hobby 650 mit 1,9 t. .... ...zugwagen omega 2.5 dti

Morgen liebes Forum,

Ich beabsichtigte einen Hobby 650 mit gesamtgewicht von 1.9 t zu ziehen
Lastesel soll mein omega 2.5 dti mit Schaltung werden.
Es soll komplett durch Europa gehen,auch Richtung Italien.

Hätte gerne eure Meinung bzw Erfahrung.

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Das fahren mit deinem Gespann ist absolut kein Problem der Omega schaft das locker fahre seit 14 Jahren mit so einem Gespann durch ganz Europa der Motor lacht über die 1,9 Tonnen laß dich nicht verrückt machen das Passt alles zusammen hinzu kommt der Vorteil deines Heckantriebs

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2,1 Tonnen bei 8 % habe ich nachtragen lassen das war 2006 Voraussetzung war eine Anhängerkupplung die dafür ausgelegt ist
Zulässiges Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug 2245 kg

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=719661

ab Seite 36 alles Schwarz auf Weiß mit Freigabe vom Tüv

Es geht um das zulässige Gesamtzuggewicht.
Nicht darum, was der Omega alleine wiegen darf.
Mein Passat darf 2190kg wiegen. Und das Gespann maximal 3990kg. Das sind 1800kg Anhänger. Ziehen darf er aber 2000kg. Wenn ich die 2000kg voll auslasten will, dann darf ich statt 600kg nur noch 400kg in den Passat packen, weil ich sonst über die 3990kg komme. Mein Passat darf also nur noch maximal 1990kg wiegen, mit 2000kg am Harken.
Ich nehme mal an, dass der Omega auch nur so 3995kg Gesamtzuggewicht hat. Wenn man jetzt auf 2100kg Anhängelast erhöht, darf der Omega nur noch 1895kg maximal wiegen. Ich weiß ja nicht, wieviel der leer wiegt, aber viel mehr als 300-350kg Zuladung dürften da nicht über bleiben.
Wenn jetzt Papa 120kg, Mama 70kg und 2 Kinder a 50kg drin sitzen, macht das schon 215kg Zuladung. Viel Spaß mit dem Urlaubsgepäck bei 95kg Restzuladung.

Ich habe keine Eintragung was das Gespann gesamt wiegen darf so eine Eintragung habe ich noch nie gesehen also gehe ich davon aus Fahrzeug 2245 kg + Anhänger 2100 kg =4345 kg so sehe ich das und was andere habe ich noch nie gehört für mich zählt das was Eingetragen ist und damit hatte ich noch nie Probleme bei Kontrollen und ich wurde schon oft gewogen

Nope.
Es gibt immer eine Eintragung des zulässigen Gesamtzuggewicht. Und wenns in der ABE des Fahrzeuges ist.
Wenns keine Eintragung im FZS gibt, ists zu 95% die Summe des zGG des PKW's plus ursprünglicher Anhängelast bei geprüfter Steigung.
Und nur weil die Rennleitung deinen Zug noch nie stillgelegt hat, heißt das nicht, dass es keine Grenze gibt.

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Also im Attachement steht recht deutlich für einige Varianten 3765kg Gesamtmasse des Zuges. Die 2100 kg Anhängelast gelten nur für Faltwohnwagen unter 1,40 Meter Höhe und andere windschlüpfrige Hänger. Dass der Hobby 650 so flach ist, bezweifle ich.
Daher gelten 1900kg bei Wohnwagen wie der Hobby, was ja auch passt.

Mein Alter Omega hat diese Eintragung nicht bei meinem Neuen Astra steht sie drin kann es sein das es Baujahr abhängig ist

Zitat:

@superhenne schrieb am 10. November 2014 um 17:14:07 Uhr:


Ich habe keine Eintragung was das Gespann gesamt wiegen darf so eine Eintragung habe ich noch nie gesehen also gehe ich davon aus Fahrzeug 2245 kg + Anhänger 2100 kg =4345 kg so sehe ich das und was andere habe ich noch nie gehört für mich zählt das was Eingetragen ist und damit hatte ich noch nie Probleme bei Kontrollen und ich wurde schon oft gewogen

Was ich nicht kenne, das gibt es nicht und was es nicht gibt, das reime ich mir zusammen, oder wie soll ich deinen Beitrag verstehen 😕

Ich glaube ich habe sehr deutlich geschrieben, dass seit 1996 für jedes Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorgeschrieben ist.
Wenn man die verbummelt oder der Vorbesitzer die nicht mit ausgehändigt hat, dann hilft das wenig und ändert nichts an den dort festgelegten Fakten.

