt schon immer eure besondere Ausdrucksweise 🙂

das stimmt so nicht ganz!

ein vorführwagen wird ja von interessierten kunden zum zwecke der kaufentscheidung gefahren, und ist aufs autohaus angemeldet.

der vorzugswagen wird von mitarbeitern von bmw austria (werksangehörige im motorenwerk steyr, bei magna in graz (x3-fertigung), mitarbeiter der vertriebs-gmbh in salzburg, etc.) gefahren, also sowas wie eure werksfahrzeuge, denke ich. dabei ist die maximale dauer und laufleistung genau definiert, ausserdem ist er nur einem mitarbeiter zugeteilt, dieser ist auch dafür verantwortlich. und ein vorzugswagen wird behandelt wie ein neufahrzeug, d.h. volle 24 monate garantie, steinschläge etc. werden repariert usw...

zum thema wm: nachdem mir fussball sonstwo vorbeigeht, kann ich dir nichtmal sagen, warum Ö nicht dabei ist!

lg,
martin

Zitat:

Original geschrieben von justmammal


das stimmt so nicht ganz!
ein vorführwagen wird ja von interessierten kunden zum zwecke der kaufentscheidung gefahren, und ist aufs autohaus angemeldet.

Hi Martin,

so wiederum auch nicht gaaanz richtig - kommt eben aufs Autohaus an 😉

Im Prinzip ist es erst mal egal, ob der Wagen auf eine Vertriebsgeselschaft oder ein Autohaus zugelassen ist. Dann kommt hinzu, dass ein Vorführer auch eine vorher definierte Laufleistung /-Zeit hat.
Je nach Modell und Ausstattung werden die Vorführer auch nicht (oder nur sehr selten außer Haus gegeben) sondern vielmehr von einem festen Mitarbeiter gefahren (quasi sein Dienstfahrzeug). Lackfehler etc werden bei Übergabe auch behoben und Garantieleistung ist (je nach Verhandlungsgeschick auch voll abgedeckt) - wobei Garantie bei BMW sowieso ne eigene Sache ist 😉.

Du siehst, keine nennenswerte Unterschiede. Ich wollte es auch nicht glauben und hatte mich mal vor kurzem näher mit damit auseinander gesetzt - Fahrtenbücher eingesehen, Kunden gesprochen, die es so gemacht hatten, etc. Werde es zukünftig wohl genau auf dem Weg machen - spart nämlich richtig Kohle 🙂

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Scratchy


...Werde es zukünftig wohl genau auf dem Weg machen - spart nämlich richtig Kohle 🙂

Gruß

du sagst es!

in meinem fall spare ich dadurch ca € 8.000,- gegenüber einem neuwagen!
und da ich mit automatik geordert habe, isses mir auch relativ egal, wie mein "vorbesitzer" fährt!

lg,
martin

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