Ich habe mal gegoogelt und für den Omega B 2,5 DTI folgende Werte gefunden:

Limousine
Zulässiges Gesamtgewicht: 2180 kg
Anhängerlast (gebremst): 1750 kg
Summe: 3.930 kg

Caravan
Zulässiges Gesamtgewicht: 2290 kg
Anhängerlast (gebremst): 1600 kg
Summe: 3.890 kg

Ohne eine anderslautende Angabe in der COC würde ich die jeweiligen Summen als zulässige Gespannmasse (tatsächliches Gewicht) vermuten und keinesfalls überschreiten und dabei nicht vergessen, dass auch die max. zulässigen Achslasten nicht überschritten werden dürfen.

Habe gerade die Unterlagen vor mir liegen sowie den Tüvbericht von 2006 die besagen das ich Anhänger bis zu einer Höhe von 1,4 Meter und einen Gewicht bis 2,1 Tonnen ziehen darf und Anhänger bis 1,9 Tonnen ohne Höhenangabe
das bedeutet für mich Gesamtzugmasse bis 1,4 Meter von 4345 Kg bei 8% Steigung
und bei Wohnanhänger von 4145 kg bei 10 % Steigung und das bestätigt auch der Anhang vom Tüv weiter oben

Ein Beispiel von meinem BMW 325 XI (E46)

Zulassungsbescheinigung Teil I:
zulässiges Gesamtgewicht: 2.105 kg
zulässiges Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb: 2.160 kg
zulässige Anhängelast (gebremst): 1.700 kg
zulässige Anhängelast (gebremst) bis 8 %: 1.800 kg

EG-Übereinstimmungserklärung:
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3.860 kg

Daraus folgt, dass ich im Gespannbetrieb bei Auslastung des Zugfahrzeugs mit 2.160 kg noch einen Anhänger mit 1.700 kg ziehen darf oder aber das Zugfahrzeug, bei einer tatsächlichen Anhängelast von z. B. 1.800 kg, nur bis 2.060 kg belasten darf.

Zitat:

@superhenne schrieb am 10. November 2014 um 18:22:35 Uhr:


Habe gerade die Unterlagen vor mir liegen sowie den Tüvbericht von 2006 die besagen das ich Anhänger bis zu einer Höhe von 1,4 Meter und einen Gewicht bis 2,1 Tonnen ziehen darf und Wohnanhänger bis 1,9 Tonnen ohne Höhen angabe
Das bestreite ich nicht, es sagt aber gar nichts darüber aus, inwieweit das Zugfahrzeug, über den Fahrer hinaus, beladen werden darf.

das bedeutet für mich Gesamtzugmasse bis 1,4 Meter von 4345 Kg
und bei Wohnanhänger von 4145 kg und das bestätigt auch der Anhang vom Tüv weiter oben
Das ist deine Interpretation, die ich nicht glaube, zumindest so lange nicht, bis ich die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination lt. COC kenne.

Eben. Die Gewichtsangabe zum Gesamtzuggewicht gibts immer. Auch schon vor 1996. Es steht mindestens in der ABE drin. Auch schon 1970 oder noch früher.
Bei vielen Anhängelast- oder Gesamtgewichtserhöhungen gibts die Erhöhung des Gesamtzuggewichtes gleich mit bei.
Beim Nissan Navara zum Beispiele gibts 3500kg Anhängelast fast immer nur in Verbindung mit 3500kg zGG. Und dann gibts auch gleich 7000kg Gesamtzuggewicht dabei.
Denn die Erhöhung an sich ändert ja nichts an den 6280kg Gesamtzuggewicht, was ja völlig blöde wäre. Außerdem macht fahren mit einem mehr als 500kg schwereren Anhänger absolut keinen Spaß.

Hallo,

@ Oetteken:

Durch häufiges Wiederholen wird eine unrichtige Aussage nicht richtiger. Zur Erklärung:

Im COC steht bei einem Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis das maximale Gesamtgewicht des Zuges für die nach europäischem Zulassungsrecht zulässige Anhängelast. Bei den hier aufgeführten Erhöhungen handelt es sich um erhöhte Anhängelasten nach nationalem Recht. Hierfür gelten somit nicht die Werte aus dem COC.

Teilweise ist auch bei den 8%-Werten auf Basis nationalen Rechts das Gesamtgewicht des Zuges beschränkt. In diesem Fall muss es aber in der Zulassungsbescheinigung zusammen mit der erhöhten Anhängelast aufgeführt sein.

Wenn man sich das verlinkte Dokument des TÜV i. S. Opel genau ansieht, wird die o. g. Rechtslage bestätigt. Hier gibt es bei einigen Fahrzeugen eine Beschränkung des Gesamtzuggewichtes für die erhöhte Anhängelast, für einige nicht. Im Falle des Omega 2,5 Diesel gibt es bei 8 % keine.

Zu Deinem BMW: Dieser darf auch bei Ausnutzung des 8%-Wertes voll beladen werden. Eine Anfrage bei der BMW Kundenbetreuung wird dies bestätigen.

Gruß Rainer

Hier meine Angaben habe aber noch den Alten Fahrzeugschein
zulässiges Gesamtgewicht: 2245 kg
Anhängerangaben stehen oben nicht mehr sondern nur als Zusatzangabe unten aufgrund des Nachtrags von 2006
Anhänger bis 1,9 Tonnen und 8 % Steigung
Anhänger bis 2,1 Tonnen und 10 % Steigung bei Max.Höhe von 1,4 m
Die Angaben die du bei Google gefunden hast sind ok, je nach Ausstattung
die Gesamtmasse hat sich bei mir aber geändert auf meinem Tüvbericht.
Nur im Fz.Schein wurde nichts übertragen von der Gesamtmasse warum weiss ich nicht Laut Tüvbericht
4345 Kg bei 8% Steigung und 1.4 m Höhe und 4145 kg bei 10 % Steigung ohne Höhenangabe
würde es gerne einscannen habe aber keinen Scanner
Die Angaben werden aber bestätigt im Anhang von mir
Anlage 1 Seite 34 y25dt sowie Zusatc C auf Seite 39 zu 1

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 10. November 2014 um 19:05:18 Uhr:


...
Durch häufiges Wiederholen wird eine unrichtige Aussage nicht richtiger. Zur Erklärung:

Im COC steht bei einem Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis das maximale Gesamtgewicht des Zuges für die nach europäischem Zulassungsrecht zulässige Anhängelast. Bei den hier aufgeführten Erhöhungen handelt es sich um erhöhte Anhängelasten nach nationalem Recht. Hierfür gelten somit nicht die Werte aus dem COC.
...

Es gibt ja nichts, was es nicht gibt, aber was du da schreibst, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich würde gerne eine entsprechende nationale Freigabe, für ein nach 1996 zugelassenes Fahrzeug, sehen, die der COC widersprechend, eine um ca. 400 kg größere Gespannmasse ausweist.
Wenn es wirklich so eine Freigabe geben sollte, dann würde die EG-Übereinstimmungserklärung damit ad absurdum geführt.

Zudem schrieb der TE, dass es komplett durch Europa gehen und auch Richtung Italien gehen soll.
Was die Polizei im Ausland bei einer Kontrolle davon halten würde, sofern es bemerkt wird, kann ich mir zudem gut vorstellen.

Zitat:

@superhenne schrieb am 10. November 2014 um 19:09:28 Uhr:


...
würde es gerne einscannen habe aber keinen Scanner
...

Vielleicht machst du ein Foto und stellst es hier ein und am besten auch vom Typenschild des Omega.

Dort ist das max. Gespanngewicht auch angegeben und dort werden die Kontrolleure vermutlich zuerst nachsehen, wenn in den Fahrzeugpapieren nichts zu finden ist.

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